Folgende eBay Fallsituation.. wer hat recht?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von pohuist, 11. Januar 2009 .

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  1. 11. Januar 2009
    Wie würde folgende Fallsituation geregelt?

    - Käufer A ersteigert über eBay von Verkäufer B ein Elekto Artikel.

    - Käufer behauptet, dass der Artikel beim Versand (versicherter Versand) wohl einen schaden abbekommen hat. Wahr oder nicht Wahr ist jetzt mal dahingestellt

    - Versandanbieter stuft die Verpackung als nicht AGB konform ein, und schließt eine Haftung aus. Stellt jedoch fest, dass die Verpackung äußerlich unversehrt ist. ==> Versicherungsbetrug, seitens des Käufers?

    Muss der Verkäufer den Artikel zurück nehmen, Preis oder einen Teil des Preises zurückerstatten?
    Wie wäre wohl die Reaktion seitens eBay?
     
  2. 11. Januar 2009
    AW: Folgende eBay Fallsituation.. wer hat recht?

    Kommt drauf an -> Privatverkäufer? Weil in diesem Fall ist Umtausch ja ausgeschlossen und im Normalfall kann der Käufer ja entscheiden, welche Versandart ausgewählt wird.. Falls ich mich irre, bitte korrigieren.

    Rein rechtlich musst du aber glaub ich nichts zurücknehmen!
     
  3. 12. Januar 2009
    AW: Folgende eBay Fallsituation.. wer hat recht?

    Käufer & Verkäufer sind beide als private ebayer angemeldet
     
  4. 12. Januar 2009
    AW: Folgende eBay Fallsituation.. wer hat recht?

    das zitat bindet wohl rechtlich niemanden, aber immerhin gibt ebay den hinweis... kann denn in konkretem fall keine einigung erzielt werden? beharren beide seiten auf ihrer ansicht?
     
  5. 12. Januar 2009
    AW: Folgende eBay Fallsituation.. wer hat recht?

    Der Käufer muss die Ware zurücknehmen und den Kaufpreis zurückerstatten ... eventuell einen scharfen Brief schreiben, ungefähr: Sie haben 14 Tage Zeit, den Betrag XY auf das Konto XXXXXX zu überweisen, ansonsten werde ich meinen Anwalt einschalten, was mit erheblichen Mehrkosten für Sie verbunden wäre!!

    Der Ausschluss von Gewährleistung ist gegen die AGB!!
    Und das ist ein Fall, in dem die Gewährleistung eintritt!!

    mfg
    daydreamer
     
  6. 12. Januar 2009
    AW: Folgende eBay Fallsituation.. wer hat recht?

    Ich würde tippen das der Verkäufer schuld hat und den Schaden zahlen muss bzw es ersetzen muss.
    Alles andere wäre nicht fair.
    Aber ich weiss es leider nicht genau ;(
     
  7. 12. Januar 2009
    AW: Folgende eBay Fallsituation.. wer hat recht?

    noch ne idee: der verkäufer hat sich ja einverstanden erklärt, ein versichertes paket zu schicken und der käufer hat ja auch dafür gezahlt. aber der verkäufer hat gar kein versichertes paket gesendet, da er sich nicht an die AGBs der versandtfirma gehalten hat, also war die sendung nicht richtig versichert, also ist die schuld beim verkäufer --> geld zurück
     
  8. 12. Januar 2009
    AW: Folgende eBay Fallsituation.. wer hat recht?

    denke auch dass die schuld beim verkäufer liegt, denn er hat laut dem versandunternehmen den fehler gemacht und falsch verpackt o.ä.
    da sollte man aber auch noch prüfen ob der fehler nicht doch beim versandunternehmen liegt, die das paket angenommen und auch zugestellt haben. bei verletzungen der agb hätten die das nämlich nicht machen sollen(denke ich mal), da müsste man aber die agbs nochmal überprüfen.
     
  9. 12. Januar 2009
    AW: Folgende eBay Fallsituation.. wer hat recht?

    eBay den Fall melden.

    Die können euch besser helfen.
     
  10. 12. Januar 2009
    AW: Folgende eBay Fallsituation.. wer hat recht?

    Leider falsch!

    Ein privater Verkäufer braucht erstens keine AGB.

    Zweitens kann, wenn der Verkäufer nicht gewerblich handelt, die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Dies muss aber dann explizit bei der Auktion angegeben werden, ansonsten gilt die gesetzliche Gewährleistung.
     
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