ach darf man sich wehren?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von ThoCla, 19. Januar 2009 .

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  1. 19. Januar 2009
    hallo mal ne frage..stellt mal vor es bricht jemand bei euch ein..ihr geht nachts die treppe runter und seht ihn im wohnzimmer? wie darf man sich verhaltne? ...darfi ch einen knüppel nehmen und ihn über die rübe ziehen? wenn ich sage ey was machst du da,..und er gemütlich weiter einpackt und sich denkt ach das ist eh ein kleiner ****** und bis der die bullen holt bin ich weg...darf ich dann iwas nehmen und direkt auf ihn drauf gehen oder könnte ichmaximal hingehen und am anderen ende des dvd-players ziehen und sagen LASS LOS ? lol ich weiß ne schwachsinnige frage, aber ich muss das ja wisen..ich glaube ich würde mit meinem teleskopstock einfach draufhauen
     
  2. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    ich denke du darfst ihn überwältigen auch mit einem knüppel oder so, darfst ihn halt nit umbringen oder schwer verletzen dneke ich
     
  3. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    hahah hab letztens einen artikel über so ein thema gelesen.. und da sagen die Polizei:
    "Bleiben sie ruhig, greifen sie den angreifer nicht an, sperren sie sich ein und rufen sie die polizei!"

    ich kann darüber nur lachen... ich würd natürlich versuchen den einbrecher zu schlagen.. hallo der denkt echt der kein einfach meine bude ausräumen!?X(

    Und dann würde ich der Polizei sagen der hat mich angegriffen..
     
  4. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    Jop, wenn er in deinen Besitz Einbricht gilt das ja als Hausfriedensbruch und du darfst ihn überwältigen, hauptsache nich umbringen...das wär dann ne heikle angelegenheit.

    Vom Bekannten hab ich ma ne Story gehört, der is mitten in der Nacht runter gegangen, weil er was gehört hatte und da steht auch wirklich son Typ in schwarzen Klamotten..der hat sich dann total erschreckt als er meinen Bekannten gesehen hatte....
    Mein Bekannter hat ihm dann ruhig erklärt das er, wenn der Einbrecher jetzt sofort verschwindet und 50 € fürs kleine kaputte Fenster da lässt ihn nicht anzeigen wird...
    Mit leicht hängenden Schultern is der dann abgezogen xD...
    Aber das is wohl eher die seltenheit.

    Ich persönlich würd im eins überbraten und wahlweise um Hilfe ausm Haus rufen....
     
  5. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    also cih weiss nicht ob mans draf... aber da der spacko in mein haus eingebrochen ist und gegen das gesetzt verstossen hat, würde ich ihn entweder so verkloppen, nen todi nehmen einen basi... irgendwas was hier so rumliegt...
    Weil soweit ich weiss kannst du nicht warten bis er dir zu winkt und sagt: hey kein stress brech hier nur ein...!
    Stell dir vor er bemerkt dich und hollt ne knarre und schiesst dich ab!?

    Also ich glaub hier kann man aus notwehr handeln wie man will. z.b. in den USA schiessen sie ja da regelmässig die einbrecher mit ner pumpgun weg...
     
  6. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    Was denkst du denn vom Einbrecher? Glaubst du der räumt einfach so dein Haus weiter aus, wenn du kommst?

    Der wird entweder versuchen zu flüchten oder dich angreifen. Wenn er dich angreift, darfst du dich natürlich wehren - Notwehr -, wenn er flüchtet, musst du halt hinterher, wenn du willst dass die Polizei ihn gleich hat!
     
  7. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    falls das bei mir passieren würde, direkt angreifen und nicht wie die polizei meint einsperren und die polizei anrufen!
    erst den einbrecher außer gefecht setzen und dann die polizei anrufen!
     
  8. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    solang du den kerl nicht schwer verletzt darfste dich ruhig mit dem prügeln wenn du spaß dran hast^^
    die frage is halt nur das sone gute idee is, manchmal tragen die ****** dann noch ne waffe bei sich...
    Bekanntem von mir is sowas passiert, der hat auch jemanden gehört is runter gegang wollt auf den los gehn und da zückt der typ ne waffe X)
    Am ende is der dann trotzdem sofort abgehaun und das is nochmal glimpflig ausgegang, aber vorsichtig sollteste trotzdem sein
    aber wenn du grad zu viel wut im bauch hast und das son hänfling is dann wünsch ich dir viel spaß und dem ne menge knochenbrüche
     
  9. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    Also ich glaube, dass man in angemessen Maße sich wehren darf. Aber egal wie es vor Gericht aussieht; ich habe lieber eine Anzeige wegen Körperverletzung, als keine Einrichtung mehr.

    MfG
     
  10. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    also von meinem alten Lehrer weiß ich noch.....

    du darfst ihn nicht schlagen....nur wenn er auf dich los geht....
    du kannst nur versuchen ihn festzuhalten oder so...
    aber wenn du ihn verletzt (stark) gilt das nicht mehr unter notwehr,,,
     
  11. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    wär mir in dem moment egal, 1. würde mein hund ihn schon lang zerfetzen wenn er unten reingekommen wär, wäre das nich der fall und der hund wäre in meinem zimmer würd ich ihn 1. loslassen und auchnoch aufhetzen, 2. selbst auf den/die drauf gehen, mit oder ohne messer wär mir in dem moment auch egal.. ich lass mir doch nicht das haus von inem assi ausräumen, da kann ich mich doch nich einschliessen un nach hilfe rufen
    Am besten sollte jemand einbrechen wenn ich dicht oder sonst was bin, dann würde derjenige der bei mir einbricht sich wünschen da niemals reingegangen zu sein..
     
