Garantieanspruch / Reklamation bzgl. Handytasche

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von CoCo, 4. Januar 2009 .

  1. 4. Januar 2009
    ich hab am Freitag bei einem Elektrogroßhandel eine Handytasche mit Gürtelklip von Sony Ericsson gekauft.

    Zuhause erstmal ausgepackt, und wie beschrieben den Klip von der Tasche abgemacht.

    Dabei ist mir ein Kunststoffteil vom Klip abgebrochen.


    Der Verkäufer hat mit dem Abteilungsleiter gesprochen (ohne meinem beisein) und meinte das der Klip doch auch so halten würde...

    Das einzigste was die mächen könnten, wär es nach Sony Ericsson einschicken, ob es sich um ein Materialfehler handelt.

    Ich weiss ja nicht, ob der Großhandel die Handytasche wirklich einschickt. Kann ich den Nachweis verlangen? Sprich die Rückantwort von Sony Ericsson?

    Auf dem Kassenbong steht:

    Kann ich jetzt auf Umtausch bestehen bzw das ich mir dann eine andere Tasche aussuche?
     
  2. 4. Januar 2009
    AW: Garantieanspruch / Reklamation bzgl. Handytasche

    wenn der klip nicht mehr so funktioniert bzw nicht mehr so hält, wie er das im originalzustand tut, dann kannst du selbst entscheiden, ob sie das reparieren sollen oder ob du eine neue tasche willst, es sei denn eine der beiden möglichkeiten ist unverhältnismäßig teurer als die andere (was ich allerdings nicht glaube). da so eine tasche nicht teuer ist, kannst du schon eine neue verlangen. wenn das keiner macht, dann kannst du denen sagen, dass das im §439 BGB (Nacherfüllung) steht und die das machen müssen. aber wie gesagt, wenn der klip noch normal hält siehts schlecht aus, da müsste der laden schon sehr kulant sein.

    ob du die rückantwort verlangen kannst, weiß ich nicht, aber ist das nicht egal, wenn du die tasche sowieso ganz (repariert) wiederbekommst?
     
  3. 4. Januar 2009
    AW: Garantieanspruch / Reklamation bzgl. Handytasche

    normalerweise müsstest du eine neue tasche bekommen
    da ich mir nicht vorstellen kann das man soetwas reparieren kann
    ich denke aber schon das du die antwort lesen darfst
    weil sonst könnten die dir ja i-ne vor labern
    einfach mal nett fragen
    dann wird das auch
     
  4. 4. Januar 2009
    AW: Garantieanspruch / Reklamation bzgl. Handytasche

    Naja, drauf bestehen kannste meines wissens nicht.
    Aber Reklamiere es doch einfach, lass dir nen Gutschein ausstellen und kauf dir das gleiche Teil nochmal?

    "Die rückgabe ist ohne grüne genemigt" fällt mir hierzu ein
    also kannst hingehen und musst denen nichma nen grund nennen.
    un wenn dann sag das es irgendwie abgefallen is oda so
    (bzw: das du (hab das doch richtig verstanden oda?) angst hast, dass dein handy ''abfält'.

    mfg.
     
  5. 4. Januar 2009
    AW: Garantieanspruch / Reklamation bzgl. Handytasche

    Du kannst es auch selbst bei Sony Ericson auf Kulanz einschicken. Funktioniert auch meistens.
    Ansonsten wird dir der Händler mit ein bisschen Druck auch eine neue geben müssen.
    Außer dir ist der wirklich unglücklich abgebrochen ,d.h. das er eig. gut verarbeitet und fest war und du z.B. durch hohe Kraftaufwendung den stick zerbrochen hast.
     
  6. 4. Januar 2009
    AW: Garantieanspruch / Reklamation bzgl. Handytasche

    hi soweit ich weiss hast du bei allen sachen die man kauft anspruch auf bis zu 14-rückgaberecht (ohne begründung ), und natürlich kannst du auf den umtausch bestehen hast ja bezahlt und willst ja jetzt nicht solange warten bis sony ericsson dir die handytasche wieder zurückschickt, kannst ja auch so begründen im elektromarkt!!

    mfg:golf3v8
     
  7. 4. Januar 2009
    AW: Garantieanspruch / Reklamation bzgl. Handytasche

    Eigentlich ja. Bei mir war auch mal so ein ähnlicher Fall und da haben sie es gegen den Kassenbelegt ausgetauscht. Wenn die das nicht machen wollen zeig ihnen was auf dem Kassenbon steht.
     
