Rechtliche Frage zu Lottoscheinen

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von loadz, 6. März 2013 .

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  1. 6. März 2013
    Hallo Liebe RR´ler :]

    Ich habe eine Frage und hoffe Ihr könnt die mir beantworten.

    Also folgendes:
    Ich hatte Besuch von einem Verwanten aus Russland.
    Dieser hatt sich einen Lottoschein gekauft und ihn hier gelassen.
    Ich solle jetzt auf ihn 5 Wochen aufpassen und auf die Gewinnnummern achten.
    Nun hatt er den kassenbon Mitgenommen aber den Schein hier gelassen.

    Daher meine eigentliche Frage:
    Wie sieht es rechtlich aus wenn der Schein einen Millionen gewinn erzielt.
    Hat dieser Mann Ansprüche auf den Gewinn , ich meine der hat ja den Kassenbon.
    Oder könnte ich den Gewinn behalten, da ich den Schein besitze. Und was hätte er für Rechtliche Möglichkeiten?

    Ich hoffe Ihr versteht meine Frage und freue mich Jetzt schon Über Antworten .

    Falls das im Falschen Thema falschen Thema gelandet ist bitte moven.
     
  2. 6. März 2013
    AW: Rechtliche Frage zu Lottoscheinen

    Schon krass, dass du für Geld einen Verwandten so aufs Kreuz legen würdest.

    Bin mir ziemlich sicher, auch wenn du 10. Mio gewinnst, dass du niemals damit glücklich wirst. Und vorallem nicht damit durchkommst.
     
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  3. 6. März 2013
    AW: Rechtliche Frage zu Lottoscheinen

    derjenige der den schein hat, hat den gewinnen abholen
    sollte man den schein verlieren, bringt einem der kassenbon auch nicht weiter, deswegen ist der schein ja so wichtig
     
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  4. 6. März 2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 6. März 2013
    Leonardo da Vin...
    Ich hatte hier nicht nach Moralpredigungen gefragt...
    Da sie den Kontext der Geschichte nicht kennen würde ich mich gerne rechtfertigen:
    Dieser Verwanter ist eigentlich nur ein Bekannter.
    Er wohnte bei mir Knapp eine woche lang und hatt mich immer aufs Übelste beleidigt und ich musste für ihn kochen und waschen.Er hatt sich auch nicht einmal bedankt.
    Ich habe ihn nur auf anfrage meiner schwester aus russland aufgenommen weil er auf der durchreise zum Urlaub war.
    Daher bitte ich um verständnis für diese Frage.
    Ich verstehe auch deine haltung Leonardo da vin.
    Danke aber für deine schnelle Antwort.

    ------------------- hinzugefügter Beitrag --------------------

    Danke MCStyleOtto
    Aber ist das denn Rechtlich geregelt das nur der Besitzer des scheines anschprüche auf den Gewinn hatt.

    Schonmal vorweg: ich habe bei Google gesucht bin aber nicht fündig geworden.

    Ps. Bw ist für beide McStyle und leonardo da vin raus
     
  5. 6. März 2013
    AW: Rechtliche Frage zu Lottoscheinen

    Wenn er den Schein da gelassen hat wo die Kreuze drauf sind ist der quasi wertlos wichtig ist die Quittung worauf die ausgewählten Zahlen drauf gedruckt sind.
     
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  6. 6. März 2013
    Zuletzt bearbeitet: 6. März 2013
    AW: Rechtliche Frage zu Lottoscheinen

    Sorry aber da binn ich jetzt verwirrt ?( .
    Der eine sagt nur der schein sei wichtig...

    Jetzt sagst du nur der kassenzettel sei wichtig... Hm ?(

    Auserdem sind ja auf den schein noch Spiel 77 super 6 und die Glücksspirale...

    Also ich habe jetzt sowas:http://www.lottozahlen.eu/files/contents/lotto-ausfuellhilfe.jpg
     
  7. 6. März 2013
    AW: Rechtliche Frage zu Lottoscheinen

    Ich hab noch nie nur mit dem Schein nen Gewinn abholen können, wie schon oben gesagt brauchst du die quittung mit den zahlen drauf.
    Die ziehen die durch ihr gerät und wissen ob du gewonnen hast.

    btw: spiel doch nochmal selber mit den gleichen Zahlen, müsster euch eure Millionen halt teilen
     
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  8. 6. März 2013
    AW: Rechtliche Frage zu Lottoscheinen

    hast du nun diesen von dir abgebildeten, wo die kreuze maschinell dargestellt sind, oder die durchschrift mit den kugelschreiberkreuzen?
    der maschinellbedruckte zählt als "gewinn-berechtigungs-abholschein"
     
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  9. 6. März 2013
    AW: Rechtliche Frage zu Lottoscheinen

    mach dir mal keine sorgen... bevor du gewinnst wirst 10 mal vom blitz erschlagen so die statistik.

    wenn der schein auf deinen freund gemeldet ist, hat nur er das recht auf den gewinn, außer er überlässt dir eine bevollmächtigung das du den gewinn einlösen darfst an seiner stelle.
     
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