Ausbildungssuche + Vollzeit Arbeit: anspruch auf Kindergeld?

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von BrazoJeeZy, 18. November 2012 .

  1. 18. November 2012
    Ich bin 22, Ausbildungs suchend und bei der Agentur für Arbeit gemeldet.
    Mama bezieht Kindergeld, alles gut.
    Jetzt werde ich aber für einen Monat, einen Vollzeitjob mit 40 stunden Woche absolvieren.

    Daher jetzt meine Frage, weiß jemand ob ich weiterhin Kindergeld bekomme oder nicht,
    ich es melden muss oder nicht.
    Hab soviel gelesen, dass es bis zur Vollendung der ersten Ausbildung nichts macht, aber vielleicht weiß es einer besser.
    Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten!

    Mfg
     
  2. 24. November 2012
    Zuletzt bearbeitet: 24. November 2012
    AW: Frage bezüglich Kindergeld

    ist unschädlich, anspruch auf kindergeld besteht also weiterhin
     
  3. 24. November 2012
    AW: Frage bezüglich Kindergeld

    solange du kein zu versteuerndes Einkommen in dem Jahr aus egal welcher Tätigkeit höher als 8004 Euro hast, bist du weiter Kindergeld-bezugsberechtigt.
     
  4. 25. November 2012
    AW: Frage bezüglich Kindergeld

    die freigrenze von 8004 euro galt nur bis 2011
     
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  5. 25. November 2012
    AW: Frage bezüglich Kindergeld

    Kindergeld 2014 - aktuelle Regelungen zum Kindergeld 2014

    Sollte also kein Problem sein wenn du nur einen Monat arbeitest.
     
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  6. 25. November 2012
    AW: Frage bezüglich Kindergeld

    sorry, hab das ne weile nicht mehr verfolgt. wusste gar nicht, dass das gesunken ist. bisher dachte ich, dass der betrag mehr oder minder mit inflation steigt.

    hat jemand hintergründe dazu?
     
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  7. 25. November 2012
    AW: Frage bezüglich Kindergeld

    du hast noch keine ausbildung abgeschlossen und suchst noch, jetzt hast du aber einen vollzeit job angenommen?

    da würde ich direkt beim amt nachfragen, weil es sich dann ja nicht um eine ausbildung handelt.
     
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  8. 25. November 2012
    Zuletzt bearbeitet: 25. November 2012
    AW: Frage bezüglich Kindergeld

    so aktuell ist die seite wohl nicht mehr, wie der name der homepage hergibt^^

    verwechsle den freibetrag aus gedas quote nicht mit dem von mir angesprochenen grenzbetrag von 8004EUR. auf letzteres kommt es hier an bzw seit 2012 eben nicht mehr^^

    selbst wenn man schon eine erstausbildung hinter sich hätte, wäre es unschädlich, solange die beschäftigung weniger als 2 monate lang ist.

    ich seh schon, dass euch mein erster post hier nicht ausreicht. hier habt ihr die paragraphen (braucht nur dickgedrucktes zu lesen):

    Spoiler
     
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  9. 27. November 2012
    AW: Ausbildungssuche + Vollzeit Arbeit: anspruch auf Kindergeld?

    die höhe der eingenen einkünfte ist ab dem jahr 2012 irrelevant. hast bis zum vollendeten 25. lebensjahr anspruch unter den voraussetzungen die mein vorredner aufgezählt hat.
    solltest nur nachfragen, weil ich das so rausgelesen habe, dass du keine ausbildung hattest? und auch jetzt keine machst? nicht dass es deswegen probleme gibt.
     
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  10. 6. Dezember 2012
    AW: Ausbildungssuche + Vollzeit Arbeit: anspruch auf Kindergeld?

    Vielen Dank für eure Antworten!
    Ja ich hab noch keine Ausbildung gemacht und immernoch auf der suche.
    Also dann bin ich ja mal beruhigt wenn es unschädlich ist!

    Vielen Dank! BW ist raus
     
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