Nachträglich Täuschungsversuch unterstellt bekommen

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von x7haui7x, 24. Juni 2013 .

  1. 24. Juni 2013
    Moinsen zusammen,

    Habe da ein kleines Problem mit meiner Deutschklausur bei der mir erst beim Aushändigen ein Täuschungsversuch vorgeworfen wird.

    Folgendes:

    Da der Kurslehrer wirklich ein echt guter, schlauer und nahezu genialer Lehrer ist, ist das spicken in seinen Klausuren nahezu unmöglich.
    Wir hatten diesesmal aber Glück, das er in der Stunde wo wir bei ihm die Klausur schreiben sollten in einem anderen Kurs ebenfalls Klausuraufsicht führen musste.
    Wir haben dann eine Sportlehrerin als betreuerin bekommen.
    Ich habe daraufhin mein Smartphone gezückt und los gegoogelt.
    Habe natürlich im Eifer des Gefechts nicht besonders auf großes umschreiben geachtet sondern nur hier und da etwas geändert oder Passagen von mir selbst eingefügt.
    Jedenfalls hat die Sportlehrerin nichts davon mitbekommen.
    Ich hab dann meine Klausur nach den ca. 100 Minuten abgegeben und war mir schon recht sicher das ich da mit min. 10 Punkten raus gehe.

    Ja und Heute, einen Monat nach dem Schreiben der Klausur, war dann die Stunde der Wahrheit und siehe da bei mir gab es zwei Worte bei der Beurteilung :
    Täuschungsversuch 00 Punkte


    Nun ist meine Frage, da ich im Internet keine guten Antworten finde, darf er sowas einfach ?
    Somal es zwei Aufgaben waren und er mir nur bei einer den Täuschungsversuch anhand von Zitaten von den bekannten Enzyklopädien im Netz nachweisen kann. ?
    Und ich wurde definitiv und zu 10000% nicht während der Klausur dabei erwischt.

    Es hätte ja auch sein können, das ich mir viele Texte zur Vorbereitung von Franz Kafka durchgelesen habe und teilweise analysiert habe. Und naja das Glück ist bekanntlich ja mit den Doofen, und er dann genau einen solchen Text als Klausurbestandteil nimmt ?

    Was meint ihr dazu ?

    Bin für jede Hilfe dankbar





    Achja: Ich kann mir denken hier werden wieder welche kommen und sagen " Wie kannste nur so dumm sein und nicht alles wenigstens vernünftig umformulieren"
    Jungs, ich weiß ! Ich hätte mir auch schon in den ***** beißen können.
     
  2. 24. Juni 2013
    Zuletzt bearbeitet: 24. Juni 2013
    AW: Nachträglich Täuschungsversuch unterstellt bekommen

    Wenn du nicht dabei gesehen wurdest, ist es eigentlich schwer nachzuweisen. Es ist nicht deine Schuld, dass nicht für ausreichende Beaufsichtigung gesorgt wurde, welche sicherstellen konnte, dass du nicht getäuscht hast. Wenn die nicht wollen, dass jemand täuscht, müssen sie selbst angemessen dafür sorgen. Wer es trotzdem schafft ist prinzipiell Straffrei.

    Auch wenn es hier nicht unbedingt direkt relevant ist, würde ich sagen:
    "Im Zweifel für den Angeklagten".

    Wobei es je nachdem wie viel du da abgeschrieben hast, unglaubwürdig ist, dass du die Sachen auswendig gelernt hast. Das wird wahrscheinlich der ausschlaggebende Punkt sein, wenn gegen dich entschieden wird.


    Im Zweifelsfall mal mit einem Anwalt reden. Wir werden dir hier nicht helfen können.
     
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  3. 24. Juni 2013
    AW: Nachträglich Täuschungsversuch unterstellt bekommen

    Ja dachte ich auch schon, das dumme ist nur, Ich habe den Lehrer noch ein Jahr bis zum Abi und sich das dann so zu verspielen ist doof. Denn er ist zwar hart aber dennoch gerecht und ein Unmensch ist er auch nicht. Jedenfalls bin ich aber auch nicht bereit einfach so einzustecken und damit zu leben.


    Eventuell hat ja schonmal einer ähnliche Erfahrungen sammeln dürfen.
     
  4. 24. Juni 2013
    AW: Nachträglich Täuschungsversuch unterstellt bekommen

    Naja es könnte ja sein, dass du halt genau das gelernt hast.

    Vielleicht hat dich auch wer angeschissen beim Lehrer. Irgendein Neider bei dem die Klausur nicht ganz so gut lief :>
     
  5. 24. Juni 2013
    AW: Nachträglich Täuschungsversuch unterstellt bekommen

    Wie nah kommt der abgeschrieben Text denn an das Original? Und um welches Thema ging es?
    Wusstet ihr worum es geht? Hättest dich vorher ja zufällig mit dem Artikel auseinandergesetzt haben können.
    Ich würde das nicht auf mir sitzen lassen und evtl. zum Vorgesetzten gehen /Vertrauenslehrer. Die werden dir besser helfen können.
     
