Heftige Debatte um freigelassene Sexualstraftäter

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von Famiosi, 3. Februar 2007 .

Schlagworte:
  1. 3. Februar 2007
    STRAFRECHT
    Heftige Debatte um freigelassene Sexualstraftäter

    Von Julia Jüttner

    Eine groteske Gesetzeslücke erzürnt die Menschen in Ostdeutschland: Hochgefährliche Sexualstraftäter müssen freigelassen werden, obwohl die Behörden eindringlich vor ihnen warnen. Um Zwischenfälle zu verhindern werden sie von bis zu 30 Beamten rund um die Uhr bewacht - beim Einkaufen, Spazierengehen, Fahrradfahren.

    Quedlinburg - Sie haben Frauen grausam missbraucht, sind hochgefährlich und kommen dennoch auf freien Fuß: Frank O., verurteilt wegen Mord und Totschlag in seiner Heimatstadt Quedlinburg. Oder Uwe K., der neun Mädchen vergewaltigt und brutal gequält hatte.

    Frank O. ist seit Mitte Dezember ein freier Mann - er gilt als gefährlich und soll sich in der Haft einer Therapie verweigert haben. Und Uwe K. wurde vergangene Woche für mehrere Tage auf freien Fuß gesetzt - für den zuständigen Generalstaatsanwalt ist er eine "tickende Bombe".

    Erst nach rund einer Woche kam Uwe K. am Freitag wieder in Polizeigewahrsam - allerdings wird er dort nur bis Dienstag bleiben. So lange habe das Amtsgericht Potsdam heute dem weiteren Freiheitsentzug genehmigt, teilte ein Sprecher des Potsdamer Polizeipräsidiums mit.

    Frank O. ist weiter auf freiem Fuß: Um Zwischenfälle zu verhindern, überwachen ihn drei, manchmal bis zu zehn Polizeibeamte in Zivil auf Schritt und Tritt. Insgesamt sollen 30 Polizisten für den Fall O. im Einsatz sein.

    Streit um nachträgliche Sicherungsverwahrung

    Seine Freiheit hat er - wie Uwe K. - dem im Juli 2004 verfassten Paragraphen 66 b StGB zu verdanken, dem Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung. Demnach können Straftäter, die nach dem 1. August 1995 straffällig wurden, auch in den neuen Bundesländern zu einer Sicherungsverwahrung verurteilt werden.

    Die nachträgliche Sicherungsverwahrung allerdings kann nur verhängt werden, wenn die Gefährlichkeit erst nach dem Urteil, das heißt erst während der Strafhaft entstanden ist oder erkannt werden konnte. Im Falle des Frank O. heißt das: Da er nicht gefährlicher ist als zum Zeitpunkt seiner Verurteilung im Jahr 1992, kann seine Entlassung aus dem Gefängnis nicht verhindert werden.

    Bis Ende 2006 wurde vor dem Landgericht Magdeburg verhandelt, wie gefährlich Frank O. wirklich ist, ob er freigelassen werden kann oder nicht. An den Prozesstagen herrschte vor dem Sitzungssaal höchste Sicherheitsstufe. Frank O. war immer an Händen und Füßen gefesselt.

    Am 13. Dezember 2006 weist Richter Norbert Kutemeyer schließlich die von der Staatsanwaltschaft beantragte nachträgliche Sicherungsverwahrung zurück. Frank O. verlässt die JVA Naumburg als freier Mann - allerdings mit insgesamt rund 30 Polizeibeamten im Schlepptau. Der vorläufige Höhepunkt eines Strafprozesses, "der Rechtsgeschichte in Deutschland geschrieben hat", so Oberstaatsanwalt Helmut Windweh.

    Das Einmalige: Die von der Staatsanwaltschaft erwirkte verschärfte Führungsaufsicht sieht vor, dass der Ex-Häftling rund um die Uhr von Zivilbeamten begleitet wird - zum Einkaufen, Spazierengehen, Fahrradfahren, bei Behördengängen. Die Polizisten sind nicht abzuschütteln. Nur wenn Frank O. bei seinen Eltern oder in seinem Apartment in einem Plattenbau ist, warten die Beamten in Autos vor der Tür.

