#1 14. Februar 2012 Hallo leute, Also erstmal vorweg, ich frage hier für nen kollegen. Hätte ich das gemacht, wär meibn job weg. Zum sachverhalt. Kolleg wurd zu unrecht der lappen gezogen, dabei beleidigte er nen polizisten.. Zack führerschein iwann wieder bekommen, strafe 300€ wegn beleidigung bezahlt. Dann später iwann Polizist ruft ihn an zwecks vernehmung kp. Der kolleg war besoffen um die zeit. Iwann abends, 19 uhr vllt. Sie verabschieden sich und er sagt "ok, tschüss herr alzheimer".. Das problem ist, wenn man den namen nicht genau kennt, könnte man das sogar hören.. Ergebnis.. Der jolleg bekommt post vom anwalt des polizisten.. In seiner ehre verletzt blabla.. 700€ will er. Jetzt meine frage. Was kann man dagegen tun. Ich denke da wurde ja nichtmal nen strafverfahren eröffnet. Sonst müsste er ihn belehren, tatvorwurf usw.. Als zeuge nennt er seinen streifenpartner. Hats gehört im auto. Ich kann jedoch zu 100% sagen, dass das nich stimmt. Er hat sicher nich mit lautsprecher telefoniert + Multi-Zitat Zitieren
#2 14. Februar 2012 AW: Polizist am telefon beleidigt. Anwalt fordert Geld?! garnicht reagieren. soll der polizist erstmal anzeige erstatten. + Multi-Zitat Zitieren
#3 14. Februar 2012 AW: Polizist am telefon beleidigt. Anwalt fordert Geld?! Bin mir ehrlich nich mehr sicher, der WL/RL Unterricht is länger her, aber soviel ich weiß, ist solange du auch nur ansatzweise Alkohol getrunken hast (und ich denk ma dafür gibts auch paar zeugen) jeder Aussage von dir anfechtbar oder sogar nichtig. Dann die Uhrzeit des Anrufs usw, Anruf ausm Dienstwagen wegen der Angelegenheit? Jane ist klar ... Sowas wird von der Wache aus erledigt ... Was du machen kannst -> Rechtschutzversicherung und zum Anwalt gehn, soll nen Schreiben aufsetzen und den zur Sau machen ... Oder es drauf ankommen lassen (Nicht melden usw) bis es iwan vors Gericht geht (muss er noch Anzeige für machen) und du, durch den Alkohol, nicht zurechnungsfähig warst und es fallen gelassen wird. Glaube kaum, dass dies ansatzweise eine Rechtsgrundlage besitzt... Das aber nur von einem, der logisch denkt. Den Rest müssen Rechtsexperten dir beantworten + Multi-Zitat Zitieren
#4 14. Februar 2012 AW: Polizist am telefon beleidigt. Anwalt fordert Geld?! Seh ich ganz genauso! Post schicken und Geld fordern kann zunächst mal jeder. Da steckt dann aber nichts Bindendes dahinter. Zusätzlich würde ich deinem Kollegen empfehlen einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Der wird genau darüber bescheid wissen, welches Vorgehen das Klügste ist. So 'ne Beratung beim Anwalt ist nicht sooo teuer... + Multi-Zitat Zitieren
#5 14. Februar 2012 AW: Polizist am telefon beleidigt. Anwalt fordert Geld?! Ok danke bisher für die antworten. Rechtsschutz hat er leider nich, sonst wäre das ganze einfacher. Geht das denn überhaupt einfach so ohne anzeigeerstattung? Weil so is es ja sozusagen ohne beweis.. Kann ja jeder mit sowas kommen + Multi-Zitat Zitieren
#6 14. Februar 2012 AW: Polizist am telefon beleidigt. Anwalt fordert Geld?! Also meines Wissens nach nicht. Ein Anwalt kann zwar im Namen seines Klienten Geld von dir fordern, aber dich zu einer Zahlung verpflichten(!) kann dich eigentlich nur ein Richter/ das Gericht. Ich nehme daher an, dass der Anwalt des Polizisten eine Art außergerichtliche Klärung der Sache anstrebt, bei der sein Mandant natürlich gut wegkommen soll. So ein Brief von einem Anwalt mit 'ner Forderung von 700€ kann einen schnell erschrecken und zur Zahlung bewegen - das könnte Teil der Strategie der Gegenseite sein. Das sind jetzt alles nur Vermutungen von mir, und Rechtsexperte bin ich schonmal garnicht! Solltest also beachten, dass das alles auch falsch sein könnte was ich hier spekuliere - daher bleib ich auch bei meinem Rat zum Anwalt zu gehen - auch ohne Rechtsschutz. Deinem Kumpel würde ich empfehlen mich zu erkundigen, wie teuer so eine Beratung ohne Rechtsschutz ist. + Multi-Zitat Zitieren