  8. 4. Januar 2009
    AW: Garantieanspruch / Reklamation bzgl. Handytasche

    Mir kommt es darauf an, das ich diese Tasche nicht mehr haben will.

    1. weil der Klip abgebrochen ist.
    2. weil die Verarbeitung schlecht ist

    Also kann ich nach §439 BGB (Nacherfüllung) bestehen ein gleichwertiges Produkt zu bekommen.

    Also könnte ich dann, wenn ich die Tasche abholen kann, auch ohne Angabe von Gründen zurück geben. (Laut den 14 tage Rückgaberecht?)
     
  9. 4. Januar 2009
    AW: Garantieanspruch / Reklamation bzgl. Handytasche

    Naja, hingehen und sagen, dass du wie erwähnt, angst hast das dein handy rausfällt...
    weil wenn das kaputt is kann ja auch noch mehr kaputt gehen...
    vlt. is das ja eins von 1000 produkten an denen wirklich nichts stimmt weil die maschinen kaputti waren

    ja ^^
     
  10. 4. Januar 2009
    AW: Garantieanspruch / Reklamation bzgl. Handytasche


    Okey,
    auf deren Homepage steht was von 8 Tage Rückgaberecht...

    Aber nur von Originalverpackter Ware. Aber ist ja jetzt auf... weil benutzt
     
  11. 4. Januar 2009
    AW: Garantieanspruch / Reklamation bzgl. Handytasche

    jap kannst du. Du kannst entweder das geld zurück verlangen oder ein Produkt, das genau so viel kostet.

    Wenn die das nicht machen wollen,druck diesesn Paragraph einfach aus dagegen können die nml nichts machen.
     
  12. 4. Januar 2009
    AW: Garantieanspruch / Reklamation bzgl. Handytasche

    naja... wenn sie das jezz bei sich haben, dann sind die 8 tage ja vorbei...
    aba meiner meinung nach steht es im gesetzt, dass es 14 tage sind... hab noch nie was anderes gehört...


    musst die verpackung nur mit bringen
    kann offen oda kaputt sein...
    man muss es nur erkennen können
     
  13. 4. Januar 2009
    AW: Garantieanspruch / Reklamation bzgl. Handytasche

    ich kann mir nicht vorstelln dass sony da nen terz macht notfalls werden sies aufm kulanzweg regeln, weil die meisten kunden von sony ja in ihrem leben tausende von euros bei denen lassen
     
  14. 4. Januar 2009
    AW: Garantieanspruch / Reklamation bzgl. Handytasche

    nicht ganz, das rückgaberecht von 14 tagen ist nur beim versandhandel gesetzlich, hier ist es einfach ein privileg was man hat. und das geht auch wirklich nur bei originalverpackter ware, in dem fall geht das also hier nicht.

    geld zurückverlangen ist auch nicht ganz so einfach (es sei denn sie machen es einfach aus kulanz).
    gesetzlich ist es so, dass sie dir die ware 2 mal nachbessern müssen, das heißt umtausch oder reparatur, je nachdem (wie oben beschrieben). erst nach diesen 2 "fehlversuchen" der nachbesserung (d.h. quasi die 3. tasche die du dann hast und defekt ist) kannst du vom kaufvertrag zurücktreten, also dein geld zurückverlangen und die tasche abgeben.
    es kann trotzdem nicht schaden, mal dort nachzufragen, einige händler und märkte geben dir das geld sofort zurück. die regelung mit den 2 nachbesserung ist nur das gesetzliche minimum für den händler.

    Gruß
    ChaX
     
  15. 4. Januar 2009
    AW: Garantieanspruch / Reklamation bzgl. Handytasche

    Das ist doch mal eine Aussage, mit der ich was anfangen kann.

    Gut dann will ich mal auf eine neue Tasche hoffen.
     
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