Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von pizZa, 5. Februar 2007 .

  1. 5. Februar 2007
    Edit by zwa3hnn:
    Bitte dringend auch diese News lesen: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24587/1.html
    Dort wird mit einigen Fehlmeldungen aufgeräumt.

    Original Post:


    Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig

    Heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei sind unzulässig. Dies entschied am heutigen Montag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (StB 18/06). Die Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Diese erlaube nur eine offene Durchsuchung. Es fehle an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage.
    Bereits im November hatte ein BGH-Ermittlungsrichter das heimliche Ausforschen von Computerfestplatten für unzulässig erklärt. Die Bundesanwaltschaft hatte Beschwerde eingelegt, der 3. Strafsenat bestätigte aber nun den Beschluss des BGH-Ermittlungsrichters Ulrich Hebenstreit. Dieser hatte eine Anwendung der Vorschrift über die Hausdurchsuchung schon deshalb abgelehnt, weil diese offen und in Anwesenheit des Betroffenen stattfinde, während das Ausspähen von Daten mit Hilfe eines Trojaners heimlich vor sich gehe. Er verglich solche Maßnahmen mit dem großen Lauschangriff, weil die auf einem Computer gespeicherten Daten oft ähnlich sensibel seien wie eine vertrauliche Unterhaltung in den eigenen vier Wänden.

    Der 3. Strafsenat des BGH hielt nun ebenfalls fest, dass die verdeckte Online-Durchsuchung insbesondere nicht durch § 102 Strafprozessordnung (StPO) gedeckt sei, weil die Durchsuchung in der Strafprozessordnung als eine offen durchzuführende Ermittlungsmaßnahme geregelt sei. Dies ergebe sich zum einen "aus mehreren Vorschriften des Durchsuchungsrechts zu Gunsten des Beschuldigten" (dazu zählt der BGH das Anwesenheitsrecht und Zuziehung von Zeugen), die zwingendes Recht darstellten und "nicht zur Disposition der Ermittlungsorgane" stünden. Auch ergebe sich die fehlende Ermächtigungsgrundlage aus "einem Vergleich mit den Ermittlungsmaßnahmen, die – wie die Überwachung der Telekommunikation oder die Wohnraumüberwachung – ohne Wissen des Betroffenen durchgeführt werden können, für die aber deutlich höhere formelle und materielle Anforderungen an die Anordnung und Durchführung" bestünden.

    Im nordrhein-westfälischen Verfassungschutzgesetz ist die Möglichkeit zur Online-Durchsuchung bereits seit Kurzem festgehalten; dagegen ist aber eine Verfassungsklage in Vorbereitung. Schäuble hatte die Möglichkeit für einen "Bundestrojaner" in seinem 132 Millionen Euro schweren Programm zur Stärkung der inneren Sicherheit anfangs nur angedeutet. Als "Bundestrojaner" wird inoffiziell der Teil eines Programmes bezeichnet, der Spyware-Code auf einen PC einschleust, damit eine Online-Durchsuchung durch die Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdienste möglich wird. Auf eine Anfrage der Grünen hatte das Bundesinnenministerium dann Anfang Januar mitgeteilt, dass für die Programmierung der Software zwei Programmierstellen notwendig seien, die teils aus laufenden Mitteln, teils von Mitteln aus dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit bezahlt werden. Insgesamt soll das Tool zur Online-Durchsuchung nicht mehr als 200.000 Euro kosten.

    Schäuble hatte bereits angekündigt, dass, sollte der BGH die Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage verneinen, entsprechende Anpassungen an den Gesetzen vorgenommen würden. Ex-Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch (FDP) dagegen hält die heimliche Online-Durchsuchung von Computern durch die Polizei für "schlimmer als den Großen Lauschangriff". Das Ausspähen des Privatcomputers per Internet sei ein "brutalerer Eingriff" als alle bisherigen Ermittlungsmethoden, meinte er gegenüber dem Spiegel: "Der PC ist ja wie ein ausgelagertes Gehirn."