#7 14. Februar 2012 AW: Polizist am telefon beleidigt. Anwalt fordert Geld?! seit wann ist "alzheimer" ein schimpfwort? hätte dein Kumpel *****loch oder sowas gesagt ok dann hätte man es ja noch verstehen können aber wegen so einem stuss? lol der polizist muss ihn ja ganz schön auf dem kiker haben ... ich bezweifel dass das ganze überhaupt vor gericht landet also machs wie hier viele schon sagten, endweder sll er garnicht reagieren oder aber wiederspruch einlegen und anwalt befragen man könnte natürlich auch sagen das alles was nach tschüss kam nicht mit diesem polizisten bezogen war ^^ und dein kumpel z.b dich aus spass immer herr alzheimer nennt weil du so vergesslich bist ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#8 14. Februar 2012 AW: Polizist am telefon beleidigt. Anwalt fordert Geld?! Einfach nicht reagieren. Selbst wenn es zu ner Anzeige kommt, muss er das ersmal (legal) beweisen. + Multi-Zitat Zitieren
#9 15. Februar 2012 AW: Polizist am telefon beleidigt. Anwalt fordert Geld?! Abwarten was der Polizist macht, glaub nicht das er bis zum Verfahren geht und wenn doch war dein Kumpel eh nicht zurechnungsfähig. Entweder sollten dann die Kosten fallen oder ganz wegfallen. + Multi-Zitat Zitieren
#10 15. Februar 2012 AW: Polizist am telefon beleidigt. Anwalt fordert Geld?! Das ist bei Rechtsgeschäften der Fall, aber nicht bei solchen Aussagen. Die sind weiterhin strafbar. Kollege ruft 'nen andere Kollegen auf, der bezeugt, dass das Wort nie gefallen ist und fertig aus. Alles halb so wild. Solang er Stellung bezieht und darauf reagiert, kann ihm garnichts + Multi-Zitat Zitieren
#11 15. Februar 2012 AW: Polizist am telefon beleidigt. Anwalt fordert Geld?! Mal ganz blöd gefragt und als kleiner Hinweis: Gibt es Zeugen für das Telefonat oder gar einen Gesprächsmitschnitt? Kann ja jeder kommen und sagen "Du hast meine Mama beleidigt" + Multi-Zitat Zitieren
#12 15. Februar 2012 AW: Polizist am telefon beleidigt. Anwalt fordert Geld?! er sagt: peter hat mich gehauen du sagst: das habe ich niemals gemacht. ich war gerade zu der zeit des anrufs beim freund und ein paar andere freunde waren zu dieser zeit ebenfalls dort und können bezeugen dass ich das niemals gesagt habe. aussage gegen aussage + Multi-Zitat Zitieren
#13 15. Februar 2012 AW: Polizist am telefon beleidigt. Anwalt fordert Geld?! falls er ne rechtsschutzversicherung hat ab zum anwalt und ein schreiben aufsetzen lassen...hat bei mir wunder bewirkt..hab danach 6 monate nichts mehr von den idioten gehört und danach kam ein schreiben das die anzeige der kollegen bla und bla fallen gelassen wird...lolol acab! btw.. + Multi-Zitat Zitieren
#14 15. Februar 2012 AW: Polizist am telefon beleidigt. Anwalt fordert Geld?! Wurde imo schon alles wichtige gesagt sonst + Multi-Zitat Zitieren
