Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von Alpha911, 28. März 2008 .

  1. 28. März 2008
    Tauschbörsennutzer können aufatmen. Wie das Landgericht Hamburg nun bekannt gab, reicht es nicht als Beweismittel aus, wenn man eine Adresse einer IP-Adresse zuordnen kann.
    Gleichfalls ungeeignet als Beweismittel seien Protokolle, die beauftragte Online-Fahnder angefertigten haben.
    Im entschiedenen Fall klagte ein Musiklabel, das die Rechte für die Songs "Durch die Nacht" und "Symphonie" der Band "Silbermond" hat. Doch die Protokolle der Staatsanwaltschaft und der Häscher wurde seitens Gericht nicht akzeptiert.

    Nickles - Das Computermagazin zum Mitmachen
     
  2. 28. März 2008
    AW: Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel

    hehe und wenn dann noch alle Festplatten schön verschlüsselt sind wirds schwer mit den Beweisen endlich mal wieder eine brauchbare entscheidung eines deutschen Gerichtes, hoffen wir das das Urteil nicht bald revidiert wird

    Und das die von privaten Ermittlern angefertigten Protokolle unbrauchbar sind ist doch klar, sie sind nicht neutral, sie verdienen ja ihr Geld mit solchen Prozessen
     
  3. 28. März 2008
    AW: Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel

    aha und was gilt dann als eindeutiger Beweis?
     
  4. 28. März 2008
    AW: Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel

    ^^keine Ahnung ich hab mich auf jeden fall riesig gefreut über diese news
     
  5. 28. März 2008
    AW: Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel

    wenn man beim bust vielleicht die daten auf dem PC findet? Oder gebrannte CD's auf denen das Zeug drauf is!? denkt doch mal nach leute ^^
     
  6. 28. März 2008
    AW: Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel

    Es gibt ne möglichkeit, auf die IP zuzugreifen um zu schauen was es alles gibt.
    Die Pro Media oder wie die spasten heisen wo bei emule ip´s suchen werden wohl bald arbeitslos werden

    Die gucken ja au nur ip´s nach von wo geladen wird und die ip wird notiert.

    Oder wie Fr3aKer es halt sagt xD
     
  7. 28. März 2008
    AW: Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel

    und die typen von Pro Media laden doch von der IP Adresse alles angebotene auf ne Festplatte runter um das als Beweismittel zu haben und ich denke das reicht dann schon wenn man die Daten inkl. Logfiles einer IP zuweisen kann
     
  8. 28. März 2008
    AW: Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel



    naja sind ja nur studenten und schweinebacke
     
  9. 28. März 2008
    AW: Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel


    nein eben nicht, weil ProMedia nicht unparteiisch ist! Wer sagt die das sie nicht einfach mal ein paar logs faken damit sie mehr Leute verklagen können? Immerhin verdienen sie damit ja ihre Brötchen! ProMedia ist ganz klar auf der Seite des Klägers und deshalb ist davon auszugehen das von denen erbrachte Beweise auch mal "getuned" worden sind, um den Fall zu beeinflussen.

    Ob sie das nun wirklich tun, weiss keiner aber das Gericht muss solche Dinge natürlich berücksichtigen
     
  10. 28. März 2008
    AW: Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel

    ??Ich weiss nicht warum du meinen Post deshalb zitierst??
    Dein post hat rein garnichts mit meinem Post zu tun.
    Ich habe mich gefreut weil es jetzt somit sehr schwierig für die Leute wird bei der Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbefehl für deine Bude zu bekommen.
    Jetzt frag dich selber mal wer NACHDENKEN sollte...
     
  11. 28. März 2008
    AW: Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel

    Wie glaubhaft ist eigendlich nickles.de ?
     
  12. 28. März 2008
    AW: Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel

    Killerburns fragt was dann als eindeutiger Beweis gilt, und du antwortest:


    ^^keine Ahnung ich hab mich auf jeden fall riesig gefreut über diese news

    Und darauf habe ich geantwortet.
     
  13. 28. März 2008
    AW: Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel

    Und einmal in glaubwürdig:
    LG Hamburg: Urteil zur Beweisführung in Filesharing-Klagen
    Schlappe für Sony BMG und proMedia
    Das Landgericht Hamburg hat am 14. März 2008 eine Klage von Sony BMG wegen illegalen Kopierens urheberrechtlich geschützter Musik abgewiesen. Die von Sony BMG vorgelegten Beweismittel seien unzureichend, stellte das Gericht fest.


