#1 9. Februar 2009 Hallöchen zusammen. Ich habe da mal ne Frage. Ich bin vor einer Woche mit dem Firmwagen meines Vaters geblitzt worden. Der meinte das er es aufsich nehmen würde. Klar ist ich wurde mit Foto geblitzt. Ich hörte wenn man ein Familienmitglied nicht belasten will muss man den Namen des Fahrers nicht angeben und die Strafe aufsichnehmen. Ist das möglich? Bedanke mich für jede Antwort + Multi-Zitat Zitieren
#2 9. Februar 2009 AW: mit 30 kmh zu schnell geblitzt Also für sone Frage muss man echt keinen neuen Acc. machen Wenn der Wagen auf die Firma deines Vaters eingetragen ist, und er als erster Fahrer dort drin steht, kommt die Knolle eh zu ihm. Und solange er nicht sagt, das er es NICHT war, wird auch nicht weiter überprüft und er zahlt einfach. + Multi-Zitat Zitieren
#4 9. Februar 2009 AW: mit 30 kmh zu schnell geblitzt das hängt ganz davon ab was auf dem bild so zu erkennen ist. die sollten eig. sehn, dass du keine 40jahre alt bist, oder wie alt dein vater auch immer ist, aber der unterscheid sollte eig. zu sehn sein, und dann werden die deinen vater auffordern den namen des fahrers rauszurücken. also kommt drauf an wer das teil bearbeitet, im glücksfall eben so wie ToYa gesagt hast. + Multi-Zitat Zitieren
#5 9. Februar 2009 AW: mit 30 kmh zu schnell geblitzt also sollte mein vater jetzt den bogen mit seinem namen ausfüllen oder sollte er einen brief aufsetzen wo drinne verfasst ist das es ein familienmitglied war und er diesen nicht belasten will und die strafe aufsich nimmt? + Multi-Zitat Zitieren
#6 9. Februar 2009 AW: mit 30 kmh zu schnell geblitzt Da kommt ein Bußgeldbescheid rein, dabei liegt ein überweisungsschein. Dein Vater oder du überweist einfach das Geld. Damit ist die Sache eigentlich auch geregelt. Wenn nochmal ein Brief kommt in dem drin steht, dass der SAchbearbeiter den Verdacht hat, das dein Vater nicht die Person ist (hab ich in 20 Fällen noch nie erlebt) Dann sagt dein Vater einfach das er ncihtmehr weiß wer mit dem Wagen gefahren ist und er deshlab die Strafe auf sich nehmen will. Fazit: Einfach ncihts machen und wenn Bescheid kommt einfach überweisen + Multi-Zitat Zitieren
#7 9. Februar 2009 AW: mit 30 kmh zu schnell geblitzt wenn du aufm foto zu erkennen bist checken die das und werden nur dich dafür bestrafen müssen/können. Hat bei mir leider nicht geklappt, wollts auch auf mum schieben aber frontales foto keine chance. + Multi-Zitat Zitieren
#8 9. Februar 2009 AW: mit 30 kmh zu schnell geblitzt Wenn du direkt zahlst ohne lange rum zu machen dann passiert auch nix. Denen interessiert das nicht wer gefahren ist, hauptsache die kriegen ihr Geld!! Mach dir da mal keine Sorgen. + Multi-Zitat Zitieren
#9 9. Februar 2009 AW: mit 30 kmh zu schnell geblitzt Das eigentliche wurde ja gesagt. Was aber auf dich zukommt kann ich dir evtl. sagen da mein Kollege demletzt mit 32 zu schnell geblitzt wurde. War schon sein 2tes ernsthafteres Vergehen aber 1 Monat Führerschein away und 180€, Nachschulung musste er nicht machen. Falls du in der Probezeit bist, wenn nicht kann ich es dir leider nicht sagen! + Multi-Zitat Zitieren
#10 9. Februar 2009 AW: mit 30 kmh zu schnell geblitzt wirklich? normalerweise ist alles über 40€ bußgeld eine nachschulung, bzw alles über 20km/h drüber. wenn du in der probezeit bist kannste mal mit deinem vater reden, ob er den punkt nimmt, ist kein problem wird nicht nachgeprüft. wenn du nciht in der probezeit bist sind eure strafen die gleichen und dann würde ich zur wahrheit raten, weil ich davon ausgehe, dass der lappen für deinen vater wichtiger als für dich ist. + Multi-Zitat Zitieren
#11 9. Februar 2009 AW: mit 30 kmh zu schnell geblitzt Evtl. liegt es daran das er bei seinem ersten Vergehen schon Nachschulung machen musste. Ich bin mir da sicher da ich es selber auch nicht geglaubt habe das er keine Nachschulung machen muss hab ich ihn extra gefragt! + Multi-Zitat Zitieren
#12 9. Februar 2009 AW: mit 30 kmh zu schnell geblitzt Also wenn der bescheid kommt kommt ja aber doch auch ein fragebogen mit den daten des fahrers die eingetragen werden müssen und ein überweisungsschein. Also soll mein dad den überweisungssschein einfach ausfüllen und damit hat sichs oder wie wenn ja was sollen wir mit dem fragebogen machen ? tut mir leid wenn ich euch eure zeit stähle.... :baby: ... danke für jede antwort die bisher kam und kommen wird :] :] + Multi-Zitat Zitieren
#13 9. Februar 2009 AW: mit 30 kmh zu schnell geblitzt Auf dem Brief ist auf der einen Seite ein überweisungsträger und ein Bericht über das Geschehen. Auf der Rückseite kann man wenn man will Einspruch einlegen indem man z.B. nen anderen FAhrer nennt. Wenn man den Überweisungsträger einfach ausfüllt und das Geld überweist, kommt eigentlich nichts mehr. + Multi-Zitat Zitieren
#14 9. Februar 2009 AW: mit 30 kmh zu schnell geblitzt kommt drauf an....also wenn du Probezeit hast werden sie im Normalfall kontrollieren wer da wirklich gefahren ist...aber wenn du keine mehr hast kannste Glück haben... + Multi-Zitat Zitieren
#15 9. Februar 2009 AW: mit 30 kmh zu schnell geblitzt was meinst du mit ob ich in der probezeit bin? Also ich bin in der probezeit... aber wie sollen die das feststellen? ps ist dann eine nachschulung nötig? + Multi-Zitat Zitieren
#16 10. Februar 2009 AW: mit 30 kmh zu schnell geblitzt Definitiv JA! Sobald mehr als 20 km/h drüber gibts nen Punkt. d.h. das ist ein [G]A - Verstoß[/G]d.h. Nachschulung + Multi-Zitat Zitieren