Jugendschutz

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von VitoCorleone, 23. November 2007 .

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  1. 23. November 2007
    Hei Leute, muss mich für mein kleinen Bruder Informieren und finde zwar viel aber, alles irgendwie sehr verwirrend.

    Folgendes Prob.

    Mein kleiner Burder 17, will heute Abend auf eine Veranstaltung gehen, geht dort mit einigen Freunden hin wo großteil 18+ ist.
    Nun meine Frage ist es möglich mit Unterschrift und mit Einverständniss der Eltern einem seiner 18+ Jährigen freunden die Aufsicht für den Abend zu gewähren? Das er länger wie 24 Uhr bleiben darf? Oder geht es nur innerhlab der Familie?


    ps: ich will nun bitte keine beiträge wo es heißt er is noch nicht alt genug und soll halt um 24 uhr gehen... etc...

    BW für Tipps und Hilfe!
     
  2. 23. November 2007
    AW: Jugendschutz

    geht in den meisten locaitäten schau mal auf der page des veranstalters ob da vordrucke zum ausfüllen zum download bereit stehen
     
  3. 23. November 2007
    AW: Jugendschutz

    Das ist es, des ist von Privaten leuten gemacht... gewerblich angemeldet etc... nur da gibt es keine Formulare etc..
     
  4. 23. November 2007
    AW: Jugendschutz

    Code:
    http://www.discoprisma.de/fileadmin/download/erziehungsbeauftragung.pdf?PHPSESSID=f8775c8b798188a112a37e80931e41f4
    kannst ja auf deine sache umschreiben.

    Mit freundlichem Grusse
    EMOtional
     
  5. 23. November 2007
    AW: Jugendschutz

    Danke , kleine frage wenn ich des Umschreibe is des dann auch noch Rechtlich ok?.. BW an beide raus..

    nicht das es dann noch ärger etc gibt.. :/..

    und wie bearbeite ich ne pdf datei?^^
     
  6. 23. November 2007
    AW: Jugendschutz

    mit umschreiben dachte ich jetzt daran, dass du als kopf nicht die discothek die das formular erstellt hat nimmst, sondern vielleicht gar nichts, bzw der party einen namen gibst und sie einsetzt oder so.

    aber sonst ist das teil auch vor der polizei rechtlich anerkannt.
    die 18 jährige person muss nur immer in sicht- und rufweite sein.
    also nicht das dein bruder auf ne andere party geht und die erwachsene person heim oder so...
    das geht natürlich nicht

    viel spass!
     
  7. 23. November 2007
    AW: Jugendschutz

    kommt immer drauf an ob das bei dem veranstalter möglich ist...

    musst halt son formular von deiner muadda ausfüllen lassen + kopie von dem ausweis von ihr


    oder dein bruder leiht sich einfach nen ausweis von nem 18 jährigen.. das geht eigentlich auch immer...
     
  8. 23. November 2007
    AW: Jugendschutz

    Ja, natürlich geht das.

    Einfach so ein Formular (wie das von emotional) umformulieren und ausdrucken.
    Dann noch die Unterschrift von deinen gesetzlichen Vertretern (Eltern) und der Person, welche auf dich aufpasst. Fertig!



    mfg

    der-meister

    btw: Diese Person muss in der Lage sein dich zu beaufsichtigen (sprich: nicht viel Alk) und auch immer in der Nähe sein.


    *edit: Hier, das Formular kannste nehmen (musst auch nichts dran ändern): http://wilde-rocknacht.de/download/jugendschutz.pdf

    Und denk dran, dass dein Bruder seinen Ausweis immer dabei haben muss und der "Erziehungsberechtigte". Von den Eltern braucht man keine Kopie des Ausweises...
     
  9. 23. November 2007
    AW: Jugendschutz

    Also mein Bruder (16) ist demletzt auch auf ein Konzert gegangen. Seine Freunde waren auch 18 und wir haben ihm einfach ein schreiben von den Eltern mitgegeben, auf dem Stand, dass die Eltern die Aufsicht in der Zeit, einem seiner Freunde ab 18 überweisen.
    Später kam die Polizei vorbei und hat nachgefragt, mein Bruder hat diesen Zettel gezeigt und alles war in Ordnung.
    Also bei uns ging es so.
    Es wird auch rechtlich in Ordnung sein, da ja die Aufsichtspflicht an einen volljährigen Übergeben wurde und somit eine Aufsichtsperson für deinen minderjährigen Bruder dabei ist.

    Greetz
    PzYcHo.DaD
     
  10. 23. November 2007
    AW: Jugendschutz

    Alles klar, danke leute!! BW alle raus!!

    btw: mein bruder meint die Aufsichtsperon is der Fahrer daher kein alk etc für ihn das mit sichweite etc alles auch kein prob. danke nochma für schnelle hilfe!
     
  11. 23. November 2007
    AW: Jugendschutz

    Soweit ich weiss gibt es da ein dokument im internet das man ausdruckt un dann muss nur noch ein eltern teil bzw. erziehungsberechtigter unterschreiben muss und fertig.
     
  12. 23. November 2007
    AW: Jugendschutz

    :spam:

    Schau doch mal weiter oben, das wurde schon ein paar mal gesagt.
    @Threadersteller: bitte closen, ist ja erledigt. Sonst wird hier nur noch gespamt.


    mfg
     
  13. 23. November 2007
    AW: Jugendschutz

    man sollte es versuchen denn .......,
    es kommt ganz drauf an wie die securitis reagieren
     
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