#1 26. März 2008 ganz kurz und schmerzlos. ich (männlich) 17, sie (weiblich) 14. Ist geschlechtsverkehr da illegal? bitte kein halbwissen, antworten mit quellen plz. und meinungen dazu will ich gar nicht hören danke
#2 26. März 2008 AW: 14 und 17 Da du noch unter 18 bist, ist es legal wenn ich jetzt nicht völlig falsch liege. Sobald du achtzehn bist ist es wiederum illegal, erst wenn sie 16 kann st du wieder legal sex mit ihr haben solange sie es will. Würde aber n bisschen aufpassen, nicht das sie mit dir sex hat und ihr euch dann mal streitet und sie auf einmal zur polizei rennt und dich anzeigt oder so...
#3 26. März 2008 AW: 14 und 17 Also was du gesagt hast ist komplett richtig. Ach ja @ Treadstarter Heißt du zufällig Nils? Den mein Kollege heißt so und er ist auch 17 und seine Freundin 14. wat ein zufall... Sachen gibs ;D mfG, AwK Snoopy
#4 26. März 2008 AW: 14 und 17 Ich denke, dass der der link hier weiterhelfen wird. http://www.kindex.de/pro/index~mode~beitrag~value~1~nr~168.aspx Da steht, was du7 brauchst und noch für andere Konstellationen.
#5 26. März 2008 AW: 14 und 17 nein ich heiße nicht nils xD Das es jetzt legal ist, ist ja schön und toll, aber dauert nicht mehr allzulang bis ich 18 bin. Sicher das es dann illegal ist? Gibts da keine Sonderregelung, dass wenn ich schon vor meinem 18. Geburtstag mit derjenigen Person zusammen bin das es dann legal ist? Hättet ihr irgendwelche Quellen?
#6 26. März 2008 AW: 14 und 17 es ist nicht unbedingt richtig, was die erste antwort enthält. nach dem neuen gesetz können minderjährige wegen zuhälterei verklagt werden. also wenn du ihr was schenkst und danach mit ihr ins bett gehst, kannste theoretisch belangt werden. also immer schön nett zu den eltern sein, die hassen dich eh, weil du ihr kleines mädchen flachlegst. und der komische link von dreysen ist von 2004, also gar nicht aktuell mit der neuen rechtslage.
#7 26. März 2008 AW: 14 und 17 ne da gibt es keine sonder regel sobal du 18 bist darfst du erst wieder sex mit ihr haben wenn sie 16 ist und es auch will
#8 26. März 2008 AW: 14 und 17 Das Problem ist, dass sie dich dann anzeigen kann, dass du sie vergewaltigt hast, falls ihr euch trennt. MFG Mr.Co0l
#9 26. März 2008 AW: 14 und 17 Ich meine, dass (sobald der jüngere Partner 14 oder älter ist) der Altersunterschied max. 6 Jahre sein darf. Also müsste das auch keine Probleme geben, wenn du 18 bist. Natürlich keine Garantie, nur was ich weiß Und sobald sie 16 ist, isses egal. Quelle dazu: klick
#10 26. März 2008 AW: 14 und 17 Nö,ab 14 darf man rein gesetzlich sex haben,du darfst aber nicht 18 sein und sie unter 14... Aber **** sie doch,als ob sie dich anzeigen würde (falls ihr überhaupt zusammen eid oO) schau ma hier da isses gut dargestellt: http://www.planet-liebe.de/portal_index.php?page=gesetz dort hab ich auch früher nachgeschaut da sind auch stellungen unso ;D