    Keiner weiß, wie seine Freilassung aufgenommen wird

    Dies alles diene dazu, die Bevölkerung im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelungen bestmöglich zu schützen, sagt Ute Albersmann, Sprecherin des Justizministeriums. "Keiner weiß, was alles passieren kann. Wir müssen für die größtmögliche Sicherheit sorgen für die Bürger, aber auch für den ehemaligen Häftling."

    In Quedlinburg, das keine 23.000 Einwohner zählt, ist Frank O. bekannt. "Wir wissen ja nicht im Voraus, wie die Öffentlichkeit seine Freilassung aufnimmt." Auch Angehörige seiner Opfer sollen noch in der Kleinstadt leben.

    Sachsen-Anhalts Justizministerin, Angela Kolb, fordert eine Gesetzesverschärfung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung von hochgradig gefährlichen Straftätern wie Frank O. "Die Allgemeinheit muss umfassend vor gefährlichen Straftätern geschützt werden", so Kolb. Vorschläge für einen effektiveren Schutz lägen auf dem Tisch. "Der Bundesgesetzgeber muss nunmehr handeln."

    Nur wenige halten Frank O. für ungefährlich

    Frank O.s Verteidiger Volker Buchwald will dagegen prüfen, ob sein Mandant rechtlich gegen die Bewachung vorgehen kann. Das sagte der Rechtsanwalt der "Mitteldeutschen Zeitung". Frank O. habe sich zwar mit dem Innenministerium auf die "offene Begleitung" durch Zivilbeamte geeinigt, "aber nicht in der Massivität, wie sie jetzt passiert", so Buchwald. "Die Einschränkungen für meinen Mandanten sind enorm." Für detaillierte Angaben war der Anwalt für SPIEGEL ONLINE nicht erreichbar.

    Buchwald gehört zu den wenigen, die davon überzeugt sind, dass von Frank O. keine Gefahr ausgeht. Seine Taten sprechen dagegen, sie waren grausam: Im April 1984 bedrängt Frank O. seine Schwägerin in deren Wohnung in Quedlinburg in Sachsen-Anhalt, will sie vergewaltigen. Die 22-Jährige wehrt sich. Frank O. greift zu einem Hammer, schlägt ihr auf den Kopf. Er ist 17 Jahre alt. Als er merkt, dass sein Opfer noch atmet, schlägt er erneut zu - bis sie tot ist. Er verlässt die Wohnung, zurück bleibt seine zweijährige Nichte mit ihrer toten Mutter. Das Kind wird nach zwei Tagen stark unterkühlt neben der Toten gefunden.

    Frank O. wird noch im selben Jahr nach DDR-Recht zu 15 Jahren Jugendstrafe wegen Mordes verurteilt. Nach der Wende wird das Urteil nach nun geltendem Recht auf die maximale Jugendstrafe von zehn Jahren reduziert. Doch Frank O. kommt schon im November 1991 frei - die restliche Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

    Auf Bewährung wird er sofort rückfällig

    Wenige Wochen später schlägt Frank O. erneut zu: Er bedrängt in einer Kneipe eine 20-Jährige, folgt ihr auf dem Heimweg und fällt vor ihrer Haustür über sie her. Die Frau schreit um ihr Leben, Nachbarn und ihre Eltern retten sie. Frank O. wird wegen versuchten Mordes verurteilt. Insgesamt muss er für acht Jahre ins Gefängnis - dieses Mal ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung oder Reststrafe auf Bewährung.

    Im März 2000 soll Frank O. aus der Justizvollzugsanstalt Naumburg entlassen werden. Doch laut Gutachter gilt er als extrem gefährlich, die Sozialprognose als äußerst ungünstig.