    Quelle: heise.de

    greetZz

    pizZa
     
  2. 5. Februar 2007
    AW: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig

    Hm das ist ein zwei schneidiges Schwert, zum einen finde ich es krass vom Staat Trojaner zu bekommen zum anderen gibt es sowas ja schon für Telefon und andere Sachen. Ich denke man muss hier die genaue Mitte zwischen Privatschutz und Terrorschutz finden, aber wie ich gehört habe bei ZDF will die Politik eh ein Gesetz verabschieden und somit wird der Virenscanner bald BKA.exe finden .
     
  3. 5. Februar 2007
    AW: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig

    zum glück gibts in diesem prozess die einzig richtige entscheidung nach unserer verfassung. was auf dem pc von anderen leuten ist geht niemanden etwas an. die polizei kann ihn zwar mitnehmen aber nur wenn sie dafür einen durchsuchungsbefehl hat. das mit den trojanern wäre einfach völlig unzulässig weil dies nicht in verbindung mit dem in kenntnis setzen des betroffenen steht.
     
  4. 5. Februar 2007
    AW: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig

    Heimlich aus dem Grunde, weil der Trojaner ohne Wissen des Benutzer installiert wird. Zudem soll er angeblich für Virenscanner "unsichtbar" werden, wenn das überhaupt möglich ist, was ich aber stark bezweifle.

    Und es gibt keine Trojaner für Telefone Die zweigen einfach deine Leitung ab und schneiden alles mit.
     
  5. 5. Februar 2007
    AW: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig

    Sowas ist doch wohl klar, das geht halt gegen die Privatsphäre.
    Wieviele Internet Benutzer (90% von denen Leecher) dagegen protestiert hätten... mit diesem "Aufstand" wären die garnicht klargekommen.

    Naja so ists richtig und gut is...
     
  6. 5. Februar 2007
    Online-Durchsuchung: Polizeitrojaner vom BDK unverzüglich gefordert

    Online-Durchsuchung: Polizeitrojaner vom BDK unverzüglich gefordert
    Heute entschied der Bundesgerichtshof, dass das unbemerkte Ausspionieren von Rechnern via Polizei-Trojaner unzulässig sei. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hatte die passende Presseerklärung wohl schon in der Schublade, denn bereits jetzt fordert er die Regierung auf, "unverzüglich" das unbemerkte Spionieren auf fremden Rechnern auf eine legale Basis zu stellen.


    "Ich hoffe, dass die Politik schnell arbeitet. Ansonsten haben wir einen Freifahrtschein für Kriminelle - für eine unabsehbar lange Zeit", zitiert Futurezone den BDK-Vorsitzenden Klaus Jansen. Für Terroristen sei das Internet zur "Universität des Terrors" geworden.

    Schon im Vorfeld der Entscheidung des BGH hätte die Regierung rechtliche Grundlagen für die unbemerkte Schnüffelei auf anderer Leute Rechnern geschaffen werden müssen.

    "Wir haben schon vor Wochen die Bundesjustizministerin auf die sich anbahnende Problematik hingewiesen und auch aufgefordert zu handeln."

    Jansen gibt sich beängstigend optimistisch, an bestehenden Rechtsgrundlagen beispielsweise zur Telefonüberwachung könne man sich seiner Ansicht nach orientieren. Der unvermeidliche Hinweis darauf, dass die Schnüffelei natürlich dem Wohlergehen aller diene, darf natürlich nicht fehlen: "Wir möchten natürlich nicht, dass bei jeder x- beliebigen Ermittlungsmaßnahme Polizei oder Sicherheitsbehörden dem Bürger auf den Rechner gehen", so Jansen, der aber die Schnüffelerlaubnis als "Schutz der Bürger" verstanden wissen mag. Ob er die Bürger gefragt hat, ob und wie sie sich mit Trojanern schützen lassen wollen?

