#1 9. Dezember 2012 Hallo, ist es eigentlich möglich einen Namenszusatz zu beantragen / erwerben? (Von / zu) Titel, habe schon in anderen Foren geschaut, doch dort wird nur Quark erzählt + Multi-Zitat Zitieren
#2 9. Dezember 2012 Zuletzt bearbeitet: 9. Dezember 2012 AW: Namenszusatz (von / zu) Deutsche Adelstitel kaufen inwieweit dieser dann rechtsgültig ist und ob er in den perso eingetragen wird weiß ich leider nicht edit// Informationen zum Adelstitel geht nicht + Multi-Zitat Zitieren
#3 9. Dezember 2012 AW: Namenszusatz (von / zu) Es soll ja kein Graf oder Ritter Titel sein, es soll einfach nur ein "von" drin stecken + Multi-Zitat Zitieren
#4 10. Dezember 2012 AW: Namenszusatz (von / zu) Es ist nicht mehr möglich diese Titel in D/A/CH und vielen anderen Ländern zu erhalten oder verliehen zu bekommen. Ein Kaufen ist eigentlich auch nichts rechtens, wie die genaue Urteilslage dort nun ist, weiß ich aber nicht. Um diesen Titel zu erlangen muss man ihn entweder wieder beantragen, falls der Titel eine Zeitlang nicht getragen wurde, die Familie ihn aber besitzt. Oder aber man erlangt ihn durch Heirat oder Adoption in eine Familie mit Titel. + Multi-Zitat Zitieren
#5 10. Dezember 2012 AW: Namenszusatz (von / zu) In den Niederlanden ist dies aber doch bestimmt möglich,oder? Dann könnte man aus dem van ja bestimmt ein von machen, oder? + Multi-Zitat Zitieren
#6 10. Dezember 2012 Zuletzt bearbeitet: 10. Dezember 2012 AW: Namenszusatz (von / zu) Wie es in der Niederlande ist kann ich dir nicht sagen, aber die Zeiten in denen Titel verliehen und vergeben werden sind vorbei und auch rechtlich in den meisten Ländern abgeschafft. Die einzigen Titel die, meines Wissens nach, in Europa in den letzten Jahren vergeben wurden, waren jene der englischen Krone für Berühmheiten wie Elton John, U2 etc. Du hast meiner Meinung nach nur die Möglichkeit dich einzuheiraten oder adopieren zu lassen in eine Familie mit Titel bzw. mit Namenszusatz. Und nein, aus einem anderen Titel kannst du kein "von" machen. Ein "van" ist ein "van" und ein "von" ein "von". Dies kann ich dir ganz definitiv sagen. Ich selbst besitze den Namenszusatz "von" und kann dir sagen das es mir eigentlich ziemlich egal ist und ich ihn auch nicht wirklich verwende. Deswegen wird man nichts besseres und die Zeiten in denen ein "von" für ein Staunen gesorgt hat und dir besondere Dinge ermöglicht hat sind auch vorbei. Falls du auf die Idee kommst dir einfach ein "von" anzueignen. Dies ist an sich nicht "strafbar", aber alle Verträge die du mit dem "von" abgeschlossen hast sind nichtig. Denn der Namenszusatz von hat einen falschen Eindruck deiner Person vermittelt. Entschädigungszahlungen und juristische Folgen natürlich inklusive. + Multi-Zitat Zitieren