ebay - falsche artikelbeschreibung - welche rechte habe ich?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von pohuist, 9. Juli 2007 .

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  1. 9. Juli 2007
    Hallo RR!!

    habe ein kleines problem bei ebay!!

    undzwar habe ich bei etwas bei ebay gekauft (von einer privat person), abgeholt...
    und zuhause habe ich dann bemerkt, dass der artikel falsch beschrieben wurde.

    welche möglichkeiten ergeben sich nun für mich

    habe ich recht dadrauf, dass der verkäufer mir die versandkosten begleicht, die für die rücksendung anstehen würden. (ca.60 euro)

    mfg
     
  2. 9. Juli 2007
    AW: ebay - falsche artikelbeschreibung - welche rechte habe ich?

    wenn ich dich richtig verstehe hast du den ersteigerten gegenstand abgeholt ?

    welche versandkosten sollten dir dann erstattet werden ?
     
  3. 9. Juli 2007
    AW: ebay - falsche artikelbeschreibung - welche rechte habe ich?

    oh sorry!

    hab vergessen zu erwähnen, dass ich den artikel dem käufer wieder zurücksenden will.

    Da wegen der falschen beschreibung etwas ersteigert habe, was für mich unbrauchbar ist.
     
  4. 9. Juli 2007
    AW: ebay - falsche artikelbeschreibung - welche rechte habe ich?

    was sagt denn der verkäufer dazu und um was für eine sache / was für einen wert geht es denn?

    weil bei solchen sachen ist es meistens immer gut wenn man versucht sich mit dem gegenüber friedlich zu einigen.

    klar wenn die artikelbeschreibung falsch war und du bei der abholung auch nicht sofort die abweichungen erkennen konntest, dann müsste der verkäufer die sache wieder zurücknehmen und dir alle entstandenen kosten erstatten. aber recht zu haben und sowas durchzusetzen sind oft 2 verschiedene dingen, deshalb erstmal versuchen gemeinsam eine lösung zu finden...
     
  5. 9. Juli 2007
    AW: ebay - falsche artikelbeschreibung - welche rechte habe ich?

    Preis war: 150 euro
    Dazu habe ich 40 euro für die bezinkosten hinblättern müssen um den artikel abzuholen.



    Seinen fehler sieht er ja ein, aber er will die erstanden bzw. entstehenden kosten nicht übernehmen.


    Was würde passieren wenn ich das ganze an ebay melde?
     
  6. 9. Juli 2007
    AW: ebay - falsche artikelbeschreibung - welche rechte habe ich?

    was hatte er denn als versandkosten angegeben in der auktion ?

    und was wird dich der versand zurück kosten ?

    wenn er seinen fehler sogar einsieht könnte es schon klappen dass du dein geld wiederbekommst.

    also die 150 € muss er dir auf jeden fall erstatten, das is ja garkeine frage.
    den rückversand muss er auch zahlen.

    über die 40 € spritgeld könnte man streiten. wenn er zb in seiner auktion versandkosten 10 € angegeben hat, dann wird er dir auf keinen fall 40 € erstatten müssen, das war ja deine entscheidung selbst hinzufahren und das abzuholen.
     
  7. 9. Juli 2007
    AW: ebay - falsche artikelbeschreibung - welche rechte habe ich?

    er hatte keine versandmöglichkeit angeboten. nur selbstabholung.

    es waren 4 gebrauchte alufelgen mit bereifung.


    versandkosten für zurückschicken wären ca. 60 euro



    was würde ebay machen wenn ich das ganze an die melden würde?

    mfg
     
  8. 9. Juli 2007
    AW: ebay - falsche artikelbeschreibung - welche rechte habe ich?

    jo mit "alufelgen" kann man sich jetzt auch mal was unter der ganzen sache vorstellen^^

    also ich würd ihm eine freundliche aber bestimmte email schreiben, dass du den kaufpreis und die dir entstandenen kosten inklusive der rückversandkosten erstattet haben möchtest, im anschluss daran würdest du die felgen zurückschicken. am besten auch gleich eine frist setzen.

    dann warte erstmal ab wie er reagiert, wenn er ablehnt oder die frist erfolglos verstreicht kannste am besten mit einer strafanzeige drohen.

    bei ebay melden würd ich erstmal nicht machen, ebay kümmert sich um solche sachen normalerweise nicht wirklich, die mischen sich ungerne ein, und wenn du ihn dort meldest ist das für eine friedliche klärung der angelegenheit nicht förderlich.
     