    Gipfel der Ironie: Daten über die genaue Anzahl der Online-Durchsuchungen der vergangenen Jahre besitze Jansen nicht. Sein Unwissen hinderte ihn aber nicht daran, darauf hinzuweisen, dass das illegale Ermittlungsinstrument mit "sehr viel Augenmaß und rechtsstaatlichem Bewusstsein" eingesetzt worden sei.


    quelle: gulli untergrund news
     
  7. 5. Februar 2007
    AW: Online-Durchsuchung: Polizeitrojaner vom BDK unverzüglich gefordert

    vorher gabs solche polizeitrojaner doch auch nicht!!!
    warum ist dieses urteil dann laut herrn hansen ein freifahrtsschein für kriminelle
    (->die sowieso an jeder ecke in massen rumlungern, besonders in D!!!)
    wir sind auch ohne diesen polizei trojaner eines der sichersten länder der welt!!!

    MfG
     
  8. 5. Februar 2007
    AW: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig

    Endlich mal ne gute Nachricht !
    Was man in letzter Zeit so von wegen Online Überwachung, Zensur und Verboten hört, ist das wenigstens mal eine gute Neuigkeit !
    Ich denke aber dass das nur eine Verzögerung ist. Die werden sich nicht von solchen Maßnahmen nicht abhalten lassen ! Vorallem falls solche Maßnahmen auch mal bei der EU zur Debatte stehen sollten. Und ich denke das wird nicht mehr allzu lange dauern.
     
  9. 5. Februar 2007
    AW: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig

    Puh, auch wenn ich nie wirklich an die Durchsetzung dieses schwachsinns geglaubt hab, so atme ich innerlich doch auf.
    Hätte sich das durchgesetzt hätte keiner mehr von uns leechen brauchen.

    Das wäre dann der überwachungsstaat pur.
    Nur , wer hätet sich dagegen aufgelehnt?
    Niemand.. leider.
     
  10. 5. Februar 2007
    AW: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig

    Doch, ich denke da hätten sich viele Leute aufgelehnt, ich mich auch.

    Es kann doch nicht sein, dass dort ein paar Leute sitzen, die deinen PC auspionieren, wo sensible Daten (selbst ich besitze diese und die sollte eigentlich auch niemand sehen, außer ich will das so) drauf sind und dann entscheiden können, was sie damit machen. Das ist doch nicht möglich und ich und millionen anderen würden dagegen bestimmt etwas unternehmen, außer der großteil der bevölkerung bekommt das nicht mit.

    ich finde, es geht an die würde und die freiheit des menschen....
     
  11. 5. Februar 2007
    AW: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig

    Ich denke, dass die jeweiligen Behörden trotzdem inoffiziell mit ihrer Vorgehensweise fortfahren....bekommt ja keiner mit und ist ja schließlich "zum Wohle der Bevölkerung"...
     
  12. 5. Februar 2007
    AW: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig

    ne machen sie nicht weils ihnen nix bringt....denn die Beweismittel werden dann wohl vor Gericht ungültig sein...
     
  13. 6. Februar 2007
    Das ist eh nur eine Frage der Zeit bis das Gesetz (dann halt in einer abgeänderten Form) verabschiedet wird. Damit kommen wir dann dem Überwachungsstaat ein ganzes Stück näher (Vergleich USA). Das ist absolut behindert! Dann sagen die irgendwann "Oh eigentlich dachten wir auf dem PC wären Kinder ografische sachen, aber durch Zufall haben wir jetzt herausgefunden, das du öfters ordentlich am saugen bist." Naja, dann werden wir uns eben ne neue chose aussuchen müssen wie wir den ganzen Mist umgehen können.

    Frage: Wie ist das wenn man über nen Proxy ins Inet geht, können die das dann auch nachvollziehen?

    MfG
    klaus

    glaubst du. Und nach ein paar Jahren ändern Die das Gesetz nochmal ein bissel und dann dürfen sies! Oder sie bauen sich sofort ein hintertürchen ein, das das erlaubt!!
     
  14. 6. Februar 2007
    AW: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig

    dürfen die dann auch nicht nicht mehr bei programmen wie limewire usw. durchsuchen?
     
