Arbeitslosengeld (I) zwischen Weiterbildung und Arbeit

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Joker4815, 23. Mai 2017 .

  1. 23. Mai 2017
    Moin Zusammen!

    Stecke zur Zeit in der Zwickmühle rund ums Arbeitslosengeld bzw. der Arbeitslosen/ suchendmeldung.

    Kurz einmal zu mir:
    Nach 2 1/2 Jahren Ausbildung habe ich in dem selben Betrieb noch weitere 1 1/2 Jahre gearbeitet. Danach den Entschluss zur Technikerschule in Vollzeit (2 Jahre) erfasst. Zwischen Arbeit und Schule hatte ich einen Monat frei, in welchem ich mich zwar Arbeitslos gemeldet habe, jedoch die drei-monatige-Sperre bekommen habe. Die Schule endet nun am 14.06.2017.

    Mein Plan A ist es, bis ca. August/ September durch die Weltgeschichte zu reisen und einfach ein wenig "Frei" haben. Plan B wäre, ein halbes Jahr Work&Travel zu betreiben.

    Nun Frage ich mich wie ich dem Arbeitsamt das am Besten mitteilen kann und auf was ich achten muss, oder was es für Konsequenzen geben kann, auch im Bezug auf die Rente?!
    Besteht die Möglichkeit das ALG 1 zu beziehen, gleichzeitig aber 2 Monate rumzureisen und ab und zu mal in DE zu sein?
    Wenn ich das ALG 1 nicht beziehe, bin ich dann noch versichert, muss ich mich dann "einfach" Arbeitslos und nicht Arbeitssuchend melden?
    Falls ALG 1 in Frage kommt, kann man dort unbegrenzt Stellen ablehnen? Habe absolut nicht vor bei privaten Dienstleistern oder Leiharbeitsunternehmen zu Arbeiten oder weniger als vorher zu verdienen. Muss man dann eine gewisse Anzahl an eigenen Bewerbungen vorzeigen? Oder kann man das auch umgehen, so ala "Urlaub um Sprachkenntnisse zu verbessern" (was natürlich auch ein Ziel des Ganzen sein soll)

    Zur Zeit beziehe ich noch Wohngeld und Meister Bafög. Falls ihr euch zufällig auch mit Wohngeld auskennt, dürft ihr mir gerne Tipps geben, ob ich das nach der Schule auch noch weiterbeziehen kann oder nicht?
    Damals beim Arbeiten habe ich mir viel Geld für später zurückgelegt und eigentlich immer auf Sparflamme gelebt. Werde ich nun dafür bestraft und muss erst mein eigenes gespartes Vermögen angreifen, bevor ich ALG bekomme? Gibt es dort Vermögensgrenzen?

    Falls ALG gar nicht in Frage kommt, kann ich mich einfach nicht dort melden oder muss ich mich nur "Arbeitslos" melden, damit ich noch versichert bin?

    Danke für eure Hilfe und schöne Feiertage!!!
     
  2. 24. Mai 2017
    Zuletzt bearbeitet: 24. Mai 2017
    Also Wohngeld bekommst du dann, wenn dein Einkommen gering ist und dein Vermögen unterhalb der Grenze ist:
    Das Maximaleinkommen, richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Mietstufe des Wohnortes.

    Arbeitslos gibt es nicht für Erwerbsfähige, generell bist du immer Arbeit suchend und entsprechend legt dir das Amt regelmäßig Stellen vor auf die du dich bewerben kannst. Du musst nicht alles nehmen, aber das Amt prüft ob du es ernst meinst und kann auch Strafen verhängen wenn keine Aktion erfolgt. Das kann soweit gehen das man komplett von den Leistungen gestrichen wird.

    Für Work&Travel oder Urlaub gibt es keine Zuschüsse. Wenn du die Leistung willst muss du dich um eine Stelle bemühen und das auch Nachweisen können.

    Die Gesetzliche-Krankenversicherung wird von den Leistungen bezahlt oder zumindest ein Teil davon. Wenn du nicht aktiv die Leistung beziehst, übernimmst du selbst die Kosten dafür. Versicherungsschutz ist bei der Gesetzlichen immer gegeben, da Pflicht.

    Die Rente ist davon nicht betroffen, du bekommst natürlich während der "Auszeit" keine Beiträge gutgeschrieben. Das heißt wenn du jetzt frisch aus der Schule kommst, werden dir deine Bildungsjahre noch angerechnet, plus ggf die 1,5 Jahre Arbeit. Effektiv gesehen ist also eh nichts in deiner "Renten-Kasse". Damit man von der Rente hinterher einigermaßen leben kann muss man schon entsprechend lange einzahlen. Also unter 30 Jahre Arbeit brauchst du gar nicht anfangen an deine Rente zu denken, weil der Auszahlungs-Betrag dann nicht ausreicht. (zumal schlechte Rendite + Inflation ihr übriges beitragen)

    Also wenn du dich auf etwas nicht verlassen solltest, dann das du von deiner Rente leben kannst. Da solltest du dir schon eine andere Rücklage oder Strategie überlegen.
     
