Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von légionnaire, 20. Dezember 2008 .

Schlagworte:
  1. 20. Dezember 2008
    {bild-down: http://www.schmidzkatze-tuning.de/img/tuning-schild-paragraph.gif}


    Auszüge aus dem aktuellen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog

    Hier finden Sie Auszüge aus dem Verwarnungs- und dem Bußgeldkatalog.
    Zugunsten der besseren Lesbarkeit und Übersichtlichkeit wurde
    - teilweise auf juristisch korrekte Formulierungen und Paragraphen verzichtet
    - für den "Normalfahrer" uninteressante Stellen weggelassen

    LKW-Fahrern empfehlen wir diese Seite

    Verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten "verjähren" frühestens nach 3 Monaten (Verfolgungsverjährung)

    Zu den genannten Bußgeldern kommt ab 40 EUR noch eine
    Bearbeitungs- und Zustellgebühr von 23,50 Euro.

    Einträge in Flensburg können zu erhöhtem Bußgeld führen !
    Ebenso ein unterstellter Vorsatz, wenn z.B. die Geschwindigkeitsübertretung so deutlich war,
    dass nicht mehr von einem "versehentlichen" Zuschnellfahren gesprochen werden kann.​




    Inhaltsverzeichnis:
    1. Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Pkw
    2. Abstand
    3. Überholen
    4. Halten und Parken
    5. Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampel usw.)
    6. TÜV / Abgasuntersuchung
    7. Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
    8. Erhöhung der Regelsätze
    9. Sonstiges
    Edit: Führerschein auf Probe




    1. Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Pkw:

    Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.
    (Strafen für Pkw mit Anhänger und Lkw ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht hier beim KBA)
    Ab 40 Euro kommen 23,50 Euro Gebühren hinzu.

    innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
    bis 10 km/h 15,- EUR
    11-15 km/h 25,- EUR
    16-20 km/h 35,- EUR
    21-25 km/h 80,- EUR, 1 Punkt
    26-30 km/h 100,- EUR, 3 Punkte
    31-40 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    41-50 km/h 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    51-60 km/h 280,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
    61-70 km/h 480,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
    über 70 km/h 680,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

    außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
    bis 10 km/h 10,- EUR
    11-15 km/h 20,- EUR
    16-20 km/h 30,- EUR
    21-25 km/h 70,- EUR, 1 Punkt
    26-30 km/h 80,- EUR, 3 Punkte
    31-40 km/h 120,- EUR, 3 Punkte
    41-50 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    51-60 km/h 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    61-70 km/h 440,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
    über 70 km/h 600,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot


    Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden !
    Ist außerdem beim dritten Geschwindigkeits-Eintrag in Flensburg möglich.

    Toleranz, vom gemessenen Wert abgezogen: meist 3 km/h bei weniger als 100 km/h, darüber 3%.
    Im Normalfall zeigt der Tachometer des Autos mehr an als die tatsächliche Geschwindigkeit.


    2. Abstand:

    Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug
    Hier bequem über Formular ausrechnen

    bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h 25,- EUR, bei Gefährdung 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR

    bei über 80 km/h, wenn nicht in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes 35,- EUR

    bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
    weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75,- EUR, 1 Punkt
    weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 2 Punkte
    weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160,- EUR, 3 Punkte
    (bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot)
    weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240,- EUR, 4 Punkte
    (bei mehr als 100 km/h + 2 Monate Fahrverbot)
    weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320,- EUR, 4 Punkte
    (bei mehr als 100 km/h + 3 Monate Fahrverbot)

    bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
    weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 2 Punkte
    weniger als 4/10 des halben Tachowertes 180,- EUR, 3 Punkte
    weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
    weniger als 1/10 des halben Tachowertes 400,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot


    3. Überholen:

    Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot" 40,- EUR, 1 Punkt
    mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot


    Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR
    Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR
    Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet 10,- EUR
    Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert 20,- EUR
    Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte 25,- EUR, bei Sachbeschädigung 30,- EUR
    Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt 10,- EUR

    Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 50,- EUR, 3 Punkte
    Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage 50,- EUR, 3 Punkte
    und dabei "Überholverbot"-Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt 75,- EUR, 4 Punkte
    mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot


    4. Halten und Parken:

    Spoiler
    Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten

    Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 10,- EUR, bei Behinderung 15,- EUR

    Halten in "zweiter Reihe" 15,- EUR, bei Behinderung 20,- EUR

    Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 15,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR

    ... länger als eine Stunde 25,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR

    Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken 40,- EUR, 1 Punkt

    Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt 35,- EUR

    Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt 20,- EUR

    Parken in "zweiter Reihe" 20,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR

    ... länger als 15 Minuten 30,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR

    Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet 10,- EUR

    Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10,- EUR

    Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit:
    An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt 5,- EUR
    bis 30 Minuten 5,- EUR
    bis zu einer Stunde 10,- EUR
    bis zu zwei Stunden 15,- EUR
    bis zu drei Stunden 20,- EUR
    länger als drei Stunden 25,- EUR


    5. Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampel usw.):

    Spoiler
    Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt

    (auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 90,- EUR; 3 Punkte
    mit Gefährdung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
    mit Sachbeschädigung 240,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

    bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
    mit Gefährdung 320,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
    mit Sachbeschädigung 360,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

    Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil

    vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 70,- EUR; 3 Punkte

    den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,- EUR; 3 Punkte

    den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen
    behindert 60,- EUR; 3 Punkte
    gefährdet 75,- EUR; 3 Punkte


    6. TÜV / Abgasuntersuchung:

    Spoiler
    Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
    mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
    vier bis acht Monaten 25,- EUR
    mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

    Abgasuntersuchung:
    Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
    mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
    mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt

    Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR


    7. Alkohol und Drogen im Straßenverkehr:

    Spoiler
    Einen Promillerechner finden Sie unter www.promillerechner.de.

    Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)

    ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug

    ab 0,5 Promille: 500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 1.000,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
    bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 1.500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

    ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

    Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.

    Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze.
    Verstöße dagegen werden mit 250 Euro, 2 Punkten
    und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.

    Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig.
    Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg.
    Mit Unfallbeteiligung oder Ausfallerscheinungen wird es ab 0,3 Promille teuer, den Führerschein verliert man im Normalfall als Ersttäter erst ab 1,6 Promille nach nicht bestandener MPU.


    Berauschende Mittel
    Dazu gehören: Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy
    500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 1.000,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
    bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 1.500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

    Achtung:
    Der Genuss von harten Drogen (auch außerhalb des Straßenverkehrs)
    führt im Normalfall zum Entzug der Fahrerlaubnis.
    Ein hoher Wert beim Cannabis-Abbauprodukt (THC-COOH) kann zum Führerscheinentzug
    führen, weil dies einen regelmäßen Konsum anzeigt.
    Wird man beim Fahren unter Drogen erwischt, droht ein Drogenscreening oder die MPU.


    8. Erhöhung der Regelsätze:

    Erhöhung der Regelsätze bei Hinzutreten einer Gefährdung oder Sachbeschädigung

    falls diese Merkmale nicht bereits im Grundtatbestand enthalten sind, bei:

    40,- EUR: mit Gefährdung 50,- EUR, mit Sachbeschädigung 60,- EUR
    50,- EUR: mit Gefährdung 60,- EUR, mit Sachbeschädigung 75,- EUR
    60,- EUR: mit Gefährdung 75,- EUR, mit Sachbeschädigung 90,- EUR
    75,- EUR: mit Gefährdung 100,- EUR, mit Sachbeschädigung 125,- EUR
    90,- EUR: mit Gefährdung 110,- EUR, mit Sachbeschädigung 135,- EUR
    100,- EUR: mit Gefährdung 125,- EUR, mit Sachbeschädigung 150,- EUR
    125,- EUR: mit Gefährdung 150,- EUR, mit Sachbeschädigung 175,- EUR
    150,- EUR: mit Gefährdung 175,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR
    175,- EUR: mit Gefährdung 200,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR
    200,- EUR: mit Gefährdung 225,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR

    Enthält der Grundtatbestand bereits eine Gefährdung, führt Sachschaden zu folgender Erhöhung:

    40,- EUR: 50,- EUR; 50,- EUR: 60,- EUR; 60,- EUR: 75,- EUR; 75,- EUR: 100,- EUR


    9. Sonstiges:

    Spoiler
    An illegalem Rennen teilgenommen 400,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    Als Veranstalter: 500,- EUR

    Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte 40,- EUR; 1 Punkt

    Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 40,- EUR, 1 Punkt

    Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 25,- EUR

    Mit abgefahrenen Reifen gefahren 50 / 75,- EUR; 3 Punkte

    Im Winter mit Sommerreifen gefahren 20,- EUR, bei Behinderung 40,- EUR, 1 Punkt

    Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen 50,- EUR; 1 Punkt

    Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht trotz ausreichender Sicht benutzt 10,- EUR

    Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt 30,- EUR

    Als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung befördert
    bei einem Kind 40,- EUR, 1 Punkt
    bei mehreren Kindern 50,- EUR, 1 Punkt

    Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt
    bei einem Kind 30,- EUR
    bei mehreren Kindern 35,- EUR

    (Umweltschutz Innerhalb einer Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch einen anderen belästigt 20,- EUR

    Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR

    Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden waren 30,- EUR

    Vorgeschriebenes Ausweispapier, vorgeschriebene Urkunde über eine Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 10,- EUR

    Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen 20,- EUR

    Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtsberechtigten gefährdet 50,- EUR, 3 Punkte

    Missachtung des Rechtsfahrgebotes 80,- EUR, 1 Punkt

    Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren 40,- EUR, 3 Punkte

    Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren
    in einer Ein- oder Ausfahrt 75,- EUR, 4 Punkte
    auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen 130,- EUR, 4 Punkte
    auf der durchgehenden Fahrbahn 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

    Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt 70,- EUR, 2 Punkte

    Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 75,- EUR, 2 Punkte

    Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt 50,- EUR, 3 Punkte

    Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, nicht ausgehändigt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt 50,- EUR, 1 Punkt

    Ohne Abblendlich im Tunnel gefahren 10,- EUR
    Wenden im Tunnel 40,- EUR, 1 Punkt
    In der Nothaltebucht unberechtigt gehalten 20,- EUR; geparkt 25,- EUR

    An einer Schranke nicht gehalten 150,- EUR, 1 Monat Fahrverbot
    Eine geschlossene Schranke umfahren 700,- EUR, 3 Monate Fahrverbot


    10. Straftaten im Straßenverkehr:

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 7 Punkte
    Davon ausgenommen können kleinere Unfälle außerhalb des fließenden Verkehrs sein, wenn kein Personenschaden und kein bedeutender Sachschaden entstanden sind und sich der verursachende Autofahrer innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet.

    Straßenverkehrsgefährdung durch Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge
    Alkoholgenusses, Genuss anderer berauschender Mittel, geistiger oder körperlicher Mängel 7 Punkte

    Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s)
    Vorfahrtmissachtung, Fehlverhalten beim Überholen, Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen, zu schnelles Fahren unter anderem an unübersichtlichen Stellen, Missachtung des Rechtsfahrgebots, Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftstraßen, Nichtkenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge 7 Punkte

    Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges
    ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins 6 Punkte

    Kennzeichenmissbrauch, Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger 6 Punkte

    Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen 5 Punkte

    Nötigung, Tötung, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung, andere Straftaten 5 Punkte


    Quelle: http://www.bussgeldkataloge.de/ubussgeld2009.html


    mfg ilovevalla




    €dit:

    Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,


    wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.
    In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
    die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !​



    A-Verstöße sind:
    Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.

    B-Verstöße sind:
    Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

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    Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:

    Beim ersten Mal
    verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
    Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.
    Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.
    Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten.
    Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer.
    Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter.
    Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch
    aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltens
    lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.
    Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
    Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.
    Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.
    Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.


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    Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
    Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
    Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.


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    Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
    Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.
    Eine MPU droht, aber diese ist spätestens dann fällig, wenn nach der Neuerteilung ein neuer A-Verstoß begangen wird.
     
  2. 20. Dezember 2008
    AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009

    da ich immer ca. 20 drüber fahre und sich in dem bereich nichts tut..
     
  3. 20. Dezember 2008
    AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009

    danke sehr informativ hast ne bw.

    ich finds langsam ne frechheit. beim parken 3 minuten blablabla die wixer ziehen uns eh schon durch steuern genug geld raus was sie dann für sinnlose bauten wie nen mörder brunnen vorm regierungsgebeude benutzen -.-

    krieg ich so nen hals ey^^
     
  4. 22. Dezember 2008
    AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009

    junge junge die greifen ab hart durch, muss wohl wieder zügeln ^^

    BW ist raus für deine mühen
     
  5. 22. Dezember 2008
    AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009

    Moin ja danke ist echt imformativ ich fahre auch generel 10 km/h zu schnell zum glück gibt das kein punkte
     
  6. 23. Dezember 2008
    AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009

    Wie krank ist das denn... Wahrscheinlich wird noch erwartet, dass ich erst an der Haltelinie anhalte und dann noch weiter vorfahre um nochmal anzuhalten...

    Bin dafür, dass der Thread oben angepinnt wird. Ist ja immer aktuell und wichtig.

    Gruß jk2002
     
  7. 23. Dezember 2008
    AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009

    Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 40,- EUR, 1 Punkt

    LOL, nur wenn ich ein Handy in die Hand nehme, müsste ich ne Nachschulung machen. voll die abzocke eh..
     
  8. 23. Dezember 2008
    AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009

    Also ist schon wirklich eine Frechheit was die sich erlauben. Das beste Beispiel finde ich das mit dem Handy. Naja da wird man sich wohl mal ein wenig zusammenreißen müssen.

    mfg Brutails
     
  9. 23. Dezember 2008
    AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009

    Irgendwo muss das geld wieder reinkommen und das durch die raser aber alles so hoch zu setzen ist eine frechheit.Das jedesmal der Bürger dran glauben muss geht gar nicht mehr.
     
