#1 14. November 2007 Hab eben nen Brief nach Hause bekommen in dem eine "Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung" enthalten war -.- Zitat: "Sie boten im Internet als Teilnehmer eines so genannten Peer-to-Peer-Netzwerkes das urheberrechtlich geschützte Computerspiel "Two Worlds" anderen zu diesem Zeitpunkt in dem Netzwerk befindlichen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte zum Upload an." und "Folgende Daten konnten unsere Mandantschaft - neben weiteren Einwahlen - aufgrund einer speziell entwickelten Software feststellen und beweissicher dokumentieren lassen: Datum:22.07.2007 11:33:27 Datei:http://www.ubb.to...Two.Worlds.GERMAN-SILENTGATE IP-Adresse:84.135.xx.xxx" mir kommt das iwie komisch vor weil das ja schließlich 4 Monate her ist und ich das scheiß Spiel nich im Internet verteilt habe -.- Sollte ich unter Wie ist meine IP-Adresse? die gleiche IP addresse finden wie die die da steht?vllt hamm se ja iwas verwechselt -.- + Multi-Zitat Zitieren
#2 14. November 2007 AW: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung naja, wenns nen brief ist, dann würde ich das ganze schon ernst nehmen. Das kann schon mal mehrere monate dauern, also käme das auch hin. Mh dort steht, dass du es über p2p gezogen hast , da wird oft der upload automatisch eingeschaltet, ohne dein wissen => du machst du strafbar. + Multi-Zitat Zitieren
#3 14. November 2007 AW: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung Anwalt einschalten. Gibt kein Weg dran vorbei ! Dann schaun was der sagt ! + Multi-Zitat Zitieren
#4 14. November 2007 AW: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung also wenn ich jetzt über bspweise torrent lade,dann geb ich das spiel automatisch weiter oder was? -.- sn scheiß... wie siehts denn aus wenn ich nur teile davon unbewusst weitergeleitet habe?dann können die mich ja schlecht wegen der verteilung des spiels dran kriegen 0o wäre ja ne möglichkeit dran vorbei zu kommen. anwalt schalt ich morgen ein.aber es sieht ja so aus als wenn ich das wirklich verteilt habe -.- sehe da dann schlecht chancen^^ + Multi-Zitat Zitieren
#5 14. November 2007 AW: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ja ich glaube da musste echt zum anwalt. du hast es gleichzeitig verteilt ja. und unwissenheit schützt in dem fall nicht ! p2p ****s ! viel glück! + Multi-Zitat Zitieren
#6 14. November 2007 AW: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung Das interessiert nen Dreck, ob du bewusst oder unbewusst beteiligt warst. + Multi-Zitat Zitieren
#7 14. November 2007 AW: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung Unwissenheit schützt nicht vor Strafe,ich weiß. War auch eher auf die TEILE vom Spiel bezogen.Habe demnach ja nicht das Spiel verteilt sondern nur Teile davon verteiltl. Was soll man damit schon anfangen... + Multi-Zitat Zitieren
#8 14. November 2007 AW: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung blabla Mr Freeman. Mit sonem Quatsch hängelst dich nicht raus. Hast das Spiel komplett angeboten, ob ein anderer das komplett geleecht hat is ja wayne. + Multi-Zitat Zitieren
#9 14. November 2007 AW: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung seht ihr denn da irgendwelche chancen? -.- + Multi-Zitat Zitieren
#10 14. November 2007 AW: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ne wenn du pech hast wirste zu ner dicken geldstrafe verknackt ^^ oder zu gemeinnütziger arbeit...ka + Multi-Zitat Zitieren
#11 14. November 2007 AW: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ne bestimmt nicht wenn du per p2p was runterlädst, bietest du das spiel auch mit. das isn brief und keine mail. hol dir am besten nen anwalt + Multi-Zitat Zitieren
#12 14. November 2007 AW: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung unwissenheit schützt vor strafe nicht, das wird der richter dir sagen + Multi-Zitat Zitieren
#13 14. November 2007 AW: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung Meist steht doch direkt bei ner Abmahnung die Strafe bzw. der Streitwert und die zu zahlenden Kosten. Die wirst du höchstens runterhandeln können. Du musst afaik auch nicht die Abmahnung genau so unterschreiben, sondern kannst dich mit dem Anwalt, von dem du sie bekomm hast, einigen. Ob sich's lohnt, Anwalt einzuschalten und dann noch Strafe + Anwaltskosten zu bezahlen musst du selbst entscheiden. Und merke dir: NIE wieder über P2P laden! + Multi-Zitat Zitieren
#14 14. November 2007 AW: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung steht doch allet im biref ... sie boten an bla bla im netzwerk... wie schon alle sagten... ab zum anwalt...! wie alt bist du? falls du über 18 bist zuhause wohnst und Hartz4 empfänger bist bekommste den anwalt (glaub ich zumindest bin mir nicht 100pro sicher) kostenfrei gestellt da musste dich informiern. An deiner Stelle würd ich auch nicht viel drüber diskutiern und sofort zum anwalt gehen da es besser ist schon frph genug deswegen vorzugehen und nicht zu warten was andre sagen oder meinen.... Naja, ich hoffe du kommst da heile raus ! mfg + Multi-Zitat Zitieren
#15 15. November 2007 AW: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung Ist der Brief per Einschreiben gekommen ? Wenn ja, Anwalt. Wenn Nein.... abwarten ( sofern du das Spiel nicht runtergeladen hast ) Ansonsten ist das mit der Beweislast auch nich soooo einfach. Angenommen man geht hin und nennt eine 2gb große Datei "TwoWorlds...". Warum auch immer. So hat man keinen illegalen bzw. Copyright geschützen "Gegenstand" zu Verteilung angeboten. Vll. hat man dann den Anschein eines solchen erweckt. ( kann auch zur Strafe führen in anderen Fällen ( Scheinwaffenproblematik )). Wie war das, illegale Beweismittel sind nicht erlaubt oder ? Wahrscheinlich genauso wie "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", denn "Nachts sind alle Katzen scharf" und "gestern wars kälter als draußen". Wer es verstanden hat... bekommen ne BW Also : Wenn du was gemacht hast ---> Anwalt Wenn du nix gemacht hast ---> Abwarten Wenn du dir nicht mehr sicher bist --> Anwalt Du musst hier keinem beweisen oder zeigen dass du nix gemacht hast. ---> denn egal MfG F. Btw.: Vll hat auch einer euer Wireless Lan benutzt ? + Multi-Zitat Zitieren