Website mit Bild eines Mädchens - In wie weit strafbar?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Filip, 28. Januar 2007 .

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  1. 28. Januar 2007
    Hallo,

    ihr kennt doch bestimmt alle diese Seiten wo Leute ein Bild hochladen von einer freundin z.B. und sich so rechen wollen. Und dann bei x clicks weitere bilder hochladen.

    Das hat jetzt auch nen Freund von mir so gemacht... Die Seite spricht sich erstaunlich schnell rum^^ :-D

    Naja, ich hab ihn mal darauf angesprochen, dass er bei sowas gepackt werden kann etc.

    Nun wollte ich euch mal fragen. In wieweit kann SIE oder andere dagegen vorgehen. Was können die machen?

    Danke für Antworten
     
  2. 28. Januar 2007
    AW: Website mit Bild eines Mädchens - In wie weit strafbar?

    ehm kA wie weit die dagegen vorgehen können aba wieso macht man überhaupt solche pics würd ich mir mal merken so zum vorbeugen beim nächsten mal xD

    meist sind eh nur gesuchte pics bei google
     
  3. 28. Januar 2007
    AW: Website mit Bild eines Mädchens - In wie weit strafbar?

    also in meinen augen ist das as IHRER sicht auf jeden fall eine verletzung der datenschutzrechte, ihr freund müsste ihre persönliche einwilligung gehabt haben, wenn er das bild hochschiebt, man kennt doch bestimmt eine ähnliche situation z.b. bei eBay möchtest du ein produkt verkaufen, alle daten reingesetzt und dann fehlt nur noch ein schönes bild... was nehme ich für ein bild? natürlich eins von der site des herstellers... da sind schon manche anwaltsklagen zu eBay-nutzern nach hause gegangen, weil dieses bild unter dem schutz der urheberrechte liegt, daher muss man seine fotos auch immer selber machen, wenn sie als pordukt ins inet setzt, genauso läufts mit abbildungen von personen ab... also könnte SIE ihm eine hübsche klage schicken...

    hoffe, das hilft dir weiter

    peacz.
     
  4. 28. Januar 2007
    AW: Website mit Bild eines Mädchens - In wie weit strafbar?

    Würde mich auch mal interessieren was einem da passieren kann!! Also wir haben eine Seite gemacht und voon nem Kumpel Fotomantagen gemacht und die auf die seite gestellt!! Die bilder waren echt der hammer haben meistens den körper von "String-Emil" genommen und da sein kopf rauf gesetzt!!
    So die seite hat sich auch sehr schnell rum gesprochen und war schon bei fast allen im Dorf gesprächsthema! UNd viele meinen das er uns anzeigen kann und so desshlab haben wir die seite auch wieder geschlossen ! Aber was kann uns da wirklich passieren wenn wir die bilder öffenltlich gelassen hätten?
     
  5. 28. Januar 2007
    AW: Website mit Bild eines Mädchens - In wie weit strafbar?

    Mhhh,

    also die wahrheit ist die, sie ist nicht die freundin von ihm. sondern eine hässliche von unserer Schule. In der achten Klasse. Also die ist dermaßen hässlich, ich verstehs nicht wie man solche Bilder von sich selber machen kann. Naja er hat jetzt die Seite gestern online gestellt... weil sie hat das Bild wohl paar freundinen geschickt, weil sie findet das sie gut aussieht und sie ist dadrauf stolz! Er hat es dann von einer der Freundinnen bekommen und jetzt ist es im Netz :-D

    Die Seite wurde wie gesagt gestern online gestellt... heute zählt sie insgesamt schon 17000 Zugriffe!
    rofl.. ich schmeiß mich weg.

    Naja ich glaub die ist ruiniert, jeder von unserer schule hat das bestimmt jetz schon gesehn.

    Naja aber er überlegt halt auch wieder dicht zu machen. Aber irgendwie muss sowas sein.. weil so dumm kann echt keiner sein, so ein bild von sich zu machen. Ich denke das sind Erfahrungen fürs Leben^^ :-D

    Wenn ihr wollt, stell ich den link hier mal rein.... :-D aber lieber nicht^^

    Achja und wie kann man heraus finden, wer die seite gemacht hat? Beim Provider nachfragen, nach der Ip? Gibt der die einfach raus... also beim web hoster... Oder wie kommt man an die Ip beziehungsweise die Adresse?
     
  6. 28. Januar 2007
    AW: Website mit Bild eines Mädchens - In wie weit strafbar?

    Das verstößt gegen ihre privatsphäre und ist strafbar ... ohne ihre Erlaubnis darf der das nicht.

