Auslieferungsfahrer mit Inkassotätigkeit: wer haftet wenn Geld fehlt?

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von HandyGarden, 21. März 2014 .

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  1. 21. März 2014
    Hey,

    vielleicht hat hier jemand eine Antwort für mich.

    Ich arbeite als Auslieferungsfahrer für einen Tabakgroßhändler. Ich bestücke morgens einen neutralen Transporter mit Kistenweise Zigaretten und Tabak und fahre einzelne Zeitungsläden ab. Dort gebe ich dann die Bestellung ab und kassiere. Ich habe zwischen 3 und 12 solcher Kunden am Tag und kassiere am Tag durchschnittlich 50.000. Das Geld soll ich sammeln und am Ende meiner Tour bei einer Bank einzahlen.

    Beim kassieren bekommt man Unmengen an Geldscheinen...dummerweise meist 5er, 10er, 20er und 50er. Man kann sich vorstellen was das für eine zählerei ist wenn man z.B. 3000€ kassiert.
    Dazu kommen noch Münzen und beinah täglich gerolltes Hartgeld.

    Nun zu meiner Frage:

    Wer haftet wenn Geld fehlt?

    Der gesunde Menschenverstand sagt mir das ich für das Geld hafte...schließlich könnte ich mich ja sonst stets bedienen und behaupten das ich mich verzählt habe.
    Aber auf der anderen Seite bin ich auch nur ein Mensch und keine Geldzählmaschine.
    Was ist also wenn mir z.B. ein grober Schnitzer passiert und mir 1000€ fehlen und die sich trotz abfahren und eventuellen Kassenstürzen nicht auffinden lassen? Hafte ich komplett alleine? Haftet mein Arbeitgeber zum Teil mit? Ist man dagegen versichert (Hier vermute ich mal Nein).
    Wenn ich alleine hafte...kann mir das auf einen Schlag abgezogen werden? Müsste ich Lohntechnisch nicht eine Art Risikoaufschlag bekommen?
    Und im Umkehrschluss...müsste es nicht eine Art Monatsprämie bei korrekter Abrechnung geben?

    Wie gesagt, wir reden hier nicht von ein paar Hundert Euro, sondern von mehreren tausend Euro (Mein Rekord bei den Tageseinnahmen lag bei knappen 70.000€)


    Wer haftet wenn mir Falschgeld untergejubelt wird?

    Möchte ja niemanden etwas unterstellen, aber es gibt auch Menschen die bei einer Bank arbeiten und eine Blüte nicht sofort erkennen.
    Ich weiß zwar worauf ich achten muss, aber ich kann nicht in jedem Laden 3 Stunden stehen bleiben und jeden einzelnen Schein auf jedes Sicherheitsmerkmal untersuchen. Dann würde ich vermutlich gerade einmal einen Großhändler pro Tag schaffen.

    Und wer haftet für fehlerhaft verpackte Ware?

    Ich bekomme die Bestellung fertig gepackt auf einer Palette oder Rolli hingestellt. Papiere rauf und fertig. Es ist zwar auf jeder Rechnung notiert wer verpackt und kontrolliert hat, aber dennoch hatte ich gerade gestern den Fall das eine Stange Kippen gefehlt hat.
    Die im Lager sind nicht alleine...ich dagegen schon. Mir kann man also leicht unterstellen mich an den Kartons zu bedienen, denn nicht alle sind richtig zugeklebt.

    Falls nun die Frage nach dem Verdienst kommt....7,50€

    Fragen über Fragen....ich hoffe mir kann einer helfen.
     
  2. 21. März 2014
    AW: Auslieferungsfahrer mit Inkassotätigkeit....wer haftet?

    Ich würde mal vermuten hier gilt die selbe Form von Kassenhaftung wie beispielsweise in der Gastro oder im Einzelhandel: Haftbar ist der Arbeitnehmer nur bei fahrlässig verschuldetem Schaden. Eine Pauschale Klausel im Vertrag ala "Kassendifferenzen werden von ihrem Lohn abgezogen" ist nicht gültig. Wenn ein AN für Kassendifferenzen haften soll muss ihm dafür eine zusätzliche RisikoPrämie gezahlt werden, von der etwaige Differenzen abgezogen werden bzw der AN darf sie bei stimmiger Kasse behalten. Entsprechendes sollte im Vertrag stehen.

