#1 10. Dezember 2017 Hallo Ich hatte einen Unfall mit wirtschaftlichem totalschaden. Reparaturkosten sind 6400 Wiederbeschaffungswert steuerneutral 5600 Restwert 2400 was kriege ich nun von meiner versicherung? den Wiederbeschaffungswert von 5600? da ist dann der verkauf des "wracks" dabei. oder bekomme ich insgesamt nur die 2400 ? vielen dank + Multi-Zitat Zitieren
#3 11. Dezember 2017 Heftige Arbeit, aber ohne der "donor" parts wäre er auch ganz schön aufgeschmissen. Würde mich mal interessieren, was das Ganze gekostet hat, bzw. wieviel da am Ende rauskommt. @Wikinger. Ich glaube nicht, dass dir der wiederbeschaffungswert zusteht. Die Reparaturkosten machen da schon mehr Sinn. Woher hast du die Zahlen? Vom Gutachter? Konnte man dir da nicht mehr sagen? + Multi-Zitat Zitieren
#4 14. Dezember 2017 Ich bin auch der Meinung, dass man nur die Reperaturkosten zurück erstattet bekommt und vielleicht sogar nicht komplett. Da kommt es auch wieder auf die Versicherung an. + Multi-Zitat Zitieren
#5 20. Dezember 2017 Hatten erst letztens einen ähnlichen Fall im Familienkreis. Es wurden, nur die Reparaturkosten bezahlt, auch wenn das Familienmitglied nicht der Schuldiger war. Das Auto kann er wieder wie gewohnt fahren. Sollte es aber ein Vollschaden sein, wird der Aufwand zum Verschrotten bezahlt und ein Teil des Wertes erstattet. Wie genau das funktioniert und ob das jede Versicherung macht weiß ich nicht. + Multi-Zitat Zitieren
#6 21. Dezember 2017 huhu wirst wohl nur den restwert bekommen, war bei meiner schwester damals genauso. jedoch brauchst du einen gutachter und er stellt dann fest wieviel das auto vor dem unfall wert war und das bekommst du dann auch. jedoch steht dir einige zeit ein leihauto zu, solange es noch nicht geklärt ist. + Multi-Zitat Zitieren
#7 28. Dezember 2017 Hatte bei meinem 5er BMW einen Hagel-Totalschaden 2016. Reparatur wären ~9500 € gewesen, Wiederbeschaffungswert ~9000 €, Restwert irgendetwas um die 2500 €. Ausgezahlt wurde der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Und ohne MwSt Gedöns oder so. Die Reparaturkosten werden nicht ausgezahlt, da es ja ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. + Multi-Zitat Zitieren
#8 10. Januar 2018 Zuletzt bearbeitet: 10. Januar 2018 Das ist natürlich einfach. Du bekommst den Restwert wieder, also 2.400 Euro. Der Wiederbeschaffungswert ist in diesem Fall zu hoch und die Reparaturkosten auch. Es gibt eine 130 Prozent-Regel. Sollte man wissen! Hiernach, lässt man das Kfz reparieren, darf die Reparatur 30% des Restwertes übersteigen, da eine Wiederbeschaffung noch teurer wäre. Die Werkstatt muss, wenn sie etwas verdienen will, dir einen Kostenvoranschlag von 2.400 + 30% vorlegen bzw. der Versicherung. Dies kommt vor, wenn es ein altes Auto ist, laut Schwacke kaum noch Wert besitzt, du es aber so sorgsam gepfelgt, sehr wenig gefahren etc. pp. hast. Dann hat dein Auto einen höheren Wert als die Schwacke es vorsieht. Jedenfalls dürfte die Reparatur 3.120 Euro kosten. Lässt du es nicht reparieren, bekommst du nur den Restwert, hier 2.400 Euro wieder. Ich würde mir eine Werkstatt suchen, die nicht neue Teile, sondern auch gebrauchte besorgt und verbaut! 2.400 Euro gegen einen fahrbaren Untersatz sind nämlich nichts wert. Was bekommt man für zwei-vier? Und da steckt man auch nicht drin. + Multi-Zitat Zitieren