§201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Pauli, 3. Dezember 2007 .

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. 3. Dezember 2007
    Sers leutz,

    unzwar hab ich ein Problem ....
    ich hab vor 1 Monat ein Telefonat mit meinen Kumpels (ca.8 Leute) von einem typ aufgenommen der mit einer Freundin von meinem freund telefoniert hat.....es ging in dem Telefonat ging es um sex....wo sie es machen sollen....welche stellung usw... halt bissle versaut das Telefonat...:-D
    DIE FREUNDIN HAT DAS MITGESPIELT wir wollten uns ein scherz erlauben und haben ihn VERARSCHT....

    als das Telefonat zu ende war haben wir draus ein video gemacht mit paar Bilchen von demjenigen und Haben das ins YouTube gestellt......
    naja spaß hatten wir bissel mit dem video... jeder hat drüber gelacht und ja nach
    paar tage hat ers mitbekommen und ist zur Polizei gegangen und hat anzeige erstattet....
    auf den Benutzername xxxxxx ( ich und ein freund haben je 1 video online gestellt)
    später hat er raus gefunden das ich das video reingestellt hab ....
    hab nun heute ein brief von den grünen bekommen da steht drinne

    Das ich als beschuldigter zur Vernehmung kommen muss wegen Einstellen eines Telefonmitschnittes ins Youtube...



    Jetzt zur meiner Frage: Weis einer was ich da bekommen kann oder hatte jemand da schon mit sowas Probleme..wäre nett wenn ihr mir sagen könntet ob ich eine Geldstrafe bekämmen wie hoch sie ausfallen könnte???? oder Arbeitsstunden WIE VIEL?????

    ah ja bin 17 und 2 vorbestraft wegen Einbruch und Diebstahl
     
  2. 3. Dezember 2007
    AW: §201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...

    2 mal vorbeistraft??? naja... wegen dem telefonat ... ich sag mal es wird nicht minder ausfallen wegen vorbestrafung...
     
  3. 3. Dezember 2007
    AW: §201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...

    das hab ich so gefunden^^

    nachdem deine freundin aber beteiligt war, ist es nicht ganz klar, weil das gespräch ja praktisch nicht von dir sondern von ihr aufgenommen wurde und sie war daran beteiligt...
     
  4. 3. Dezember 2007
    vorbestraft in dem sinne ich wurde 2 mal schon angezeigt war aber noch 13 (minderjährig)!!!

    freiheitsstrafe kann ich nicht bekommen da ich noch nicht 18 bin.....
    Geldstrafe vieleicht aber wie hoch wird die dann ausfallen????
    besser wären da arbeitsstunden....
     
  5. 3. Dezember 2007
    AW: §201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...

    kommt drauf an wie viel du verdienst, wenn du überhaupt was verdienst...

    ich schätz mal du wirst sozialstunden ableisten müssen aber ich weis net wie hart sowas bestraft wird, frag deinen anwalt^^
     
  6. 3. Dezember 2007
    AW: §201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...

    kann das thema vill ein mod oder admin in das Diskussion & Talkforum verscheiben wäre nett
    hab nicht aufgepasst beim einordnen...sorry
     
  7. 3. Dezember 2007
    AW: §201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...

    jugendstrafen sind generell milder.
    Bei deinen Vorstrafen denk ich das da wenns erwachsene Recht schon so hart ist, du bis zu 6 MOnaten Jugendarrest bekommn könntest.
    Mein Tipp: Versuch dich aussergerichtlich mit dem Geschädigten zu einigen....
     
  8. 3. Dezember 2007
    AW: §201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...

    gut ... verdienen tu ich als zerspanungsmechaiker nicht grad wenig fürs 2 lehrjahr....
     
  9. 3. Dezember 2007
    AW: §201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...

    das ist ein "dorftrottel" der sagt er darf sie nicht zurück ziehen sonnst bekommt der ärger ...sagt er
    von wem soll der ärger bekommen???? naja es gibt auch komische Leute auf der Welt


    PS: das beste ist der Polizist hat sich sogar das lachen verkniffen wo er das video gesehen hat....
    mal schauen wie die Richter das sehen
     
  10. 3. Dezember 2007
    AW: §201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...

    verarsch dich doch selber..
    Im forum steht du bist 18 und wenn man dir helfen will bestreitest du es..

    Finde sowas einfach nur dämlich sowas online zu stellen. Weil sowas eh rauskommt.

    Regel das mit dem typ am besten und einigt euch auf nen kompromiss.
    Zu den bullen musste so oder so gehen jetzt.


    peace
     
  11. 3. Dezember 2007
    AW: §201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...

    das mit dem alter stimmt nicht weiß selber jetzt nicht wieso das 1985 ist kann sein das ich mich da verklickt hab
    3.7.90 wurde ich geboren bin noch 17 kann dir auch gerne eine pn schicken mit meinem ausweiß und geburtsdatum...wenn mir nicht glaubst....

    ich werde das sowieso zugeben bessergesagt zugeben müssen weil er weiß das ich das war....
    ich will ja nur wiesen was da auf mich zukommt .....
     
  12. 3. Dezember 2007
    AW: §201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...

    Ne Vernehmung??
    Also wenn das ne Vorladung ist musste da eh ned hin.
     
  13. 3. Dezember 2007
    AW: §201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...

    lol!!!

    Aber egal wie alt du bist, was ihr da gemacht habt geht echt unter die Gürtellinie. Ich hätte in dem Fall wahrscheinlich auch Anzeige erstattet. Wenn du da glimpflich rauskommen willst, versuch das mit dem Kerl außergerichtlich zu klären. Wenn das nicht klappt, musst du wohl oder übel deinen Kopf hinhalten.