    Und man kann ganz leicht an hand der IP rausfinden, wer das hochgeladen hat. Also hätte er das aus nem internetcafé machen sollen


    Aber wie und ob der Provider die IP rausgibt, weiß ich nciht.
     
  7. 28. Januar 2007
    AW: Website mit Bild eines Mädchens - In wie weit strafbar?

    ehm wenn das nackt fotos sind und die inner 8. is is die 100 pro unter 18 und somit is das ansatzweise "kinder ograpfie" denk ich mal denn könnte man ihn deswegen anezeigen

    @filip stells lieber nich rein sons wirse aus dem grund vllt noch gebannt oO
     
  8. 28. Januar 2007
    AW: Website mit Bild eines Mädchens - In wie weit strafbar?

    Wer Abbildungen von Personen veröffentlicht, benötigt im Regelfall deren Einwilligung. Wird dies nicht beachtet, drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen.

    Nach § 22 Kunsturheberrechtsgesetz sind Bildnisse nur mit der Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. Es genügt nicht, die Möglichkeit zum Widerspruch zu gewähren, vielmehr muss vor der Ver-öffentlichung eine eindeutige zustimmende Erklärung der Betroffenen vorliegen. Die Einwilligung muss sich auf die näheren Umstände der Veröffent-lichung beziehen (z. B. welche Bilder des Betroffenen auf welcher Seite der Homepage). Bei Minderjährigen haben die Erziehungsberechtigten die Befugnis, die Einwilligung abzugeben. Um im Nachhinein Missverständnisse zu vermeiden, sollte die Einwilligung schriftlich erteilt werden.

    link

    by the way:
    Im Wortlaut: § 22 Kunsturheberrechtsgesetz
    Recht am eigenen Bilde
    Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zu Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

    alles klar??

    mfg realshadow
     
  9. 28. Januar 2007
    AW: Website mit Bild eines Mädchens - In wie weit strafbar?

    @realshadow denn machen sich ja so gut wie alle paparazie strafbar wenn die pics von promis machn und dann an zeitungen verkaufen
     
  10. 28. Januar 2007
    AW: Website mit Bild eines Mädchens - In wie weit strafbar?

    "paparazzis werden strafrechtliche Grenzen gesetzt, wenn sie Personen ablichten wollen, die sich zu Hause oder in "einem gegen Einblick besonders geschützten Raum" aufhalten."

    ich glaub bei paparazzis is es so dass sie nur auf der straße fotografieren dürfen und nicht in einem geschützen raum... aber wie genau das mit der zeitung und so is weiß ich leider nicht, wie die rechte da sind und auf welche weise bestraft werden kann...
     
  11. 28. Januar 2007
    AW: Website mit Bild eines Mädchens - In wie weit strafbar?

    Alles klar, er hat das jetzt hier auch gelesen. Er meinte er nimmt die seite heute noch runter...
     
  12. 28. Januar 2007
    AW: Website mit Bild eines Mädchens - In wie weit strafbar?

    Also, folgendes ist Fakt.

    Solltest du ein Foto machen, auf welchen weniger als 6 Personen zu sehen sind, so benötigst du die Erlaubnis der Abgebildeten. Sollte dies nicht der Fall sein, hast du kein Recht das Bild weiter zu bearbeiten. Desweiteren ist es auch so, das die 6 Personen alle klar erkennbar sein müssen. Es ist also nicht rechtens, wenn du eine Person frontal und scharf auf dem Foto hast, und 10 leute total unscharf. Sollte klar sein?

    Also, angenommen es sind mehr als 6 Leute und eine Person ist in einer ungünstigen Position. Sprich, er wird der Lächerlichkeit preisgegeben oder in sonstiger unwürdiger Position gezeigt (sein Tanga, die Brüste etc). In diesem Falle darfst du auch nicht mit dem Foto arbeiten.

    Sollten weniger als 6 Personen drauf sein, oder ganz extrem nur eine Person, so hat der Fotograf keine Rechte am Bild (da bringt auch Kunsturheberschutzgesetz wenig, da selbst Künstler das "ja" brauchen).

    Kommen wir zu den rechtlichen Folgen der sache.

