darf polizei kompletten pc mitnehmen ??

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von 010100111001, 7. Januar 2007 .

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  1. 7. Januar 2007
    hi, weiss nicht ob die frage hier richtig ist, habe aber keine andere passende section gefunden.

    hab gestern mal wieder eine reportage über leecher und deren verfolgung gelesen. wenn jemand beschuldigt wird, illegal zu uppen und zu leechen (wo auch immer) und ein begründeter hausdurchsuchungsbefehl vorliegt, darf die polizei dann einen kompletten pc konfiszieren, also mitnehmen?

    es geht doch nur um beweissicherung, und dafür würde es doch völlig ausreichen, festplatten und gebrannte cd/dvds einzukassieren.
     
  2. 7. Januar 2007
    AW: darf polizei kompletten pc mitnehmen ??

    Ich denke mal schon dass die den gesamten PC mitnehmen dürfen. Ich meine wenn sie es nich dürften und es auch noch in einer Reportage gezeigt werden würde... dann viel Spaß ^^
     
  3. 7. Januar 2007
    AW: darf polizei kompletten pc mitnehmen ??

    die nehmen den kompletten pc mit. ohne ausnahme. du wirst den pc zu 98% nicht mehr zurückbekommen.

    wär ja noch besser, wenn die mitm schraubenzieher ankommen und deine platte rausschrauben.
     
  4. 7. Januar 2007
    AW: darf polizei kompletten pc mitnehmen ??

    An sich is das doch auch auf gut Deutsch - gal. Was nützt dir ein PC ohne Platte(n)?
    Kannst dir ja das BIOS angucken wenn de Spaß dran hast und außerdem denk ich mal würden die Polizisten länger daran sitzten die Platte(n) aus bzw einzubauen, als sie überhaupt die Erlaubnis haben sich das Ding "auszuleihen" =)
     
  5. 7. Januar 2007
    AW: darf polizei kompletten pc mitnehmen ??

    das wäre ja zu schön =)
    da würde ich meine Festplatte irgendwo drin "verstecken".
    Polizisten sind bestimmt so blöd, dass die das net peilen und dann die falsche HDD mitnehmen wo natürlich nur die legalen Sachen drauf sind. =)
    Schön wärs, aber dein PC ist dann erstmal weg.
    Das man den PC zu 98% nichtmehr wiederbekommt kann ich aber nicht ganz glauben. Die können da Teil nicht einfach einkassieren. Das kann doch net sein :angry:

    Crusher
     
  6. 7. Januar 2007
    AW: darf polizei kompletten pc mitnehmen ??

    war auch eher auf das behalten bezogen.
    klar mitnehmen is kein prob, aber irgendwer meinte man kriegt den nicht wieder.
    irgendwann müssen sie den wieder rausrücken.
     
  7. 7. Januar 2007
    AW: darf polizei kompletten pc mitnehmen ??

    Wenn sich der Verdacht bestätigt hat, behalten sie den Rechner. Find ich auch sehr assozial.

    Also verstehe ich auch nicht wieso. Oo
     
  8. 7. Januar 2007
    AW: darf polizei kompletten pc mitnehmen ??

    Was is denn wenn en Rechner von Alienware oder was auch immer hasch der 6000€ gekostet hat und den nimmer zurück bekommsch weil ein illegalen Film draufhast!
    Das is ja lächerlich kann man denn nicht dagegen tun! Is doch Diebstahl =)
     
  9. 8. Januar 2007
    AW: darf polizei kompletten pc mitnehmen ??

    Einen komplett neuen PC zu kaufen wäre teurer als nur eine (oder mehrere) neue Festplatte(n).
    @Topic:
    Was ist wenn man zb. irgendwie bescheid weiß und dann sämtliche Bauteile ausbaut und versteckt und den Polizisten nur ein leeres Gehäuse da lässt?
    Würden dann rechtliche Schritte oder so deswegen auf einen zukommen?
     
  10. 8. Januar 2007
    AW: darf polizei kompletten pc mitnehmen ??

    wenn du wüsstest, wann eine HD bei dir statt findet, dann würdest du doch so oder so alles verstecken/säubern oder sonst was. also können keine Rechtlichen konsiquenzen auftreten, da sie ja nichts in der hand gegen dich haben ^^
     
  11. 8. Januar 2007
    AW: darf polizei kompletten pc mitnehmen ??

    Naja wär doch auffällig wenn sie irgendwie wüssten dass ich einen PC habe aber dann doch keinen finden.Würde aber echt irgendwie gerne das Gesicht eines Polizisten sehen wenn er ein leeres Gehäuse beschlagnahmt hat und sich dann fragt wieso der PC nicht startet wenn er auf den Startknopf drückt.
     
  12. 8. Januar 2007
    AW: darf polizei kompletten pc mitnehmen ??

