#1 24. Januar 2007 UseNeXT für Rechteverletzungen verantwortlich gemacht Die GEMA konnte vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirken, die dem Newsgroup-Zugangsanbieter UseNeXT nach Angaben der Organisation nun die Werbung für und den Betrieb des Dienstes untersagt. UseNeXT hatte in der Vergangenheit aggressiv dafür geworben, dass es über Binary-Newsgroups leicht möglich ist, MP3-Musikstücke in hoher Geschwindigkeit beziehen. Das Landgericht Hamburg erließ nach Angaben der GEMA am 18. Januar 2007 eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber von UseNeXT. Der Dienst ist ein reiner Zugangsvermittler zum UseNet, der für den Zugriff von seinen Kunden einen monatlichen Betrag verlangt. In seiner Reklame, die auch mit zahlreichen Werbebannern verbreitet wurde, stellte der Dienst die Vorteile gegenüber Tauschbörsen heraus - er hob beispielsweise die (vermeintliche) Anonymität und Schnelligkeit des Zugriffs hervor und bewarb eine Windows-Software, die zur leichten Suche nach Dateien im Usenet geeignet sei. Das LG Hamburg untersagte dem Betreiber nicht nur die Bewerbung seines Dienstes unter Anlehnung an illegale Nutzungsoptionen sondern darüber hinaus auch den Betrieb des Dienstes als solchen mit Werken aus dem GEMA-Repertoire. Das würde im Endeffekt einer kompletten Schließungsverfügung gleichkommen, allerdings veröffentlichte die GEMA den genauen Wortlaut der verfügung nicht. "Diese erfolgreiche Verfügung markiert einen weiteren wichtigen Schritt in unserer Bekämpfung der illegalen Online-Nutzung der Werke des GEMA-Repertoires. Sie stellt klar, dass die Rechteinhaber derartigen Rechtsverletzungen hierzulande nicht machtlos gegenüberstehen", mient Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA. Noch ist das Web-Angebot von UseNext unverändert aufrufbar. Laut Impressum ist die Aviteo Ltd. mit Sitz in München Betreiberin von UseNext. quelle: Golem.de + Multi-Zitat Zitieren
#2 24. Januar 2007 AW: GEMA lässt Zugang zu Binary-Newsgroups (UseNeXT) verbieten hm weniger Werbung(Geld) für RR oder was bedeutet das für die Szene? + Multi-Zitat Zitieren
#3 24. Januar 2007 AW: GEMA lässt Zugang zu Binary-Newsgroups (UseNeXT) verbieten in letzter zeit hats die gema aba mit einstweiligen verfügungen... naja usenext suxt ehh von daher find ichs nich so wild + Multi-Zitat Zitieren
#4 24. Januar 2007 AW: GEMA lässt Zugang zu Binary-Newsgroups (UseNeXT) verbieten skyliner, bitte korrigiere deinen post! is ja schlimm! nun zum topic;: wird sowieso nix bringen, die gema macht sich sowieso nur lächerlich + Multi-Zitat Zitieren
#5 24. Januar 2007 AW: GEMA lässt Zugang zu Binary-Newsgroups (UseNeXT) verbieten jo deine Rs is ja schlimmer als meine und das will was heißen naja Usenext war ja schon lange nen Dorn im Auge der Industrie bzw habens auch verdient dase ja glaube ma selber andere abgemahnt haben + Multi-Zitat Zitieren
#6 24. Januar 2007 AW: GEMA lässt Zugang zu Binary-Newsgroups (UseNeXT) verbieten dann müsstense ja gleich alle anklagen ! Firstload, Alphaload... ist doch das selbe oder nicht? Dürfen die dann bestehen bleiben ?! + Multi-Zitat Zitieren
#7 24. Januar 2007 AW: GEMA lässt Zugang zu Binary-Newsgroups (UseNeXT) verbieten hm, ka, aber die haben glaube ich wenigstens keine werbung dafür gemacht. stand ja auch in dem beitrag, das die werbung gemacht hatten, das mp3 schnell heruntergeladen werden könnten, so doof waren die anderen meines wissens nicht, könnte aber trotzdem sein, das firmen, die damit geld machen dann entweder ne gebür bezahlen müssen, oder geschlossen werden, also das das stärker konntrolliert wird, weil die user selber können sie ja garnet alle überwachen, dafür gibt es zuviele leutz auf der erde, aber die anbieter solcher dienste is easyer! + Multi-Zitat Zitieren
#8 24. Januar 2007 AW: GEMA lässt Zugang zu Binary-Newsgroups (UseNeXT) verbieten Seid wann ist der Download von MP3 Dateien verboten? Wenn es kein Copyright besitzt dann kannst du es so oft Saugen wie du willst, genauso mit MP4 etc. Die haben "meines Erachtens" nicht mit illegalen Handlungen geworben, sondern mit der Geschwindigkeit und Kapazität. + Multi-Zitat Zitieren
#9 24. Januar 2007 AW: GEMA lässt Zugang zu Binary-Newsgroups (UseNeXT) verbieten Ich finde das Gut. Mich nervt Usenext sowieso schon durch die sehr nervig eingebundene Werbung und deswegen dass man für was illegales Zahlen muss. Das hiesse ja man zahlt dafür irgendwann erwischt zu werden. + Multi-Zitat Zitieren
