Mahnbescheid rka: Koch Media, 2013 unterlassungs/verpflichtungserklärung

Dieses Thema im Forum "Filesharing" wurde erstellt von DerGärtner, 10. Dezember 2016 .

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  1. 10. Dezember 2016
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. April 2017
    Hi,

    ich habe heute einen Mahnbescheid bekommen und zwar geht es um den Fall von 2013 als die rka mehrere Briefe wegen illegalen downloads rausgeschickt hat, vllt errinert sich jemand sogar daran.
    .rka unterlassungs -und verpflichtungserklärung wegen dead island download - RaidRush:Board
    Ich bin mir nichtmehr ganz sicher was wir damals gemacht haben damit sich das "erledigt" aber heute 3 Jahre und 4 Monate später habe ich einen Mahnbescheid zu dieser Sache erhalten.
    "Der Antragsteller hat erklärt, dass der Ansrpuch von einer Gegenleistun nicht abhänge.
    Für den Fall eines Widerspruchs hat der Antragsteller die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt"
    Ich werde natürlich nächste Woche direkt noch irgendwie einen Anwalt kontaktieren, aber weiss jemand vielleicht etwas zu diesem Fall?
    Was man am besten tun sollte (abgesehen von einem Anwalt zur Seite zu nehmen)
    So wie ich das weiß sollte sowas eigentlich nach 3 Jahren verjährt sein.

    thx und danke im voraus,
    Der Gärtner
     
  2. 10. Dezember 2016
    AW: Mahnbescheid rka (Koch Media, 2013 unterlassungs/verpflichtungserklärung)

    ab 3:20 Nutzerfragen: Verjährung von Online-Straftaten & Pfändung von Steam-Konto | Kanzlei WBS - YouTube
     
  3. 10. Dezember 2016
    AW: Mahnbescheid rka (Koch Media, 2013 unterlassungs/verpflichtungserklärung)

    bei mir war es 08.2013, also wäre es nach dem video nicht verjährt, schonmal danke dafür
     
  4. 11. Dezember 2016
    AW: Mahnbescheid rka (Koch Media, 2013 unterlassungs/verpflichtungserklärung)

    Mahnbescheid (vom Gericht) oder Abmahnung oder Mahnung vom Anwalt?
    Einem Mahnbescheid solltest du innerhalb von 14 Tagen widersprechen, sonst ergeht ggf. ein Vollstreckungsbescheid, der voraussichtlich auch vollstreckt werden wird.
     
  5. 11. Dezember 2016
    AW: Mahnbescheid rka (Koch Media, 2013 unterlassungs/verpflichtungserklärung)

    ja ist ein mahnbescheid, das weiss ich auch schon, danke.
    so wie ich das sehe versuchen sie noch ein paar leute vor ablauf der verjährung mit angst abzuziehen, mal schauen was der anwalt sagt.
     
  6. 12. Dezember 2016
    AW: Mahnbescheid rka (Koch Media, 2013 unterlassungs/verpflichtungserklärung)

    Schon mal auf die Idee gekommen, dass du derjenige bist, der sich nicht korrekt verhalten hat, bist du aber nicht - oder?
     
  7. 13. Dezember 2016
    AW: Mahnbescheid rka (Koch Media, 2013 unterlassungs/verpflichtungserklärung)

    nein bin ich nicht, wenn du den beitrag gelesen hättest wüsstest du das auch, aber danke für die grundlose anschuldigung, scheinst echt n klasse typ zu sein!
     
  8. 13. Dezember 2016
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. Dezember 2016
    AW: Mahnbescheid rka (Koch Media, 2013 unterlassungs/verpflichtungserklärung)

    Bitteschön...
    Getroffene Hunde bellen.
    Immerhin gibst du ja selber zu, dass du diverse Spiele "drauf" hattest.
    Wenn dir hier "Unrecht" angetan wird, dann ist das also nur dem glücklichen Umstand geschuldet, dass man dich bisher nicht erwischt hat.
    Btw. Auch FTP-Server können Log-Files schreiben und den Zugriff auf Dateien per SFT protokollieren.
     