  6. 24. Juni 2013
    AW: Nachträglich Täuschungsversuch unterstellt bekommen

    Ich bin mir relativ sicher, dass man dir sogar 0 Punkte geben kann, wenn du eins zu eins nen Text auswendig lernst und den in der Klausur runter betest.

    Von daher ists Wurst, ob man dich sofort erwischt hat oder nicht.
     
  7. 24. Juni 2013
    AW: Nachträglich Täuschungsversuch unterstellt bekommen

    Der schnitt lag übrigens bei 3,8 Punkten

    Ja vermute ich auch schon, dann würde er mir aber keine abzüge geben wenn er es dadurch gemerkt hätte, der ist echt sau Gerecht.



    Sagen wirs mal so das es doch recht ähnlich ist.
    Vielleicht hat er es auch bemerkt da naja die 15 Punkte Leistung die es war von meinem Schnitt doch sehr stark abweicht

    Aber das mit dem Vertrauenslehrer ist eine gute Idee, werde auch mal mein Tutor anhauen.
     
  8. 24. Juni 2013
    AW: Nachträglich Täuschungsversuch unterstellt bekommen

    Ich würde mir es aufjedenfall nicht gefallen lassen.
    Evtl. Schulaufsichtsbehörde. Kannst ja sagen, dass du den Text vorher gelesen ahst und das dich dieser sehr inspiriert hat.
     
  9. 24. Juni 2013
    AW: Nachträglich Täuschungsversuch unterstellt bekommen

    Ich hatte mal so ziemlich die selbe Situation.
    Bin zu meinem Anwalt gegangen und der hat einen Widerspruch geschrieben, den musste ich nur noch an die Schule schicken und nach 2 Wochen war die Sache erledigt
     
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  10. 24. Juni 2013
    AW: Nachträglich Täuschungsversuch unterstellt bekommen

    soweit ich weis reicht es schon den verdacht zu haben

    und zitate gelten immer als täuschungsversuch, solange sie nicht in ner fußnote angegeben sind.....

    so far
     
  11. 24. Juni 2013
    AW: Nachträglich Täuschungsversuch unterstellt bekommen

    inspiriert ist was anderes als abgeschrieben.
     
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  12. 24. Juni 2013
    Zuletzt bearbeitet: 24. Juni 2013
    AW: Nachträglich Täuschungsversuch unterstellt bekommen

    Er kann genau so gut alles auswendig gelernt haben, die Schule ist hier in der Beweispflicht und so wie ich das sehe gibt's da keine.

    Noch ein interessanter Artikel zu dem Thema:
    Täuschungsversuch in der Klausur | D.A.S. Rechtsportal | D.A.S. Rechtsschutz

    Man muss dabei erwischt werden, sonst haben die nichts in der Hand.
     
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  13. 24. Juni 2013
    AW: Nachträglich Täuschungsversuch unterstellt bekommen

    sobald zitate und quellen nicht in fußnoten angegeben sind, gilt es als täuschungsversuch...

    belehrt mich bitte eines besseren, wenn ich da falsch liege
     
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  14. 24. Juni 2013
    AW: Nachträglich Täuschungsversuch unterstellt bekommen

    Es wär trotzdem nicht seine Meinung/Arbeit. Wortwörtlich abschreiben ist ohne Angabe der Quelle auch in der Schule nicht erlaubt. Er gibt somit die Arbeit eines anderen als seine eigene aus. Das ist ein Täuschungsversuch.
     
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  15. 24. Juni 2013
    AW: Nachträglich Täuschungsversuch unterstellt bekommen


    doof nur das es Mittwoch zeugnisse gibt.
    Hmm, aber mit nem Anwalt gegen eine staatliche Institution in "krieg ziehen" hat glaube ich selten langfristige Vorteile für mich als Schüler dieser Schule

    Danke, aber Fußnoten mit Link zu Internetseiten, ist glaube ich in einer Klausur unter ausschluss aller Hilfsmittel bis auf den Duden nicht sonderlich gut.
    Und der Verdacht reicht nicht aus, das sagte mir mein lehrer selbst heute, deswegen hat er mir ja die 'Internetseiten gezeigt woher es stammen kann. Das waren 5 Seiten und von 2 dieser fünf seiten habe ich ja abgespickt.
     
  16. 24. Juni 2013
    Zuletzt bearbeitet: 24. Juni 2013
    AW: Nachträglich Täuschungsversuch unterstellt bekommen

    Du gehst hier wahrscheinlich von so etwas wie Facharbeiten aus, bei Klausuren aber ist das irrelevant so lange man nicht "auf frischer Tat" erwischt wird.

    @Über mir:
    Du musst jetzt natürlich wissen wie weit du gehen willst, man kann im grunde gegen alles widerspruch einlegen, auch gegen deine Note auf dem Zeugnis. Besonders beliebt macht man sich damit nich (wie ich auch selber erfahren habe) aber unmöglich oder stressig wird's dadurch noch lange nicht.
     