  12. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    Jeder meint ja ich würde drauf gehen etc könnt ihr garnicht sagen wenn dunkel ist und jemand ist dort kriegt man erstmal nen schock hatte ich auch schon^^...
    Mein stiefvater wollte grade hoch gehen hat überall licht ausgemacht und hört mich runter gehen hat sich inne dunklen ecke versteckt und mich erschreckt hab aus reflex in die richtung geschlagen (habe ihn nicht getroffen) aber mein herz war inne hose..^^
    Ja ich würde den einbrecher irrgendwie angreifen^^...
     
  13. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    lol? was habt ihr hier alle für ne fantasie? ich will einen von euch sehen, wie er fest entschlossen nach iwas greift und dem kerle eins überzieht...

    also in meiner fantasie hau ich dem nich nur eine rüber, sondern verpass dem noch nen Kame-Hame-Ha und brech ihms genick!!

    naja, also ich hätte erstma schon son bissel schiss vor dem kerle, weil wer weiß, was der so in seinen klamotten versteckt hält...
     
  14. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    ich würd ihn krankenhausreif prügeln...mir egal, auch wenn ich dann anzeige hab....is ja notwehr, wer weiß, was der einbrecher so machen koennte...
     
  15. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    Natürlich darfst du einen Einbrecher zur Strecke bringen - also allerhöchstens K.O. schlagen, nicht töten oder so.
    Wenn er dich angreift, darfst du dich auch wehren. Da der Mann kein Recht hat, einfach dein Zeug mitzunehmen, darfst du dich da auch wehren. Notfalls auch mit Gewalt. Die Frage ist nur, wie ratsam das immer ist...
     
  16. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    Du darfst ihn Schlagen aber nicht Tod schlagen..
    Er bricht bei dir ein und es ist den Gutes recht ihn zu "Überführen"..
    Bei uns ist das mal passiert..
    Hab nudelholz übern kopf gezogen und nen Glas.
    Der war KO und ich hab die bullen angerufen die nach 20min da waren,
    als er zu sich kam bääm noch eine

    Ach das waren noch Zeiten..


    Mfg
    Fanatico.
     
  17. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    ach du bearbeitest ihn einfach ordentlich und dann sagste, er sei aus dem Fenster gefallen und legst ihn dann nach draussen, bevor du die bullen rufst sei mal kreativ
     
  18. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    Du darfst ihn "verhaften", wenn er abhauen will naja sei kreativ. Aber ich würde mit Gewalt vorsichtig sein, da er wenn er bisschen nen Plan hat, dich anschließend noch wegen Körperverletzung anzeigen kann. Von so nem Fall hab ich schon gehört...
    Aber wie gesagt festnehmen darfst du nen Einbrecher.
     
  19. 19. Januar 2009
    du darfst einen einbrecher festhalte also ans weglaufen hindern aber nicht einsperren sonst bekommst noch ne anzeige wegen freiheitsberaubung

    und auf keinen fall schlagen oder nen knüppel ubers hirn ziehen sonst kassierst ne fette anzeige wegen körperverletzung es sei den er greift dich an

    wieso ich das weis war bei den feldjägern dort lernst so nen schei....

    verhaften darfst du niemenden es sei den du bist polizist und im dienst
     
  20. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    aber wenn du ihm eins rüberhaust und der Polizei dann sagst, er hat angefangen und du hast dich nur gewehrt ist es doch Wort gegen Wort im gerichtssaal und da könn se doch auch nix machen...
     
  21. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    also ich glaube du darfst ihn nicht angreifen sonst kann er dich wohlmöglich noch anzeigen wegen körperverletzung.
    Du darfst dich wohl wehren wenn er dich angreift, das wird aber auch schon alles sein!
     
  22. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    bei uns wurde schon 2mal eingebrochen, alles schon etwas länger her,
    das erste Mal haben wir morgens festgestellt das was gefehlt hatte (DVD Player, Fernseher, etc.)

    beim zweiten Mal ist mein Paps aufgewacht und runter gegangen...er hat gesehen dass es zwei Leute waren der eine stand vorm Kellerfenster der andere im Haus, dahinter, ...naja er muss wohl geprüllt haben und der Typ is so erschrocken dass er gegen nen Schrank gelaufen is und sich erstmal gestossen hat danach ist mein Paps auf ihn, zu Fall gebracht und auf dem Boden festgedrückt..-anschließend Polizei gerufen und festgehalten..

    Um deine Frage zu beantworten: Ja du darst körperlich gegen ihn vorgehen nur sollte es keine schwere Körperverletzung sein sondern ihn nur "außer Gefecht" setzen
     
  23. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    die richter sind auch nich blöd glaub mir wenn ein einbrecher bewustlos geschlagen wird und du keinen krazer hast werden die schon den braten richen
     
  24. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    Du darfst ihn überwältigen und ihn so lange festhalten bis die Polizei eintrifft.

    Allerdings musst du darauf achten, dass du nicht übermäßig viel Gewalt anwendest, weil er dich sonst wegen Körperverletzung anzeigen kann.
     
  25. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    Wenn jemand bei dir einbricht darfst du in solange in Gewahrsam nehmen bis die Polizei da ist, also quasi verhaften. Und das auch als Zivilist.
     
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