Rückgaberecht

Dieses Thema im Forum "Hardware & Peripherie" wurde erstellt von luki752000, 22. Dezember 2008 .

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  1. 22. Dezember 2008
    Hallo,

    also die Sache ist wie folgt... Vor ner Woche nen neuen HP Komplett PC gekauft, die Platte samt dieser Recovery-Partition erstmal platt gemacht und eigenes OS draufgespielt...

    Da ich von dem Rechner jetzt doch nich so ganz überzeugt bin, will ich ihn zurückbringen und Geld zurück und werde doch lieber jede Komponente einzeln kaufen und so.

    Mein Frage ist jetzt nur, nehmen die denn auch zurück, wenn die ihre blöde OEM-Partition nicht mehr drauf haben?^^

    Gruß l.
     
  2. 22. Dezember 2008
    AW: Rückgaberecht

    im deutschen einzelhandel 2 wochen rueckgaberecht ohne angabe von gruenden und bei zurueckerstattung des Geldes !!

    look through the window ! A[-ke-]RR
     
  3. 22. Dezember 2008
    AW: Rückgaberecht

    du hast doch noch die oem cds installier alles so dass es wie vorher war...

    die merken des doch nie dass die partition fehlt und wenn sies doch merken dann stell dich dumm
     
  4. 22. Dezember 2008
    AW: Rückgaberecht

    yop, einfach installieren und zurück geben und schauen was passiert! Viel mehr kannst du nicht machen! Wenn denen was nicht passt kommen sie schon auf dich zu! *g*
     
  5. 22. Dezember 2008
    AW: Rückgaberecht

    Du hast ja an der Hardware nichts verändert, deswegen sollte HP eigentlich keine Probleme machen. Würde das Teil einfach einschicken. Gründe musst du ja in den ersten 14 Tagen nicht angeben.
    LG
    Sammy
     
  6. 22. Dezember 2008
    AW: Rückgaberecht

    Das teil wird wieder neu gemacht und wieder in den Verkauf gestellt, kann sein, das du ne kleine Aufwandspauschale zahlen musst, aber nich mehr als 50€, um den PC wieder wie vorher zu machen. So ist es im Media Markt, sollte aber sonst kein Problem darstellen.


    EDIT: sammy2806 dont steal my nick!
     
  7. 22. Dezember 2008
    AW: Rückgaberecht

    Hm ok,

    na CDs sind ja garnicht dabei, es gibt wie gesagt nur noch diese Recovery-Partition, aber ich sehs ja mal garnicht ein, mir dafür 14 GB von der HDD klauen zu lassen...

    Danke,
    Gruß, L
     
  8. 22. Dezember 2008
    AW: Rückgaberecht

    Einfach zurückbringen, evtl. vorher komplett platt machen. Innerhalb von 14 Tagen kannst es wie schon erwähnt ohne Grund zurückgeben, falls sie doch nach nem Grund fragen sollten kannst sagen es wäre nix installiert gewesen, Ende.
    mfG Milchmann
     
  9. 22. Dezember 2008
    AW: Rückgaberecht

    So wie ich das sehe müssen die den zurück nehmen... nur wenn de was an der Hardware veränderst gehts nimmer...

    Greez
     
  10. 22. Dezember 2008
    AW: Rückgaberecht

    wo gekauft? das ist DIE zentrale frage...

    1. um überhaupt auszusagen, ob du ein RECHT auf die rückgabe hast (anderfalls wäre es nur kulanz des verkäufers)
    2. ob evtl. gebühren verlangt werden können...

    schlicht: NEIN! kompletter quark was du da schreibst...
     
  11. 22. Dezember 2008
    AW: Rückgaberecht


    Was du da schreibst ist kompletter Quark, ist es nicht im Kaufvertrag anders geregelt, dann gibt es die 14Tage, gebühren werden denk ich mal schon auf ihn zukommen, andernfalls belege doch mal deine aussage anstatt einfach nur "kompletter quark" zu schreiben


    EDIT:

    Quelle

    Immernoch Quark?
     