    Einen Tag vor Verbüßung seiner kompletten Strafe gibt das Landgericht Halle dem Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung statt. Damit ist Frank O. der erste und bisher einzige Häftling, der in Sachsen-Anhalt dazu verurteilt wird. Das Land hatte seinetwegen eiligst ein Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung verabschiedet - wie es Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen auch getan hatten. Bis dahin war eine Sicherungsverwahrung nur möglich, wenn diese bereits im Urteil mit verankert war - nicht nachträglich.

    "Da ist jemand draußen, der gefährlich ist"

    Er soll hinter Gittern bleiben. Aber sein Anwalt legt beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde ein und bekommt Recht. Die Karlsruher Richter entscheiden, dass die Länder ein bestehendes Bundesgesetz zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter nicht verschärfen dürfen.

    Frank O. bleibt in Haft - weil das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Übergangsfrist einräumt. Im Juli 2004 erlässt der Bund dann den oben erwähnten Paragraphen 66 b StGB. Nach jahrelangen Verhandlungen spricht Frank O. das Landgericht frei.

    Die von der Staatsanwaltschaft angekündigte Revision hat wenig Aussicht auf Erfolg. "Wenn wir nichts Gravierendes dagegen vorbringen, bleibt Herr O. auf freiem Fuß. Und das heißt: Da ist jemand draußen, der gefährlich ist."

    Politiker schieben sich die Verantwortung zu

    Die Gesetzeslücke, die Frank O. die Freiheit beschert, sorgt in Juristenkreisen für bundesweite Ratlosigkeit. "Der Bundesgesetzgeber ist dringend aufgerufen, diese Lücke zu schließen", so der Generalstaatsanwalt von Brandenburg, Erardo Rautenberg. "Soweit man sich derzeit mit einer polizeilichen Überwachung des Straftäters nach seiner Entlassung behilft, kann dies keinen dauerhaften Schutz gewährleisten."

    In einem Beitrag für den "Tagesspiegel" hatte Rautenberg vor kurzem die Rechtslage scharf kritisiert, den Gesetzgeber als "Sicherheitsrisiko" bezeichnet und vor der Entlassung des gefährlichen Sexualstraftäters Uwe K. gewarnt. Was der Generalstaatsanwalt nicht wusste: Das Entlassungsverfahren für Uwe K. lief bereits. Am 25. Januar wurde er freigelassen - ohne dass Polizei, Generalstaatsanwaltschaft, Innen- oder Justizministerium davon informiert wurden.

    Gestern dann wurde Uwe K. wieder festgenommen. Doch die Uhr tickt: Das Amtsgericht Potsdam hat laut Polizeipräsidium angeordnet, dass der als gefährlich eingestufte 42-Jährige am Dienstag wieder freigelassen werden muss. Die Brandenburger Polizei werde alles tun, um die Bevölkerung vor dem Täter auf der Grundlage der geltenden Gesetze zu schützen, beruhigte Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm eiligst - und schob die Schuld für den Politskandal dem Bundesjustizministerium in die Schuhe. Es sei nicht hinnehmbar, dass das SPD-geführte Ministerium die seit langem bekannte Gesetzeslücke bei der nachträglichen Sicherheitsverwahrung immer noch nicht geschlossen habe und deshalb Kinderschänder unter bestimmten Bedingungen frei gelassen werden müssten.

    Das Ministerium wehrt sich: Der CDU-Politiker könne nicht Rechtslücken beklagen und das Ministerium dafür verantwortlich machen, wenn nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft worden seien, so Sprecher Henning Plöger zur Nachrichtenagentur dpa. Die Brandenburger Generalstaatsanwaltschaft habe keinen Antrag auf nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung für den 42-jährigen Mann gestellt. "Wir meinen, dass ein solcher Antrag hätte gestellt werden müssen, und er hätte durchaus Aussicht auf Erfolg gehabt."

    //EDIT: SORRY, HAB VERGESSEN DIE QUELLE ANZUGEBEN:
    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,464144,00.html
    ES HANDELT SICH HIER NICHT UM DIE BILD ODER IRGENDEINE POLEMISCHE PÖBEL ZEITSCHRIFT, SONDERN UM DEN SPIEGEL!