    Also angenommen die Freundin zeigt sich oben Ohne.
    Dein Freund kann bei solchem mit folgendem Rechnen:
    * Geldstrafe *minder hohe Geldstrafe*
    * Freiheitsentzug von bis zu 6 Monate
    * Sozialstunden *im dreh von 150 bis 600*

    Desweiteren kann das Mädchen noch Zivilrechtlich vorgehen:
    * Körperverletzung *hohe Geldstrafen€*
    * Verletzung der Rechte am eigenen Bild *minder hohe Geldstrafen*

    Desweiteren solltest du beachten, wo du das Bild gemacht hast. Befindest du dich beim Fotografieren in einem rechtsfreien Ort (Schule, Krankenhaus, Büro des Bürgermeisters) hast du kein Recht in Foto zu machen, auch wenn du nur die Wand fotografieren willst. An solchen Orten brauchst du die Zustimmung des Leiters (Schulleitung, Krankenhausleitung, Bürgermeister oder Gemeinderat), desweiteren musst du jede Person fragen, die an einem solchen Ort ist, ob sie damit einverstanden ist (gilt auch bei 100 Personen; beachte hierbei die Schweigende freischwebende Zustimmung der Partein).

    Wenn du ein Foto ins Netz stellst, hast du keine Kontrolle mehr darüber, wer sich das Bild auf dem PC läd. Es ist also die Verbreitung von minder Illegalen Gut, welches auch Strafrechtlich verfolgt wird.

    Desweiteren wird durch die Tatsache, das es im Netz war, auch der Spielraum für Zivilrechtliche Strafen größer.

    Wäre ich dein Freund, rausnehmen ..

    Ich könnte dies auch durch § belegen, hab aber mein BGB nicht hier
     
  13. 9. Februar 2007
    AW: Website mit Bild eines Mädchens - In wie weit strafbar?

    Es gibt wieder was neues. Aber schlechte Nachrichten!

    Also, er hat es wie gesagt noch am selben Tag runter genommen, also es war nicht mal 24 Stunden online.

    Nun hat sich in der Schule rum gesprochen... ich habe es nicht von ihm erfahren, sondern von anderen, dass das Bild durch umwege (über die Eltern) bei der Polizei vorgelegt wurde.

    Jetzt würde mich mal interessieren, was die machen können oder ob die überhaupt was machen können?!

    Er ist 16, was drohen ihm dann genau für Strafen? (soll ich von ihm fragen)

    Gibt der Hoster die IP eigentlich sofort raus? Weil wenn ja,steht ja jetzt schon fest, dass er irgendwie dran kommt...

    Achja, was er mir noch gesagt hat. Sie hat das Bild selber gemacht und rum geschickt. Er hat es dann über icq bekommen! Vielleicht hilft euch das weiter...

    Danke für weitere Antworten
     
  14. 9. Februar 2007
    AW: Website mit Bild eines Mädchens - In wie weit strafbar?

    Omg, wenn ich das alles so lesen. Der tut mir wirklich leid. Ich mein im ersten Moment denkt man bestimmt gar nicht über die Folgen nach. Und als er das gemacht hat, wars wahrscheinlich schon zu spät. Naja, eins steht fest. Sein Name ist noch nicht gefallen ... also wenn muss die Polizei wirklich die IP rausfinden und nen schreiben an seine Adresse schicken. Anders wirds nicht gehn.

    Und dann kann man auch nicht sagen, dass das ne Lüge ist, weil das Bild liegt ja bei der Polizei vor... Allerdings nur das Bild .. die Seite werden die wahrscheinlich nicht gesehn haben. Vllt hat aber jemand nen Screenshot gemacht oder sowas, man weiß ja nie...

    Da er noch Minderjährig ist, denke ich nicht das er eine HOHE Geldstrafe bekommen wird oder? Wenn überhaupt dann eher Sozialstunden oder sowas... Was meint ihr?

    Edit: Sonst keiner? ..
     
  15. 9. Februar 2007
    AW: Website mit Bild eines Mädchens - In wie weit strafbar?

    Sie kann eine Anzeige gegen ihn machen, weil er sie net darauf angesprochen, geschweige denn gefragt hat, ob er die Bilder ins Inet reinstellen kann....Also der "ER" kann ziemlich hart bestraft werden.....
     
  16. 10. Februar 2007
    AW: Website mit Bild eines Mädchens - In wie weit strafbar?

    soweit ich weiß, darfst du persönlich gar kenie bilder veröffentlichen, wenn die erlaubnis dafür nicht vorliegt. zumindest kann sie mal beim anwalt nachfragen, den irgendwann ist es auf jedenfall strafbar

    MfG
    SHiDO
     
  17. 10. Februar 2007
    AW: Website mit Bild eines Mädchens - In wie weit strafbar?

    Also es ist zwar nicht strafbar aber du wirst dabei mit ner verwarnung davon kommen.. oder sehr sehr geringer strafe... und mal im ernst; kein schwein zeigt dich da an... wir machen unsere späße auch auf unsere page mit leuten aus der klasse
     
  18. 10. Februar 2007
    AW: Website mit Bild eines Mädchens - In wie weit strafbar?

    So wie ich das verstehe isser aber
    schon angezeigt worden ?(
     
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