    Naja wiederbekommen is so... hmm... Ich denke eher nicht, es ist schon dein eigentum aber deine rechte werden teilweise aufgehoben da du gegen das Gesetz verstoßen hast und somit steht dir nicht volles Bürger/Grundrecht zu. Und du musst immer bedenken der PC ist von dortan beweißmaterial. Ich glaube die müssen Beweißmaterial für eine weile behalten und dann werden die zerstört. Sonst könntest du als Räuber oderso auch irgendwann dein Messer zurück verlangen das geht ja auch nicht.
     
  13. 8. Januar 2007
    AW: darf polizei kompletten pc mitnehmen ??

    Wenn du von einen HD weisst,räumst du restlos alles weg zu verwandten etc. Aber ich denke das 99 % der durchsuchten vorher nicht ahnten das eine HD bei ihnen durchgeführt wird.

    Wenn sie dann fragen wo deine Pc´s stehen bestehst du darauf keine Pc´s zu besitzen. Was wollen sie schonmachen? Alle Verwandten durchsuchen? ^^


    Was ich mich frage ist, ob sie zu einem späteren Zeitpunkt nochmal wiederkommen würden / dürften.
     
  14. 8. Januar 2007
    AW: darf polizei kompletten pc mitnehmen ??

    Den PC bekommst du wieder, wenn du Gück hast. (Ich hatte es)
    Die Festplatten werden nur kalt ausgelesen, weil sonst gegen die Polizei "geklagt" werden könnte, sie hätten dir was untergejubelt etc.,d.h. der Rechner wird kein einziges mal gestartet.
    Also ich kann jetzt nur aus persönlicher Erfahrung sprechen, weiss nicht, ob ich einfach nen guten Anwalt hatte oder ob mein "Fall" nicht so schwerwiegend war, oder sonstiges, jedenfalls habe ich meinen Rechner zurückbekommen. Andere Sachen, wie zB Raubkopien, d.h. gebrannte CD's, natürlich nicht.

    MFG
     
  15. 8. Januar 2007
    AW: darf polizei kompletten pc mitnehmen ??

    sowas habe ich mir auch schon überlegt.... doppelten boden in den schreibtisch unter dem externe festplatten liegen die via firewire oder usb am rechner angekappt sind... beim rechner sind dann nur 1 40gb platte mit windows und dem legalen 0815 kram drin!....

    aber das kann ich atm bei meinem schreibtisch net ralisieren weil der aus metall ist
     
  16. 8. Januar 2007
    AW: darf polizei kompletten pc mitnehmen ??

    Freu dich lieber wenn nur der PC beschlagnahmt wird, rechtlich gesehen fällt auch jegliche Peripherie, die zur Tatausführung beigetragen haben könnte (Monitor, Maus, Tastatur...) unter die Beschlagnahme. Um eine Beschlagnahme handelt es sich im Übrigen nur, wenn ihr der Sicherstellung widersprecht. Tut ihr das, steigen die Chancen, dass ihr eure Hardware zurückerhaltet.

    Allgemein gilt aber: es hängt immer davon ab, ob belastendes Material gefunden werden kann bei der Auswertung und wie die Verantwortlichen grad Lust und Laune haben (leider). Manche bekommen nur den Rechner ohne HDDs zurück, bei anderen wird er komplett eingeschmolzen, wieder andere bekommen wie oben berichtet alles in einem Stück wieder.
    Immer nen Anwalt nehmen und alle Rechtsmittel auschöpfen! Wer nach einem Eingriff in seine Grundrechte nichts unternimmt ist selber schuld...
     
  17. 8. Januar 2007
    AW: darf polizei kompletten pc mitnehmen ??

    Also fuer ganz so dumm halt ich die bullen auch nich das sie einen Leeren rechner mitnehmen. Aber was spricht dagegen sich nen tower unter den schreibttisch zu stellen wo nur das noetigste drauf ist, das es als rechner durchgehen kann. Der eignetliche Rechner jedoch im Schreibtisch (wie schon die erwaehnte festplatte) eingebaut ist. Oder der Blumentopf neben dem SChreibtisch ist. Ist dann nur die Frage ob man den dann noch selbst abbauen darf. (Was wahrscheinlich nicht der fall sein duerfte.) Aber lustig stell ich mir das gesicht schon vor, wenn da nen casemoder mal langeweile hat und seinen schreibtisch zum rechner umfunktioniert hat und die Polizei den rechner erstmal sucht.
     
  18. 8. Januar 2007
    AW: darf polizei kompletten pc mitnehmen ??

    quelle?

    Bevor hier mit Halbwissen um sich geworfen wird:
    Die Beschlagnahme kann solange aufrecht erhalten werden, wie die beschlagnahmten Sachen für Zwecke des Strafverfahrens benötigt werden, ohne dass hierfür eine konkrete zeitliche Begrenzung besteht. (www.recht.de - Forum Deutsches Recht - Home)

    Desweiteren hängt es wie gesagt von der Eigeninitiative ab, ob man seine Sachen schnell wiedersieht oder nicht.
     
  19. 8. Januar 2007
    AW: darf polizei kompletten pc mitnehmen ??

    Hey,



    also normal wäre es logisch, wenn man den Rechner nicht wieder bekommt......