  9. 13. Dezember 2016
    AW: Mahnbescheid rka: Koch Media, 2013 unterlassungs/verpflichtungserklärung

    Betreiber eines offenen WLAN haften nicht für die Benutzer. Es kann ja auch jemand anderes gewesen sein, den gilt es zu ermitteln. Anschlussinhaber ist nicht automatisch der Schuldige.

    Bekannte von mir haben auch schon solche Post bekommen obwohl sie weder P2P nutzen noch sonst was geladen haben... manchmal werden auch falsche IP Daten gesammelt oder ermittelt.

    Da es sich nicht mal um eine offizielle Ermittlung handelt, darf der Provider eigentlich nicht deine Daten einfach so herausgeben ohne richterlichen Beschluss.

    Die Beschaffung solcher Daten aus einer IP heraus ist in meinen Augen höchst dubios und Datenschutzrechtlich mehr als fraglich.



    Mir ist aus den letzten Jahren kein Fall bekannt wo das gemacht wurde. Abgesehen davon das der Download selbst kein guter Abmahngrund ist. Wenn überhaupt der Uploader. Kommt aber auch selten vor das der Serverbetreiber dagegen vorgeht.

    Bei P2P wird meist auch hochgeladen und das wäre ein "Beweismaterial" welches für die Abmahnung brauchbar ist. Diese sind einfach zu beschaffen und für Juristen die abkassieren wollen ein netter Verdienst.

    Einen nachhaltigen positiven Effekt gibt es davon nicht.

    In der Masse sind die OCH wohl derzeit das größte Problem der Copyrightindustrie.


    Privates, öffentliches und gewerbliches WLAN: Wer haftet wann? – iRights.info

    BMWi - Mehr Rechtssicherheit bei WLAN


    Aus dem ersten Thread von 2013 geht ja hervor, dass dein damaliger Mitbewohner wohl der Verursacher war.​

    Scheinbar hat die Kanzlei ihre tausenden Abmahnungen durch und fängt jetzt wieder von vorne an die nächste Mahnungswelle raus zu schicken, von allen Fällen (die zB keine Unterlassung unterzeichnet haben).

    Wichtig wäre festzustellen ob du eine Unterlassung unterschrieben hast oder damals einen Widerspruch eingelegt hast. Die Unterlagen solltest du suchen, das braucht der Anwalt.
     
  10. 13. Dezember 2016
    AW: Mahnbescheid rka: Koch Media, 2013 unterlassungs/verpflichtungserklärung

    Ne, mit dem will ich nichts persönliches.
     
  11. 14. Dezember 2016
    AW: Mahnbescheid rka (Koch Media, 2013 unterlassungs/verpflichtungserklärung)

    echt traurig wie asozial manche sich hier verhalten...

    danke raid rush für die infos, die modifizierte unterlassungserklärung hatte ich unterschrieben, aber unterlagen dazu habe ich leider nichtmehr....eine antwort kam auch nie, höchstens zeugen hab ich noch das ich es verschickt hatte...
    morgen hab ich den termin beim anwalt
     
  12. 15. Dezember 2016
    AW: Mahnbescheid rka: Koch Media, 2013 unterlassungs/verpflichtungserklärung

    Richtig, und der Assi bist du.

    Das ist mir schon klar. Schon allein, weil sich aus einem P2P-Download in der Regel auch ein Upload vermuten lässt, der einen wesentlich höheren Schaden verursacht.
    Als Serverbetreiber würde ich in dem Fall sogar noch härter dagegen vorgehen, schließlich gibt es Traffic nicht umsonst - und der dürfte beträchtlich sein.
     
