Mahnung!

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von EddiSpageddi, 2. Juli 2007 .

Schlagworte:
  1. 2. Juli 2007
    Hey leute hab hier ne email bekommen! glaubt ihr das könnte irgendwann mal gefährlich für mich werden?



    Sehr geehrte/r Herr/Frau ...

    bei der Durchsicht unserer Unterlagen haben wir festgestellt, dass unsere Rechnung RE01-145072
    vom 18.06.2007 noch nicht ausgeglichen ist. Wenn Sie dies lediglich Übersehen haben, dann
    empfiehlt es sich besonders die Erläuterungen unter den Forderungsposten zu lesen.


    Bereitstellung Online-Berufswahl-Test 59,00 Euro
    ---------------------------------------------------------------
    Zahlungsbetrag 59,00 Euro
    (Ohne Abzug sofort zahlbar)
    Zur Erläuterung:
    Beachten Sie bitte die von Ihnen akzeptierten AGB. Dort heißt es: "Der Nutzer ist zur Entrichtung des
    einmaligen Nutzungsentgelts von 59 Euro verpflichtet. Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten.
    Das Nutzungsentgelt ist vorbehaltlich des Widerrufsrechts des Nutzers unter Abbedingung von §614, BGB,
    sofort mit Vertragsschluss fällig. Über diesen Betrag wird dem Nutzer eine Rechnung zugesandt."
    Mit Zugang dieser Mahnung befinden Sie sich gem. §§ 286ff. BGB im Verzug. Uns steht nunmehr die Erhebung
    der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren zu. Sollten Sie die
    oben genannte Forderung nicht bis zum 09.07.2007 begleichen, sind Sie daher auch zur
    Zahlung der Verzugskosten verpflichtet. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir auch
    betriebswirtschaftlich rationell handeln müssen.

    Sollte also kein Zahlungseingang auf dem u.g. Konto unter Angabe des Verwendungszwecks
    ( 01-BLHAMT-145072-DQCEPW-10 ) zu verbuchen sein, dann werden
    wir die Forderung schlechterdings einem Inkasso-/Rechtsanwaltsbüro zum Einzug übermitteln.
    Sollte also kein Zahlungseingang auf dem u.g. Konto unter Angabe des Verwendungszwecks
    ( 01-BLHAMT-145072-DQCEPW-10 ) zu verbuchen sein, dann werden
    wir die Forderung schlechterdings einem Inkasso-/Rechtsanwaltsbüro zum Einzug übermitteln.

    Unsere Bankverbindung:
    Inhaber: Online Service LTD
    Konto: 152765
    BLZ: 50061741
    Raiffeisenbank eG
    IBAN: DE92 5006 1741 0000 1527 65
    BIC: GENODE51OBU

    Dies wird dann aller Voraussicht nach mit Mehrkosten für Sie verbunden sein, über die wir dann nicht mehr
    verfügen können. Wir legen Ihnen daher in Ihrem wohlverstandenen Eigeninteresse nahe, kurzfristig zu handeln !
     
  2. 2. Juli 2007
    AW: Mahnung!

    Ja, wenn du es bestellt hast und nicht bezahlt dann könnte es irgendwann schon gefährlich werden. Denn dann kommst irgendwann eine Mahnung mit der Post usw. die auch rechtlich mehr Wert haben wie eine e-Mail. Hast du aber da nichts bestellt kannst du die e-mail löschen.
     
  3. 2. Juli 2007
    AW: Mahnung!

    "Da ich noch keine 18 bin, gilt nach § 108 (1) BGB das Rechtsgeschäft als nichtig, da die Einwilligung meiner Eltern fehlt."

    das schreibste einfach, hat bei mir auch geholfen =)
    musste es 3mal schreiben, aber dann haben sie aufgegeben^^
     
  4. 2. Juli 2007
    AW: Mahnung!

    Hört sich nach den Gebrüdern Schmidtlein an. Nicht zahlen, die werden nichts unternehmen, da sie sich selber am Rande des Betrugs bewegen.

    Habe gerade noch mal recherchiert. Es sind sind Gebr.Schmidtlein. Einfach nicht zahlen fertig aus. ich verstehe gar nicht warum sich alle von diesen lehren Drohungen ins Bockshorn jagen lassen. Selbst die Verbraucherzentralen sagen, dass man nicht zahlen soll.


    Also IGNORIEREN !!!
     
  5. 2. Juli 2007
    AW: Mahnung!

    Ja aber nicht jeder ist hier "The Brain" und weiß sowas von Anfang an wenn man sowas zum ersten mal bekommt, und nicht jeder hat die VBZ als Lesezeichen und guckt täglich was es so für neue Fallen etc. gibt

    netzwelt.de Forum

    Dort gibts gute Musterbriefe

    Einfach mal Suche benutzen, such mal nach "SMS Abzocke" und les dir dort nen paar Threads durch, ist überall das gleiche Prinzip mit den Abzocken, hoffe ich konnte bisschen helfen

    MfG
     
  6. 3. Juli 2007
    AW: Mahnung!

    also des war von irgendweiner seite die heist glaub ich berufswahl.de oder so ähnlich!
    naja also seits ihr euch 110% sicher dass sie mir nichts machen können? denn die preise standen erst in den AGB´s ganz unten irgendwo...wer liest sich scho die AgB´s durch?!
    Was ist wenn ich meine email adresse einfach lösche! dann empfange ich auch nichts mehr! oder wenn ich mein passwort "vergessen habe"! dann habe ich diese emails nie gelsen und wusste nie was von so ner beschissenen zahlung! ohman des regt mich auf! die ganze internetbetrügerei!:angry:
     
  7. 3. Juli 2007
    AW: Mahnung!