    Ob die KArtons gefüllt sind solltest du bei der Übernahme, die du sicherlich schriftlich bestätigen musst, überprüfen. Etwaige Unstimmigkeiten solltest du anmerken denn mit deiner Unterschrift bestätigst du die Ordnungsgemäße Übernahme und bist damit möglicherweise haftbar für fehlende Ware. Entsprechendes sollte eigentlich im Arbeitsvertrag stehen.

    Zum Thema Falschgeld kann ich nix sagen
     
  3. 21. März 2014
    AW: Auslieferungsfahrer mit Inkassotätigkeit....wer haftet?

    He,

    danke für die Antwort.

    Was genau im Vertrag stehen wird, weiß ich noch nicht. Der "Große" Chef ist noch im Urlaub...wenn der da ist bekomme ich den Vertrag.

    Wenn die Kasse stimmt, darf das Geld behalten werden. Aber...davon bekommt der AG nichts mit, da die "Abrechnung" im Auto gemacht wird.
    Ich rechne die einzelnen Summen zusammen, schaue auf die Summe der komplett Rechnung und soll auch nur das einzahlen was dort drauf steht. Gebe anschließend den Einzahlungsschein im Büro ab und warte auf das OK. Die ganzen Tage bisher waren es im durchschnitt 1,50€, was man an "Trinkgeld" hatte. Ich glaube das steht in keinem Verhältnis.

    Zu den Kartons...ich muss nichts quittieren. Ich komme in der Firma an, nehme die Ware und die Rechnung und bin auch schon wieder weg.
     
  4. 21. März 2014
    AW: Auslieferungsfahrer mit Inkassotätigkeit....wer haftet?

    Kenn einige, die im Großhandel an der Kasse arbeiten, kann Dir mal schreiben, wie das bei denen ist. Die haben Tagesumsätze von 5000-10000€,
    Viele Kioskbetreiber zahlen da auch gerne mit kleinen Scheinen, wenn die Kasse theoretisch bei +- 2€ am Ende des Tages ist, ist alles ok. Praxisbezogen geht es bis +- 20€. Dann kommen halt Abmahnungen. Das lustige bei denen ist, dass sie selber nur eine abgezählte Kasse übernehmen, hat sich der Kollege vorher vertan beim kassieren aber den Kassenstand richtig eingetippt, fällt das erst später auf ^^ Zeit um vorher zu zählen wird nicht gegeben.

    Die müssen jeden Schein ab 20€ überprüfen auf Echtheit, natürlich ist das nicht immer möglich. Andere Kunden wollen auch bedient werden, da bleibt nicht immer die Zeit richtig zu zählen und alles auf Korrektheit zu überprüfen. Kann dennoch zu Abmahnungen kommen, falls einer gefunden wird, was aber sehr selten ist.

    Im Endeffekt trägst Du ein sehr großes Risiko, der Kassenbereich im Großhandel ist Videoüberwacht und es gibt viele "Zeugen", da kann einem nicht so einfach der Schwarze Peter untergejubelt werden. Das ist bei Dir nicht der Fall. Im Fall der Fälle hast Du wirklich ein Problem, das schwächste der Glied der Kette hat die *****karte und das ist bei: Firma - Kunden - Lager -Auslieferer, Du.
     
  5. 21. März 2014
    AW: Auslieferungsfahrer mit Inkassotätigkeit....wer haftet?

    Generell haftest du für Fehlbestände bzw. Fehlbeträge. Das ergibt sich aus der Mankohaftung bzw. aus § 619a und §§ 280ff. BGB.
    Andererseits wird nach regelmäßiger Rechtsprechung eine Haftung des Arbeitnehmers verneint bzw. beschränkt.
    Arbeitnehmerhaftung – Wikipedia
    Die Beweislast trägt der Arbeitgeber.

    Wenn dir eine angemessene Zeit zum Nachzählen zur Verfügung steht, bist du also unter Umständen haftbar zu machen, i.d.R. aber nur teilweise. Besitzt du eine Haftpflichtversicherung, die de Schaden übernehmen würde, entfällt, ähnlich wie bei Gefälligkeiten, der Schutz vor Haftung sogar ganz, weil es an der Schutzwürdigkeit fehlt.
    Eine Haftung wegen Falschgeld würde ich eher ausschließen, da sich Geld m.A.n. nicht so auf die Schnelle prüfen lässt. Selbst wenn man Geldscheine einzeln zum Zählen in die Hand nimmt, lassen sich Blüten nicht zweifelsfrei erkennen.

