Magolino.de Rechnung einfach ignorieren?

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Sschraube, 14. Februar 2009 .

Schlagworte:
  1. 14. Februar 2009
    Hallo Leute,

    ich bräuchte Mal eure Hilfe, zwar ich indirekt, aber mein Vater.


    Ich ernenne hiermit meinen vater als Depp des Monats Februar bzw Januar



    also und nun die Vorgeschichte : Mein Vater hat sich warum auch immer auf einer "Glückskackspielen" Seite angemeldet und zwar mit richtigen Daten usw.

    die Seite heißt magolino.de.


    Nun wurde eine Rechnung per Post zugeschickt in der steht ca. 200 € für die Leistungen der Seite zuzahlen. Das ist n Jahrensabo.

    Darauf haben wir zuerste ein Schreiben an sie geschickt, in dem stand, dass wir nichts bestellt ahebn und dies vllt. ein blöder Scherz ist.

    Danach kam halt eine E-mail, in der staht, dass mein vater es am 16.01. umn 18:08 es unter bla bal bal Ip auf deren seite war und jahresabo sich bestellte.


    Die Ip könnte eig. passen 84.xxx das ist halt arcor bla bla bal....







    So mein Vater möchte natürlich das Geld nciht zahlen


    Nun wissen wir aber nciht, ob wir die Firma einfach ignorieren können und nciht iwann n Gerichtsverfahren vorsteht. Schließlich bei einem abgeschlossenemn Vertrag haftet man ja und muss die Pflichten auch erfüllen, sonst ist es eine Schlechtleistung.


    Die Sache ist, ob sie uns wirklich kriegen können. OK die Daten sind aj richtig, aber man kan nja sagen, dass es ja ijemand gemacht hat, aber was ist mit der IP ????


    Im schlimmsten Fall muss doch mein Provider "Arcor" sie doch freigeben und es bestätigen, dass es unsere IP ist oder?



    Ach nochwas Arcor-anschluss läuft unter meinem namen und vater hat die alte Wohnadresse angegeben (wahrscheinlich hat er vergessen, dass wir jetzt ne neue haben xD )



    Ich bitte euch echt um Gute Ratschläge, Vorschläge was auch immer



    EIne Bw ist das wenigsteste was ich euch leider nur anbieten kann.

    ( für sehr hilfreiche Beiträge, wird es von crew mitgleidern auch bewertet, ich werde sie schon um n Gefallen tun )






    ps. falsch falscher Bereich, sorry an alle. Aber ich habe kein Plan wo das sonst hin sollte....



    Mit freundlichen grüßen

    Sschraube
     
  2. 14. Februar 2009
    AW: Magolino.de Rechnung einfach ignorieren?

    Abo-Abzocke für Bildungsbürger | verbraucherrechtliches...
     
  3. 14. Februar 2009
    AW: Magolino.de Rechnung einfach ignorieren?

    FAQ: Internet-Vertragsfallen | verbraucherrechtliches...

    hf
    hoffentlich hlft der dir weiter.

    btw: wenn dein vater nich auf der seite war is doch alles i.o.
     
  4. 14. Februar 2009
    AW: Magolino.de Rechnung einfach ignorieren?

    er hat doch geschrieben das sich sein vater angemeldet hat............
     
  5. 14. Februar 2009
    AW: Magolino.de Rechnung einfach ignorieren?

    Nutzt das Widerrufsrecht.
    Wenn das zu Spät ist am aller besten mal nen Anwalt fragen,
    aber da man ja die AGB und Teilnehmerbestimmungen durchlesen sollte,
    und diese auf der Seite unter dem Anmeldebutton auch Sichtbar sind glaube ich das es schwer wird.
    Die Kosten sind sogar vom Text hervorgehoben.

    Also auf alle fälle mal nen Anwalt fragen.Ansonsten glaube ich könnt ihr nicht viel machen....


    PS: Es gibt so Kinderschutzsoftware damit die nicht auf bestimmte Seiten draufkönnen...
    sowas wäre für dein papi nicht schlecht xD(Spaß)

    Aber wie gesagt, vor kurzem habe ich was ähnliches im TV gesehen, und diese Leute konnten auch nichts machen und mussten im endeffekt zahlen (außer 2 Personen, weil die Kosten nur ganz ganz klein in den Teilnahmebedingungen standen).
     
  6. 14. Februar 2009
    AW: Magolino.de Rechnung einfach ignorieren?


    das sit net gut -.-





    das fettgedruckte ist mein Geschriebenes




    €:


    danke Znow <3
     
  7. 14. Februar 2009
    AW: Magolino.de Rechnung einfach ignorieren?

