#1 19. Dezember 2007 Guten morgen community, ich habe ein Anliegen an alle die schonmal so einen fall hatten oder sich damit auskennen. Ich hatte gestern einen Auffahrunfall an dem ich schuld war, ich war keineswegs zu schnell. Bin lediglich aufgrund von Raureif geruscht und einem Astra auf die Anhängerkupplung gefahren. Mein Schaden ist weitaus größer als seiner. Nun zu meiner Frage: Das alles ist auf einer Straße passiert die nur für Landwirtschaflichen Verkehr freigegeben ist. Wie wirkt sich das nun Versicherungstechnisch aus? Denn wir beide hätte dort nicht langfahren dürfen. bekomme ich dadurch noch mehr Probleme oder wie läuft das nun? Ich muss dazu sagen das ich noch nicht alzu lange fahre und ich kaum eine ahnung davon habe. Vielen dank schonmal im vorraus. mfG Schniff9r + Multi-Zitat Zitieren
#2 19. Dezember 2007 AW: Unfall Rechtslage!? Dafür darf jeder selber seinen Schaden zahlen.. + Multi-Zitat Zitieren
#3 19. Dezember 2007 AW: Unfall Rechtslage!? Also wenn die Schuld zweifelsfrei bei dir liegt ist folgendes zu überlegen: Wenn dein Auto einfach Haftpflichtversichert ist wird von der Versicherung NUR der Schaden bezahlt, der bei deinem Unfallgegner entstanden ist. Wie du sagst ist dieser Schaden nicht sehr hoch. Daher wird es sich sehr wahrscheinlich lohnen, den Schaden ohne Versicherung zu bezahlen, so dass du in der Schadesfreiheitsklasse nicht hochgestuft wirst. Das sollte auf Dauer gesehen günstiger für dich sein. Für deinen eigenen Schaden musst du so oder so selber aufkommen. Wenn dein Auto eine Kaskoversicherung hat wird von der Versicherung der Schaden des Unfallgegners UND dein eigener Schaden bezahlt. Hier solltest du dann die gesamten Schadenskosten abschätzen und wieder gegenrechnen, ob es nicht günstiger wäre, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen. Bis zu einer gewissen Schadenssumme ist es meistens besser, sich den Schadenfreiheitsrabatt zu erhalten. Die Sache mit dem "nur für Landwirtschaflichen Verkehr" ist glaube ich nicht so tragisch, dadurch sollte der Versicherungsschutz eigentlich nicht erlöschen, jedoch würde ich im Zweifelsfall dort eine verlässliche Rechtsauskunft einholen. Aber es ist auch unwahrscheinlich, dass die Versicherung das überhaupt mitbekommt, dass dieser Weg nicht für den allgemeinen Verkehr freigegeben ist. + Multi-Zitat Zitieren
#4 19. Dezember 2007 AW: Unfall Rechtslage!? Das Problem ist aber, dass ein Verkehrszeichen einfach ignoriert worden ist. Fährt man einfach an einem 'Stop'-Verkehrszeichen weiter und baut dann nen Unfall, übernimmt ne Versicherung auch nichts. So ist das dann halt auch mit dem Verkehrszeichen 'Nur für Landwirtschaftlichen Verkehr'-VBerkehrszeichen + Multi-Zitat Zitieren
#5 19. Dezember 2007 AW: Unfall Rechtslage!? afaik gilt das nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem handeln. dies ist jedoch bei dieser sache zweifelhaft, da so ein verkehrszeichen tatsächlich auch übersehen oder nicht bewusst wahrgenommen werden kann. und wie gesagt, man müsste es der versicherung ja garnicht erst mitteilen, und ob die von alleine drauf kommen bezweifel ich auch. + Multi-Zitat Zitieren
#6 19. Dezember 2007 AW: Unfall Rechtslage!? Wenn beide eine Rechtsbeugung begehen ist es normal so, das jeder seinen eigenen Schaden zu tragen hat. Und: Versicherung wird da wohl normal auch nix zahlen, weil man halt das Recht gebeugt hat (in diesem Falle dann Fahren auf nicht freigegebenen Strassen). Noch schlimmer wirds, wenn du auch noch Sommerreifen drauf hattest. + Multi-Zitat Zitieren
#7 19. Dezember 2007 AW: Unfall Rechtslage!? ich geh mal davon aus das ihr nicht die bullen geholt habt ? wenn nicht dein glück da du warscheinlich noch in probezeit bist da du sagst du fährst noch nicht lang. hättet das ganz schön heftige Auswirkungen ist in A verstoß bedeutet aufbausem. und glaub 4 punkte + 2 jahre extra probezeit. zumal du damit rechnen mustest das es dort sehr glatt ist hätteste du noch extra mehr abstand halten müssen mal abgesehn davon das du da hättest garnet langfahrn dürfen bei uns stehn ab und zu de bullen bei solchen schleich wegen und kassieren ab weis aber grad nicht was das kostet aber zu deinem unfall ich geh mal das wenn ihr daten getauscht hat und du das deiner versicherung gemeldet hast wird sie denn schaden des anderen bezahlt du bleibst natürlich auf deinem sitzen ausser hast vollk. wenn deine versicherung denn schaden für ihn begleicht wirst du in jedem fall nähstes jahr hoch gestuft also schau erst mal was die rep. kostet meist wollen die werkstätten gleich ne neue stossstange ran machen und mit lack. und allem kommste auch gut und gern auf über 500€ also lass dir kosten voranschlag geben und dann entscheide + Multi-Zitat Zitieren