  9. 9. Juli 2007
    AW: ebay - falsche artikelbeschreibung - welche rechte habe ich?

    ebay würde rein rechtlich gesehn nix machen !!!

    auch wenn die beschreibung falsch gewesen sein sollte, hast du die aufgabe als käufer dich bei abholung der ware zu vergewissern das es sich um die richtige ware handelt und das sie in einem gebrauchbaren zustand ist.

    das musst du privat mit dem typen klären. ist halt privatverkauf und beim privatverkauf gibt es leider nunmal nur kulanz

    mfg tim1885
     
  10. 9. Juli 2007
    AW: ebay - falsche artikelbeschreibung - welche rechte habe ich?

    bei privatkauf gibt es nur kulanz ?? lol

    ein kaufvertrag zwischen 2 privatpersonen ist ein ganz normaler kaufvertrag. und wenn der verkäufer falsche angaben macht, die der käufer nicht so ohne weiteres nachprüfen kann, dann muss der verkäufer dafür gerade stehen.

    was jetzt genau mit den felgen ist weiss ich ja nicht, aber wenn der verkäufer maßangaben macht die nicht stimmen und sich das erst später herausstellt und das bei der abholung auch nicht mit vertretbarem aufwand hätte überprüft werden können, dann hat der käufer das recht dass ihm die entstandenen kosten erstattet werden.

    würde wohl unter sachmängelhaftung fallen:
    Mangel (Recht) – Wikipedia
     
  11. 9. Juli 2007
    AW: ebay - falsche artikelbeschreibung - welche rechte habe ich?

    lol ? nein.....das ist ebay...bestimmt kein normaler kaufvertrag....-.- das ist ferngeschäft oder wie man den kack nennt....und maßen etc. kann man ohne weiteres nachprüfen.....=/ naja.....
     
  12. 9. Juli 2007
    AW: ebay - falsche artikelbeschreibung - welche rechte habe ich?

    omg^^

    ebay ist im prinzip nur eine plattform, über die kaufverträge vermittelt werden. kaufvertrag bleibt aber kaufvertrag und auch verträge die über ebay zustande kommen unterliegen dem deutschen schuldrecht.

    nochmal ein zitat aus wikipedia, damit du mir glaubst:
    "eBay-Auktionen sind laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs keine Auktionen im juristischen Sinne. Sie sind Kaufverträge, die bei Angebotsende rechtswirksam werden."

    wenn der verkäufer angaben macht (ich denke mal bei den felgen werden das angaben zum lochkreis sein) und er diese in die auktion schreibt, dann hat man als käufer nicht die pflicht das bei der abholung extra nochmal nachzumessen. das verschulden liegt doch eindeutig bei dem verkäufer, der seinen fehler ja auch einsieht aber anscheinend die konsequenzen jetzt nicht tragen will.

    wenn die felgen beschädigt gewesen wären oder ganz offensichtlich eine absolut unpassende größe gehabt hätten, dann würde den käufer sicher eine mitschuld treffen, aber wenn sowas nicht auf den ersten blick auffällt (und solche lochkreismaße sieht man nicht mit dem bloßen auge) dann trägt der käufer keine mitschuld. er hatte keinen grund die angaben des verkäufers anzuzweifeln.
     
  13. 10. Juli 2007
    AW: ebay - falsche artikelbeschreibung - welche rechte habe ich?

    Beispiel: Wenn der Verkäufer angibt ne Playstation 3 zu verkaufen und in Wirklichkeit nur ne Playstation 1 an den Käufer schickt hast du ein Recht auf Erstattung der gesamten Kosten. Wenns ungefähr sowas in der Art war, droh ihm einfach mit rechtlichen Schritten, vielleicht bringt ihn das schon zum Umdenken.
     
  14. 10. Juli 2007
    AW: ebay - falsche artikelbeschreibung - welche rechte habe ich?

    Also im moment ist der Verkäufer nicht bereit für die Versandkosten aufzukommen. ?(

    Was kriegt man in Deutschland Strafmäßig für eine Morddrohung? ( spaß! )
     
  15. 10. Juli 2007
    AW: ebay - falsche artikelbeschreibung - welche rechte habe ich?

    In wiefern war die Artikelbeschreibung falsch? Wie schon gesagt wurde ist das ein Kaufvertrag.
    Wikipedia: ^^

    Wenn er dir nicht das Geld zurück gibt, dann ist das ja Vertragsbruch. Er hält seine versproche Leistung, bzw. das Versprochene nicht ein.

    Ich denke es sieht so aus, dass er dir nur so viel Geld erstatten muss, wieviel es mit der günstigsten Beförderung gekostet hätte! Dass du diesen Artikel per Abholung gekauft hast, daran bist du ja Schuld. Du hättest es ja nicht kaufen müssen, wenn du so weit fahren musst.
    Aber wenn du z.B. 60€ für Sprit bezahlen musstest und er sagt: Das wäre mit der Post theoretisch für 20€ verschickt werden können, muss er dir glaube ich nur den Betrag bezahlen?

    Also ich habe mal einen Artikel zurück geschickt und habe die Versandkosten nicht erstattet bekommen (das war sogar ein Onlineshop). Ab einem Artikelpreis von 50€ ging das nicht mehr.

    Also ich denke, in so einem Fall hat man als Käufer einfach Pech?
     
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