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  3. 25. Mai 2017
    Hey! Danke für deine Antwort.
    Das mit dem Wohngeld ist schonmal gut zu wissen.
    Ok, also Auswikrungen auf die Rente hat es in dem Sinne nur, dass ich eine Auszeit mache und keine Beiträge gutgeschrieben bekomme.
    Eine weitere betriebliche Altervorsorge mit guten Konditionen habe ich noch von meinem alten Arbeitsgeber am laufen. Um weitere Rücklagen für sptäer wollte ich mir Gedanken machen, wenn ich wieder am arbeiten bin.
    Habe morgen auch nochmal einen Termin bei einer örltichen "Arbeitslosenhilfe" und wollte denen mal meine genaue Situation schildern. Falls dort noch etwas neues bei rumkommt, werde ich hier berichten.
     
  4. 26. Mai 2017
    Alter du kannst dich erkundigen wo du willst - du bekommst sicher keine Kohle für ne kleine Weltreise nachgeschickt. ^^ Wenn du ALG 1 oder 2 in Anspruch nehmen möchtest, musst du mitwirken die Hilfebedürftigkeit zu beenden und ortsanwesend sein. Wäre ja auch noch schöner. Der nächste will sich mal schön günstig die Hörner abstoßen und das AA/JC schickt ihm die Kohle nach Thailand hinterher oder was?
     
  5. 26. Mai 2017
    Dass das auf Dauer nicht geht ist mir auch bewusst. Mir ging es ja auch hauptsächlich darum, was man beachten muss oder was es für Wege gibt, ohne dass man später Stress bekommt. War heute bei der Arbeitlosenberatung und folgende Wege haben sich herausgestellt:

    1) Mit Ende der Schulzeit arbeitslos melden. Möchte man nun in ein paar Wochen in den Urlaub, so kann man das mit seinem Sachbearbeiter besprechen und ab dann das ALG aussetzen. Nach dem Urlaub muss man dann wieder ALG beantragen, bzw. sich melden, dass man wieder da ist und auch versichert ist. Für 3 Wochen im Jahr könnte man auch so in den Urlaub, ohne dass das Geld gestrichen wird. Für einen längeren könnte man sich eine Auslandskrankenversicherung zulegen oder sich "freiwillig" krankenversichern in DE, wenn man innerhalb der EU am reisen ist.

    Das ganze ist natürlich mit viel Stress verbunden, grade wenn man zwischenzeitlich mal wieder in DE ist. Vermutlich wird man dann auch mit Arbeitsstellen zubombadiert, die man eigentlich gar nicht haben möchte. Gut ist, dass man dann ebend in der Zeit, in der man hier gemledet ist, auch ALG bekommt. Andereseits muss man dann ja auch was tun für sein Geld, also Bewerbungen schreiben.

    2) Der wohl einfachste, legalste, aber auch teuerste Weg wäre, sich selbst zu versichern und denen zu sagen, dass man dann ab z.B September wieder zu Verfügung steht. In meinen Fall würde ich dann noch 9 Monate ALG 1 bekommen. Wohngeld würde es dann auch noch weiter geben. Notwendig ist dafür ein gerines monatliches Einkommen, welches über der Miete liegt.

    3) Arbeitslos melden, Geld kassieren, im Ausland "fake" Bewerbungen schreiben mit extrem hohen Gehaltsvorstellungen, nach DE schicken und aus DE zum Arbeitgeber schicken lassen.
    Falls dann mal was im Ausland passiert, ist man dran und kann vermutlich alles zurückbezahlen und bekommt eine Strafe.


    Ich denke ich werde zum Amt gehen und mit offen Karten spielen und denen sagen, was ich vorhabe. Hinauslaufen wird es sich dann wohl auf Weg 1 oder 2.
    Was würdet ihr tun?

    Falls es noch jemand Interssiert:
    Arbeitssuchend muss man sich 3 Monate vorher melden und Arbeitslos dann am Tag der Arbeitslosigkeit. Hätte ich mich zwischen Arbeit und Weiterbildung nicht beim Amt gemeldet, so hätte ich nun gar kein ALG 1 bekommen sondern nur ALG 2.
     
  6. 27. Mai 2017
    Zuletzt bearbeitet: 27. Mai 2017
    Du kannst auch 6 Wochen in den Urlaub, kriegst aber nur 3 Wochen weiter die Leistungen. Aber immerhin bleibst du versichert. Quelle: https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/dienststellen/rdnrw/duisburg/Agentur/Presse/Presseinformationen/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI756647

    Von Variante 3 würde ich persönlich tunlichst Abstand nehmen. Das wäre Sozialbetrug und da bleibt es, wenn du erwischt wirst, nicht bei der Rückzahlung der Leistungen und ner Strafe vom Amts wegen - das ist außerdem eine Straftat.

    Ich würde versuchen die 6 Wochen Urlaub zu bekommen.
     
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  7. 30. Mai 2017
    Ich denke ich werde ersteinmal 2 Monate so über die Runden kommen, mich selbstversichern und danach ALG 1 beantragen und dann die bezahlten 3 Wochen + eventuell 3 Wochen mitnehmen. Danach werde ich dann wohl wieder ins Arbeitsleben eintreten.
    Danke für eure Hilfe!
     
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