#8 19. Dezember 2007 AW: Unfall Rechtslage!? also ich kanns dir nur mal erzählen wie es in der Zivi-Zeit bei mir war... Unfall in Anlieger frei... Gegnerauto (durfte reinfahren) is mir (durfte nicht reinfahren) in die Seite reingefahren. Sachlage war jedoch rechtlich ganz klar. Der Gegner mußte für den Schaden aufkommen und ich dafür zahlen dass ich in Anlieger frei rein bin. Er hat dann auch gemeint wenn ich da nicht rein gefahren wäre und blabla aber das spielt dann keine Rolle. Warum? Auch ganz klar... nur weil man nicht reinfahren darf heißt das nicht dass ich böse gesagt Autos die da nicht reinfahren dürfen kaputt machen darf ohne dafür haftbar gemacht zu werden. Ob das bei deinem Schild anders ist weiß ich nicht, glaube ich aber nicht weil es generell für Verkehr (zwar landwirtschaftlich) freigegeben ist. Sprich du bist nicht in nen Fußweg eingebogen. Glatt kann es überall sein sprich daran ist auch nicht die landwirtschaftliche Nutzung schuld. So wie ich die Lage sehe wird unabhängig von dem Schild alles ganz normal geregelt. Ich möchte übrigens bemerken dass der Astra vor dir ja auch nicht wirklich ein landwirtschaftliches Fahrzeug ist. Versicherung muß eigentlich zahlen, hat sie bei mir ja auch bzw die gegnerische. + Multi-Zitat Zitieren
#9 19. Dezember 2007 AW: Unfall Rechtslage!? was ist das denn bitte für nen Unsinn... informier dich mal besser. "010101010100110010100101010010101" hats ja bereits geklärt.. zum thema: wenn ihr die Polizei nicht gerufen habt gibt es doch eh keine Probleme. Dann meldest du den Schaden deiner Versicherung und die Sache ist gegessen. Bei uns (2x) haben sie nicht danach gefragt wos passiert ist und wollten nur näherungsweise wissen WIE es passiert ist. Ansonsten denkt ihr euch einfach ne Straße aus. aber muss schon sagen... das nenn ich mal wirklich Pech + Multi-Zitat Zitieren
#10 19. Dezember 2007 AW: Unfall Rechtslage!? also vom ausdenken rate ich dringends ab.... sonst stehst da und mußt unter Umständen richtig Kohle liegen lassen wegen Betrugs wenn das rauskommt. Ansonsten hat er aber Recht weil es reicht denen meistens der Straßenname, da weiß keiner was von Schildern weils wie ich oben schon sagte eh nicht interessiert. + Multi-Zitat Zitieren
#11 19. Dezember 2007 AW: Unfall Rechtslage!? weisst du ob die anhängerkupplung eine feste oder abnehmbare gewesen ist? sollte sie nämlich abnehmbar gewesen sein, muss deine versicherung oder du überhaupt nichts zahlen! man ist verpflichtet diese bei nichtgebrauch abzumontieren! mfg + Multi-Zitat Zitieren
#12 19. Dezember 2007 AW: Unfall Rechtslage!? Ob Gebrauch oder nichtgebrauch ist ja egal (falls es die Regel überhaupt gibt, wird wohl bei jedem Hersteller anders sein und entbährt jeder Logik). Fakt ist, du hast den Unfall verursacht, die Anhängekupplung war nicht der Auslöser, also bist du Schuld. Wie schon gesagt wurde solltest du durchrechnen, ob es günstiger ist, selbst zu zahlen oder die Versicherung blechen zu lassen. + Multi-Zitat Zitieren
#13 20. Dezember 2007 AW: Unfall Rechtslage!? Guten morgen leute, ich hab jetzt erstmal alles an die Versicherung weitergegeben und warte ab wie sich das entwickelt! Danke an alle die sich die Mühe gemacht haben und mir geholfen haben! Habt alle eine bw bekommen! mfG Schniff9r ps: ich lass erstmal noch offen, vllt hat ja jemaand noch was wichtiges mitzuteilen + Multi-Zitat Zitieren
#14 20. Dezember 2007 AW: Unfall Rechtslage!? seh ich aber total anders. er ist in nen auto gefahren. dafür bekommt er aber garantiert die schuld, könnte mir lediglich vorstellen dass der gegner mit einer teilschuld rechnen muss. + Multi-Zitat Zitieren