#1 20. Dezember 2008 {bild-down: http://www.schmidzkatze-tuning.de/img/tuning-schild-paragraph.gif} Auszüge aus dem aktuellen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Hier finden Sie Auszüge aus dem Verwarnungs- und dem Bußgeldkatalog. Zugunsten der besseren Lesbarkeit und Übersichtlichkeit wurde - teilweise auf juristisch korrekte Formulierungen und Paragraphen verzichtet - für den "Normalfahrer" uninteressante Stellen weggelassen LKW-Fahrern empfehlen wir diese Seite Verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten "verjähren" frühestens nach 3 Monaten (Verfolgungsverjährung) Zu den genannten Bußgeldern kommt ab 40 EUR noch eine Bearbeitungs- und Zustellgebühr von 23,50 Euro. Einträge in Flensburg können zu erhöhtem Bußgeld führen ! Ebenso ein unterstellter Vorsatz, wenn z.B. die Geschwindigkeitsübertretung so deutlich war, dass nicht mehr von einem "versehentlichen" Zuschnellfahren gesprochen werden kann. Inhaltsverzeichnis: Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Pkw Abstand Überholen Halten und Parken Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampel usw.) TÜV / Abgasuntersuchung Alkohol und Drogen im Straßenverkehr Erhöhung der Regelsätze Sonstiges Edit: Führerschein auf Probe 1. Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Pkw: Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder. (Strafen für Pkw mit Anhänger und Lkw ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht hier beim KBA) Ab 40 Euro kommen 23,50 Euro Gebühren hinzu. innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !) bis 10 km/h 15,- EUR 11-15 km/h 25,- EUR 16-20 km/h 35,- EUR 21-25 km/h 80,- EUR, 1 Punkt 26-30 km/h 100,- EUR, 3 Punkte 31-40 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 41-50 km/h 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 51-60 km/h 280,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot 61-70 km/h 480,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot über 70 km/h 680,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen) bis 10 km/h 10,- EUR 11-15 km/h 20,- EUR 16-20 km/h 30,- EUR 21-25 km/h 70,- EUR, 1 Punkt 26-30 km/h 80,- EUR, 3 Punkte 31-40 km/h 120,- EUR, 3 Punkte 41-50 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 51-60 km/h 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 61-70 km/h 440,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot über 70 km/h 600,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden ! Ist außerdem beim dritten Geschwindigkeits-Eintrag in Flensburg möglich. Toleranz, vom gemessenen Wert abgezogen: meist 3 km/h bei weniger als 100 km/h, darüber 3%. Im Normalfall zeigt der Tachometer des Autos mehr an als die tatsächliche Geschwindigkeit. 2. Abstand: Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug Hier bequem über Formular ausrechnen bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h 25,- EUR, bei Gefährdung 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR bei über 80 km/h, wenn nicht in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes 35,- EUR bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75,- EUR, 1 Punkt weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 2 Punkte weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160,- EUR, 3 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot) weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240,- EUR, 4 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 2 Monate Fahrverbot) weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320,- EUR, 4 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 3 Monate Fahrverbot) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 2 Punkte weniger als 4/10 des halben Tachowertes 180,- EUR, 3 Punkte weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot weniger als 1/10 des halben Tachowertes 400,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot 3. Überholen: Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot" 40,- EUR, 1 Punkt mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet 10,- EUR Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert 20,- EUR Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte 25,- EUR, bei Sachbeschädigung 30,- EUR Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt 10,- EUR Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 50,- EUR, 3 Punkte Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage 50,- EUR, 3 Punkte und dabei "Überholverbot"-Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt 75,- EUR, 4 Punkte mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 4. Halten und Parken: Spoiler Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 10,- EUR, bei Behinderung 15,- EUR Halten in "zweiter Reihe" 15,- EUR, bei Behinderung 20,- EUR Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 15,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR ... länger als eine Stunde 25,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken 40,- EUR, 1 Punkt Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt 35,- EUR Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt 20,- EUR Parken in "zweiter Reihe" 20,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR ... länger als 15 Minuten 30,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet 10,- EUR Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10,- EUR Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit: An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt 5,- EUR bis 30 Minuten 5,- EUR bis zu einer Stunde 10,- EUR bis zu zwei Stunden 15,- EUR bis zu drei Stunden 20,- EUR länger als drei Stunden 25,- EUR 5. Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampel usw.): Spoiler Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt (auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 90,- EUR; 3 Punkte mit Gefährdung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot mit Sachbeschädigung 240,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot mit Gefährdung 320,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot mit Sachbeschädigung 360,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 70,- EUR; 3 Punkte den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,- EUR; 3 Punkte den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert 60,- EUR; 3 Punkte gefährdet 75,- EUR; 3 Punkte 6. TÜV / Abgasuntersuchung: Spoiler Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR vier bis acht Monaten 25,- EUR mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte Abgasuntersuchung: Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR 7. Alkohol und Drogen im Straßenverkehr: Spoiler Einen Promillerechner finden Sie unter www.promillerechner.de. Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen) ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug ab 0,5 Promille: 500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 1.000,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 1.500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich. Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze. Verstöße dagegen werden mit 250 Euro, 2 Punkten und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft. Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig. Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg. Mit Unfallbeteiligung oder Ausfallerscheinungen wird es ab 0,3 Promille teuer, den Führerschein verliert man im Normalfall als Ersttäter erst ab 1,6 Promille nach nicht bestandener MPU. Berauschende Mittel Dazu gehören: Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy 500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 1.000,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 1.500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot Achtung: Der Genuss von harten Drogen (auch außerhalb des Straßenverkehrs) führt im Normalfall zum Entzug der Fahrerlaubnis. Ein hoher Wert beim Cannabis-Abbauprodukt (THC-COOH) kann zum Führerscheinentzug führen, weil dies einen regelmäßen Konsum anzeigt. Wird man beim Fahren unter Drogen erwischt, droht ein Drogenscreening oder die MPU. 8. Erhöhung der Regelsätze: Erhöhung der Regelsätze bei Hinzutreten einer Gefährdung oder Sachbeschädigung falls diese Merkmale nicht bereits im Grundtatbestand enthalten sind, bei: 40,- EUR: mit Gefährdung 50,- EUR, mit Sachbeschädigung 60,- EUR 50,- EUR: mit Gefährdung 60,- EUR, mit Sachbeschädigung 75,- EUR 60,- EUR: mit Gefährdung 75,- EUR, mit Sachbeschädigung 90,- EUR 75,- EUR: mit Gefährdung 100,- EUR, mit Sachbeschädigung 125,- EUR 90,- EUR: mit Gefährdung 110,- EUR, mit Sachbeschädigung 135,- EUR 100,- EUR: mit Gefährdung 125,- EUR, mit Sachbeschädigung 150,- EUR 125,- EUR: mit Gefährdung 150,- EUR, mit Sachbeschädigung 175,- EUR 150,- EUR: mit Gefährdung 175,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR 175,- EUR: mit Gefährdung 200,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR 200,- EUR: mit Gefährdung 225,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR Enthält der Grundtatbestand bereits eine Gefährdung, führt Sachschaden zu folgender Erhöhung: 40,- EUR: 50,- EUR; 50,- EUR: 60,- EUR; 60,- EUR: 75,- EUR; 75,- EUR: 100,- EUR 9. Sonstiges: Spoiler An illegalem Rennen teilgenommen 400,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot Als Veranstalter: 500,- EUR Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte 40,- EUR; 1 Punkt Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 40,- EUR, 1 Punkt Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 25,- EUR Mit abgefahrenen Reifen gefahren 50 / 75,- EUR; 3 Punkte Im Winter mit Sommerreifen gefahren 20,- EUR, bei Behinderung 40,- EUR, 1 Punkt Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen 50,- EUR; 1 Punkt Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht trotz ausreichender Sicht benutzt 10,- EUR Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt 30,- EUR Als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung befördert bei einem Kind 40,- EUR, 1 Punkt bei mehreren Kindern 50,- EUR, 1 Punkt Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt bei einem Kind 30,- EUR bei mehreren Kindern 35,- EUR (Umweltschutz Innerhalb einer Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch einen anderen belästigt 20,- EUR Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden waren 30,- EUR Vorgeschriebenes Ausweispapier, vorgeschriebene Urkunde über eine Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 10,- EUR Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen 20,- EUR Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtsberechtigten gefährdet 50,- EUR, 3 Punkte Missachtung des Rechtsfahrgebotes 80,- EUR, 1 Punkt Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren 40,- EUR, 3 Punkte Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren in einer Ein- oder Ausfahrt 75,- EUR, 4 Punkte auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen 130,- EUR, 4 Punkte auf der durchgehenden Fahrbahn 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt 70,- EUR, 2 Punkte Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 75,- EUR, 2 Punkte Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt 50,- EUR, 3 Punkte Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, nicht ausgehändigt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt 50,- EUR, 1 Punkt Ohne Abblendlich im Tunnel gefahren 10,- EUR Wenden im Tunnel 40,- EUR, 1 Punkt In der Nothaltebucht unberechtigt gehalten 20,- EUR; geparkt 25,- EUR An einer Schranke nicht gehalten 150,- EUR, 1 Monat Fahrverbot Eine geschlossene Schranke umfahren 700,- EUR, 3 Monate Fahrverbot 10. Straftaten im Straßenverkehr: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 7 Punkte Davon ausgenommen können kleinere Unfälle außerhalb des fließenden Verkehrs sein, wenn kein Personenschaden und kein bedeutender Sachschaden entstanden sind und sich der verursachende Autofahrer innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet. Straßenverkehrsgefährdung durch Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenusses, Genuss anderer berauschender Mittel, geistiger oder körperlicher Mängel 7 Punkte Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s) Vorfahrtmissachtung, Fehlverhalten beim Überholen, Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen, zu schnelles Fahren unter anderem an unübersichtlichen Stellen, Missachtung des Rechtsfahrgebots, Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftstraßen, Nichtkenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge 7 Punkte Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins 6 Punkte Kennzeichenmissbrauch, Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger 6 Punkte Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen 5 Punkte Nötigung, Tötung, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung, andere Straftaten 5 Punkte Quelle: http://www.bussgeldkataloge.de/ubussgeld2009.html mfg ilovevalla €dit: Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft, wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht. In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden ! A-Verstöße sind: Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot. B-Verstöße sind: Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft: Beim ersten Mal verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre. Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet. Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden. Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten. Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer. Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter. Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können. Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht. Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro. Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden. Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße): Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße): Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich. Eine MPU droht, aber diese ist spätestens dann fällig, wenn nach der Neuerteilung ein neuer A-Verstoß begangen wird. + Multi-Zitat Zitieren
#2 20. Dezember 2008 AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009 da ich immer ca. 20 drüber fahre und sich in dem bereich nichts tut.. + Multi-Zitat Zitieren
#3 20. Dezember 2008 AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009 danke sehr informativ hast ne bw. ich finds langsam ne frechheit. beim parken 3 minuten blablabla die wixer ziehen uns eh schon durch steuern genug geld raus was sie dann für sinnlose bauten wie nen mörder brunnen vorm regierungsgebeude benutzen -.- krieg ich so nen hals ey^^ + Multi-Zitat Zitieren
#4 22. Dezember 2008 AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009 junge junge die greifen ab hart durch, muss wohl wieder zügeln ^^ BW ist raus für deine mühen + Multi-Zitat Zitieren
#5 22. Dezember 2008 AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009 Moin ja danke ist echt imformativ ich fahre auch generel 10 km/h zu schnell zum glück gibt das kein punkte + Multi-Zitat Zitieren
#6 23. Dezember 2008 AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009 Wie krank ist das denn... Wahrscheinlich wird noch erwartet, dass ich erst an der Haltelinie anhalte und dann noch weiter vorfahre um nochmal anzuhalten... Bin dafür, dass der Thread oben angepinnt wird. Ist ja immer aktuell und wichtig. Gruß jk2002 + Multi-Zitat Zitieren
#7 23. Dezember 2008 AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009 Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 40,- EUR, 1 Punkt LOL, nur wenn ich ein Handy in die Hand nehme, müsste ich ne Nachschulung machen. voll die abzocke eh.. + Multi-Zitat Zitieren