    __________________________________________________________________________________

    Erst dieser Scheiß mit der Freilassung von diesen RAF-Terroristen, dann werden auch noch Sexualstraftäter freigelassen und auf Kosten von uns auch noch von zusätzlichen Polizisten beobachtet, die woanders viel wichtiger wären.

    Also ich frage mich so langsam wo ich lebe? Ist das ein Rechtsstaat, der seine Bürger beschützt oder einer der verrückte, kranke Terroristen auf uns losslässt, nur um Gnade zu verüben. Also irgendwo muss man auch seinen Kopf einsetzen. Am Anfang fand ich den Köhler recht sympathisch, aber nach dieser Sache bin ich von ihm total enttäuscht, da hat sogar sein Vorgägner der Rau die Sache mit der RAF besser gelöst. Das ist sowas von krank.

    Ich glaube das ist noch einer der Gründe, warum rechte Parteien immer populärer werden. Man bedenke, dass dieses Gesetz ja unter Rot-Grün verfasst wurde. Und keine der Parteien versucht etwas zu unternehmen. Das ist echt zum Schießen, was die Parteien in dieser Hinsicht veranstalten, aber nicht nur in dieser Hinsicht, sondern auch sonst. Es heißt immer Steuern rauf, höhere Beiträge, höhere Kosten, das kann doch nicht ewig so gehen?!

    MfG
    Famiosi
     
  2. 3. Februar 2007
    AW: Heftige Debatte um freigelassene Sexualstraftäter

    Sowas finde ich persönlich schlimm..
    Wozu bitte wird ein so dämliches Gesetz erlassen das so gefährliche Straftäter wieder in die Freiheit befördert? Das kann doch weder im Interesse der Allgemeinheit noch in dem der Richter sein.
    Die können doch auch gefährlich sein, wenn sie es vor der Haft schon waren.. Wie sinnlos!
    Ich denke mal, dass der es nicht leicht haben wird, da ihn jeder kennt in dieser Kleinstadt..
    Was ihn wahrscheinlich widerrum nur aggressiv macht. Total sinnlos das Ganze. Und dann heißts wieder, der Staat habe kein Geld. Aber 30 Beamte beschäftigen, um so einen Gewalttäter auf freien Fuß zu lassen. Und dann wundern sich die Grünen weider, warums 30 Minuten dauert, bis jemand, der in der Öffentlichkeit irgendwen niedergeschlagen hat, gefasst wird.
    Ein Hoch auf unser deutsches Rechtssystem!
     
  3. 3. Februar 2007
    AW: Heftige Debatte um freigelassene Sexualstraftäter

    Deutschland ist das einzige Land in dem Lebenslänglich nicht auch Lebenslänglich ist. Das sagt im Grunde genommen alles. Wer jemanden umbringt hat sein Leben verwirkt und muss im Bau bleiben bis zum Tode. Sexualstraftäter müssen eingesperrt bleiben bis sie sterben. Wo ist das Problem?
     
  4. 4. Februar 2007
    AW: Heftige Debatte um freigelassene Sexualstraftäter

    Stimmt net. Belgien, lebenslänglich = 30 Jahre. Griechenland = 25 Jahre. Norwegen = 21. Portugal = 25. Spanien = 30. In Kanada heißt es nur das der Täter bis ende seines Lebens unter Aufsicht steht. Mexico = 20 - 40 Jahre.

    QUELLE: en.Wikipedia.org


    BTT, warum müssen die da 30 Leute für hinschicken???? Reicht da nicht einer um immer bei ihm zu sein??? Ist doch komplett schwachsinnig...
    Außerdem gib mal bitte die Quelle des Texts, weil er klingt wie aus der Bild oder ähnlichem, er ist voller Subjetivität, allein schon im ersten Satz "groteske Gesetzeslücke erzürnt die Menschen"
     
  5. 4. Februar 2007
    AW: Heftige Debatte um freigelassene Sexualstraftäter

    Na und bei uns heisst lebenslänglich 15 Jahre. Ziemlich armselig im Vergleich zu anderen Ländern. Ausserdem könntest DU mal eine Quelle aus dem Hut zaubern woher du diese Information hast.