  15. 6. Februar 2007
    AW: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig

    Doch freilich.
    Damit greifen se ja nich direkt auf deine Privatsphäre zu, das is immernoch n legitimes mittel stafverfolgung durchzuziehn
    Illegal" is nur das duchspioniern der festplatten von zivilen.
     
  16. 6. Februar 2007
    AW: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig

    ja hat mich mal interessiert
    selber mach ich es ja nicht
     
  17. 7. Februar 2007
    AW: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig

    ONLINE-DURCHSUCHUNG

    Die Methoden der Staats-Hacker


    Das Bundeskriminalamt hält die umstrittene Online-Durchsuchung von PCs für unverzichtbar. Technisch sind solche staatlichen Hackerangriffe kaum ein Problem, einen hundertprozentigen Schutz gibt es nicht. Der Chaos Computer Club spricht von "Stasi-Methoden".

    Berlin - Heimliche Online-Durchsuchungen von Computern sind vorerst verboten - das hat der Bundesgerichtshof gestern entschieden. Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, fordert nun wie Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, schnell eine Rechtsgrundlage fürs staatliche Hacken zu schaffen. Die Polizei benötige die Online-Durchsuchung zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität, sagte Ziercke.

    Im Fokus der Ermittler: Kriminelle am PC

    Was sich die deutschen Ermittler wünschen, ist technisch nicht besonders kompliziert. Moderne Betriebssysteme und Computeranwendungen sind so komplex, dass sie kaum frei von Fehlern sein können. Microsoft beispielsweise veröffentlicht laufend sogenannte Patches, um bekannt gewordene Lücken zu stopfen. Ebenso verfährt Apple.

    Anwender, die ihren PC automatisch aktualisieren lassen, sollten sich keinesfalls in falscher Sicherheit wiegen. Sicherheitslücken werden nicht augenblicklich geschlossen, sobald sie bekannt werden und sofern sie überhaupt veröffentlicht werden. Auf einschlägigen Webseiten werden neue, bislang unbekannte Lücken gemeldet und diskutiert - Tage oder Wochen, bevor ein Patch vorliegt. Genug Zeit für bösartige Cracker, einen sogenannten Exploit zu schreiben, der die Lücke ausnutzt, um das Kommando über fremde Rechner zu übernehmen.

    Ein solches Schadprogramm kann per Mail gezielt an bestimmte Postfächer verschickt werden - als "Bundes-Trojaner", wie es der Chaos Computer Club bezeichnet. Die Online-Ermittler hätten alle Möglichkeiten zur Verfügung, derer sich auch kriminelle Hacker bedienen, sagte Daniel Bachfeld, Sicherheitsexperte der Computerzeitschrift "c't": "Das BKA könnte zum Beispiel an einen Verdächtigen gezielt ein interessant erscheinendes Worddokument verschicken, das dann ein Spionageprogramm einschleust."

    "Es gibt Leute, die dringen überall ein"

    Wenn der Landesverräter oder potentielle Terrorist das Dokument öffnet, installiere sich die Schnüffelsoftware automatisch und verschicke später in kleinen Häppchen gesammelte Informationen zurück an die Ermittler. Andere Möglichkeiten seien die Ausnutzung von Lücken in Browsern wie dem Internet Explorer oder Firefox, über die ebenfalls Spionagesoftware eingeschleust werden kann. In speziellen Fällen könnte auch ein echter Hacker-Angriff auf einen bestimmten Rechner stattfinden, der dann die Firewall überwinden muss. "Es gibt Leute, die dringen überall ein", erklärte Bachfeld.

