#1 28. Februar 2008 Berlin (ddp). Nach dem Verfassungsgerichtsurteil zu Online-Durchsuchungen fordern SPD und Grüne, den Schutz der privaten Computersphäre im Grundgesetz zu verankern. Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz schlug am Donnerstag vor, den Satz «Die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme wird gewährleistet» ins Grundgesetz aufzunehmen. Auch die Grünen-Innenexpertin Silke Stokar will die Kernaussage aus dem Urteil in der Verfassung verankern. Das Gericht hatte entschieden, dass Online-Durchsuchungen nur bei einer «konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut» zulässig sind. Politiker und Datenschützer gehen davon aus, dass die Behörden nur selten heimlich auf private Computer zugreifen können. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sagte, dies sei «nur in extremen Ausnahmesituationen» und mit Richtervorbehalt zulässig. Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), sagte: »Wir sprechen über eine einstellige, nicht über eine zweistellige Zahl pro Jahr.» Innenminister Wolfgang Schäuble (SPD) habe eindeutig weitergehende Vorstellungen gehabt. «Dem ist ein Riegel vorgeschoben worden», sagte Edathy. Schäuble wies diesen Eindruck zurück. Er habe das Urteil «genau so» erwartet und fühle sich durch das Gericht «überhaupt nicht zurückgepfiffen». Er habe das Instrument für «eng begründete Ausnahmefälle» geplant und rechne jetzt mit einer «sehr raschen» Ressortabstimmung. Der innenpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), sagte, es gehe um eine «geringe Zahl von Fällen in ganz Deutschland im ganzen Jahr». Bayern will das neue Instrument für seine Zwecke rasch nutzen. Landesinnenminister Joachim Herrmann (CSU) kündigte an, Bayern werde in seinem Gesetzentwurf die Vorgaben aus Karlsruhe innerhalb der nächsten vier Wochen einarbeiten. Noch vor der Sommerpause könnte der Landtag das Gesetz beschließen. Nach Einschätzung des Deutschen Richterbundes sind die Strafgerichte derzeit nicht in der Lage, die vom Verfassungsgericht geforderten strengen Kontrollen von Online-Durchsuchungen zu leisten. Verbandschef Christoph Frank sagte, die Ermittlungsrichter seien «schon heute teilweise bis an die Schmerzgrenze belastet". Es wäre illusorisch zu glauben, dass sie künftig auch noch die riesigen Datenmengen sichten könnten. Grünen-Fraktionsvize Hans-Christian Ströbele erwartet nach dem Urteil vom Mittwoch, dass die Karlsruher Richter auch die Vorratsdatenspeicherung zu Fall bringen. Die seit Anfang des Jahres geltende Vorschrift, wonach Telekommunikationsfirmen die Daten von Telefonverbindungen aller Bürger sechs Monate lang speichern müssen, sei von den neuen Vorgaben des Gerichts «Lichtjahre entfernt», sagte Ströbele. Der SPD-Innenpolitiker Klaus Uwe Benneter hält nach dem Urteil eine generelle Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen für die Geheimdienste für notwendig. Benneter begründete dies damit, dass die Geheimdienste «weit im Vorfeld von Ermittlungen agieren.» Er habe seine Zweifel, dass das noch gehe. Quelle: yahoo.de + Multi-Zitat Zitieren
#2 28. Februar 2008 AW: SPD und Grüne: PC-Schutz muss ins Grundgesetz Neben dem Urteil, welches die Online-Durchsuchung nur in extremfällen erlaubt, ist das die erste News, welche mir ein Lächeln aufs Gesicht zaubert. Dieser Absatz hat mir besonders den Tag verschönert, wirklich nice, besser hätte es kaum laufen können Bleibt jetzt nur zu hoffen, dass es wirklich gekippt werden sollte. Btw. find die Aktion von der SPD usw ziemlich dreist^^ Erst fordern die sowas, und jetzt wo es so ziemlich verboten wurde, stellen sie sich auf die andere Seite und tun einen auf "Gut Freund" um ihre Wähler nicht zu verlieren Btw2. Schäuble... lol.. das ist so eine Witzgestalt Da hab ich mir so einen gelacht, lol + Multi-Zitat Zitieren