    Das Selbe gilt für mangelhaft verpackte Waren. Allerdings sehe ich hier eher eine fahrlässige oder gar grob fahrlässige Handlung, die dich in Haftung bringen kann.
    Wenn möglich, würde ich mangelhaft oder unverpackte Ware einfach stehen lassen oder aber nachbessern lassen.
    Ich denke, es wird so ablaufen, dass du verpackte Ware entgegen nimmst und für den einwandfreien Zustand (insbesondere auch der Verpackung) unterschreibst. Der Großhändler wird dir seinerseits eine einwandfreie und unbeschädigte Lieferung quittieren. Folglich kannst also nur du für einen Schaden/Fehlbestand verantwortlich sein.

    Da du ja bisher nur einen mündlichen Arbeitsvertrag hast, solltest du solche Sachverhalte, insbesondere auch Haftungsfragen vorher abklären und schriftlich festhalten lassen.
    Vermutlich gibt dir dein "großer Chef" dann aber einen 30-minütigen "Sonderurlaub", in dem du dir deine Papiere abholen kannst.

    Weiterer Lesestoffe, bevor ich mir die Finger wund tippe.
    Haftung des Arbeitnehmers
    Dort findet sich auch etwas zur Mankohaftung und Mankoabrede, was wieder zur Frage einer Prämie passt.
     
  6. 22. März 2014
    AW: Auslieferungsfahrer mit Inkassotätigkeit....wer haftet?

    Hey Sancho,

    Dein Beitrag ist Gold wert.

    Mankohaftung kannte ich davor nicht.


    Für mich heißt das jetzt:

    - Fehlt eine Mankovereinbarung haftet der AG komplett für Fehlbeträge oder aber muss mir zumindest mittlere Fahrlässigkeit nachweisen

    - Ist eine Mankovereinbarung enthalten muss er mir Mankogeld zahlen und ich hafte maximal für eine Jahressumme des Mankogeldes

    Sehe ich das soweit richtig?

    Ich gehe mal davon aus das der AG möchte das ich für soviel wie möglich hafte...und ich möchte natürlich für so wenig wie möglich haften...auf welche Summe Mankogeld sollte man sich denn einigen? Immerhin kommt man im Monat knapp an die 500.000€ Grenze heran.

    Wegen dem Falschgeld...ich vermute dass das auch unter die Mankovereinbarung fällt, oder? (Wenn dafür überhaupt gehaftet werden muss)

    Wegen den Kartons:

    Ich selber unterschreibe dafür nichts.

    ich nehme die Kartons und die Rechnungen und packe Sie in das Auto. Die Rechnungen sind doppelt...einmal Kunde und einmal für uns. Auf der Rechnung für uns ist oben in der rechten Ecke die Unterschrift des "Packers" und die Unterschrift des "Kontrolleurs" zu finden.
    Um für Fehler anderer nicht zu haften müsste ich nun eigentlich die nicht verschlossenen Kartons prüfen...dafür fehlt mir allerdings die Zeit.
    Wäre also sinnvoller darauf zu bestehen das sämtliche Kartons korrekt verklebt sind, richtig?

    Ohje...habe auch so den Verdacht das ich am Montag gleich wieder gehen darf wenn ich damit ankomme.
     
  7. 23. März 2014
    AW: Auslieferungsfahrer mit Inkassotätigkeit....wer haftet?

    Ja, wobei zu beachten ist, dass die Vorgaben für die Mankohaftung einzuhalten sind.
    Er muss dir also ein angemessenes Mankogeld zahlen und die Haftung muss beschränkt sein. Ist das nicht der Fall oder sollst du für einen höheren Schaden haften, ist die Mankovereinbarung nichtig und der Arbeitgeber muss die Schuld bzw. Fahrlässigkeit/Vorsatz wieder nachweisen.
    Ansonsten gilt, dass du bei Mankohaftung auf dem Papier immer die Schuld hast. Da das Mankogeld im Normalfall aber quasi ein Zusatzverdienst ist, darfst du die Kohle natürlich behalten, wenn es keinen Haftungsfall gibt. Das sollte Anreiz genug sein, sorgfältig mit Geld und Waren umzugehen.
    Apropos Verdienst: Ab 16,-€ monatlich ist das Mankogeld steuerpflichtiges Einkommen (§ 19 EStG und R 19.3 Abs. 1 Nr. 4 LStR). 16,-€ sind dann also steuerfrei, der Rest, der diese 16,-€ übersteigt, wird als normales Einkommen angerechnet. Zahlungen im Haftungsfall lassen sich übrigens als Werbungskosten geltend machen.

    Schwierige Frage... Im Einzelhandel sind bspw. 50-100 € pro Monat üblich. Allerdings sind die Kassenfehlbestände hier in der Regel geringer.