    Laut Frank Rosengart vom Chaos Computer Club (CCC) kann es "kinderleicht", unter Umständen aber auch "praktisch unmöglich" sein, in einen fremden Rechner einzubrechen - je nach Sorgfalt des Verdächtigen und der verwendeten Software. Extrembeispiele seien ein Unix-System mit vollständig selbst übersetzter Software und einem übervorsichtigen Anwender und auf der anderen Seite ein Standard-Windows-PC, der direkt am Netz hänge und jahrelang keine Updates gesehen habe. "Allerdings muss der Angriff durch die Behörden nicht unbedingt durch das Netz passieren", sagte Rosengart gegenüber SPIEGEL ONLINE. "Aber wir wollen den Behörden nicht unnötig Nachhilfe geben."

    Arbeiten für die "dunkle Seite"

    Ein auf diese Weise von Ermittlern geöffneter Privat-PC wird so zu einer sprudelnden Datenquelle. Die Behörden könnten mit Hilfe eines "Bundes-Trojaners" heimische Computer sogar komplett fernsteuern, warnt der CCC. Webcam einschalten, akustische Raumüberwachung per Mikrofon, Abhören von Internet-Telefonaten, Mitlesen von Chat und E-Mail, Live-Übertragung von Webseitenabrufen - all das sei kein Problem.

    Bei der Programmierung solcher Bundes-Trojaner, aber auch bei gezielten Hacking-Angriffen auf bestimmte Rechner, dürften Ermittler wohl auf externe Hilfe angewiesen sein. Auch wenn Baukästen für Schädlinge im Web zu finden sind, geht das Know-how für eine heimliche Überwachung deutlich über das hinaus, was Script-Kiddies treiben, die eher zum Spaß Viren programmieren beziehungsweise zusammenklicken.

    Schweizer Ermittler haben eine private Sicherheitsfirma damit beauftragt, eine Spionagesoftware zum Abhören von Internettelefonaten zu programmieren. Die Software soll weder von Antiviren-Programmen noch von Firewalls erkannt werden. Das Programm sendet Mittschnitte in kleinen Datenpaketen an einen Server. "Dieses Programm ist ausschliesslich für die Verwendung durch Behörden vorgesehen und wird auch nur an diese verkauft", sagte Riccardo Gubser, Chef der Herstellerfirma ERA IT Solutions der "Sonntagszeitung".

    An Experten, die PCs knacken können, herrscht auch in Deutschland kein Mangel. Mancher ehemals aktive Hacker verdient mittlerweile gutes Geld als Sicherheitsberater - und warum sollte er dies nicht auch für Behörden tun? Der CCC lehnt solche Aktivitäten freilich strikt ab, das Arbeiten für die "dunkle Seite" wird dort geächtet.

    Besonders kritisch ist laut CCC, dass eine solche Online-Durchsuchung auch das Anlegen und Verändern von Dateien auf dem durchsuchten Computer erlaubt. Beweismittel könnten per Mausklick problemlos und spurenfrei auf dem infiltrierten Rechner angelegt oder manipuliert werden. Dem Verdächtigen bliebe im Zweifel keine Chance, eine Manipulation an seinem Computer nachzuweisen. Heimlich eingeschmuggelte kinder ografische Bilder reichten bereits aus, um missliebige Personen effektiv mundtot zu machen, warnt der CCC.

    Virenscanner kein vollständiger Schutz

    Technische Abwehrmaßnahmen wie Firewalls und Virenscanner bieten nach Aussage des CCC kaum Schutz vor einem solchen Schnüffelangriff - egal ob von staatlicher Seite oder von Kriminellen. Schon heute sei Industriespionage, die mit Hilfe von gezielt eingeschleusten Trojanern ausgeführt werden, kaum abzuwehren. "Einen nachhaltigen Schutz des heimischen Computers vor staatlichen Schnüfflern bietet nur eine klare politische Absage an derartige Stasi-Methoden", sagt Dirk Engling. "Wir warnen davor, sich nur auf einen aktuellen Virsenscanner oder die Personal Firewall zu verlassen."

    Wenn ein Rechner erst einmal von Ermittlern "umgedreht" worden ist, bekommen die Überwachten dies womöglich gar nicht mit. Ob man überhaupt etwas bemerke, hänge davon ab, wie gut sich die Behörden anstellten, sagte CCC-Mitglied Rosengart. "Im schlimmsten Fall merkt man davon nichts."

