2 Mal in Probezeit geblitzt

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von Cr@ck05, 21. Januar 2007 .

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  1. 21. Januar 2007
    Hi Leute,
    Ich frag hier gerade für n Kumpel (kein Witz)
    Er ist noch 17 und hat halt diesen Führerschein begleitet ab 17.
    Nunja, er und paar Freunde sind halt am WE ein bisschen alleine mit dem Auto seiner Mutter rumgefahren. Ende des Spaßes war als sie in ner 50er Zone 80-90 KMH geblitzt wurden. Nachdem er gewendet hatte, und natürlich sauer war, ist er wieder zu schnell gefahren und direkt wieder durch n Blitzer... (denk mal ähnliche Geschwindigkeit). Wisst ihr was jetzt alles auf ihn zu kommt, wenn er die Strafe auf sich nimmt?

    MfG
    Crackle


    P.S. Das es ncoh in Probezeit ist, ist ja klar^^
     
  2. 21. Januar 2007
    AW: 2 Mal in Probezeit geblitzt

    ab 20 zu schnell + probezeit = mächtiges problem. ich schätz mal punkte (2x3=6), lappen weg, sperre fürs neumachen und geldbuße.
    genaueres kannst wohl den bußgeldkatalogen entnehmen, die sich über google finden lassen.
     
  3. 21. Januar 2007
    AW: 2 Mal in Probezeit geblitzt

    also der muss glaub ich in sogenannte nachprüfung oder so kA, wie man das nochmal nennt...

    Weiß die regel nich mehr so genau, glaub wenn man bis 20 irgendwie auffällt muss man da nochmal was wiederhollen, und das kostet nochmal schöne 300-400€

    Ich sag nur selbst schuld, wenn ich wüsste, das ich ohnee Begleiter net fahren darf , wür ich vorsichtig fahren..

    Sein Führerschein wird er denk ich nicht los sein, aber strafe wird noch auf ihn zukommmen

    (Bitte nicht gleich motzen, wenn was nicht genau so stimmt , wie ich es sage)
     
  4. 21. Januar 2007
    AW: 2 Mal in Probezeit geblitzt

    Der kann die Pappe abgeben. Das ist sicher. Wenn du bzw. dein Kumpel in der Probezeit ab 21km/h aufwärts zu schnell fährt, muss er zur Nachschulung. Ausserdem hat er den Führerschein ab 17. D.h. er darf nur mit der Person Auto fahren die im diesem Fahrschein eingetragen ist. Das einzigste was er machen kann ist dass er sagt dass er nicht gefahren ist. Natürlich muss seine Mutter da mitmachen, sonst gehts natürlich net.

    http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/probezeit.php
     
  5. 21. Januar 2007
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017
    AW: 2 Mal in Probezeit geblitzt

    einmal googeln und fertig

    Code:
    [FONT=Arial, Helvetica][FONT=Arial, Helvetica]Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,
    wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht. 
    In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
    die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden ! [/FONT][/FONT]
     
     [FONT=Arial, Helvetica][FONT=Arial, Helvetica]A-Verstöße sind: 
    Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot. [/FONT][/FONT]
    [FONT=Arial, Helvetica][FONT=Arial, Helvetica]B-Verstöße sind: 
    Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus [/FONT][/FONT]
     
     [FONT=Arial, Helvetica][FONT=Arial, Helvetica]Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft: [/FONT][/FONT]
    [FONT=Arial, Helvetica][FONT=Arial, Helvetica]Beim ersten Mal 
    verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre. 
    Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.
    Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden. 
    Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten.
    Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer.
    Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter. 
    Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch 
    aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltens
    lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können. 
    Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht. 
    Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro. 
    Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden. 
    Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge. 
     
    [/FONT][/FONT]
     [FONT=Arial, Helvetica][FONT=Arial, Helvetica]
    Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße): 
    Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. 
    Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt. 
     
    [/FONT][/FONT] [FONT=Arial, Helvetica][FONT=Arial, Helvetica]
    Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße): 
    Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.
    Eine MPU droht, aber diese ist spätestens dann fällig, wenn nach der Neuerteilung ein neuer A-Verstoß begangen wird. [/FONT][/FONT][RIGHT][FONT=Arial, Helvetica][FONT=Arial, Helvetica][URL="http://www.bussgeldkataloge.de/uprobe.html#oben"][IMG]https://www0.xup.in/exec/ximg.php?fid=10365251[/IMG]
    {img-src: http://www.bussgeldkataloge.de/nachoben.gif}[/URL][/FONT][/FONT][/RIGHT]
     

    Hier nochmal mit der Eingabe von 35km/h zu schnell
    Code:
    Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 35 km/h zu schnell gefahren.
    
    Das wird Sie voraussichtlich 100 Euro kosten.
    Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
    Außerdem 3 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
    
    Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
    nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !
    
    Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
    Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
    der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
    Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
    Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
    Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
    bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.
    
    Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
    bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
    Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
    Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
    Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
    absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.
    
    Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
    Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.
    Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
    Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.
    Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist
    (also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)
    bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.
    Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische
    Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.
    
    
    Achtung !
    Die Geschwindigkeitsüberschreitung haben Sie geschätzt.
    Vielleicht haben Sie Glück und sind doch nicht so schnell gefahren.
    
    Bis 100 km/h (gefahrene Geschwindigkeit) werden bei den
    meisten Mess-Systemen 3 km/h Toleranz abgezogen.
    Ab 100 km/h sind es 3 %, auf den nächsten km/h aufgerundet.
    Außerdem übertreiben Tachos deutlich, weil sie
    (das ist gesetzlich geregelt) nicht zu wenig anzeigen dürfen.
    
    Falls Sie zwischen 26 und 30 km/h zu schnell waren,
    würde Sie das 60 Euro kosten.
    Es kämen 3 Punkte hinzu.
    Mit den gleichen Konsequenzen für die Probezeit.
    Dann gäbe es kein Fahrverbot !
    
    -----------
    
    Quelle: http://www.bussgeldkataloge.de/

    bedeutet also sogar zwei A-Vertstöße
    = Lappen abgegebn, nachschulung, und wahrscheinlich mpu
    == nix mehr mit auto fahren tja... gesetze haben schon einen sinn
     
  6. 21. Januar 2007
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017
    AW: 2 Mal in Probezeit geblitzt


    Ja... aber das da oben ist ja darauf bezogen, das man 18 ist und alleine fahren darf... er durfte ja nichtmals alleine fahren.
    Aber ok.... weiß ja nu was ungefähr auf ihn zu kommt.

    MfG
     
  7. Video Script

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