    Sicher - und nicht nur das. Übernimmst du einen beschädigten oder nicht ordnungsgemäß verklebten Karton, könnte es ja gut möglich sein, dass du dich selbst bedient hast. Du würdest also unter Umständen nicht nur für Fehlbestände haften, sondern würdest dich dem Vorwurf des Diebstahls aussetzen. Diebstahl ist z.B. ein Grund für eine fristlose Kündigung. Natürlich ist auch hier wieder der Arbeitgeber in der Beweispflicht. Allerdings lässt sich der Stress mit dem Chef leicht umgehen, indem man auf einwandfrei verpackte Ware achtet. Du kannst also auf korrekt verklebte Kartons bestehen, wirst aber um eine Überprüfung nicht herum kommen.

    Das meinte ich mit "die Papiere abholen".
    Sollte man natürlich nicht verallgemeinern. Aber ein Arbeitnehmer, der seine Rechte kennt und dafür eintritt, gilt schnell als unbequem.
     
  8. 24. März 2014
    AW: Auslieferungsfahrer mit Inkassotätigkeit....wer haftet?

    Hey,

    nun habe ich "Urlaub" .

    Aber mal von vorne...

    Ich kam heute Morgen zur Arbeit und habe mit dem "Kleinen Chef" einmal geredet.

    Von einer Mankovereinbarung habe er noch nie etwas gehört (So wie er geschaut hat, nehme ich Ihm das sogar ab), hat sich mein Ausdruck von Wikipedia interessiert durch gelesen und will das "Nach oben" geben.
    Bei den Summen die dort täglich von den Fahrern eingenommen werden kann er sich aber auch nicht vorstellen wie hoch da das Mankogeld ausfallen sollte.

    Wegen dem Falschgeld wollte er mit mir diskutieren, knickte aber recht schnell als ich Ihm sagte das ich nur dann für Falschgeld hafte wenn er mir die Zeit und etwaige Hilfsmittel gibt jeden einzelnen Schein zu überprüfen. Da der Firmenwagen sowie das Bargeld allerdings zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Firma bzw. auf der Bank sein muss kann er mir diese Zeit gar nicht geben. Das sah er dann auch ein, auch wenn es Ihm nicht geschmeckt hat das er nun das Risiko trägt.

    Wegen den Kartons war er uneinsichtig. Es sei noch nie etwas passiert, nie würde man einen Mitarbeiter unterstellen das er sich bedienen würde und so weiter.
    Ich habe Ihm gesagt das ich allerdings darauf bestehen müsste das die Kartons korrekt verklebt sind wenn ich hier weiter arbeiten soll.

    Morgen ist wohl der "Große Chef" da ...und dann soll ich doch mal mit Ihm reden. Bin ja mal gespannt.

    Aber das lustige an der Sache ist, das der andere Fahrer riesen große Ohren bekommen hat...der hat alles mitbekommen. Ich vermute mal das auch er dazu etwas zu sagen haben wird
     
  9. 25. März 2014
    AW: Auslieferungsfahrer mit Inkassotätigkeit....wer haftet?

    Hey,


    so, heute hat ich der "Große Chef" angerufen.

    Eine Mankovereinbarung gibt es wohl nur im Kassiergewerbe, und wäre in dieser Branche bei diesen Summen ungeeignet da ja tausende Euro Mankogelder gezahlt werden müssten.

    Nun erzählte er mir aber das er mir eh Fahrlässigkeit nachweisen müsste wenn etwas fehlen würde...womit er ja auch irgendwo Recht hat.

    Wenn ich nun also mag, kann ich Donnerstag aus meinem "Sonderurlaub" zurück kommen.

    Keine Ahnung was ich nun mache....
     
  10. 25. März 2014
    AW: Auslieferungsfahrer mit Inkassotätigkeit: wer haftet wenn Geld fehlt?

    Lol naja such dir halt nen anderen Job als Fahrer irgendwo...findest mit sicherheit was besser ...mir wäre das zu risikoreich xD
     
  11. 25. März 2014
    AW: Auslieferungsfahrer mit Inkassotätigkeit: wer haftet wenn Geld fehlt?

    Ich seh da jetzt nicht das Problem: für nachweislich fahrlässiges Handeln müsstest du auch mit Mankogeld haften. Das dir nachzuweisen ist allerdings der Knackpunkt wo es für den Chef schwierig wird. In jeder Firma können den angestellten Fehler unterlaufen, falsche Rechnungen, falsche Lieferungen usw. Normalerweise zahlen das Firmen ohne zu Mucken weil sie den Angestellten fahrlässiges Handeln ohnehin nicht unterstellen können.
    Was das Falschgeld angeht sehe ich auch kein Problem: Wenn man dir nicht die Zeit lässt, das Geld zu überprüfen sollte das für dich eh hinfällig sein, zumal man heute viel Falschgeld ohne technische Hilfsmittel gar nicht mehr entdecken kann.