  12. 22. Dezember 2008
    AW: Rückgaberecht

    klassischer fall von halbwissen und quellen angeben ohne sie je gelesen zu haben...

    klar, es gibt das widerrufsrecht, ABER... (um mal deine quelle zu quoten)

    §355 Abs. 1 BGB regelt dies:

    das fettgedruckte ist da nur bei oben genannten vertragsarten geregelt.

    wenn du in einen laden gehst und dort etwas kaufst, dann ist dies ein gewöhnlicher kaufvertrag! hier gibt es keine gesetzlich geregelte widerrufsfrist, man kann seine willenserklärung anfechten (§119ff BGB), ist dann aber zur entrichtung des sog. "vertrauensschadens" verpflichtet...

    da der TE nun nicht erklärt hat, wo er den computer gekauft hat, kann man eben nicht kommen und sagen, dass der TE 14 Tage widerrufsrecht hat...
    genau so verhält sich es, wenn der TE bei einer privatperson gekauft hat...

    achja... der eigentliche aufreger, wieso ich den quote als kompletter quark bezeichnet habe war folgendes:
    einzelhandel schließt auch irgendeinen computerladen in der innenstadt mit ein...


    => quark bleibt quark...
     
  13. 22. Dezember 2008
    AW: Rückgaberecht

    Also es ist natürlich eine Sache die vom Händler abhängt, wie die Vereinbarung mit dem Hersteller ist.
    Es ist heutzutage nicht so leicht etwas zurück zu geben, ihr kauft euere Sachen ja nicht bei ALDI Lidl un Co.

    Einen Rückgaberecht gibt es nicht, man kann auch etwas nicht umtauschen weil es dir nicht gefällt. Du kannst die vorrangige Rechtein Anspruch nehmen, das heißt Nacherfüllung= Nachbesserung oder Neulieferung, wenn es nicht möglich ist beides durchzuführen danach kommen die nachrangige Rechte Minderung Rücktritt vom Kaufvertrag sogar Schadenersatz.


    mfg basicxx
     
  14. 22. Dezember 2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: Rückgaberecht

    ähm... dann müsste aber ein sachmangel vorliegen. und dem kann ich beim besten willen nicht finden.

    das einzige was ich finden kann ist ein eigenschaftsirrtum (§119 II BGB), weshalb der kaufvertrag angefechtet werden kann (mitsamt fälligen vertrauensschaden)

    ähm... gleichgeschlechtliche liebe liegt mir fern
    und aufgrund von dem hier: Showthread Php 529741 / Download - RR:Suche glaube ich, dass wir vom gleichen geschlecht sind...
     
  15. 22. Dezember 2008
    AW: Rückgaberecht


    Gut, da muss ich mich mal geschlagen geben, dann gilt das 14Tage Wiederrufsrecht nur für
    gut zu wissen, bei uns im Meida Markt wird das mit den 14Tagen generell durchgelassen, solange noch Verpackt, bzw muss man die Mehrkosten zahlen, da war ich voll davon überzeugt, es seih überall so.
    Dh. wenn ich nen PC beim Nachbars Commputerladen kaufe, dort wo ich den PC testen kann, dann hab ich Quasi garkein rückgaberecht? Wenn der Verkäufer sagt, das ich das nicht testen kann, wie läufts dann? werd ich dann da irgend nen Vertrag machen müssen?
     
  16. 23. Dezember 2008
    AW: Rückgaberecht

    bring es einfach zurück versuch es einfach 2 wo. rückgaberrecht.
     
  17. 23. Dezember 2008
    AW: Rückgaberecht

    Selbst Schuld, kein Mitleid
    Ein normaler Mensch lässt das so lange oben, bis man sicher ist das man ihn behält oder alles so läuft wie man will. Du hast es auf deine Art gemacht, mir auch recht, aber jetzt nicht jammern.

    Am besten den Shop fragen wo du gekauft hast, alles andere sind nur wilde Spekulationen

    geschlossen
     
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