#15 15. Februar 2012 AW: Polizist am telefon beleidigt. Anwalt fordert Geld?! ok danke für die antworten ich gebe das mal so weiter. wenn man logisch denkt, kommts einem eig. ziemlich klar vor. Anwalt will ihn einschüchtern. Man könnte auch sagen, das war er nicht am telefon. Wie wollen die das denn beweisen ohne eine Aufzeichnung usw.. Wenns dann mal irgendwann vor Gericht kommen würde, würde es sowieso fallen gelassen werden. Denn: In Dubio Pro Reo + Multi-Zitat Zitieren
#16 15. Februar 2012 AW: Polizist am telefon beleidigt. Anwalt fordert Geld?! Hab ich das richtig gelesen, dass der polizist auf Streife war und es ein Kollege gehört hat? Falls er es gehört hat, hat der polizist nen zeugen. Falls nein, gings wohl über Funk und das wird doch sowieso alles mitgeschnitten, da bin ich mir sicher. + Multi-Zitat Zitieren
#17 15. Februar 2012 AW: Polizist am telefon beleidigt. Anwalt fordert Geld?! ich bin aber des öfteren in einem gefahren und ich habe auch nie den lautsprecher beim telefonieren mit einem "zeugen" beschuldigten angemacht von daher. glaube ich nicht, dass es den zeugen wirklich gibt. wie gesagt -> einschüchterungsversuch + Multi-Zitat Zitieren
#18 15. Februar 2012 AW: Polizist am telefon beleidigt. Anwalt fordert Geld?! Ausserdem: Woher will der Typ denn wissen, das genau er das war ? Vllt. lag das Handy nach ner Party ne längere Zeit beim Kumpel und die Jungs haben sich nen Spass draus gemacht einfach mal ranzugehen + Multi-Zitat Zitieren
#19 15. Februar 2012 AW: Polizist am telefon beleidigt. Anwalt fordert Geld?! Eine Anzeige hat mit der Sache garnichts zu tun. Das ist eine zivilrechtliche Forderung. Würde mir da auch nichts draus machen, da Herr Alzheimer nun wirklich kein Verletzten der Ehre darstellt. Er kann aber Anzeige wegen Beleidigung stellen. Hat aber mit den 700EUR die der Polizist von dir will nichts zu tun. Meiner Meinung kommt er damit wahrscheinlich niemals durch. Würde den Brief einfach unbeachtet lassen. Ignorieren. Wer wegen sowas weiter geht als ein förmlicher Brief ist einfach nur doof. Und der Richter der sich sowas durchlesen muss ist bestimmt nicht erfreut über diese Lappalie. + Multi-Zitat Zitieren
#20 1. März 2012 AW: Polizist am telefon beleidigt. Anwalt fordert Geld?! 1. bei beleidigung gegen polizeibeamte reagieren richter mittlerweile äußerst sensibel. 2. ist aussage gegen aussage hierbei inoffiziell nicht anwendbar. aussagen von polizeibeamten, besonders wenn sie im dienst sind, werden oft als "wahrer" ausgelegt, als von tatverdächtigen. 3. ist beleidigung nicht nur zivilrechtlich sondern auch strafrechtlich relevant solange es angezeigt wird. 4. wirkt die schuldmilderung nach §21 StGB erst ab 2,0 promille. bei tötungsdelikten sind es 2,3. schuldunfähig wird man bei 3,0 promille, tötungsdelikte 3,3. und wenn er nicht n bekannter alki ist wird er kaum glaubhaft machen können, dass er mit 3 atü aufm kessel noch vernünftig n handy bedienen kann. + Multi-Zitat Zitieren
#21 4. März 2012 AW: Polizist am telefon beleidigt. Anwalt fordert Geld?! ...ja, ja. Mittlerweile nehmen sich PB ganz viel raus! Erlauben sich viel! Lehnen sich ganz weit aus'm Fenster! Klar sollen die helfen, aber warum helfen die den Falschen? In Deutschland werden tagtäglich Kinder entführt und missbraucht - soll der Polizeibeamte mal sich nicht in die Hose n, wegen seiner scheiß Ehre! Die Kinder, die missbraucht werden, haben die Ehre am eigenen Leibe erfahren......ich bin den Tränen nahe. Worum kümmern die sich? Um Besoffene, der noch nicht einmal Geschäftsfähig wäre, wenn er denn was unterschrieben hätte!!!!! Und genauso, würde ich das vor Gericht aussagen! + Multi-Zitat Zitieren