    AUFPASSEN! Manchmal arbeiten diese Typen auch mit Inkassounternehmen zusammen, die schicken Dir dann nach drei Monaten nicht bezahlter Rechnung ne' kleine fünf Mann Armee vorbei, die Dich dann überzeugt, aber bei den sog. Gebrüdern Schmitdtlein habe ich keine Ahnung!
     
  8. 3. Juli 2007
    AW: Mahnung!

    Ja klar können die dir Inkassoleuts vorbeischicken, aber das kann ihm doch rille sein. Allein schon davon ausgehend dass der Preis ganz unten in den AGBs war können die dich mal, weil Verbraucherschutzzentrale schon desöfteren gesagt hat das im Falle einer Anzeige dieser Punkt schon allein einige positive ASpekte für den Angeklagten mit sich bringt...Preis ist wichtigster Bestandteil einer Dienstleistung und muss klar erkenntlich sein (auf den "Ersten Blick") und darf nicht irgendwo tief in den AGBs versteckt sein....etc.
    wie bereits von anderen gesagt die Problematik war schon desöfteren...
    110% sicher kannste dir niemals sein, aber bekanntlicherweise haben solche "Firmen" nur einmal jmd verklagt nach meinen Kenntnissen und dabei verloren.

    mfg Donut
     
  9. 3. Juli 2007
    AW: Mahnung!

    zahl nichts. schon allein die tatsache, wie oft die darauf hinweisen, dass das sonst alles noch teurer wird, halte ich für ein zeichen, dass da kein anspruch besteht. das ist nicht normal

    ich hab schon viele mahnungen bekommen, sowas war nie dabei
     
  10. 3. Juli 2007
    AW: Mahnung!

    Also wenn du SuFu benutzt siehst du, dass diese Themen schon oft waren.
    1. solang du noch nicht 18 bist droht dir meistens nichts
    2. Solche Mahnungen werden oft einfach von Leuten verschickt um Geld zu machen.

    Keine Angst
    Im Internet gibt es viele Betrüger :angry:
     
  11. 3. Juli 2007
    AW: Mahnung!

    Moisen erstmal,

    Also du brauchst wirklich keine angst haben ich habe ach schon e-mails von der kriminalpolizei höchstpersöhnlich erhalten (angeblich) einfach nicht reagieren und außerdem sind E-mails nicht rechtskräftig das bedeutet du brauchst keine aber kannst rechnungen die über e-mail kommen bezahlen.
     
  12. 3. Juli 2007
    AW: Mahnung!

    hi

    wie rapsol schon gesagt hat, sie können da nichts machen weil du beschränkt geschäftsfähig bist und das ist gesetzlisch gerägelt das deine rechtsgeschäffte (kaufverträge) schwäbend unwirksam sind d.h. deine eltern müssen dem rechtsgeschäft zustimmen damit es rechtswirksam wird.

    also nur die ruhe bewaren und schreib ihnen das einfach mal, auch wenn sie mit einem inkassobüro dir drohen das sind nur dumme sprüche um den leuten angst zu machen.


    hoffe ich konnte helfen

    mfg unicat18
     
  13. 3. Juli 2007
    AW: Mahnung!

    Soso !!! Können sie, galant des Hofes verweisen, Hausverbot erteilen und wenn sie nicht gehen die Polizei holen. Ich halte es für absolut unwarscheinlich, dass sich zwei kriminelle Betrüger wie die Betrüger Schmidtlein auch Moskau Inkasso und Konsorten dort involvieren, geschweige denn, dass sich diese Inkassounternehmen überhaupt auf so etwas einlassen werden. Die haben so schon mit ihrem schlechten Ruf zu kämpfen als das sie sich dies leisten können und werden.

    Das Thema geb es schon hundertmal "SuFu" und die Probleme sind gelöst, dazu braucht man nicht "The Brain" zu sein. Generell hast du natürlich recht. ;-)
     
  14. 3. Juli 2007
    AW: Mahnung!

    Soetwas hatte ich auch einmal. Aber laut §i-was musst du nicht bezahlen da nur in der AGB der preis steht.

    -> geht net wenn man min. 18 zur anmeldung sein muss...
     
  15. 4. Juli 2007
    AW: Mahnung!

    ich hatte Darmals vor ca 2 Jahren auch so ein problem habe mich irgendwo angemeldet wo ich Geld zahlen musste wegen sms. obwohl überall stand kosten los war dann ´doch nicht so und nach 2 Wochen bekam ich einfach so eine Rechnung per Mail und davor nix kein Mail mit ich muss innerhalb von 2 wochen kündigen oder bla bla bla.. habe ihnen dann eine Mail geschrieben was das soll und ich will auf der stelle kündigen..sie meinten dann das geht nicht. hatte etwas angst und habe dann geschrieben das ich im Moment kein Geld habe zahle ich nexten Monat. sie habe mir dann eine neue Frist gesetzt.. und dann habe ich zufällig bizz geguckt und die haben die gleiche seite gezeigt.. habe dann nicht bezahlt und bis jetzt auch kein brief bekommen oder so, bei einen Kollegen das gleiche.. habe ihn gesagt er soll nix zahlen und das ist auch schon über 1 Jahr her.. und nix.
     
  16. 4. Juli 2007
    AW: Mahnung!

    wenns son bekanntes, undurchsichtiges lockangebot is ->

    ab zur verbreucherschutzzentrale in deiner stadt. die regeln das :>
     
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