#3 28. Februar 2008 AW: SPD und Grüne: PC-Schutz muss ins Grundgesetz haha schäuble ja hab die pressekonferenz auch gesehen von dem. hat gemeint wär eig in seinem sinne entschieden worden, er hätte nix anderes im sinn gehabt mit dem gesetz =) hoffentlich wirkt sich das jetzt auch auf die vorratsdatenspeicherung aus. ein schritt in die richtige richtung + Multi-Zitat Zitieren
#4 28. Februar 2008 AW: SPD und Grüne: PC-Schutz muss ins Grundgesetz Im März wird ja über die Vorratsdatenspeicherung entschieden. Das könnte der 2. unangenehme Rückschlag für Schäuble werden (gönn ich ihm). + Multi-Zitat Zitieren
#5 1. März 2008 AW: SPD und Grüne: PC-Schutz muss ins Grundgesetz tja spd und grüne machen einen auf: " mh da haben 34.000 leute mitgemacht wenn ich jetz so tue als würde ich ihre meinunhg unterstützen habe ich 34.000 wählerstimmen mehr" naja und schäuble lügt sich jetz sicher aus der geschichte raus. mfg + Multi-Zitat Zitieren
#6 1. März 2008 AW: SPD und Grüne: PC-Schutz muss ins Grundgesetz Jaaaa! Dann haben wir ja schonmal unseren ersten kleinen Sieg in der Tasche. Hoffentlich geht es weiter so. Dann sind wir bald erstmal ganz aus dem Schneider! Bin mal gespannt, was bezüglich der Voratsdatenspeicherung rauskommt + Multi-Zitat Zitieren
#7 2. März 2008 AW: SPD und Grüne: PC-Schutz muss ins Grundgesetz Aber wenn man sich Umfragen aus der Bevölkerung anschaut, dürften sie danach ja noch viel mehr Wählerstimmen verlieren, da ja viele uninformierte und desinteressierte Menschen diesen Eingriff in die Privatsphäre bejaht haben. Ich würde mich sehr freuen, wenn das Recht der Bürger auf eine sichere Privatsphäre ausgedehnt/erweitert werden würde, was in den Zeiten des häufigeren Onlinekontakts dringend notwendig ist. + Multi-Zitat Zitieren
#8 2. März 2008 AW: SPD und Grüne: PC-Schutz muss ins Grundgesetz hat der kurzfristig die partei gewechselt ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#9 2. März 2008 AW: SPD und Grüne: PC-Schutz muss ins Grundgesetz Wenn es ein leichtes ist, dem Großteil der Bevölkerung vorzugaukeln, dass Onlinedurchsuchung etwas gutes ist. Dann ist es auch genausoleicht denen jetzt wieder zu sagen, dass es etwas schlechtes ist und die super tolle SPD grade so noch einspringen konnte, um das schlimmste zu verhindern. Danke SPD, meine Heldenpartei! Ach und zu Schäuble der Witzfigur. Der ist CDU, nicht SPD wie im Artikel geschrieben. + Multi-Zitat Zitieren
#10 2. März 2008 AW: SPD und Grüne: PC-Schutz muss ins Grundgesetz pc steht im grundgesetz unverletzbarkeit der wohnung. onlinedurchsuchung-->wohnraumüberwachung reiner populismus, damit keiner dran denkt, dass die spd da mitgemacht hat und die grünen in der vorgängerregierung schon auf sowas hingearbeitet haben. + Multi-Zitat Zitieren
#11 2. März 2008 AW: SPD und Grüne: PC-Schutz muss ins Grundgesetz Stimmt nicht ganz, im Bezug auf die Onlinedurchsuchung hast du Recht. Wenn aber der Absatz: Die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme wird gewährleistet in das Grundgesetz eingeführt wird, wäre damit auch die Vorratsdatenspeicherung hinfällig. Durch die Vorratsdatenspeicherung bricht man nämlich nicht das Grundrecht Artikel 13 Absatz 1 " Die Wohnung ist unverletzlich". + Multi-Zitat Zitieren
#12 2. März 2008 AW: SPD und Grüne: PC-Schutz muss ins Grundgesetz reiner popularismus!! Nach meiner Meinung. Die SPD versucht Boden wieder gut zu machen nach ihrem linksruck! + Multi-Zitat Zitieren
#13 2. März 2008 AW: SPD und Grüne: PC-Schutz muss ins Grundgesetz haste allerdings recht. ich ging nur von der online-durchsuchung aus, was wohl auch an der verdammten überpräsenz in den medien lag. naja, sollen sie's reinschreiben, mir egal. bin aber gespannt, was betreffs der vorratsspeicherung vor gericht rauskommt. + Multi-Zitat Zitieren