StVG §28a zahlen?

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von Carlo171, 12. Dezember 2008 .

Schlagworte:
  1. 12. Dezember 2008
    hatte ein paar Probleme mit der Polizei gehabt. Nun habe ich einen Brief bekommen mit einer Strafe von 98,50€. Ich frage mich, ob ich überhaupt dies zahlen musst, denn wenn ich nicht zahlen würde, bekäme ich 3pkt. Aber ich weiß garnicht, ob ich in der Probezeit Pkt bekommen darf?!:S

    Was meint ihr?
     
  2. 12. Dezember 2008
    AW: StVG §28a zahlen?

    Punkte in der Probezeit bedeutet Nachschulung.
    Kostet so um die 400 € (ne Freundin macht die grad ^^ )

    Also überlegs dir ob du lieber 98,50 € zahlen willst oder 400 €
     
  3. 12. Dezember 2008
    AW: StVG §28a zahlen?

    Seit wann bzw für was kann man sich denn aussuchen ob man Punkte bekommt oder Zahlt??

    Wär mir zumindest Neu
    ich denke du hast da was falsch verstanden?
     
  4. 12. Dezember 2008
    AW: StVG §28a zahlen?

    Das hab ich mir auch erst gedacht, aber da bin ich jez mal nicht näher drauf eingegangen ^^ Hab mir gedacht der weiss schon was er schreibt ^^
     
  5. 13. Dezember 2008
    AW: StVG §28a zahlen?

    Wenn da steht das du es zahlen muss dann musst du es zahle und die Punkte bekommst du sowieso.Man sowas nicht aussuchen entweder punkte oder zahlen.
     
  6. 13. Dezember 2008
    AW: StVG §28a zahlen?

    Was hat dein Problem mit dem StVG §28a zu tun?

    Im §28a geht es um:
    § 28a Eintragung beim Abweichen vom Bußgeldkatalog

    Wird die Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den §§ 24, 24a und § 24c lediglich mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen abweichend von dem Regelsatz der Geldbuße festgesetzt, der für die zugrunde liegende Ordnungswidrigkeit im Bußgeldkatalog (§ 26a) vorgesehen ist, so ist in der Entscheidung dieser Paragraph bei den angewendeten Bußgeldvorschriften aufzuführen, wenn der Regelsatz der Geldbuße

    1.

    vierzig Euro oder mehr beträgt und eine geringere Geldbuße festgesetzt wird oder
    2.

    weniger als vierzig Euro beträgt und eine Geldbuße von vierzig Euro oder mehr festgesetzt wird.

    In diesen Fällen ist für die Eintragung in das Verkehrszentralregister der im Bußgeldkatalog vorgesehene Regelsatz maßgebend.


    Also ob sie das Bußgeld im Sonderfall vermindern oder erhöhen ned um PUnkte in Felnsburg ...
     
  7. 13. Dezember 2008
    AW: StVG §28a zahlen?

    Also wie oben schon geschrieben..
    1.Kann man es sich nicht aussuchen, ob man zahlt oder punkte kassiert.. schon garnich in der probezeit es sei denn, die ham die gesetze mal zugunsten der jugend geändert
    und 2. also punkte in der probezeit heißt auf jeden fall nachschulung.. und entweder war das kein richtiger bulle, oder er wusste nicht so recht, was er dir da erzählt ich würd den brief vll mal zu jmd bringen der ahnung von sowas hat (anwalt oder so) und dann soll der dir sagen was du davon zu halten hast und weißt, was du damit anfangen kannst

    MfG
    Railkiller
     
  8. 13. Dezember 2008
    AW: StVG §28a zahlen?

    bei 3 punkten is der führerschein in der probezeit weg.

    ruf an und frag was das soll bzw. versuch eine lösung mit deen zu finden.
     
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