    Abgesehen davon liegt das Problem in der Tatsache dass diese Täter nach DDR Recht verurteilt wurden in dem eine nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht möglich war. Hier wird es bis zum Sommer ein neues Gesetz geben so dass die Typen wieder in den Bau wandern.
     
  6. 4. Februar 2007
    AW: Heftige Debatte um freigelassene Sexualstraftäter

    Quelle hab ich jetzt da oben hingeschrieben.
    In Deutschland sind's mindestens 15 Jahre (danach kann sie zur Bewährung ausgesetzt werden), wobei es durchschnittlich eher 17-19 Jahre sind, die abgesessen werden. Bei "besonderer Schwere der Schuld" erhöht sich das Ganze auf undefinierbare Zeit, liegt im Durchschnitt aber eher bei 23-25 Jahren.

    QUELLE: en.Wikipedia.org
     
  7. 4. Februar 2007
    AW: Heftige Debatte um freigelassene Sexualstraftäter

    Das sagt Wikipedia

    Innerhalb Europas ist die lebenslange Freiheitsstrafe in Kroatien, Norwegen, Portugal und Spanien abgeschafft.

    alles andere habe ich nicht gefunden
     
  8. 4. Februar 2007
    AW: Heftige Debatte um freigelassene Sexualstraftäter

    Trotzdem bekommt ein Raubkopierer im Schnitt längere Haftstrafen als ein Sexualstraftäter. Ist ja auch logisch. denn ein Raubkopierer schädigt die Wirtschaft mehr als ein Sexualstraftäter, was natürlich ein paar Lobbyisten gar nicht gefällt und die dann eben ein bisschen Druck auf die Regierung ausüben ...
    LANG LEBE DER KAPITALISMUS!
     
  9. 5. Februar 2007
    AW: Heftige Debatte um freigelassene Sexualstraftäter

    Also ich finde wiso machen die den ueberhaubt so ein doofes gesetz dfas die wieder raus holt? Wer bitte hat sich so einen schrott einfallen lassen, die sind doch da verurteilt worden wie so soll ein gesetz das wieder wiederlegen wen ihre strafe bewiesen worden ist... das finde ich persoehnlcih als ein skandal in der deutschen justiez. UNd dan hab ich noch eine frage wiso heist das lebensleanglich wenn es net lebensleanglich ist? also die ganze deutsche regierung und gesetze muessen ueberarbetiet werden, das ging vll for 10 jahren gut aber heute katastrofe genau wie mit der rente...
     
  10. 6. Februar 2007
    AW: Heftige Debatte um freigelassene Sexualstraftäter

    Also mit dem Kapitalismus hat das wenig zu tun. Die USA, die Hochburg des Kapitalismus hat viel gerechtere und strengere Strafen, als Europa. Außerdem hat das Rechtssystem nichts mit der Wirtschaftsform zu tun. Im Kommunismus herrschten dieselben harten und strengen Gesetze, wie in den USA und auch unter den Kommus gibt es Todesstrafen.

    @ Vorposter:
    Das ist eine gute Frage. Ich würde ganz einfach sagen, dass es sich um eine Verarsche, um eine Art Gehirnwäsche handelt. Die Politiker wissen, dass die Mehrheit der Bevölkerung für die Todesstrafe und für lebenslängliche Haft ist und deshalb versuchen sie das Volk so zu täuschen. Denn auch im Fernsehen heißt es nach Gerichtsverfahren, dass eine Person lebenslänglich bekam, obwohl es sich da bloss um 15 Jahre handelt.

