Frage: Kindergeld

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von TheFlash, 10. März 2008 .

Schlagworte:
  1. 10. März 2008
    Hi Leute,

    Ich bin 18 Jahre alt und somit bekomme ich ja nur noch Kindergeld wenn ich eine Schul-/ Berufsausbildung oder Studium mache.
    Nun habe ich die Schule im Januar abgebrochen (normal hätte ich bis April gemusst) und fange im August im neuen Schuljahr wieder an.
    Da ich jetzt in dieser Zeit umgezogen bin (wohne also auch nicht mehr bei meinen Eltern) und mich noch nicht umgemeldet habe ist mein Problem ist folgendes: Bekomme ich nach der Ummeldung (also wenn klar ist, dass ich nicht mehr auf der anderen Schule bin) noch weiterhin Kindergeld, oder sagen die mir dann ich sei keine Schülerin mehr und daher bekomme ich es erst im August wieder?




    Gruß TheFlash
     
  2. 10. März 2008
    AW: Frage: Kindergeld

    Solltest dich schnellstmöglich Ausbildungsplatzsuchend melden. Dann bekommst du auch das Kindergeld.
    Oder du schickst einfach mal paar Bewerbungen raus und kannst damit später die "eingenen Bemühungen um einen Ausbildungsplatz" vorweisen. Das dient dazu, dass dir das Kindergeld nachträglich nicht entozogen/zurückverlangt werden kann.


    RayT
     
  3. 10. März 2008
    AW: Frage: Kindergeld

    Hi,

    naja, ich habe mich ja auf der neuen Schule angemeldet, die Anmeldebestätigung wird aber erst nach Ostern verschickt. Somit habe ich ja etwas gemacht. Ich suche ja nicht mehr.




    Gruß TheFlash
     
  4. 10. März 2008
    AW: Frage: Kindergeld

    Es geht ja auch nicht darum das du nicht mehr suchst, du sollst ja nur so tun als ob du was suchst.
    Bei deinem Sachverhalt bin ich mir jetzt aber unsicher. Normaler weise würde ich jetzt sagen, dass du Kindergeld ohne Einwände bekommen müsstest. Werde gleich nochmal bisschen googlen. Vielleicht finde ich war genaueres dazu.


    /edit:
    So, jetzt habe ich mir das ganze nochmal durch den Kopf gehen lassen. Du hast ja abgebrochen - also nicht die Schule gewechselt. D.h. du bist bei der Familienkasse meldepflichtig. Du musst das denen mitteilen, tust du das nicht, werden die das Kindergeld zurückverlangen.
    Jedoch musst du diese Kindergeld bzw. deine Mutter/dein Vater nicht gleich zurückzahlen, du kannst dich nämlich dann rechtfertigen was du in dieser Zeit gemacht hast. Das du dich an der Schule angemeldet hast spielt keine Rolle. Die fangt sowieso erst im August an. Geh zum Arbeitsamt und melde dich als Ausbildungssuchend. Einfach nur als Fake. Du kannst denen auch ruhig sagen das du dich bereits angemeldet hast an der Schule. Es geht nur darum was du in dieser Zeitspanne machst!




    RayT
     
  5. 10. März 2008
    AW: Frage: Kindergeld

    Das wäre nett danke. Ich bin auch am googlen hab aber noch nix gefunden. Mein Freund meint auch, dass ich es eigentlich bekommen müsste ohne Probleme, mein Vater meint jedoch nicht... Und das verunsichert mich ^^.



    Gruß TheFlash
     
  6. 10. März 2008
    AW: Frage: Kindergeld

    wenn du in ausbildung bist, kriegste kindergeld (ausser du verdienst mehr als 7000 ois im jahr).
    wenn du nicht in ausbildung bist, kriegste auch kein kindergeld.
    kann übrigens sein, dass du das geld zurückzahlen musst, dass du erhalten hast, während du nicht auf der schule warst (sogar ziemlich sicher).
    andererseits wenden die sich immer an deine eltern, eine ummeldung deinerseits kriegen die nicht mit.
     
  7. 10. März 2008
    AW: Frage: Kindergeld

    du bekommst weiterhin kindergeld auch wenn du arbeiten solltest, dein einkommen muss aber unter ~7500€ im jahr liegen.

    grundsätzlich kriegst du bis glaub 27 kindergeld solang du in schule, ausbildung, studium bist.
     
  8. 10. März 2008
    AW: Frage: Kindergeld

    Auch wenn er nicht in Ausbildung ist; Ausbildungssuchend zu sein reicht schon aus! Und NEIN, er muss es nicht unbedingt zurückzahlen... Alles weiter steht nach dem Pfeil

    --->


    Er arbeitet doch garnicht. Lesen kann helfen

    RayT
     
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