geblitzt --- strafe jemanden anders geben?

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von slimandy, 15. November 2006 .

Schlagworte:
  1. 15. November 2006
    hallo

    also
    ein freund von mir wurde geblitz mit 34km/h zu viel innerords!
    da er in der probezeit ist müsste er aufbausemniar machen


    der brief ging an den halter "sein vater" der würde die strafe übrnehmen aber das geht leider net weil auch 1monat fahrverbot als strafe sein wird und er auf den lappen angewiesen ist



    der vater hat ne brief bekommen in dem er dazu befragt wird ob er es zu gibt oder ob es jemand anderes war etc..

    nun die frage:
    könnte jemand anderes also ein kollege die strafe übernehemen lassen?!
    also jemanden der aus der probezeit ist und auf den führerschein verzichten kann?
    hat jemand erfahrungen`? wie gehen die genau vor etc....

    was könnte es für folgen haben?!



    Bitte nur hilfreiche posts ;-)




    Mit freundlichen Grüßen

    Slimandy
     
  2. 15. November 2006
    AW: geblitzt --- strafe jemanden anders geben?

    Das könntest du theoretisch machen,also die schuld auf dich nehmen. Allerdings ist das illegal und kann richtig teuer werden.
    Ob dus macht oder nicht ist aber deine Entscheidung.

    Hoffe das konnte dir helfen.
     
  3. 15. November 2006
    AW: geblitzt --- strafe jemanden anders geben?

    ne geht und machen sehr viele
    es kommt darauf an wer würd das machen?
    1 monat fahrverbot + 3 punkte solltest du auch erwähnen
    glaubwürdig rüberkommen.
    aber is machbar.
    solang dein papa mispielt.-
     
  4. 15. November 2006
    AW: geblitzt --- strafe jemanden anders geben?

    Ja sicher geht das aber es ist wie gesagt strafbar weil der der sich die iengebrockt hat die auch auslöffeln muss.
     
  5. 15. November 2006
    AW: geblitzt --- strafe jemanden anders geben?

    nochmal kurze beschreibung des falles

    Kollege zu schnell 34km/h
    halter des fahrzeuges der vater
    vater bekommt brief mit stellungname und den blitz foto

    kollge ist in porbezeit
    vater kann den führerschein aber nicht abgeben wegen arbeit etc...

    eventuell will ein andere kollege der aus der probezeit schon ist und eh zur zeit kein auto hat die strafe übernhemen


    frage:
    wenn der vater nun angibt das er nicht gefahren ist sondern dieser besagte kollege
    wie werden die weiter vorgehen=?

    bekommt er dann einfach ne brief in dem sie ihn fragen ob er es war?
    und wenn er es zugibt
    muss er dann nur noch die strafe antreten? oder prüfen die das genau etc...```?


    ach so danke schonmal an alle antworten bewertungen gehen gleich raus


    zitat:
    Ja sicher geht das aber es ist wie gesagt strafbar weil der der sich die iengebrockt hat die auch auslöffeln muss."

    weiss du da genauers?
    was könnten für strafen kommen#?
    etc...
     
  6. 15. November 2006
    AW: geblitzt --- strafe jemanden anders geben?

    natürlich geht das nur theoretisch .. seit wann geht das bitte in der praxis ?? verdammt denkt doch mal nach.. das recht is einem immer gegeben dass man die schuld von sich weisen kann ... nur muss man das auch beweisen können .. da wird die aufnahme einfach überprüft dann will ich mal sehen ob mans immernoch auf jemand anderen schieben will .. wer soll den mit dem auto gefahren sein ? der freund des freundes des vaters deines freundes ??? ... versteh ich nich... außer die person zahlt einfach mit dem beiligenden überweisungsschein ... dann müsste aber die person auf alle fälle aussagen er sei garantiert mit dem auto gefahren etc... ihr wisst was man da alles beachten mus ...

    mfg samba
     
  7. 15. November 2006
    AW: geblitzt --- strafe jemanden anders geben?

    Also als erstes wird der erste halter des Wagens angeschrieben. Da er es nicht ist bekommt der Vater den. Der soll erst mal nicht antworten und dann kommt der 2. Brief mit der Aufforderung das er Zahlen muss. Dann schreibt er hin das er nicht gefahren ist, muss aber niemand anderen angeben, da es in der Familie ist. Wenn er Glück hat sind das dann 3 monate vergangen und er kann der Polizei sagen das das verjährt ist.
    Mfg Shawn
     
  8. 15. November 2006
    AW: geblitzt --- strafe jemanden anders geben?

    § 271 StGB

    mittelbare Falschbeurkundung ist das und kann mit Freiheitsstrafen von 3 Monaten bis 5Jahren geahnded werden.Glaub aber nicht bei Einzelfällen.
     
  9. 15. November 2006
    AW: geblitzt --- strafe jemanden anders geben?

    soweit ich weiss bekommt der beschuldigte dann auch solch einen Anhörbogen unn muss sich äußern wenn der aber bezahlt is das der Behörde glaub ich egal, hatte auch solch eine Situation innerorts 25 zu schnell unn mein Vadda hat das auf sich genomm hat dann bezahlt unn schluss war das einzige Problem könnte sein das der Kollege den Lappen abgeben muss unn dort die Fotos überprüft werden, aber galub nid das die das machen, aber wier mein Vorredner schon erwähnte wenn de erwischt wirst heisst das Vertuschung einer Straftat, unn vorspiegelung falscher Tatsachen.
    Also aufpassen da kann aus 1 Monat fahrverbot schnell mal Bewährungsstrafe werden weil das kein Kavaliersdelikt is

    @Shawn:
    Fehlinfo
    Nach einem neuen Gesetz wurde die Frist erhöht, ausserdem wird die Frist nach der Aufforderung zu zahlen ausgesetzt, das heisst wenn du nach 6 Monaten gar nix bekommst obwohl du geknippst wurdest dann is es verjährt aber mit dem ersten Brief den du erhälst setzt die Frist aus. Ausserdem können sie in deiner Umgebung nachforschen und kontrollieren ob du das auf dem Foto bist
     
  10. 15. November 2006
    AW: geblitzt --- strafe jemanden anders geben?

    @ samba51

    wenn du schon den fall nicht verstehst dann psote einfach lieber nichts ;-)

    @ Shawn
    Mh aber der Vater ist verpflichtet auf den ersten brief zu antworten innerhalb einer woche
    es ist ja nicht nur eine reine geld strafe sondern auch ein fahrverbot und 3punkte

    @Revolut!on
    http://www.strafzettel.de/index.html?/content/1321.htm

    "Somit kommt eine Bestrafung des Ü oder des K wegen mittelbarer Falschbeurkundung im Sinne des § 271 StGB nicht in Betracht, Ü und K können nach dieser Vorschrift nicht bestraft werden.

    Die vom Kraftfahrtbundesamt vertretene Ansicht, wonach der Punktehandel als mittelbare Falschbeurkundung strafbar sein soll, ist somit unzutreffend."



    nun mal:

    Wenn der vater sagt das er es nicht war (was er ja wirklich nicht war ;-) )
    jemanden angibt und er es zugibt!
    werden die es hinnehmen oder weiter prüfen? wenn ja immer oder nur in manchen fällen?
    (kann ja verstehen wenn ein wiederholungs täter jemanden anderes beschuldigt das die dann prüfen aber bei einen normalen fahrer der sich sonst nichts zu schulden gekommen lassen hat?)
     
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