#8 23. Dezember 2008 AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009 Also ist schon wirklich eine Frechheit was die sich erlauben. Das beste Beispiel finde ich das mit dem Handy. Naja da wird man sich wohl mal ein wenig zusammenreißen müssen. mfg Brutails + Multi-Zitat Zitieren
#9 23. Dezember 2008 AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009 Irgendwo muss das geld wieder reinkommen und das durch die raser aber alles so hoch zu setzen ist eine frechheit.Das jedesmal der Bürger dran glauben muss geht gar nicht mehr. + Multi-Zitat Zitieren
#10 27. Dezember 2008 AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009 jo, hab mir eigentlich auch gedacht das er angepinnt wird weils ja auch hin und wieder fragen gibt was passiert bin 30 zu schnell gefahren in der ortschaft und geblitzt etc!? aber naja müssen die mods enstcheiden und naja hier is ja schon relativ viel angepinnt... also siehts eher schlecht aus ;-) das find ich allerdings auch krass denn wenn ich mich in ne parklücke reinstell weil mich jemand anruft oder so dann gefährde ich ja niemanden und steh ja auch... und nur weil der motor an ist muss ich zahlen.... meiner meinung nach total käse mfg ilovevalla + Multi-Zitat Zitieren
#11 28. Dezember 2008 AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009 Also meinem Freund ist mal was ganz schlimmes passiert. 30 Km/h zuviel, über Rot gefahren und noch am telefonieren gewesen. Der soll froh, dass erst am 1.1.09 alles teurer wird.^^ Allgemein ist das einfach eine Abzocke! Typisch BRD. Für jeden scheiß muss man blechen. + Multi-Zitat Zitieren
#12 13. Januar 2009 AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009 ich fahre immer 20 drüber und da tut sich nicht viel aber die preise sind echt der burner + Multi-Zitat Zitieren
#13 13. Januar 2009 AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009 während der probezeit bin ich immer max. 10 zu schnell gefahrn, jetzt geht das aber auch schon bis 20. wenn ich bei mir in der gegend rumfahre weiß ich eig. wo die stehen könnten, da guckt man dann kurz und fertig. wenn ich weiter wegfahre halte ich mich dann an die begrenzung. bin bis heute weder geblitzt noch angehalten worden + Multi-Zitat Zitieren
#14 13. Januar 2009 AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009 unfassbar was sie einem aus der Tasche ziehn wollen, ne frechheit finde ich. + Multi-Zitat Zitieren
#15 20. Januar 2009 AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009 also ich finde es ne schweinerei! uns autofahrern wird ständig "an die karre gepisst"! sie sollten lieber mal strafen für zu langsames fahren einführen oder nicht nur die drängler kontrollieren sondern auch die fahrer die die linke oder mittlere spur blockieren verwahrnen,den in deutschland gilt imma noch das rechtsfahrgebot! + Multi-Zitat Zitieren
#16 20. Januar 2009 AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009 Ohhh der deutsch Staat regt echt nur noch auf.naja Danke ist sehr Informativ. BW haste + Multi-Zitat Zitieren
#17 20. Januar 2009 AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009 Danke fürs Posten War nicht anders zu erwarten, alles wird teurer und ich finde es unverschämt bei den autofahrern das fehlende geld zu erbeuten,.. naja.. + Multi-Zitat Zitieren
#18 20. Januar 2009 AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009 ps rauf, nummernschild ab, vollgas... + Multi-Zitat Zitieren
#19 20. Januar 2009 AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009 wirklich gute infos. manche sachen haben die etwas höher geschraubt. + Multi-Zitat Zitieren
#20 20. Januar 2009 AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009 Joa bissie strenger geworden, aber is auch gut so finde ich! Da ich immer 20 mehr fahre wird das kaum auswirkungen haben + Multi-Zitat Zitieren
#21 20. Januar 2009 AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009 Ich verstehe echt die Aufregung nicht. Was bringen einen 40KM/h mehr auf der Landstraße oder auf der Autobahn, selbst die benötigte Zeit verringert sich nur minimal um meistens weniger als 5min. Außer: "Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 40,- EUR, 1 Punkt", habe ich kein Problem mit diesem Bußgeldkatalog. Auch für solch ein Gejammer wie "Die ziehen einen ja das Geld aus den Taschen" habe ich nichts übrig. In keinem anderen Segment habe ich so viel Selbstbestimmung, wie viel Geld ich den Staat in den "Rachen" stecke. + Multi-Zitat Zitieren
#22 21. Januar 2009 AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009 Hast du auch den Bußgeldkatalog für Fahranfänger? Das wäre, denke ich, für einige auch sehr interessant hier im board. Schau ma wieder rein mfg. PataYa + Multi-Zitat Zitieren
#23 21. Januar 2009 AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009 schau mal ziemlich weit unten im thread da steht denk ich was du suchst.... wichtig für dich ist eigentlich nur das es für fahranfänger richtig kritisch wird wenn das bußgeld mindestens 40 € beträgt denn dann ist auch ein Punkt dabei und das heißt dann für einen fahranfänger schein abgeben usw... wenn das nicht genug ist dann meld dich nochmal aber denke da wird alles besprochen auch mit den zwei vertoßkategorien!? mfg ilovevalla + Multi-Zitat Zitieren