Freistellungsauftrag für Kapitalerträge?

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Ekol, 6. Januar 2009 .

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  1. 6. Januar 2009
    Ich würde ma gerne wissen was das bedeutet: Freistellungsauftrag für Kapitalerträge
    Hab heute ein TagesgeldKonto eröffnet. Und die Mitarbeiterin hat mir versucht das in kurzen Schritten zu erklären,nur ich hab das nicht so richtig Verstanden. Sie meinte halt : Wenn ich jetzt bei denen ein Konto eröffnet hab,und zu einem späteren Zeitpunkt,woanders ein Konto eröffne,das ich denen bescheid geben muss.Und irgendwas mit Steuern bis zu 800 Euro,das nichts versteuert wird. Muss ich wirklich,bescheid geben wenn ich z.b. in paar Monaten mein Geld bei VolkswagenBank überweise ? Kann mir jemand in Jugendsprache erklären, wie ich das so zuverstehen hab^^ für jeden gibts natürlich wie gewohnt 10Punkte.


    Mfg Ekol
     
  2. 6. Januar 2009
    AW: Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ?

    Naja da hättest du nur kurz bei Google vorbeischauen können
    Aber das habe ich nun für dich gemacht...

    lexikon/freistellungsauftrag-fuer-kapitalertraege

     
  3. 6. Januar 2009
    AW: Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ?

    Moin Moin,

    seit dem 01.01.2009 gibt es in Deutschland die Abgeltungssteuer, d.h alle Kapitalerträge über deinem Pausch/Freibetrag von 801 € musst du mit 25% versteuern.

    Beispiel:

    Du bekommst 900 € an Zinsen so sind 801 € frei und 99 € werden mit 25% + Soli (5,5% darauf)
    versteuert

    = 99*0,25 = 24,75 davon nun nochmal 5,5% sind 1,36 € du musst also von den 99 € 26,11 € versteuern

    du bekommst also nur 72,89 € ausgezahlt.

    Du kannst deinen Freistellungsauftrag auf verschiedene Banken verteilen. Also 100 € bei der einen 50 € bei der anderen. Musst du halt nach deinen Bedürfnissen abstimmen.

    Mfg Dr. Mario
     
  4. 6. Januar 2009
    AW: Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ?

    Und wozu war meine Unterschrift gewesen ? Ich meine die paar tausender die ich angelegt hab werden doch niemals über 800 Euro sein.
     
  5. 6. Januar 2009
    AW: Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ?

    naja die Bankberaterin hat deinen kompletten Freistellungsauftrag ausgeschöpft, wahrscheinlich um dich an das Institut zu binden oder weil Sie es für die einfachste Variante hielt ohne großen Zeitaufwand das Thema abzuhandeln.

    Da es sich um Steuern handelt ist bei einem Freistellungsauftrag immer eine Unterschrift notwendig.(auch bei einer Änderung)

    ich hoffe ich konnte deine Fragen beantworten oder noch was unklar? helfe gerne

    mfg Dr. Mario
     
  6. 6. Januar 2009
    AW: Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ?

    Kann man das eigentlich umgehen? Abgesehn von Offshorekonten
     
  7. 6. Januar 2009
    AW: Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ?

    Es geht ja in dem Fall nicht wie viel Geld drauf ist. Sondern wieviel Zinsen / Dividende deine Aktien bzw. dein Kapital abwerfen.

    Du splittest deine 801 € nach Bedarf auf die verschiedenen Institute.

    Oder bekommst du schon mehr als die 801 € ?
     
  8. 6. Januar 2009
    AW: Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ?

    Vielen Dank Mario.Hast mir sehr weiter geholfen. Nur meine letzte frage für heute abend,bin ich den wirklich verpflichet,falls ich mal woanders ein Konto eröffne,wo ich jetzt z.b. bei Dresdner bank 3000euro angelegt hab und jetzt z.b. bei Ge Money Bank 1000Euro anlege.Muss ich den wirklich Dresdner Bank bescheid geben das ich jetzt zum Beispiel bei Ge Money Bank ein Konto hab ? Du hast ja eben so schön gesagt,man kann hier bei Bank X anlegen,bei Bank Y anlegen.Dabei umgeht man ja dieses Gesetz am Ende kann doch z.b. Finanzamt gar nicht wissen wo ich überall ein Konto hab oder ?
     
  9. 6. Januar 2009
    AW: Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ?

    Nö du kannst ja einfach zu der Bank gehen und sagen, du möchtest den Freistellungsauftrag auf deinen gewünschten Betrag ändern.

    Es geht die ja nichts an warum! Ist eine Sache von 5 min und eine Unterschrift von dir ;-)

    Also nichts falsches von denen sagen lassen, wenn die von dir wissen wollen wo du dein Geld hast, das geht die ja nichts an.

