Provider sollen Raubkopie-Verteiler enttarnen

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von wave, 2. April 2008 .

Schlagworte:
  1. 2. April 2008
    Ein neues Gesetz soll Internet-Dienstleister zwingen, Raubkopierer zu verraten. Der Rechtstext ist aber so schwammig, dass sich Musikindustrie und Anwälte Angemahnter einig sind: Darüber werden Richter ewig streiten - Endlosprozesse drohen.

    Wollen die Piratenjäger der Musikindustrie in Deutschland herausfinden, wer in Tauschbörsen Musikstücke zum Download anbietet, müssen sie Anzeige erstatten. Denn nur ein Staatsanwalt, der eine Urheberrechtsverletzung als Straftat verfolgt, kann von Internet-Providern die Enttarnung ihrer Kunden verlangen. In Tauschbörsen sind Anbieter von Dateien meist nur als Nummer identifizierbar. Allein der Internet-Provider weiß, wer sich hinter diesen IP-Adressen verbirgt.

    Der Trick der Piratenjäger: Sie erstatten Anzeige gegen Unbekannt, lassen die Staatsanwälte die Namen hinter den IP-Adressen ermitteln. Dann werden die Verfahren meist eingestellt, die Anwälte der Musikindustrie bekommen die ermittelten Namen und mahnen die Verdächtigen ab. Tausendfach, sagt einer der damit befassten Anwälte SPIEGEL ONLINE (mehr...). Zehntausendfach, vermuten Insider. Zu oft, finden inzwischen einige Staatsanwaltschaften und weisen die Anzeigen der Piratenjäger ab (mehr...). Das Landgericht Saarbrücken untersagte in einem Beschluss der Staatsanwaltschaft sogar, Nutzerdaten herauszugeben, wie der IT-Fachdienst Heise berichtet.

    Da hilft der Bundestag rechtzeitig mit einem Gesetz: Am 11. April wird das Parlament voraussichtlich den Gesetzentwurf zur "Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" verabschieden. CDU und SPD haben sich offenbar noch auf ein paar verschärfte Formulierungen verständigt.

    Günter Krings, Berichterstatter der Unions-Fraktion für geistiges Eigentum im Rechtsausschuss, sagt SPIEGEL ONLINE: "Wir haben lange verhandelt und einige Formulierungen des Regierungsentwurfs deutlich weiter im Sinne des Urheberrechtsschutzes gefasst."

    Auskunftsrecht, Abmahngebühren, Vorratsdatenspeicherung - SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen zum geplanten Gesetz.

    Weiter gehts: Gesetzentwurf: Provider sollen Raubkopie-Verteiler enttarnen - SPIEGEL ONLINE (gleichzeitig die Quelle)
     
  2. 2. April 2008
    AW: Provider sollen Raubkopie-Verteiler enttarnen

    Ich glaube eher weniger, dass sich das durchsetzt. Schliesslich verlieren die Provider somit an Kundschaft.

    Na ja ich lass mich überraschen.
     
  3. 3. April 2008
    AW: Provider sollen Raubkopie-Verteiler enttarnen

    sowas sollte doch schon mal kommen...außerdem wie soll das gehen? wenn zB ein film 35 Parts hat?
     
  4. 3. April 2008
    AW: Provider sollen Raubkopie-Verteiler enttarnen

    naja die reden von p2p und da lädst du die filme im ganzen runter. Ansonsten würde das glaube ich nicht so leicht gehen. denn wie wollen die bitte auf mich stoßen, wenn der serverbereiber nicht klage erhebt? und soweit ich weiß wird das meist gelöscht und fertig ist. also ftpler sid bis jetzt immer noch auf der sichereren seite

    mfg
     
  5. 3. April 2008
    AW: Provider sollen Raubkopie-Verteiler enttarnen

    Der Fall Holger Voss wird also doch wieder aktuell! Wer nicht weiss worum es geht liest den entsprechenden Wikipedia-Artikel.

    In Zukunft wird es bei einigen Providern offensichtlich zwei unterschiedliche Datenbestände geben:

    1. Verkehrsdaten, so wie sie bisher erhoben worden sind und
    2. die Daten, die im Zuge der Vorratsdatenspeicherung anfallen.

    Nun zeichnet sich ja ab, dass die VDS-Daten nur zur Verfolgung schwerer Straftaten verwendet werden sollen, und somit für die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen nicht in Frage kommen.

    Die konventionell erhobenen Verkehrsdaten könnten aber theoretisch weiterhin so verwendet werden, wie es bisher der Fall war, bzw. diese Daten können tatsächlich für das Gesetz zur "Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" herangezogen werden.

    Für mich tut sich jetzt folgende Frage auf:

    Warum ist Holger Voss bisher der einzige geblieben, der gegen die Erhebung dieser Daten geklagt und vom BGH Recht bekommen hat?

    Die Provider sind NICHT BERECHTIGT, diese Daten zu erheben.

    Da das Urteil aber nur für den Vertrag zwischen Holger Voss und der Telekom gilt, sollten also alle anderen von ihren Providern (schriftlich) einfordern, dass ihre Verbindungsdaten jeweils unverzüglich nach Verfall der dynamisch vergebenen IP-Adresse (Beenden der Verbindung) gelöscht werden.

    Leute, die die finanziellen Möglichkeiten bzw. die entsprechende Streitlust haben, sollten bei negativer Antwort ihrer Provider ebenfalls eine Klage anstreben (Musterklagen sind öffentlich erhältlich).
     
  6. 4. April 2008
    AW: Provider sollen Raubkopie-Verteiler enttarnen

    Sorry - selbst schuld wenn man p2p benutzt.
    und die leute die die filme ins netz stellen(rls group) werden nicht erwischt - schonmal was von TLS/SSL gehört?
     
  7. 4. April 2008
    AW: Provider sollen Raubkopie-Verteiler enttarnen

    Jaja, wie immer die bösen bösen bösen Raubkopierer. =/ Das wird langsam langweilig. <_< Echt.... naja sollten ma lieber gescheite Sachen zu gescheiten Preisen auf den Markt hauen!
     
  8. 4. April 2008
    AW: Provider sollen Raubkopie-Verteiler enttarnen

    Verschlüsselungen bieten relativ große Sicherheit aber auch SSL kann entschlüsselt werden, momentan überwiegen die Kosten des Aufwand gegenüber dem öffentlichem Interesse.
     
  9. 4. April 2008
    AW: Provider sollen Raubkopie-Verteiler enttarnen

    also nochmal langsam zum mitschreiben^^... ich soll jetzt bei meinem Anbieter das was du geschrieben hast einfordern?

    Mf'g
     
  10. 4. April 2008
    AW: Provider sollen Raubkopie-Verteiler enttarnen

    Richtig!

    Also ich werde es definitiv machen, sobald ich in eine paar Wochen endlich wieder meinen eigenen DSL-Anschluss habe.

    Alleine schon deshalb, weil ich wissen möchte wie mein Provider darauf reagiert.

    Schau mal unter folgendem Link bei "Nach der BGH-Entscheidung":

    Holger Voss – Wikipedia
     
  11. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.