  17. 24. Juni 2013
    AW: Nachträglich Täuschungsversuch unterstellt bekommen

    Woher hast du denn den Blödsinn mit der "frischen Tat"?! Täuschung ist Täuschung, da ists egal ob der Lehrer ihn direkt mit nem Spicker erwischt oder das Ganze erst bei der Korrektur auffällt. Solange er seinen Verdacht in irgendeiner Form (und das sollte gegeben sein, wenn man wortgetreu aus dem Internet abschreibt) belegen kann, darf er das auch 5 Minute vor der Rückgabe machen.
     
  18. 24. Juni 2013
    AW: Nachträglich Täuschungsversuch unterstellt bekommen

    Wie kannste nur so dumm sein und nicht alles wenigstens vernünftig umformulieren
     
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  19. 24. Juni 2013
    AW: Nachträglich Täuschungsversuch unterstellt bekommen

    Eigentlich ist die Sachlage doch völlig klar. Du hast abgeschrieben, das ist Täuschung, wurdest überführt. damit gibt's null punkte.

    Wir alle wissen doch, wie lange deutschklausuren sind. Da kannst Schulaufsichtsbehörden mit Beschwerden überhäufen so viel du willst, da wird dir keiner glauben dass du das allen ernstes auswendig gelernt hast...

    Und nein: er muss nicht teile deiner arbeit bewerten. ganz klare regel: wenn in teilen einer Arbeit geschummelt wurde, gilt die ganze arbeit als ungenügend. und das man auf "frischer tat ertappt" werden muss ist totaler it. Der Lehrer weiß ganz genau wo abgeschrieben wurde. damit ist das klar belegt.

    Wie schon gesagt wurde: wenn man die arbeit anderer Personen als seine Leistung ausgibt ist das ein betrugsversuch und ist damit mit 0 punkten zu bewerten. Das gilt bei Doktorarbeiten wie auch bei Schulklausueren. und dabei ist es auch völlig unerheblich von wem du abgeschrieben hast, ob es nun eine internetseite, dein nachbar, oder die musterlösung des Lehrers war.

    Wer schummelt muss damit leben dass er erwischt wird.
     
  20. 24. Juni 2013
    AW: Nachträglich Täuschungsversuch unterstellt bekommen

    Du hast doch schon selber gemerkt warum du keine Chance hast
    Tut mir leid wenn du Wortwörtlich t eilweiße abgeschrieben hast, hast verloren... Und nur weil W33ds schule keine Lust auf Gerichtlichen Stress hatte muss das bei dir ja net auch klappen am schluss hat man nur kosten und das wars...

    Du sagst selber er ist korrekt lern fürs Leben drauss und machs nächstes mal besser...
     
  21. 24. Juni 2013
    Zuletzt bearbeitet: 24. Juni 2013
    AW: Nachträglich Täuschungsversuch unterstellt bekommen

    Blaaa, meinste so schlau bin ich jetzt nicht, aber komm erstmal drauf wenn du in dem Moment Stress und nicht nur den Zeit sondern auch Leistungsdruck hast und zu dem noch das Ich nur begrenzt Verständniss von dem Text hatte.

    Jap, das werde ich.

    Habe eben mit dem Lehrer telefoniert und herraus bekommen das er es nicht von selbst bemerkt hat sondern da ein Vögelchen gezwitschert hat und er erst auf dessen Hinweis mal recherchiert hat. Habe dennoch morgen ein Gespräch mit ihm und er wird mir denke ich dann verraten welche linke ****ntochter das war.

    Das wird ein Spaß das Stück Dreck in die Verzweiflung zu mobben.


    Euch allen (dem einen mehr dem anderen weniger) dennoch vielen Dank für eure Meinungen, Tipps und so weiter. Mal sehen was draus wird.



    //

    Bist du dir da sicher ?
    Ich mir selbst nach der seite die ich auch schon gefunden habe nicht so wirklich, weil da nie was davon steht wie es ist, wenn man erst nach Abgabe der Klausur des Betruges überführt wird.
     
  22. 24. Juni 2013
    AW: Nachträglich Täuschungsversuch unterstellt bekommen

    Das natürlich arm verpfiffen zu werden...
    Mobb Sie/Ihn richtig schön, hat er/sie verdient...
     
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  23. 24. Juni 2013
    AW: Nachträglich Täuschungsversuch unterstellt bekommen

    Was geht bei euch denn ab?
    Da wird jemand verpfiffen weil er abschreibt?
     
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  24. 24. Juni 2013
    AW: Nachträglich Täuschungsversuch unterstellt bekommen

    Traurig aber wahr, naja die gönnen mir es halt nicht, das ich für das Betrügen belohnt werde.
    Alles Neider, aber deren Neid ist für mich nur Anerkennung
    Ein alter Relilehrer sagte mir mal:
    "Jemand der gut spickt ist besser als die, die besser lernen."

    So sehe ich das auch. Und ich hoffe mein Lehrer sagt mir morgen ihren Namen. Macht den Unterkurs im P3 zwar nicht wieder weg aber was solls.
     
  25. 25. Juni 2013
    AW: Nachträglich Täuschungsversuch unterstellt bekommen

    So nen Spruch hätte ich von einem erwartet, der um ne erarbeitete Leistung beneidet wird, nicht von einem, der bei ner Klausur vom Handy abgeschrieben hat...
     
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