ebay grundsätze

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von M@ST€R, 21. Mai 2007 .

Schlagworte:
  1. 21. Mai 2007
    hallo,

    seit tagen suche ich bei ebay nach regeln grundsätzen die meine frage im kopf lösen. aber leider kein erfolg. daher frage ich mal euch.

    frage:

    ist es pflich, als ein verkäufer, eine erworbene ware anden käufer zu versenden egal welcher preis?

    beispiel >>> http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=200111099586&ssPageName=STRK:MEWA:IT&ih=010

    wie ihr sieht ein w880i nur seit wenigen wochen auf dem markt mit NULL geboten und ENDPREID 1€, was auch gleichzeitg der startpreis war. ...hab das angebot leider verpasst. ich wollte kurz vor dem ende 50€ oder vllt noch mehr bieten. aber das problem jetzt ist, ob der käufer mir das handy für 50€ verkaufen muss ob das pflicht ist? also wenn sowas bei mir vorkommen würde, häte ich das nie im leben für so wenig geld verkauft.

    hier noch ein beispiel was ich mir Erworben habe SEHR GÜNSTIG.

    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=110126781217&ssPageName=STRK:MEWN:IT&ih=001

    ein n73 nur 4moonate alt fast nie gebraucht komplet mit zubehör und so, 200€...ist für mich wie kostenlos...hab aber bisher von dem käufer keine reaktion erhalten...wahrscheinlich gibt er mir das handy auch nicht...

    hab noch viele andere beispiele wo handys kein Gebot bis zum Angebotende erhalten haben. wer sie sehen will sagt einfach bescheid...


    eure meinungen und antowrten hätte ich jetzt gerne

    mfg

    M@ST€R
     
  2. 21. Mai 2007
    AW: ebay grundsätze..unbedingt lesen...SEHR INTERESSANT!!!

    beim ersten scheint es mir der fall zu sein, dass man den vertrag übernimmt...

    aber ich weiß nit was du uns damit sagen willst? das du ein ach so tolles schnäppchen gefunden hast?
    das ist nichts besonderes.und ich glaube, dass jeder weiß, das man mit ein wenig glück ein schnäppchen machen kann, das ist ja das system

    btw. : wir haben auch mal ein schnäppchen gemacht, haben uns ne anlage für neupreis 2000€ bei ebay für 500€ ersteigert, da die boxen aber lange ungebraucht rumstanden waren die gummi-dichtungen kaputt, geld zurückbekommen und die boxen für 15€ repariert....
     
  3. 21. Mai 2007
    AW: ebay grundsätze..unbedingt lesen...SEHR INTERESSANT!!!

    wenn er die ware bei ebay reinstellt und du bietest und den zuschlag erhältst dann habt ihr meines erachtens n vertrag abegschlossen, somit muss er die ware liefern...(nachdem du das geld überwiesen hast)

    ...berichtigt mich wenn ich falsch liege^^
     
  4. 21. Mai 2007
    AW: ebay grundsätze..unbedingt lesen...SEHR INTERESSANT!!!

    richtig, er hat dir was angeboten und du hast sein angebot angenommen (kaufvertrag entstanden) du hast das geld überwiesen (du hast deine verpflichtungen erfüllt) er muss dir die ware übergeben und dir das eigentum verschaffen, wenn er das getan hat , ist das geschäft komplettt wiß net mehr wie man das nennt^^

    die ware darf auch keine schäden oder ähnliches haben.
     
  5. 21. Mai 2007
    AW: ebay grundsätze..unbedingt lesen...SEHR INTERESSANT!!!


    ja aber ich denke das ist was weiteres als ein schnäppchen. ich könnte für das handy 2€ bieten und hääte mir das erwerben können ... verstehst du?!?!?

    und meine frage war halt ob der verkäufer egal in welcher situation die ware versenden muss und wie "dapumaX" und "f1r3wAll tr0jAn" schon sagte, es ist ein entstandender kaufvertrag...na dann ist da ja coool


    ABER WASS WENN DER VERKÄUFER DIE WARE NICHT VERSCHICKEN WILLL? was kan ich dan tun? über ebay beschweren oder zuma anwalt gehen und anziegen oder wie:: ?D?D

    BEWERTUNG HABT IHR ALLE!!!
     
  6. 21. Mai 2007
    AW: ebay grundsätze..unbedingt lesen...SEHR INTERESSANT!!!

    wenn du bei auktionsende höchstbietender bist, dann hast du ein recht darauf dass dir die ware im beschriebenen zustand ausgeliefert wird wenn du bezahlt hast.

    mit abschluss der auktion kommt ein rechtswirksamer kaufvertrag zustande in dem jeder vertragspartner seinen verpflichtungen nachkommen muss.

    du kannst ersteigerte ware theoretisch sogar einklagen, da gabs auch mal nen ganz bekannten fall zu, weiss aber nich mehr genau um was es sich da handelte, n auto glaub ich...

    ------

    zu der ersten auktion die du oben als beispiel genannt hast:
    "Der Verkäufer hat das Angebot beendet, da der Artikel nicht mehr zum Verkauf steht."

    genauer lesen^^

    bis zu mindestens 24 stunden vor auktionsende kann der verkäufer sein angebot zurückziehen, auch wenn schon gebote vorliegen.
     
  7. 21. Mai 2007
    AW: ebay grundsätze..unbedingt lesen...SEHR INTERESSANT!!!

    ^Hey, mal Offtopic.. + sry 4 Spam aber anders gehts nicht...

    Würde gerne die anderen Handys sehen, aber iwie kann ich dir keine PN schicken
    Code:
    Die folgenden Benutzer konnten nicht gefunden werden: 
    M@ST€R
    Btopic: Ich habe aber irgendwo mal gelesen das wenn Ware zu unter einem Drittel vom Marktpreis liegt (siehe die laptop afärre bei amazon) dann fällt das ganze unter irgendeinen Irrtum, und es wird nichts verkauft.
    Was ist damit?
     
  8. 21. Mai 2007
    AW: ebay grundsätze..unbedingt lesen...SEHR INTERESSANT!!!

    da fällt definitiv nix unter irrtum...

    wenn man einen sicheren preis für seine ware haben will, dann muss man festpreis mit sofort-kaufen o.ä. machen und halt nicht die auktionsform für seine geschäfte nutzen.

    so wird in verschiedenen urteilen zu diesem thema argumentiert...
     
  9. 21. Mai 2007
    AW: ebay grundsätze..unbedingt lesen...SEHR INTERESSANT!!!

    nein das dachte ich auch. aber das steht auch da wenn die angebotszeit um ist. hier bei dem n73 zum beispiel was ich mir erworben habe. gib mal bei der suche die artikel ummer 110126781217 ein..dann kommt der n73 und da steht das angebot ist beendet, obwhol ich habe in letzter minute noch gekauft.

    @Jophiel

    keine ahnung warumd as mit dem pm nicht geht abe rhier die anderen beispiele...

    N70: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=280112004332&ssPageName=STRK:MEWA:IT&ih=018

    Lg Choclate
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=290113910516&ssPageName=STRK:MEWA:IT&ih=019

    W880i
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=160115074500&ssPageName=STRK:MEWA:IT&ih=006

    und N91 350€ wert (neu) hier nur 200€ fast neu
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=120108945475&ssPageName=STRK:MEWA:IT&ih=002
     
  10. 22. Mai 2007
    AW: ebay grundsätze..unbedingt lesen...SEHR INTERESSANT!!!

    vielleicht hat da jemand noch was zu sagen...

    ...also ***PUSH***
     
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