    Naja, trotzdem viel Glück bei der Sache.
     
  14. 3. Dezember 2007
    AW: §201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...

    Er kann die Anzeige immernoch zurücknehmen, mit Ärger meint er bestimmt seine Eltern, die sowas vielleicht nicht tolerieren! Versuch es persönlich zu klären, also nicht mit Gewalt sondern mit einem anständigen Kompromiss, denk dir eben was aus! Ich hoffe, dass ich dir wenigstens ein bisschen helfen konnte.

    Gruß KoRn4ever
     
  15. 3. Dezember 2007
    AW: §201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...

    das sich aber negativ aufs Gericht (falls es soweit kommt) auswirken könnte weisste schon oda? wenn ja erwähne es bitte

    Also zuerst mal -> weiß ich nicht mal ob das überhaupt vor Gericht geht weil das eh Pille palle is ._. und die Steuer auch sinnvoll zu den Poltikern gehen könnten ._.
    2tens er hat GEHÖRT (?) das das dein Account ist? Soll er dir beweisen würde ich sagen solange du dich net mit ner mail angemeldet hast die auf deinem namen is (zB rolfKoch@HeißeChicas4live.de)... weil soweit das die die IPs überprüfen gehen die dafür net -.-

    aber ich rate dir ausergerichtlich das mit dem zu klären ganz einfach und zurückziehen darf er net is scho ma ganz doof... wenn er sie gestellt hat kann er sie auch zurückziehen...

    naja weiß nich musste selbst entscheiden ob du dazu stehst oder nicht... denke mal das wird so auf die 20 Sozialstunden kommen oder so...

    Have fun
     
  16. 3. Dezember 2007
    AW: §201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...


    Bitte send mir eine PN mit deinem Ausweis. Werde ihn dann auch bei youtube reinstellen !! X(

    Hoffentlich stellen dich auch mal 8 Leute aus deinem näheren umkreis dermassen bloss dann will ich wissen wie du dich fühlst bei dir hat man doch glaub ich echt vergessen die im hirn umzurühren.

    So und wenn ich dafür jetzt ne Verwarnung bekomme ist mir auch egal solchen leute sollte man doch erst gar nicht helfen der thread gehört imo kompromisslos geschlossen.
     
  17. 3. Dezember 2007
    AW: §201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...

    wenn du wüsstest was der hier für ein ruf hat ....was der alles anstellt ...dann dätest du GANZ anders denken glaub mir....
    klaut omas die handtaschen, steigt in gärten ein und tötet 12hünner (spielte mit dennen füßball)
    macht andere weiber immer an (von unserem freundes kreiß)

    des wegen haben wir auch telefonat gemacht......naja gingwohl in die hose :-(
     
  18. 3. Dezember 2007
    AW: §201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...

    Jetzt steigt der in deinen Garten ein, klaut deiner Oma die Handtasche und tötet deine 12 Hühner.
    Oder spielt mit deinen Hoden Fußball.

    Und ja, du hast Recht, es ging in die Hose
    Und jetzt steh dazu wie n Mann. Wer baut muss da auch für gerade stehen.

    (Btw: ich glaub jetzt hast du eher den Deppenruf in deinem Dorf)
     
  19. 3. Dezember 2007
    AW: §201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...

    nee mann nicht von mir aber von andren leuten... das stand sogar bei uns in der zeitung .....
    gerade dazu stehen werd ich aufjeden fall ein andren ausweg gibts nicht auser noch mit dem zu reden aber da drauf geht der 100% nicht ein naja egal SCHICKSAL

    mir gings eigentlich in dem thered WAS AUF MICH ZUKOMMT und nicht das ich dazu grad stehen soll und andre sachen....
     
  20. 3. Dezember 2007
    AW: §201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...

    sozial std und vllt entschädigung die aber seehr gering ausfällt scheiss dir keinen wird nix schlimmes
     
  21. 3. Dezember 2007
    AW: §201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...

    danke für die erleichterung :-D

    ich werde berichten was ich bekommen hab ....
     
  22. 3. Dezember 2007
    AW: §201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...

    frag ihn wie viel cash er haben will wenn er zurückzieht... ne vorstrafe macht sich net gut im führungszeugnis, aber vllt 20 sozis mehr ent denk ich ma
     
  23. 4. Dezember 2007
    AW: §201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...


    Mein Gott... Was soll denn hier noch alles diskutiert werden ? Wenn du Rechtsfragen hast, wende dich an einem Anwalt. Die sache wird wohl schon strafbar sein, wenn die Polizei dich anschreibt. Ausserdem bist du selbst Schuld.
     
  24. 4. Dezember 2007
    AW: §201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...

    ?(
    Ich musste auch schon in Arrest, obwohl ich noch keine 18 bin!

    //Aber in deinem Fall wirst du glaub ich kein Arrest bekommen!

    Seit wann muss man zu einer Vorladung nicht erscheinen?
    Wenn das wirklich so ist, wäre das sehr cool, wenn es noch mal einer posten kann(nur wenn man sich 100%ig sicher ist).
    Ich wurde nämlich als Zeuge vorgeladen und wir sind uns immer noch nicht sicher ob wir jetzt ne Falschaussage machen wollen, oder die Wahrheit sagen(is nix großes...).

    MfG
    Fr3D
     
  25. 4. Dezember 2007
    AW: §201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...

    (sry musste sein)
    sowas macht man nicht? oO das ist doch derbe peinlich und verletzung der privatsphäre -.- toller freund...ich glaub ich würde dich eiskalt zusammenschlagen oO

    @ topic: tja haste wohl pech gehabt
    musst mit ner geldstrafe rechnen
     
  26. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.