    Sony BMG, vertreten durch die Kanzlei Rasch, hatte zur Untermauerung der in der Klage erhobenen Vorwürfe auf Bildschirmausdrucke zurückgegriffen, mit denen belegt werden sollte, dass über eine bestimmte IP-Adresse zu einer bestimmten Zeit im Jahr 2006 die Titel "Durch die Nacht" und "Symphonie" der deutschen Band Silbermond angeboten wurden. Die Beklagte hatte die Vorwürfe bestritten. Weder seien die Musikdateien auf ihrem Computer gespeichert noch hätte ein Haushaltsmitglied die vorgeworfene Tat ausgeführt.

    Der als Beweis von Sony BMG vorgelegte Bildschirmausdruck stammte von der Firma proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH, die im Auftrag von Rechteinhabern im Musikbereich, darunter der vier größten Plattenfirmen, Internettauschbörsen überwacht. Geschäftsführer von proMedia ist Anwalt Clemens Rasch. Zur Bezeugung der Authentizität des Bildschirmausdrucks hatte Sony BMG den Leiter des Ermittlungsdienstes von proMedia als Zeuge benannt.

    Das Gericht setzte sich damit auseinander, ob die von proMedia erstellte Beweiskette den prozessualen Anforderungen genügt, um die Tauschbörsennutzerin als Schuldige zu identifizieren. Am Ende verneinte dies das Gericht und wies die Klage von Sony BMG ab, wie aus einer Pressemitteilung der Kanzlei Grosskopf in Bremen hervorgeht. Im Urteil heißt es dazu: "[es] ist jedenfalls nicht nachgewiesen worden, dass [die] Rechte [der Klägerin] widerrechtlich verletzt worden sind, indem die Aufnahmen über den Internetanschluss der Beklagten über ein Filesharing-System der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden." Die Kosten des Verfahrens hat Sony BMG zu tragen. Es ist zu erwarten, dass Sony BMG gegen das Urteil in Berufung gehen wird.

    Der Leiter des Ermittlungsdienstes von proMedia hatte den Ausdruck nicht selbst angefertigt, sondern von einem der für proMedia arbeitenden Studenten bekommen. Da er die Beweiserhebung nicht selbst vorgenommen hatte, sondern lediglich auf Plausibilität geprüft hatte, konnte er auch nicht bezeugen, dass es sich bei der im Ausdruck gezeigten Datei tatsächlich um eine Musikdatei handelt.

    Eine derart unpräzise Beweisführung hielt das LG Hamburg für nicht hinreichend: "Die von der Firma proMedia GmbH selbst gefertigten Ausdrucke sind...kein geeignetes Beweismittel für die ordnungsgemäße Durchführung der Ermittlungen. Der von der Klägerin für den Ermittlungsvorgang als Zeuge benannte [...], Leiter des Ermittlungsdienstes der proMedia GmbH, konnte zu den Ermittlungen aus eigener Wahrnehmung nichts sagen [...]. Bei den Ermittlungen selbst sei er nicht dabei gewesen und er habe auch nicht die Musikdateien angehört [...]. Damit ist die Klägerin den Beweis für die Verletzungshandlungen schuldig geblieben. Die Klage ist folglich unbegründet."

    Erst Anfang März 2008 hatte proMedia für Schlagzeilen gesorgt, als bekanntgeworden war, dass die Firma versehentlich legale Musikdateien beim Webhoster Rapidshare gelöscht hatte. Das Album der Band "Das Kreft" war vom deutschen Netlabel Zellophon-Records unter einer Creative-Commons-Lizenz bei Rapidshare veröffentlicht und von proMedia im Rahmen einer Löschaktion wieder entfernt worden. Warum Rapidshare proMedia überhaupt ohne gerichtliche Anordnung Schreibrechte für Kundendaten gewährt, bleibt unklar. Auf der Homepage von proMedia findet sich kein Hinweis darauf, dass die Firma selbst aktiv Löschaktionen durchführt.