    Wenn du jemanden mit ner Knarre umballerst, bekommste die Knarre ja auch nicht nach Verbüßen deiner Strafe wieder. Ist zwar ein dummes Beispiel, kommt aber im Prinzip aufs gleiche raus.....Du hast da was für illegale Zwecke benutzt, somit müsste es ein Tatwerkzeug sein
     
  20. 8. Januar 2007
    AW: darf polizei kompletten pc mitnehmen ??

    Also soweit ich weiß.... hast du nur ne Chance den PC wiederzubekommen wenn du absolut NIX unterschrieben hast in dem du erlaubst deinen Rechner zu beschlagnahmen... Ganz im Gegenteil du solltest dir unterschreiben lassen das du dageegn warst...
     
  21. 8. Januar 2007
    AW: darf polizei kompletten pc mitnehmen ??

    Ich denke auch das die Polizei dir den ganzen pc wegnimmt und du ihn dann nie wiedersehen wirst.
    Aber ich denke wenn die Polizei in jedem Haus in Deutschland eine Razzia starten würde das die damit richtig dick Kohle machen würden.
     
  22. 8. Januar 2007
    AW: darf polizei kompletten pc mitnehmen ??

    Öhm und wieso richtig dick Kohle ?

    Also allein schon die Kosten für eine Razzia. Den Betrag will ich nicht sehen.

    Die monatlange genaue Planung. Der Zugriff. Die Auswertung ect. ne lass mal ^^
     
  23. 8. Januar 2007
    AW: darf polizei kompletten pc mitnehmen ??

    Das kenn ich aus eigener Erfahrung, war 2x bei ner Durchsuchung als Zeuge anwesend. Handelte sich zwar nicht um Warez, aber man kann ja auch andere Dinge mit Rechner + Internet anstellen.
    Es wurden jeweils der Rechner + sämtliche Peripheriegeräte beschlagnahmt. Das nicht nur die HD´s und Rohlinge mitgenommen werden, soll vermeiden, das man hinterher durch geringe Anschaffungen die Möglichkeit einer eventuellen Verschleierung hat, wie auch Wiederholungstaten erheblich erschweren.

    Beide Betroffenen haben die Rechner komplett nach der Verhandlung nach ca 8 Monaten wiederbekommen, einer allerdings ohne Festplatten. Beim ersten gabs nen Freispruch und der zweite hat vor Gericht den Nachweisbaren Teil der Delikte zugegeben und der Vernichtung der HD´s auf raten des Anwalts vor Gericht zugestimmt.
    Möglich wurde das wie schon hier gesagt wurde dadurch, das beide einer Hausdurchsuchung wie auch der Sicherstellung der Geräte schriftlich wiedersprochen haben, so war es dem Anwalt ohne erhebliche Schwierigkeiten möglich die Rückgabe der Geräte durchzusetzen.

    Es ist also nicht so, das alle Geräte für immer eingezogen werden, man muss sich lediglich(rechtlich) richtig zu verhalten wissen.

    Man sollte sich aber vor Augen führen, das es trotzdem immer eine sehr kostenintensive Angelegenheit ist, Anwalt/Gerichtskosten etc.
     
  24. 8. Januar 2007
    AW: darf polizei kompletten pc mitnehmen ??

    Wie läuft das denn, wenn man wichtige Dokumente auf dem PC hat. Man hat ja sicherlich keine Möglichkeit noch ein Backup durchzuspielen.

    Das Problem ist, das meine Rechner zwar komplett clean sind, aber wenn es zu einer HD kommen sollte, meine Mails/Dokumente und besonders das Berufliche quasi futsch sind. Nach 8 Monaten habe ich dann sowieso eine neue Ausstattung finanziert.

    Ein regelmäßiges Backup auf externe HDD´s mach ich natürlich, nur die dürften ja auch weg sein, wenn ich die nicht bei jemand Anderem lager. Hat jemand Erfahrungen damit? Darf man durch seinen Anwalt Einsicht bzw Sicherung der wichtigen Dateien (wir sprechen von legalen) "einklagen"?

    greetz
     
  25. 8. Januar 2007
    AW: darf polizei kompletten pc mitnehmen ??

    [Halbwissen]
    "Einklagen" kann man als Verdächtiger erstmal gar nichts, sollte der Verdacht sich jedoch nicht weiter verhärten, sollte es einem Anwalt unter Umständen jedoch Möglich sein auch vor der Verhandlung an diese Daten zu kommen[/Halbwissen]

    Aber generell für alle wirklich Schuldigen, man weiß das man etwas illegales tut und braucht sich dann hinterher wegen (beruflich)wichtigen Dokumenten auf einem beschlagnamten Rechner aufregen, schliesslich sollte man vorher wissen was man sich da auflädt. Damit meine ich, wer im Inet urheberrechtlich geschützte Dinge ohne erforderliche Berechtigung saugt oder verbreitet ohne sich über eventuelle Konsequenzen im klaren zu sein, der sollte sich überlegen sich entweder reichhaltig zu informieren oder es komplett sein zu lassen.
     
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