    Google > dritterl Hit > Forum Computerbetrug: Bestellung ohne Auftrag und Rechnung Magolino

    Sollte dir weiterhelfen.
     
  8. 14. Februar 2009
    AW: Magolino.de Rechnung einfach ignorieren?

    Machs wie dies auf der Seite hier dir raten *klick*

    Das sollte eigentlich alle Fragen klären
     
  9. 14. Februar 2009
    AW: Magolino.de Rechnung einfach ignorieren?

    Eigentlich siehts ja schlecht aus, weil sich dein Vater bei der Seite angemeldet hat und wenn das mit dem Beitrag im Kleingedruckten gestanden hat, dann hat magolio.de auch einen Anspruch auf das Geld!
    Andererseits weiß ich aber nicht wie das mit den Kündigunsfristen ist...
    Ich hab mich gerade mal auf dem link von m00pd00p umgeguckt und ich glaube das könnte dir helfen, leider ist es dort sehr allgemein gehalten, von daher weiß ich nicht ob es auch in deinem Fall möglich ist den Vertrag zu kündigen!
    Aber wenn dann kannst du dich da nur über Kündigunsfristen rausreden...
     
  10. 14. Februar 2009
    AW: Magolino.de Rechnung einfach ignorieren?

    Habe genau die gleiche gehabt wie dein Vater. Hatte mich jedoch nirgends angemeldet geschweige denn irgendwo draufgeklickt. Habe 4 Mahnungen per post und etliche zahlungsaufforderungen per mail bekommen. Wusste aber das es nen abzockerverein ist und habe einfach nicht gezahlt. Hab dann noch ne mail mit der drohung das ich meinen Anwalt einschalte hingeschickt und dann war ruhe.
     
  11. 15. Februar 2009
    AW: Magolino.de Rechnung einfach ignorieren?

    Dir konnte auch nichts passieren, weil du dich nicht angemeldet hast.
    Sein/Ihr (kA) Vater hat sich aber mit den richtigen! Daten angemeldet ^^
     
  12. 15. Februar 2009
    AW: Magolino.de Rechnung einfach ignorieren?

    also erstmal auf garkeinen fall zahlen!

    schreibt eine anfechtungserklärung, schick sie dort hin und das ding ist gegessen

    du kannst folgenden text nutzen:

    Serviceleistung - Sittenwidrigkeit
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom .........................., in dem Sie einen Betrag von ........
    Euro für eine Serviceleistung verlangen.
    Ich bin jedoch nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen. Nach meiner Überzeugung habe
    ich keinen gültigen Vertrag mit Ihnen geschlossen. Ihr Angebot zielt zudem auf eine Leistung
    ab, die in der behaupteten Form überhaupt nicht erbracht werden kann. Damit nutzen Sie die
    geschäftliche Unerfahrenheit Ihrer potentiellen Kunden aus. Ein solche Vereinbarung ist da-
    her gemäß § 138 BGB sittenwidrig und damit der von Ihnen behauptete Vertrag nichtig.
    In diesem Zusammenhang verweise ich auf ein Urteil des Landgerichtes München I, AZ 30 S
    10495/06. Danach ist eine Zahlung nicht zu leisten, wenn die Erbringung einer Leistung ob-
    jektiv nicht möglich ist. Das trifft auch auf Ihr Angebot zu.
    Hilfsweise widerrufe und kündige ich den Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag und fech-
    te ihn zusätzlich hilfsweise wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB an. Außerdem
    erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen
    Willenserklärungen.
    Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist und bitte Sie um eine entsprechende
    schriftliche Bestätigung.

    Mit freundlichen Grüßen,



    So, wenn sie euch nun weiterhin anschreiben habt ihr zwei möglichkeiten:

    1) nochmal nen brief aufsetzen mit dem inhalt, von weiteren schreiben abzusehen, ansonsten schaltet ihr eure anwälte ein. (das macht ihr natürlich nicht^^)

    2) ignorieren. alles. und zwar solange, bis ein brief kommt auf dem steht: "gerichtlicher mahnbescheid"
    (erst) DANN müsst ihr reagieren und damit und mit der story und jeglichem briefverkehr einen anwalt aufsuchen.

    ---> im normalfall (ich denke auch nicht bei euerm fall) wird es soweit, also zu einem richterlichen mahnverfahren seitens der magolino.de kommen.


    also, alles ist cool

    --> nicht zahlen
    --> anfechtungserklärung ( via einschreiben!!!) senden
    --> wenn das nicht hilft wie oben vorgehen
    --> bloß nicht zahlen


    Grüße,
    Viper
     
  13. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.