    quelle: Golem.de


    und einmal ein Kommentar von Fefe:
    Die Luft wird dünn für die Content-Mafia: jetzt entscheidet auch noch das Landgericht Hamburg, dass die Protokolle der Staatsanwaltschaft und des von der Contentmafia beauftragten Unternehmens nicht ausreichend seien. Aus dem Kram der Staatsanwaltschaft geht ja nur die IP-Zuordnung hervor, und Logisteps (steht nicht in der Meldung, aber nehme ich mal an, dass die das sind) "Beweise" in Form eines Screenshots ihrer Schnüffel-Anwendung sind dann wohl doch eher weniger überzeugend. Kann ja auch jeder mit einem ausgedruckten Wisch ankommen, dass die IP soundso gestern abend den Song soundso angeboten hat.

    Update: Offenbar heißt das bloß, daß der Mitarbeiter der Contentmafia als Zeuge auftreten muß. Auch das finde ich ja mehr als angreifbar, ehrlich gesagt. Wie können sich sagen wir mal 100 Mitarbeiter an Details aus den 50000 Fällen erinnern, die die da lostreten. Pro Mitarbeiter 500 Fälle? Yeah, right.


    quelle: Fefes Blog
     
  14. 28. März 2008
    AW: Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel

    juhuuuuu,
    auch gerade gelesen, auf Technobase.fm

    find ich mal gut
    naja,
    Platte ist hier eh verschlüsselt

    sind die chancen das die viele drankriegen wohl nicht besonders groß
     
  15. 28. März 2008
    AW: Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel

    Also meine Mp3s kommen alle vom "Streamripper" wenn die was von mir wollen =) =) =)

    Wie können die eigentlich nachweisen ob ich legale oder illegale mp3's auf der Platte habe?
    Ich meine bei den Streamripper mp3s gibts eigentlich keinen Unterschied zu den "illegalen".
    Kann mir das einer erklären?
     
  16. 28. März 2008
    AW: Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel

    Naja kommt drauf an was für daten aufm rechner sind? Du kannst dir ja auch deine Orig. musik CD's übern WMP aufn rechner packen. womit dann die MP3 datei vollkommen legal wäre... soweit ich weiß umgeht man dabei ja keinen kopierschutz oder so was.
     
  17. 28. März 2008
    AW: Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel

    also seht das mal im rechtlichen sinne genau..

    die ip-adressen sind als beweis unzulässig, was heißt, dadurch wird auch keine hausdurchsuchung freigegeben, was wiederrum heißt, dass man nicht gebustet werden kann.

    das ist angeblich der momentane stand, jedoch würde ich mich nicht darauf verlassen - die ips werden bestimmt weiterhin gesammelt und vllt. heißt es nächste woche schon wieder, dass man dadurch eine hausdurchsuchung zur entgültigen beweissicherung beantragen kann (nur alles wieder teurer für uns @staatsausgaben) .. joa dann wird man genauso gebumst, jedoch is das dann alles aufwändiger was heißt es können nie wieder so viel + schnell leute wie vorher hochgenommen werden

    war einfach nich in ordnung paar ips mit screeny zu sammeln und tracks leechen obse rl sind, dann anklage, brief und geldstrafe.. das war ja reinstes kinderspiel, finde die gesetzumwandlung spitze
     
  18. 28. März 2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017
    AW: Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel

    gute nachrichten.
    frank lüngen wird arbeitslos.
    Bild


    aber über die IP kommt man zumindst schon mal so weit, drann dass ermittelt werden darf. entwarung würde ich das jetzt nicht nennen
     
  19. 28. März 2008
    AW: Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel

    würd mich auch mal interessieren, wie die das rausfinden... (wenn jetzt nix schlimmes in den tags steht?)
     
  20. 29. März 2008
    AW: Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel

    haha jo ich hätte zugern das gesicht von schweinebacke gesehen als er das gehört/gelesen hat.
    Da ist ihm bestimmt erstmal der halbe Donut ausm Mund gefallen
     
  21. 29. März 2008
    AW: Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel

    Ich habe diesen Thread hier gerade mal aufmerksam durchgelesen und ich bin froh, dass ich schon seit Ewigkeiten keine Tauschbörsen mehr nutze. Zumal da Quali eh immer fürn Po ist..

    Dann wünsche ich denjenigen, die immer noch Tauschbörsen nutzen, viel Spaß.