  13. 19. Dezember 2016
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. April 2017
    AW: Mahnbescheid rka: Koch Media, 2013 unterlassungs/verpflichtungserklärung

    nochmal für die nachwelt

    Spoiler
     
  14. 25. Dezember 2016
    Abmahnung

    Servus zusammen,



    ich wünschte ich hätte gestern andere Weihnachtspost im Briefkasten gehabt, aber erst mal zur Vorgeschichte (bitte ganz lesen, bevor antworten):

    Ich hatte im Herbst 2013 eine Abmahnung von Abnahm GmbH (Name geändert) erhalten, in der ich zur Zahlung von 800 Euro aufgefordert wurde. Tatbestand war das illegale Downloaden des Spiels "XYZ" über das Torrent Netzwerk. Anbei auch meine IP-Adresse und Uhrzeit. Damals habe ich mir einen Anwalt gesucht, welcher darauf hin eine modifizierte Unterlassungserklärung an die Abmahn GmbH geschickt hat. Danach war auch sofort Funktstille für 3 Jahre...bis gestern eben.

    Heute kam ein Brief von meinem Anwalt rein, der mich darüber informierte, dass die Abnahm GmbH sich wieder gemeldet hat. Diese wollen jetzt von "nur" noch 500 Euro von mir haben. Wie soll ich vorgehen? Ich weiß dass ich darüber mit meinem Anwalt reden muss, würde aber gerne auch eure Meinung und Erfahrung dazu hören, weil mein Anwalt anscheinend auch seine Interessen ($$$) in den Vordergrund stellt. Erkläre ich bei Bedarf.

    Von dem was ich bisher gelesen habe, soll die klügste Strategie die "Ignorieren & Abwarten" Strategie sein (bis zum richterlichen Mahnbescheid).
    Ich selber gehe davon aus, dass die Abmahn GmbH einfach nochmal versuchen will, schnell Kohle zu machen, bevor die Verjährung eintritt. Diese tritt nämlich am 31.12.2016 ein. Ich habe bis zum 30.12.2016 Zeit zu zahlen. Ich finde es doch recht unwahrscheinlich, dass in diesen 24 Stunden eine richterlicher Bescheid kommt. Ich schreibe mit einem anderem Mitglied noch, welches in der exakt gleichen Situation wie ich bin. Dieser hatte vor 2 Wochen die Zahlungsfrist und auch bei ihm ist der 31.12 die Verjährung. Er hat bis heute keine weitere Post erhalten. Wenn man sich dem großen Stil der Abmahnwelle mal anschaut, ist es ja auch nicht verwunderlich, dass eine Gegenreaktion seitens Abmahn GmbH gerne mal länger dauert.

    Da wären wir auch schon beim nächsten Punkt: Angenommen die Abmahnung verjährt wirklich erfolgreich im Januar 2017, dann fallen die Anwaltskosten der Abmahn GmbH raus und um die geht es ja schließlich. Ich halte es extrem unwahrscheinlich, dass diese danach mich weiter "verfolgen" werden, wenn sie dabei selber keine Asche mehr kriegen können. Was bestehen bleibt, sind die Ansprüche auf Lizenzkosten bzw. Schadensersatz (10-jährige Verjährung). Diese hatte Abmahn GmbH mit 1000 Euro angegeben. Allerdings sollte diese Zahl wohl etwas zu hoch sein und berechnet sich aus der Linzensanalogie. Ich habe mehrmals gelesen, dass in diesem Fall (kurze Down/Uploadzeit; privat) der Schadensersatz auf etwa 100 Euro geschätzt wird. 100 Euro Schadensersatz bei privaten Filesharing – Kanzlei Hoesmann).

    Aufgrund der wahrscheinlichen Verjährung am 31.12 und dem damit fehlenden Anreiz seitens Abmahn GmbH , werde ich die Sache wohl still sitzen und ignorieren. Wie seht ihr das? Nachvollziehbar oder zu waghalsig?

    Danke für eure Antworten und weihnachtliche Grüße
     
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