Frage bezüglich: Probezeit und Überrot gefahren.

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von Thug_Life, 1. Januar 2009 .

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  1. 1. Januar 2009
    Hi RR,

    ich habe da ein problem und zwar:

    Bin ich am Dienstag im Firmen Auto und mit meinem Gesellen über Rot gefahren.
    Als ich über die Ampel drüber war sah ich im Rückspiegel auch gleich das schöne Blaue Licht.

    Als ich ihm mein Führerschein und Perso gab, habe ich mich mit dem anderen Polizisten unterhalten.
    Er sagte zu mir das sie keine genau Messung gemacht haben sonder es selbst nur per Auge gesehen haben und es eigentlich irgend eine Zeitmessung für das über Rot fahren gibt.

    Dazu sagte er zu mir das es eine Ordnungswidrigkeit war, ist das was anderes als ein bussgeldverfahren? Oder wird aus einer Ordungswiedrigkeit ein Bussgeldverfahren.

    Das grosse übel ist aber das ich in der Probezeit bin und soweit ich weiss darf mann in der Probezeit keine Punkte kassieren und fürs über rot fahren gibt es 50 € Bussgeld, 20€ Bearbeitungsgebühr und 3 punkte in Flensburg.

    Da ich es nicht genau weiss wollte ich mal ein paar leute von euch fragen ob ihr euch damit auskennt, denn ich hab kein bock mein Lappen abzugeben, von mir aus bezahl ich auch 300€ hauptsache ich muss ihn nicht abgeben, da ich ihn auch für die Arbeit brauche.

    Hoffe auf hilfreiche Beiträge,

    MFG Thug_Life.
     
  2. 1. Januar 2009
    AW: Frage bezüglich: Probezeit und Überrot gefahren.

    Also du kriss punkte, die probe zeit verlängert sich um 2 jahre, du musst eine nachschulung machen und du wirst den lappen glaub ich fuer 1 monat abgeben muessen aber den zeitraum kann man sich glaube ich aussuche
     
  3. 1. Januar 2009
    AW: Frage bezüglich: Probezeit und Überrot gefahren.

    du bekommst kein fahrverbot.......

    hier kannste alles nachlesen, da es ja ein paar änderungen gegeben hat...



    http://www.bussgeldkataloge.de/
     
  4. 1. Januar 2009
    AW: Frage bezüglich: Probezeit und Überrot gefahren.

    Bei einem Rotlichtblitzer wird eigentlich gemessen, wie lange schon rot geleuchtet hat, ehe du drübergefahren bist. Unter einer Sekunde Rot gibts nur Bußgeld und Punkte. Über eine Sekunde Rot gibts oben drauf noch 1 Monat Fahrverbot.
    Da die Polizei nicht messen konnte, wirst Du nur ein Bußgeldbescheid über 125 € und 3 Punkte bekommen. Da Du in der Probezeit bist, heißt das 2 Jahre Probezeitverlängerung + Nachschulung. Die Nachschulung kostet auch ca. 300-400 €.
    Deinen Lappen darfst Du behalten!

    Gruß
     
  5. 1. Januar 2009
    AW: Frage bezüglich: Probezeit und Überrot gefahren.

    "Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt

    (auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 90,- EUR; 3 Punkte
    mit Gefährdung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
    mit Sachbeschädigung 240,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

    bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
    mit Gefährdung 320,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
    mit Sachbeschädigung 360,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

    Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil

    vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 70,- EUR; 3 Punkte

    den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,- EUR; 3 Punkte

    den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen
    behindert 60,- EUR; 3 Punkte
    gefährdet 75,- EUR; 3 Punkte"

    probezeitverlängerung, nachschulung und co. kommen noch dazu.

    Mfg Schmidt!
     
  6. 1. Januar 2009
    AW: Frage bezüglich: Probezeit und Überrot gefahren.


    Das da sind doch noch die alten Sätze oder???
    Ist doch alles erhöht worden...
     
  7. 1. Januar 2009
    AW: Frage bezüglich: Probezeit und Überrot gefahren.

    Also theoretisch könntest du das ganze auch leugnen denk ich mal, weil die das ja nur per Auge gemessen haben und es sein könnte, dass du doch noch bei Gelb drüber warst....
     
  8. 1. Januar 2009
    AW: Frage bezüglich: Probezeit und Überrot gefahren.

    ja lappen abgeben muss er nicht, wie gesagt punkte aber glaube nur 1 oder 2 und halt das bußgeld sowie aufbauseminar das glaube ich kostet so 250 euronen und beinhaltet eine praktische stunde und ein paar theoriestunden(muss bei ner fahrschule gemacht werden)
     
  9. 1. Januar 2009
    AW: Frage bezüglich: Probezeit und Überrot gefahren.