  10. 27. Dezember 2008
    AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009


    jo, hab mir eigentlich auch gedacht das er angepinnt wird weils ja auch hin und wieder fragen gibt was passiert bin 30 zu schnell gefahren in der ortschaft und geblitzt etc!? aber naja müssen die mods enstcheiden und naja hier is ja schon relativ viel angepinnt... also siehts eher schlecht aus ;-)



    das find ich allerdings auch krass denn wenn ich mich in ne parklücke reinstell weil mich jemand anruft oder so dann gefährde ich ja niemanden und steh ja auch... und nur weil der motor an ist muss ich zahlen.... meiner meinung nach total käse


    mfg ilovevalla
     
  11. 28. Dezember 2008
    AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009

    Also meinem Freund ist mal was ganz schlimmes passiert. 30 Km/h zuviel, über Rot gefahren und noch am telefonieren gewesen. Der soll froh, dass erst am 1.1.09 alles teurer wird.^^
    Allgemein ist das einfach eine Abzocke! Typisch BRD. Für jeden scheiß muss man blechen.
     
  12. 13. Januar 2009
    AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009

    ich fahre immer 20 drüber und da tut sich nicht viel aber die preise sind echt der burner
     
  13. 13. Januar 2009
    AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009

    während der probezeit bin ich immer max. 10 zu schnell gefahrn, jetzt geht das aber auch schon bis 20.

    wenn ich bei mir in der gegend rumfahre weiß ich eig. wo die stehen könnten, da guckt man dann kurz und fertig. wenn ich weiter wegfahre halte ich mich dann an die begrenzung.

    bin bis heute weder geblitzt noch angehalten worden
     
  14. 13. Januar 2009
    AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009

    unfassbar was sie einem aus der Tasche ziehn wollen, ne frechheit finde ich.
     
  15. 20. Januar 2009
    AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009

    also ich finde es ne schweinerei!

    uns autofahrern wird ständig "an die karre gepisst"!
    sie sollten lieber mal strafen für zu langsames fahren einführen oder nicht nur die drängler kontrollieren sondern auch die fahrer die die linke oder mittlere spur blockieren verwahrnen,den in deutschland gilt imma noch das rechtsfahrgebot!
     
  16. 20. Januar 2009
    AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009

    Ohhh der deutsch Staat regt echt nur noch auf.naja
    Danke ist sehr Informativ.
    BW haste
     
  17. 20. Januar 2009
    AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009

    Danke fürs Posten

    War nicht anders zu erwarten, alles wird teurer und ich finde es unverschämt bei den autofahrern das fehlende geld zu erbeuten,.. naja..
     
  18. 20. Januar 2009
    AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009

    ps rauf, nummernschild ab, vollgas...
     
  19. 20. Januar 2009
    AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009

    wirklich gute infos. manche sachen haben die etwas höher geschraubt.
     
  20. 20. Januar 2009
    AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009

    Joa bissie strenger geworden, aber is auch gut so finde ich!
    Da ich immer 20 mehr fahre wird das kaum auswirkungen haben
     
  21. 20. Januar 2009
    AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009

    Ich verstehe echt die Aufregung nicht. Was bringen einen 40KM/h mehr auf der Landstraße oder auf der Autobahn, selbst die benötigte Zeit verringert sich nur minimal um meistens weniger als 5min.

    Außer: "Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 40,- EUR, 1 Punkt", habe ich kein Problem mit diesem Bußgeldkatalog. Auch für solch ein Gejammer wie "Die ziehen einen ja das Geld aus den Taschen" habe ich nichts übrig. In keinem anderen Segment habe ich so viel Selbstbestimmung, wie viel Geld ich den Staat in den "Rachen" stecke.
     
  22. 21. Januar 2009
    AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009

    Hast du auch den Bußgeldkatalog für Fahranfänger?

    Das wäre, denke ich, für einige auch sehr interessant hier im board.

    Schau ma wieder rein

    mfg. PataYa
     
  23. 21. Januar 2009
    AW: Der neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2009


    schau mal ziemlich weit unten im thread da steht denk ich was du suchst....

    wichtig für dich ist eigentlich nur das es für fahranfänger richtig kritisch wird wenn das bußgeld mindestens 40 € beträgt denn dann ist auch ein Punkt dabei und das heißt dann für einen fahranfänger schein abgeben usw...

    wenn das nicht genug ist dann meld dich nochmal aber denke da wird alles besprochen auch mit den zwei vertoßkategorien!?


    mfg ilovevalla
     
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