Schulgesetz - Strafaufgaben

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Got2Be, 17. Februar 2009 .

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  1. 17. Februar 2009
    yo leute,


    ich meine iwo gelesen zu haben, dass es im schulgesetz einen speziellen paragrafen gibt, der besagt, dass STRAFaufgaben zur züchtigung der schüler verboten seien

    jetzt find ich dummerweise den auszug aus dem schulgesetz nicht im internet :S

    könnt ihr mir da vllt weiterhelfen?


    bw geht für jede hilfe raus
     
  2. 17. Februar 2009
    AW: Schulgesetz - Strafaufgaben

    was hast wieder angestellt?

    mag schon sein, dass die strafarbeit als solche verboten ist, jedoch wird die dir aufgetragene arbeit dann einfach anders definiert und schon ist das alles rechtens.

    von daher würd ich mir da keine hoffnungen machen xD
     
  3. 17. Februar 2009
    AW: Schulgesetz - Strafaufgaben

    Quatsch wieso sollte sowas verboten sein? Und wenn es nicht Strafaufgabe heißt, dann zusätzliche Hausaufgabe oder was weiß ich
     
  4. 17. Februar 2009
    AW: Schulgesetz - Strafaufgaben

    naja, wenn du mir das bundesland nennst, kann ich mal kurz nachschauen.

    bin mir aber ziemlich sicher, das solche maßnahmen rechtens sind
     
  5. 17. Februar 2009
    AW: Schulgesetz - Strafaufgaben

    Mach sie einfach, nicht störig sein.
    Wirst es überleben ;D

    lg
     
  6. 17. Februar 2009
    AW: Schulgesetz - Strafaufgaben

    habe ich iwo erwähnt dass ich das machen muss??

    - nein

    komme aus nrw


    hab auch schon im schulg nachgeschaut, aber iwie wird das da nicht erwähnt oder ich habs überlesen


    aber das gabs aufjedenfall mal, denn früher in der 8. klasse oder so .... lange lange her, haben wir hausaufgabenhefte von der schule geschenkt bekommen und da stand das dadrin, mit dem passenden paragrafen dazu
     
  7. 17. Februar 2009
    AW: Schulgesetz - Strafaufgaben

    § 53 II
    Zu erzieherischen Maßnahmen gehören insbesondere .... blablabla .... und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen.

    das kann meiner meinung nach ziemlich alles sein. sei es müllsammeln, zusatzaufgaben oder sonst was.
    von daher ist es zulässig und ich glaube auch nicht, dass es mal NICHT zulässig war.
     
  8. 17. Februar 2009
    AW: Schulgesetz - Strafaufgaben

    naja gut danke
     
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