    Du darfst halt nicht mehr als 801 als Lediger freistellen, da es sonst vom Finanzamt tierischen Ärger gibt, wenn du diesen Betrag übersteigst.

    Mfg Mario
     
  10. 6. Januar 2009
    AW: Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ?

    alles klar mario.Vielen Dank nochma.Wenn im Zukunft etwas Lebenswichtigeres gibt,melde ich mich bei dir.
     
  11. 7. Januar 2009
    AW: Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ?

    Per Kapitalgewinne könnte es die 801€ schon übersteigen - daher meine Frage, ob man das iwie umgehen kann. Legal wäre ja am besten. Gibt es schlupflöcher? Mach ich mich bei der Frage danach eigentlich schon strafbar?
     
  12. 7. Januar 2009
    AW: Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ?

    Haha... hatte dazu mal ein Thread gemacht - kannst ja mal suchen, war auch hier ..

    aber ich sag mal so
    grundsätzlich: nein

    und nein nur weil du fragst wird das finanzamt morgen nicht bei dir klopfen - ist das recht jedes brügers sich zu informieren
     
  13. 7. Januar 2009
    AW: Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ?

    das finanzamt macht dann kein tierischen ärger.. weil in den meisten fällen 25% von der bank abgezogen wird und diese die dann das finanzamt überweist bzw muss man selber die 25% abführen. ärger gibt es erst, wenn du probierst die 25% einzubehalten..
     
  14. 7. Januar 2009
    AW: Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ?

    Wenn ich jetzt z.B. über ein anderes EU Land sagen wir mal England oder Schweden mein Depot etc. führen würde, dann müsste ich keine Abgeltungssteuer etc. bezahlen sofern ich das Geld in Schweden versteuere bzw. nicht versteuere wenns dort sowas nicht gibt? Dadurch würde ich diese ja umgehen. Aber wenn ich das Geld dann nach Deutschland sagen wir mal überweisen würde, wäre es doch wieder Schwarzgeld oder?
     
  15. 7. Januar 2009
    AW: Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ?

    quatsch .. informier dich mal !

    du bist dazu verpflichtet 25% deiner gewinne die du im ausland gemacht hast ( ich geh bei dir von zinsen aus ) zu versteuern -> solltest du das nicht machen kommt das finanzamt zu dir, weil du steuern hinterziehst
     
  16. 7. Januar 2009
    AW: Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ?

    Für diejeninigen, die noch kein Einkommen haben oder nur sehr wenig einkommen:

    NV-Bescheinigung. Damit könnt ihr soviel anlegen wie ihr wollt, also auch über den steuerfreibetrag.
     
  17. 7. Januar 2009
    AW: Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ?

    hey danke - ne idee bis wieviel € das zählt?

    Liegt der Bank eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor, nimmt sie auch oberhalb der Grenze von aktuell 7.664 Euro zuzüglich des Freibetrages von 801 Euro und 36 Euro Sonderaushabenabzug keinen automatischen Steuerabzug vor. Anleger mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung, deren Kapitalerträge bzw. Einkünfte im Kalenderjahr doch die Grenzwerte übersteigen, müssen eine Steuererklärung einreichen und die erzielten Einnahmen nachträglich versteuern!


    ...
     
  18. 8. Januar 2009
    AW: Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ?

    was meinst du mit "bis wieviel euro"?
     
  19. 11. Januar 2009
    AW: Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ?

    Moin,

    eine Nichveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) gilt für Leute, die ein geringeres Einkommen als 7664 € haben.

    Die Möglichkeit die Abgeltungssteuer zu umgehen ist mMn in steueroptimierte Produkte zu investieren.

    Mfg Dr. M
     
  20. 12. Januar 2009
    AW: Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ?

    wobei du dafür jetzt schon zu spät dran bist...

    Abgeltungssteuer auf alle Finanz-Erträge: egal ob kursgewinn, dividende, oder zins..

    bis 31.12. wärs noch möglich gewesen
     
  21. 13. Januar 2009
    AW: Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ?

    kann man das nicht weiter beantragen? geht ja beim freistellungsauftrag auch nachträglich.
     
  22. 14. Januar 2009
    AW: Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ?

    Was heisst das jetzt eigentlich ?

    Wenn ich z.b. mein Geld bei der Dresdner Bank angelegt hab und zum späteren Zeitpunkt wo anders anlegen möchte muss ich das dann bei der Dresdner Bank melden ? Wie läuft das dann ab ?
     
  23. 14. Januar 2009
    AW: Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ?

    ziehst dein geld von der bank runter - ziehst den freistellungsbetrag zurück und machst das dann alles neu bei der neuen bank
     
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