    Bleibt die Geschichte mit den Verpackungen´: wenn du hier eh nichts quittierst sehe ich auch hier nicht das große Problem, denn dann müsste er auch hier der Diebstahl erstmal nachgewiesen werden, und da zwischen dir und den Verpackern keine Instanz ist, die die Ordnungsmäßigkeit der Kartons überprüft kann es jeder gewesen sein.

    Meine Einschätzung.
     
  12. 26. März 2014
    AW: Auslieferungsfahrer mit Inkassotätigkeit....wer haftet?

    Nö - haften müsste er nur bei einer ungültigen Mankoabrede oder aber ggf. bei Vorsatz. Vorsätzlich herbeigeführter Schaden/Fehlbestand lässt sich nämlich rechtswirksam von der Mankoabrede ausschließen.

    Leider auch nicht ganz richtig. Wenn das Vertrauensverhältnis ausreichend gestört ist, kann der Arbeitgeber eine Verdachtskündigung aussprechen.

    Da liegt er falsch. Es ist zwar eher üblich, bei Kassierertätigkeiten eine Mankoabrede zu treffen. Aber es geht auch hier um Warenbestände und Kassenbestände. Du kutschierst ja Waren und Geld durch die Gegend, wenn du Zigaretten etc. auslieferst. Schwierig ist hier tatsächlich nur die Höhe eines Mankogeldes. Ich kann allerdings schlecht sagen, wie hoch die Fehlbeträge in deiner Branche bzw. explizit bei deiner Tätigkeit normalerweise sind.
    Dein Chef wird also vermutlich auf eine Mankoabrede verzichten und dich u.U. in Haftung nehmen, wenn Geld oder Waren fehlen.

    Heißt ja nicht, dass er es nicht versuchen würde.

    Das wird dir hier kaum einer sagen können.
    Was das Geld anbelangt, wäre interessant, ob das Geld lose kassiert wird oder aber bspw. in abschließbaren Geldkassetten. Wenn du keinen direkten Zugriff aufs Geld hast, könnte man dich schlecht verantwortlich für Fehlbestände machen. Vorausgesetzt natürlich, dass keine Geldkassette fehlt.
    Das würde z.B. dein Haftungsrisiko etwas verringern.

    Bleibt noch das korrekte Verpacken der Waren. In meiner jetzigen Situation muss ich ganz klar sagen, dass ich auf ordnungsgemäß verpackte Waren in verschlossenen Kartons bestehen würde. Was nicht ordentlich verpackt ist, bleibt halt einfach stehen.
    Allerdings bin ich ja nicht akut auf deinen Job angewiesen.
    "Dit ham wa imma schon so jemacht!" oder ähnliche Sprüche wie dein kleiner Chef abgelassen hat, wären für mich allerdings kein Argument. Ich glaube auch nicht, dass irgend jemand von euch wild darauf wäre, es auf einen Versuch ankommen zu lassen. Treten Fehlbestände auf (vor allen Dingen wiederholt), wird wohl kaum ein Arbeitgeber einfach nur mit den Schultern zucken und zum Tagesgeschäft übergehen.
    Letztendlich würde ich den Job aber wahrscheinlich zu den eher schlechten Konditionen annehmen und darauf hoffen, dass kein Schadensfall eintritt. Ich fürchte, als Auslieferungsfahrer ist man dann doch nicht so unentbehrlich, wie man es sich manchmal wünschen würde.
    Vielleicht bietet sich ja im Laufe der Zeit die Gelegenheit, hier entsprechende Verbesserungen einzuführen.
     
  13. 26. März 2014
    AW: Auslieferungsfahrer mit Inkassotätigkeit: wer haftet wenn Geld fehlt?

    Hallo,

    Hier geht es doch (wie meistens) nur darum Chancen & Risiken abzuwägen, in deinem Fall sind die Chancen dein Gehalt. Ich persönlich würde für 7,50€ dieses ganze Theater nicht mitmachen. Dann kommt es natürlich darauf an, dass du Alternativen hast. Ich versteh die große Diskussion nicht wenn der "Chef" sich eh auf nichts einlässt.

    Viele Grüße

    Neo
     
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