    Aber jammert ja nicht rum, wenn irgendwann mal das Urteil doch revidiert wird.
     
  22. 29. März 2008
    AW: Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel

    hab schon öfter was von dir gelesen und ganz ehrlich: diene art hier zu schrieben is echt super unfreundlich, unüberlegt, überheblich und meist völliger spam. dein post hat keine erkennbare aussage außer "ich will nochn post =)=) lustig..."
    ein nicht 100%iges beweismittel gibt es nicht. sowas wär dann ein indiz. also bitte tu uns n gefallen und lösch deine posts..

    also die verklagen dich ja, weil du die files verteilst bei den tauschbörsen. wenn die bei dir zu hause wärn finden sies halt nur raus wenn n wasserzeichen oder sowas fehlt und/oder man iwi nachverfolgen kann woher dus hast. ansonsten könn sie dir halt nur was wegen dem verteilen.

    und leute, kommt ma runter:
    ip adresse reicht nicht als ALLEINIGES beweismittel. wär ja auch noch schöner^^
    entspricht ja nem falle wie: ich war mal in ner bank und n jahr später wird da eingebrochen ---> schuldig.
    und in diesem falle wurden einfach zu wenig hinweise/beweise für die schuld vorgelegt. ich gehe nicht davon aus, dass dieser fall repräsentativ ist.
    es ist jedoch nicht gesagt dass die ip adresse nicht mehr ausreichen würde um bei dir zu klingeln. da braucht man ja "nur" nen dringenden verdacht aber kein beweis. hätte man den beweis wär ne hausdurchsuchung ja auch witzlos weil überflüssig
     
  23. 29. März 2008
    AW: Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel

    Mal ne kurze frage es war eben von Logs die rede gehts jetzt um die Logs der Ermittler wie ProMedia oder von Providern?

    Die Logs von ProMedia etc. sind doch eigentlich völlig wertlos, wer sagt denn das die Logs echt sind? Wird das von irgendjemanden Kontrolliert? (einem Beamter nicht som dicken Dounutfresser) Oder könnte ich mich jetzt vor Gericht stellen und Beweise verlangen das die Logs nicht selbst geschrieben sind?

    Ich hab auch schonmal irgendwo was von Screenshots gelsen die als Beweis (oder indiz) verwendet werden, aber das ist genauso sinnfrei denn die meist verwendeten Dynmaischen Ip´s sind Uhrzeit abhänging d.h. Um 8 hat Herr Meier die IP benutzt und 10 Minuten später Herr Musterman die Ip benutzt. Hierbei könnte man aber auch Extra dafür zugelassene Webseiten besuchen die, die genaue Weltzeit anzeigen mit Datum etc. (aber das könnte ja auch aus dem Catch geladen sein)

    Naja mir stellt sich die Frage mit was für Beweisen wird denn jetzt überhaupt der Sieg vor Gericht bewirkt?(oder versucht ihn zu bewirken^^)

    Für einen Durchsuchungsbefehl würde das für mich nicht reichen. Also auch keine Cd´s Hdd´s Diketten? xD

    Richter:
    "Oh sie wollen eine Hausdurchsuchung, was haben sie denn für beweise?"

    ProMedia:
    "Ja also wir haben einen Screenshot wo unsere Systemuhrzeit drauf ist mit der IP des Loaders und nen Provider nachweiß, achja und noch ein Paar Logs, aber wir können nicht beweisen das nicht selbstgeschriben sind, achja doch Fetti hat zugeguckt sie müssen nur Fetti fragen."

    Naja mir kanns egal sein P2P ist langsam es gibt nicht viel und die Quali ist vür *****

    MfG YounG
     
  24. 29. März 2008
    AW: Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel

    Klingt seriös!
    Wir ihr wisst, Medien sind dazu da um z.b Panik zu vermeiden. Vielleicht ist das nur ein Trick xD

    Wenn es anders sein sollte, klingts nach ner guten Neuigkeit, die ich nicht so ganz traue
     
  25. 29. März 2008
    AW: Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel

    naja Deutschland is eigentlich das einzigste land wos zugelassen wurde die ip als beweis mittel anderer länder like cz, italiy denen reichen das schon seit anfang an ned aus um nen tatverdacht zuerheben
     
  26. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.