    Also normalerweise hat man seinen lappen los wenn man einen punkt bekommt
    das wird wohl auf ne nachschulung hinauslaufen
     
  10. 1. Januar 2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: Frage bezüglich: Probezeit und Überrot gefahren.

    mein thread bzgl bußgeldkatalog hilft bestimmt auch wenn es evtl abweichungen gibt da meiner ja ab 1.1 gilt

    Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009 - RR:Board

    was jetzt deine frager angeht... ich würde sagen schein is weg weil soweit ich weis gibts doch bei über rot fahren sofort fetten stress oder!? meine mum is vor paar monaten mal bei ner ziemlich beschissenen kreuzung ausversehen bei rot über die ampel gefahren weil die nächste ampel grün war und sie die für die geltende mit der näcghsten verwechselt/verbunden hat, polizei hats natürlich gesehen und meinten normalerweise müssten wir ihnen den schein nehmen aber wir drücken ein auge zu weuils ne scheiss kreuzung ist und es 2 uhr nachts ist

    also von daher vllt hilft dir das weiter... sag auf jeden fall bescheid was rausgekommen ist

    mfg ilovevalla
     
  11. 2. Januar 2009
    AW: Frage bezüglich: Probezeit und Überrot gefahren.

    Nur um das nochmal ganz genau klarzustellen^^ In dem aktuellen Bußgeldkatalog steht dieses im Bezug auf Fahren über eine Rote Ampel:
    Zum Thema Probezeit:
    Es gibt A und B Verstöße, dazu sagt der aktuelle Bußgeldkatalog:
    Auflistung A und B Verstöße:
    Man bemerke das fett gedruckte.

    Demnach musst du zu einem Aufbauseminar hast 2 Jahre mehr Probezeit aber KEIN FAhrverbot, wenn du dich an das Aufbauseminar hälst.

    Wurde zwar schon gesagt aber ich wollts nochmal ganz genau belegt hinschreiben.
     
  12. 2. Januar 2009
    AW: Frage bezüglich: Probezeit und Überrot gefahren.

    Das nenn ich Pech gehabt
    Ich bin gestern mit meiner 125er ausversehen über ne Kreuzung geheizt hatte das rot iwie voll verplant und dann direkt vorne Stand nen Bullenfahrzeug, das schon stand und ich voll rüber er schaut mich an ich mach so Piece und er wingt mir zu :angry: . Ich kannte ihn nicht das soll man dazu sagen....
    ICh meine aber die wird Verlängert um 2 Jahre und Verkehrserziehungkurs...

    1312 sag ich da nur...
     
  13. 2. Januar 2009
    AW: Frage bezüglich: Probezeit und Überrot gefahren.

    meine schwester musste damals ne nachschulung machen !

    und noch strafe bezahlen , weiss aber nicht mehr wieviel das war
     
  14. 2. Januar 2009
    AW: Frage bezüglich: Probezeit und Überrot gefahren.

    Das wurde mir auch aufgedrückt und ich hatte einen selbst verschuldeten Autounfall (ohne Alk oder sontiges). Ich denke du kommst besser davon, weiß es aber nicht genau.
     
  15. 2. Januar 2009
    AW: Frage bezüglich: Probezeit und Überrot gefahren.

    Ok danke an alle die hilfreiche beiträge gepostet haben.

    Das wird dann eine Strafe geben, Verlängerung der probezeit und eine nachschulung.
    Verdammt schon wieder unnötig geld verballern nur weil ich nicht 30 sekunden warten wollte, jaja so is das.

    Ich hatte fast ein jahr probezeit rum, heisst das ich kriege jetzt 3 jahre probezeit oder fängt die dann einfach wieder bei zwei an.
    Da es verlängerung heisst glaube ich mal 3 jahre werden es oder ?

    EDIT: Wenn mir sowas nochmal passiert, kriege ich dann nochmal die gleiche strafe oder können sie ihn mir dann weg nehmen da ich wiederholungstäter und noch in der Probezeit bin.
     
  16. 2. Januar 2009
    AW: Frage bezüglich: Probezeit und Überrot gefahren.

    Wenn du ein Jahr um hast, hast du noch 3 Jahre in Probezeit vor dir.

    Wenn du nochmal bei sowas erwischt wirst, dann kriegst du nen Brief wo drin steht, dass dir der Besuch bei einem Verkehrspsychologen empfohlen wird. Mehr nicht.
     
  17. 3. Januar 2009
    AW: Frage bezüglich: Probezeit und Überrot gefahren.

    OK Danke.

    Hier habt alle ne BW bekommen, danke nochmal an alle.

    CLOSED.
     
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