    Ich gebe ich haschischiyyin völlig recht. Eine Person, die klaut (Raubkopierer ist nichts anderes) bekommt eine längere und härete Strafe, als kranker, Psychopath, der eine Frau vergewaltigte und dann tötete. Ich glaube da sieht man ganz deutlich, wie idiotisch die Europäer in Sachen Rechtssfragen sind. Auch sieht man an den maximalen 25 Jahren in Deutschland, die vergleichsweise mit den umliegenden europäischen Staaten milde sind, wie egal wir Bürger den Politikern eigentlich sind.

    Die laufen ja 24h mit Personen schutz rum, da kann man ja kranke, gefährliche Psychopathen auf die Bürger loslassen, genauso wie ehemalige kaltblutige RAF-Terroristen, nur damit ihr Gewissen rein ist und sie sich als gnädig und gutmütig darstellen können.

    Anders kann ich diesen total idiotischen Schritt nicht verstehen? Wie kann man mit gesundem Menschenverstand, auf solche Ideen kommen? Solche Leute, die diese ganzen gehährlichen Häftlinge aufs Volk loslassen und wertvolle Steuergelder verschlingen, solche Leute, die sowas initialisieren, sollte man vor Gericht stellen, denn das ist die eigentlich größte Gefahr in dieser Hinsicht.

    MfG
    Famiosi
     
  11. 22. Februar 2007
    AW: Heftige Debatte um freigelassene Sexualstraftäter

    Also, ich finde das Sexualstrafftäter nie wieder freigelasse werde sollte, ich mein wieviel von denne alle auf immer eingesperrt werde und wenns ned geht sollte se in sicherheitsverahrung genomme werde, sowas kann doch echt ned, die leute sollte alle weg komme
     
  12. 22. Februar 2007
    AW: Heftige Debatte um freigelassene Sexualstraftäter

    Ich find das völlig unmöglich, wenn es nach mir gehen würde, dann würde hier wieder Mittelalterliche Methoden für sowas eingeführt werden. So kann man dieser Sache nur abhilfe schaffen... Außerdem würde man sich die ganzen Kosten für Polizeikräfte und so sparen...
     
  13. 25. Februar 2007
    AW: Heftige Debatte um freigelassene Sexualstraftäter

    Also ohne jetzt engstirnig zu wirken aber meiner Meinung nach sollte man Mörder, Vergewaltiger und Kinderschänder ganz einfach erschiessen.
    Das meine ich völlig ernst, lass es von mir aus eine bescheinigte Krankheit sein dennoch gibt es keine Therapie die 100 % bestätigen kann das solche Personen unserer Gesellschaft nicht schaden zu fügen. Deshalb würde ich sie einfach erschiessen lassen nachdem Sie eine derartige Gräueltat begangen haben.
     
  14. 25. Februar 2007
    AW: Heftige Debatte um freigelassene Sexualstraftäter

    @borris mach mal dein logo ausm avater, die hardcoreszene braucht für dieses bekenntnis zur liberalität und gleichheit nicht solche protofaschisten wie dich.
    ansonsten könntet ihr kinder euch mit sachen beschäftigen, die ihr versteht, das nächste computerspiel zum beispiel. eure rache- und strafphantasien sind dort bestens aufgehoben und so bleibt der vernünftige teil der menschheit, der sowas nicht nötig hat, davon verschont.
     
  15. 25. Februar 2007
    AW: Heftige Debatte um freigelassene Sexualstraftäter

    okay erstmal grossen respekt an mich, da ich es gecshafft habe den text an einem stück zu lesen...

    also für mich gehören sexueltäter für immer hinter gittern! ich denke die menschen sind einfach krank im kopf und es gibt keine heilung. keine therapie kann diese leute heilen... auch wenn sie 5 jahr in ner klinik waren und die psychologen grünes licht geben.. sie werden es wieder tun
     
  16. 25. Februar 2007
    AW: Heftige Debatte um freigelassene Sexualstraftäter

    wenn die exikutive nicht bei solchen sachen einschreiten kann sondern sich strikt an das gesetz halten muss dann hat sie versagt. Solche Leute freizulassen ist eine riesen potentielle gefahr und für die opfer der gnadenschuss, die haben bestimmt keine ruhigen nächte mehr.
     
  17. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.