#10 24. Januar 2007 GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen UseNeXT (Update) GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen UseNeXT (Update) Die Verwertungsgesellschaft GEMA ging nach ersten Erfolgen beim Upload-Dienst Rapidshare auch gegen die Newsgroup-Tauschbörse UseNeXT vor und konnte vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirken. Der Diensteanbieter UseNeXT will gegen die Verfügung gerichtlich vorgehen. Eine entsprechende Presseerklärung hat die Aviteo Ltd. nun herausgegeben. Das Unternehmen UseNeXT bietet auf Basis von altbekannten Newsgroups einen kostenpflichtigen Zugang zu unzensierten Text- und Dateiquellen an. Analog zu normalen Internetanbietern sieht sich die Betreibergesellschaft Aviteo Ltd, München als reiner Serviceanbieter ohne zensierenden Eingriff in das gemietete Serversystem. Doch im Vergleich zum normalen Internetzugang bietet UseNeXT eine stark an normalen Tauschbörsen angelehnte Software, die per Klick sämtliche Inhalte aus dem Netzwerk durchsucht und dem Nutzer mit „Höchstgeschwindigkeit“ auf den eigenen Computer schickt. Als Vertretung der Musiker und Musikindustrie sieht die GEMA in den vollmundigen Versprechungen von ca. „1 Million Musiktiteln“ und der Leitlinie von UseNeXT „Anonymität, Schnelligkeit und Sicherheit“ einen klaren Verstoß gegen das Urheberrecht. Das Landgericht Hamburg gab der GEMA recht und untersagte in einer einstweiligen Verfügung die Verbreitung von Musiktiteln, die unter der Verwertung der GEMA stehen. Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA: "Diese erfolgreiche Verfügung markiert einen weiteren wichtigen Schritt in unserer Bekämpfung der illegalen Online-Nutzung der Werke des GEMA-Repertoires. Sie stellt klar, dass die Rechteinhaber derartigen Rechtsverletzungen hierzulande nicht machtlos gegenüberstehen". Das LG Hamburg untersagte dem Betreiber nicht nur die Bewerbung seines Dienstes unter Anlehnung an illegale Nutzungsoptionen sondern darüber hinaus auch den Betrieb des Dienstes als solchen mit Werken aus dem GEMA-Repertoire. Die Betreibergesellschaft der Plattform UseNeXT will schnellstmöglich die einstweilige Verfügung gerichtlich anfechten. Dabei baut das Unternehmen auf die Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen, die UseNeXT alleinig als Dienstleister sieht und die Kunden zur rechtmäßigen Nutzung des Angebots auffordert. Von Beobachtern wird im folgenden Verfahren ein Präzedenzfall erwertet, der auch viele andere Anbieter mit ähnlichem Produktangebot betrifft. Update: Die Aviteo Ltd. will gegen die EV der GEMA vorgehen und gab das folgende Statement ab: Die Aviteo Ltd. mit Sitz in München hat gegen die am 22.01.07 von der GEMA erwirkte einstweilige Verfügung des Landgerichtes Hamburg noch am gleichen Tag Widerspruch eingelegt. Der Verfügung, die ohne vorherige mündliche Anhörung erlassen wurde, war eine Abmahnung der GEMA vom 19.12.06. vorausgegangen.Mit dem Beschluss wird es der Aviteo Ltd. vorläufig den Betrieb des Dienstes mit einzelnen Werken aus dem GEMA-Repertoire. Des Weiteren wurde verfügt, dass die Aviteo Ltd. nicht mehr mit Formulierungen wie beispielsweise "anonym" und "unzensiert" werben darf, da diese geeignet seinen könnten, Kunden des Dienstes rechtswidrige Nutzungsmöglichkeiten nahe legen könnten. Die Aviteo Ltd. sieht den Betrieb des Dienstes durch die Verfügung nicht betroffen. UseNeXT als reiner Wiederverkäufer von Usenet Zugängen, hat selbst keinen Einfluss auf die Inhalte hat. Anders als z.B. im Fall RapidShare hostet UseNeXT keine Dateien. Sofern UseNeXT über urheberrechtlich geschützte Dateien im Usenet in Kenntnis gesetzt wird, leitet sie diese Informationen umgehend zur Untersuchung/Löschung an die betroffenen Usenet Provider weiter. Dies ist auch bei den von der GEMA reklamierten Dateien geschehen. Hinsichtlich der beanstandeten Kommunikation stellt die Aviteo klar, dass man mit der keineswegs Nutzer zu Rechtsverletzungen verleiten habe wollen. Vielmehr verdeutlichen die Begriffe eine Grundeigenschaft des Usenets, welches es seinen Nutzern ermöglichen soll, ihre Meinung frei zu äußern ohne hierfür verfolgt werden zu können. In vielen autoritären Staaten ist das Usenet daher gänzlich verboten. Dass diese Freiheit von einem kleinen Teil der Nutzer missbraucht werden, könne nie zu 100% ausgeschlossen werden. Trotzdem wird UseNeXT alles in seiner Macht stehende tun, um Rechtsverstöße auch zukünftig an die jeweiligen Usenet Provider weiter zu leiten. Es könne nicht toleriert werden, dass ein kleiner Teil möglicherweise missbräuchlicher Nutzung ein ganzes System, deren Nutzer und Anbieter ungerechtfertigt in Misskredit bringe. quelle: gulli untergrund news + Multi-Zitat Zitieren
#11 27. Januar 2007 UseNeXT - Dienst durch GEMA Verfügung nicht betroffen Zitat aus dem UseNeXT-Forum: + Multi-Zitat Zitieren