Umtauschrecht

Dieses Thema im Forum "Hardware & Peripherie" wurde erstellt von delpiero, 23. Dezember 2008 .

Schlagworte:
  1. 23. Dezember 2008
    Hiho mein kollege hat heute sein kaputtes 60€ headset umgetauscht und mit 50€ aufpreis noch nen Sennheiser PC161 geholt nunja ich meinte das es das ganze im Inet sogar bei Amazon für 60euro gibt und er wollte nun wissen kann er das mit 2 Wochen umtauschrecht zurückgeben und sich die 110 Euro wieder geben lassen??

    oder ist das nicht möglich?
     
  2. 23. Dezember 2008
    AW: Umtauschrecht


    Klar geht das.
    Er kann ja einfach sagen es war ein Weihnachtsgeschenk aber leider das falsche, und einfach wieder ordentlich einpacken und dann zurück geben.
    Vorraussetzung is natürlich das er die Quittung noch hat.
    Dürfte normalerweise kein Problem sein.
    Wo hat ers denn gekauft ?
     
  3. 23. Dezember 2008
    AW: Umtauschrecht

    is doch eig egal wo ers gekauft hat...

    solange die Ware nicht beschädigt ist und er die Quitung noch hat kein problem...

    sollte aber am besten wieder gut verpackt werden und er sollte nen nicht ganz dämlichen grund sagen falls sie fragen..wie halt gibts bei amazon für 60€...einfach wie oben schon angemerkt sagen es sollte nen geschenk sein un das war aber das falsche...geht eig immer

    was aber vll auch sein kann, zb im saturn, geben die dir das geld nicht bar wieder sondern schreiben dir ne gutschrift aus
     
  4. 23. Dezember 2008
    AW: Umtauschrecht

    Ja kannst es zurückgeben. Das ist kein Problem.
    In der Regel wird aber ein anderer Artikel ausgesucht oder ein Warengutschein ausgestellt.
     
  5. 23. Dezember 2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: Umtauschrecht

    Irgendwie auch ein Thema das viel zu oft neu eröffnet wird.
    erst vor ein paar Tagen: /threads/rueckgaberecht.530458/

    In der Regel gilt sowas ja für jeden Artikel, der im Fachhandel erworben wird und muss eigentlich nicht jedes mal neu aufgerollt werden. Egal ob Kopfhörer oder Komplett PC

    14 Tage!

    Lg
    Sammy
     
  6. 23. Dezember 2008
    AW: Umtauschrecht

    naja mir geht nur darum ob es auch gilt wenn er vorher schon nen headset hat und das auf garantie umgetauscht hat^^ den im endeffekt hatte er dort kein recht mehr auf geld das war schon 3 monate alt^^
     
  7. 23. Dezember 2008
    AW: Umtauschrecht

    Das muss er ja nicht an die große Glocke hängen. Ob er jedoch das Geld vom Headsez (alt) und HEadset (neu) wiederbekommt, vermag ich zu bezweifeln da sie ja schon am alten headset rumgemosert haben.
    Aber das neue bekommt er Garantiert umgetauscht, auch wenn kein Kassenbon mehr da ist.
    Dann brauch er aber einen Zeugen der gesehn hat, dass er es da gekauft hat.
     
  8. 23. Dezember 2008
    AW: Umtauschrecht

    naja es ist ja net das sie gemosert haben er hat halt sein altes headset heute umgetauscht dafür nen verrechnungszettel bekommen und 50 euro dazugetan und sich neues geholt naja und deshalb frage ich mich nun kriegt er alles wieder also die vollen 110 euro oder wieder so nen zettel mit 60 euro und die 50 ausgezahlt den er hat überhaupt kein bock hinzufahren für nichts dauert aus seinem kaff immerhin 2h xD
     
  9. 23. Dezember 2008
    AW: Umtauschrecht

    Wenn er ein HEadset für 110 Euro hat dann hat das Headset den PC schon mit drinne was.
    Kann er lieber bei Ebay oder so reinstellen bringt mehr.
     
  10. 23. Dezember 2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: Umtauschrecht

    Vorsicht!

    Gesetzlich gibt es es Rückgaberecht im Einzelhandel(Ladenkauf)
    Meistens ist das Kulanz vom Laden...

    Nur beim Haustür- und Fernabsatzgeschäften gibt es ein Rücktrittsrecht...

    Deswegen sind einige Aussagen die hier von manchen Usern geschrieben wurden falsch,

    Da fragt man sich ob er seine eigenen Links überhaupt liest, da stehts genauso....also klickt mal auf den Link und lasst euch Belehren das der Laden es nicht zurück nehmen muss.
     
  11. Video Script

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