#1 2. Oktober 2007 UK: Schlüsselübergabe oder Gefängnis RIPA Teil III in Kraft getreten Seit gestern gilt in England die Pflicht zur Übergabe von Schlüsseln für verschlüsselte Daten, wenn die Polizei danach verlangt, berichtet die PC World. Bei Verweigerung droht eine Gefängnisstrafe zwischen zwei und fünf Jahren. Noch vor den Terroranschlägen auf das World Trade Center in New York war in England ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Terrorismus und Schwerverbrechen erlassen worden. Der Regulation of Investigatory Powers Act (RIPA) von 2000 gab den Strafverfolgungsbehörden eine Fülle neuer Überwachungsmöglichkeiten an die Hand, darunter neue Abhörbefugnisse und solche zum Einsatz verdeckter Ermittler. Die britische Regierung unter Ex-Premier Tony Blair setzte im RIPA unter Verweis auf die intensive Nutzung von Verschlüsselungstechnologien durch die vom Gesetz adressierten Schwerverbrecher auch einen heiß umstrittenen "Abschnitt 49" durch, der nun zum 1. Oktober 2007 in Kraft getreten ist. Abschnitt 49 enthält Bestimmungen zur Entschlüsselung verschlüsselter Kommunikation und verschlüsselter Daten. Im Kern enthält Abschnitt 49 Bestimmungen dazu, unter welchen Umständen Bürger dazu gezwungen werden können, die Schlüssel zu ihren verschlüsselten Daten an berechtigte Behörden auszuhändigen. Die Verweigerung der Schlüsselübergabe ist laut Abschnitt 49 eine Straftat, auf die Gefängnis steht. Um an die Schlüssel zu gelangen, benötigen die Behörden "die angemessene Erlaubnis einer richterlichen Autorität, des Polizeipräsidenten, des Zollpräsidenten oder einer Person, die im Rang eines Brigadiers oder höher steht", wie es im RIPA heißt. Mit einer solchen Erlaubnis ausgestattet, können die Behörden dann dem oder der Betroffenen in folgenden Fällen eine "Abschnitt-49-Benachrichtigung" schicken: "im Interesse der nationalen Sicherheit; zur Verhinderung oder Aufdeckung eines Verbrechens; im Interesse des wirtschaftlichen Wohlergehens des UK; um Behörden die effektive Durchführung einer gesetzlichen Handlung oder Pflicht zu ermöglichen". In den meisten Fällen soll statt der Schlüsselübergabe auch die Übergabe des Klartextes von Kommunikationsinhalten und anderen Daten genügen. Zur Frage, wer davon betroffen sein könnte, wird ausgeführt: "Benachrichtigungen können möglicherweise an eine Vielzahl von Individuen, Körperschaften und Organisationen versandt werden." Die Behörden sollen im Einzelfall abwägen, welche zeitlichen Fristen zu setzen sind und ob eine Schlüssel- statt der Klartextübergabe notwendig ist. Die Weigerung, der Forderung der Behörden nachzukommen, kann mit bis zu zwei Jahren, "in Fällen, die die nationale Sicherheit betreffen", mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In seinen FAQs zu Abschnitt 49 geht das britische Innenministerium auch auf die Sorgen der BlackBerry-Nutzer aus der Geschäftswelt ein. Auf die Frage, ob die beim BlackBerry automatisch stattfindende Verschlüsselung der Datenübertragung vom RIPA betroffen sein könnte, wird geantwortet: "Nein. Der RIPA gilt nur im Vereinigten Königreich. Das Gesetz gilt nur für Daten, die im Vereinigten Königreich gespeichert werden und nicht bloß auf der Durchreise sind. Verschlüsselte Inhalte von einem BlackBerry, die das Vereinigte Königreich passieren, sind lediglich auf der Durchreise und werden nie kopiert oder gespeichert. Deshalb fallen sie nicht unter den RIPA." Diese Argumentation ist durchaus überraschend, denn wie ein BlackBerry ohne zumindest zeitweilige Speicherung im Hauptspeicher Daten entschlüsseln können soll, verraten die Behörden nicht. Quelle: Golem Kommentar: Hoffentlich setzt sich der Scheiß nicht auch in Deutschland durch. Mit den Kameras fängt DE ja afaik auch so langsam an. Mich würde auch mal interessieren wie sich es verhält, wenn man den Schlüssel vergessen hat (ob tatsächlich oder nicht sei mal dahingestellt^^) + Multi-Zitat Zitieren
#2 2. Oktober 2007 AW: UK: Schlüsselübergabe oder Gefängnis Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. So würden die dann garantiert handeln. + Multi-Zitat Zitieren
#3 2. Oktober 2007 AW: UK: Schlüsselübergabe oder Gefängnis grundregel in deutschland ist gottseidank immer noch, dass man in einem prozess schweigen kann, wenn man sich durch eine aussage selber belasten würde. das würde ja so ziemlich genau drauf passen und ich denke nicht dass sowas geändert wird. wobei bei diesem ganzen terrorabwehrscheiss alles möglich ist... + Multi-Zitat Zitieren
#4 2. Oktober 2007 AW: UK: Schlüsselübergabe oder Gefängnis und Joa das nutzen seh eh nur für die Upper und Leecher als ob ein Film namens: 2.Nice.Girls.werden.genommen.Xvid.DVDRip der verschlüsselt ist ne Datei wäre, welche dann ne Bombe explodieren liesse oder wem ne nachricht gäbe + Multi-Zitat Zitieren
#5 3. Oktober 2007 AW: UK: Schlüsselübergabe oder Gefängnis Währ doch möglich, weil dass keiner denken würde, jeder denkt erst mal an einen aber der inhalt könnte ja alles mögliche sein, zb. ein video tut für ne bombe oder sowas ähnliches + Multi-Zitat Zitieren
#6 3. Oktober 2007 AW: UK: Schlüsselübergabe oder Gefängnis ich finde das läuft alles immer mehr auf den totalen überwachungsstaat aus. wer zieht bitte die grenze bzw. legt das maß fest, ob jetzt ein passwort eingeholt werden darf oder nicht? weil uppen und leechen sind ja bekanntlich auch straftaten . iwann wirds so sein, dass du keinen furz lassen kannst, ohne ihn genaustens zu dokumentieren und ohne untersuchung vom staat ob es nicht giftige dämpfe sein können. mich erschreckt sowas und ich hoffe deutschland nimmt sich kein beispiel..... + Multi-Zitat Zitieren