"Nachweis" für online-Vertragsabschluss

Dieses Thema im Forum "Webentwicklung" wurde erstellt von myth2806, 11. April 2007 .

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  1. 11. April 2007
    Moin leutz,

    also ich hab mich mal gefragt was zB Strato dazu autorisiert von meinem Konto monatlich geld abzubuchen (ja ich hab etwas dort bestellt). Also wie ist das rechtlich gesehen abgesichert? wieso kann ich nicht einfach vor Gericht ziehen und sagen "der klaut mir monatlich geld vom konto"... wie wird das dann bewiesen.... simples ip-logging oder so wirds wohl nicht sein,

    greez myth
     
  2. 11. April 2007
    AW: "Nachweis" für online-Vertragsabschluss

    also eigtl. ist das doch so zumindest bei server4you wenn man etwas bestellt (server) eine pdf (o.Ä.) geschickt bekommt was man ausfüllen muss und zurückfaxen und so hat man einen schriftlichen vertrag abgeschlossen,

    Digitale Unterschriften (mit klick auf Button o.Ä.) sind soweit ich weiss nichtig (=ungültig)
     
  3. 11. April 2007
    AW: "Nachweis" für online-Vertragsabschluss

    dann wäre ja mein vertrag mit strato ungültig da ich nur online ein paar daten angeben musste.
    ich weiß nivht ich geh doch davon aus dass die leute von strato sich informiert haben XD

    greez myth
     
  4. 11. April 2007
    AW: "Nachweis" für online-Vertragsabschluss

    wie wird denn da abgebucht? Einfaches Lastschriftverfahren vom Konto, oder von MasterCar, VISA?
     
  5. 11. April 2007
    AW: "Nachweis" für online-Vertragsabschluss

    Du musstest eine AGB bestätigen und eine Einzugsermächtigung erteilen, durch Angeben deiner Kontoverbindung und vielleicht auch bestätigen per Checkbox.
     
  6. 11. April 2007
    AW: "Nachweis" für online-Vertragsabschluss

    Bei Hosteurope musst ich auch nur meine Daten online eingeben. Musste weder was unteschreiben noch was faxen. Hab nur per Post nen Aktivierungscode bekommen, den ich bei denen auf der Seite eingeben musste und fertig. ^^

    Aber wie das genau rechtlich abgesichert wird, hab ich leider auch keinen Schimmer.
     
  7. 11. April 2007
    AW: "Nachweis" für online-Vertragsabschluss

    bzw.

    naja da ich der meinung bin das strato nicht doof ist, werden die halt -wenns dann vor gericht geht- wohl die ip logs aus der tasche ziehen....

    die werden sich schon durchsetzen können :tongue:

    mfg loo

    //
    quelle (aber man soll jan icht alles glauben was im i-net steht^^):
    Lastschrift - eCommerce-Fachbegriffe Online Lexikon
    http://www.ecin.de/recht/vertrag/index-2.html
     
  8. 12. April 2007
    AW: "Nachweis" für online-Vertragsabschluss

    wunderbar das hat mir geholfen :]
    thx an alle, bws habt ihr

    greez myth

    //closed
     
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