    BKA-Chef Zierke hält die Aufregung ums Hacking im Staatsauftrag hingegen für unangebracht. "99,9 Prozent der Menschen werden von dieser Maßnahme überhaupt nicht betroffen sein", sagte er. Man müsse mit dem technischen Fortschritt Schritt halten können, wenn "skrupellose Kriminelle" ins Internet auswichen und dort ihre kriminellen Handlungen vorbereiteten. Die Online-Durchsuchung sei "unerlässlich für die Strafverfolgung".

    "Wir finden heute im Internet Bombenbauanleitungen, Aufträge für die Durchführung von Anschlägen, die Rekrutierung junger Menschen zum Dschihad. Das Internet ist das entscheidende Kommunikationsmittel des internationalen Terrorismus und die Szene arbeitet hoch konspirativ, das heißt sie arbeitet verdeckt, sie verschlüsselt, anonymisiert." Für die polizeiliche Arbeit sei heute das Eindringen in die Milieus mit verdeckten Ermittlern "fast unmöglich".


    Mitarbeit: Christian Stöcker, mit AFP/dpa

    quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/tech/0,1518,464629,00.html
     
  18. 7. Februar 2007
    AW: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig

    Bevor hier jetzt weiterhin unhaltbare Behauptungen kommen, lest doch bitte mal diesen Artikel:
    Verdeckter Zugriff auf Festplatten | Telepolis
    Einleitung:
     
  19. 7. Februar 2007
    AW: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig

    Ich habe Gerüchte gehört dass Sie im Falle dass es noch zulässig wird, Core Router in Deutschland über die der ganze Verkehr läuft austauschen. Dabei werden dann von Benutzern angeforderte Pakete gezielt ersetzt und damit der Zugang zu den einzelnen Rechnern ermöglicht.

    Allerdings glaube ich nicht dass es dagegen keinen wirksamen Schutz gibt. Man kann mithilfe von Paketfiltern so ziemlich alles blocken.

    Aber ich lass mich gern korrigieren.
     
  20. 7. Februar 2007
    AW: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig

    {bild-down: http://sum1.onreact.com/bilder//2006/12/bundestrojaner.gif}
    XD

    wer sich davor nich schützen könnte....tztz
    und warum sollte man sowas nicht anwenden (funzt eh nich) aber wer weiß vllt werden dadurch ein paar mehr terroristen/****file etc. festgenommen, und darum ging es ja....

    mfg loo

    //@zwa3hnn: sry das sich mein beitrag so anhört als ob ich den artikel nicht gelesen hätte...ich weiß dass der vorschlag abgelehnt wurde.
     
  21. 7. Februar 2007
    AW: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig

    Schade, anscheinend ist hier keiner in der Lage, sich RICHTIG zu informieren und z.B. den von mir weiter oben geposteten Link zu lesen.
    Also nochmals meine Aufforderung:
    Lest den Artikel und gebt dann erst eure Meinung ab, ohne auf Hoaxes hereinzufallen oder Gerüchte zu verbreiten.
    Danke.
     
  22. 22. März 2007
    AW: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig

    Bundesregierung: Verfassungsschutz darf PCs online durchsuchen
    Auf eine parlamentarische Anfrage der FDP antwortete die Bundesregierung, dass unbemerkte Online-Durchsuchungen von PCs durch den Verfassungsschutz schon jetzt legal sind.
    Zur Erfüllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes sei dies notwendig, so die Regierung. Den Strafverfolgern und der Polizei ist dies bislang nicht erlaubt.
    Erst im Februar hatte der Bundesgerichtshof Online-Durchsuchungen durch die Polizei verboten.
    quelle: Bundesregierung: Verfassungsschutz darf PCs online durchsuchen

    hier ist es nochmal ausführlich: FDP: Regierung täuscht Öffentlichkeit beim Thema Online-Durchsuchungen - Sonstiges - PC-WELT
     
  23. Video Script

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