#1 19. Februar 2009 Hallo, ich habe folgendes Problem, miene Freundin ist 17 und hat ihre Schule in der 10 abgebrochen und möchte Sie wiederholen. Jetzt ist ihr Vater zum Arbeitsamt gegangen und hat gesagt, dass sie keine Schule weiter macht. normaler weise sollte sie ja ihr Kindergeld weiter bekommen, da sie ja keine 18 ist. Stimmt das so oder bekommts Sie es doch nicht? + Multi-Zitat Zitieren
#2 19. Februar 2009 AW: Kindergeld ihr vater is schon ziemlich dumm....da er ja das kindergeld bekommt.... + Multi-Zitat Zitieren
#3 19. Februar 2009 AW: Kindergeld Normalerweise müsste der Vater (die Eltern) das Kindergeld bekommen. Deine Freundin sieht davon nix. Also schießt er sich grade in eigene Bein. Das Kindergeld wird nur noch für Kinder bis zum vollendetem 25. Lj. gezahlt. Dies gilt erstmals für ab dem 01.01.1983 geborene Kinder. + Multi-Zitat Zitieren
#4 19. Februar 2009 AW: Kindergeld bis 18 bekommt jeder Kindergeld. Ohne wenn und aber! + Multi-Zitat Zitieren
#5 19. Februar 2009 AW: Kindergeld Ein klassischer fall von FAIL ^^ Wieso macht der Vater sowas. Naja ich geh mal davon aus, dass er seine Gründe hatte. Frag doch einfach mal ihren Dad was er sich dabei gedacht hat + Multi-Zitat Zitieren
#6 19. Februar 2009 AW: Kindergeld so weit ich weiß, muss man zur schule gehen, azubi oder ausbildungssuchend sein. aber nur bis 25. ansonsten gibt es nix, selber schuld... + Multi-Zitat Zitieren
#7 19. Februar 2009 AW: Kindergeld der vater soll einfach nochmal zum arbeitsamt gehen und wieder die kohle beantragen + Multi-Zitat Zitieren
#8 19. Februar 2009 AW: Kindergeld Also sollte sie ihr Kindergeld weiterhin bekommen? Danke für die vielen Antoworten Raidrush Rulez + Multi-Zitat Zitieren
#9 19. Februar 2009 AW: Kindergeld Ja sollte sie. Bekommt man meines Wissens bis zum 25 Lebensjahr (wie hier auch schon gesagt) wenn man nicht arbeitet sondern in die Schule geht, studiert... Mfg Steve + Multi-Zitat Zitieren
#10 19. Februar 2009 AW: Kindergeld Bis zum 18. Lj muss sie Kindergeld bekommen. Mit einigen Sonderregelungen kann man sogar bis zum 22 oder 25 auch noch welches ergattern + Multi-Zitat Zitieren
#11 19. Februar 2009 AW: Kindergeld Doch sie bekommt auf jedenfall Kindergeld! Bis zum 18. Lebensjahr auf jedenfall,und wenn sie bis 25 noch nicht berufstätig ist dann auch noch (muss man aber beantragen) mfg BlackDragon989 + Multi-Zitat Zitieren
#12 19. Februar 2009 AW: Kindergeld Also vor Vollendung des 18. Lebensjahres kriegt der Erziehungsberechtigte das Kindergeld sowieso, egal ob sie etz zur Schule geht oder net. Wenn sie 18 - 25 is hat sie solang sie ne Ausbildung macht das Recht darauf dass das Kindergeld sie bekommt. Und nicht die Eltern. Wenn se keine Ausbildung macht und 18 wird hat se Pech gehabt, dann kriegt se nix. So hab ich das mitgekriegt. mfg BelaFarinRod + Multi-Zitat Zitieren
#13 19. Februar 2009 AW: Kindergeld Nur so nebenbei, man bekommt eigentlich das Kindergeld bis zum 25 Lebensjahr, vorrausgesetzt man befindet sich bis in einer Lehre oder in einer Schule... Ich bin 19 und beziehe noch Kindergeld, das wird sich in den nächsten 3-4 jahren auch nicht ändern Ps. ich wohne alleine und bekomme KG vom Staat sogar direkt auf MEIN Konto überwiesen, gehe momentan auf ne weiterführende Schule.... + Multi-Zitat Zitieren
#14 4. März 2009 AW: Kindergeld Ich bekomme auch kein Kindergeld mehr bin 19 Jahre alt Azubi und verdiene im Monat meine ca 800€ netto! + Multi-Zitat Zitieren
#15 4. März 2009 AW: Kindergeld bis 18 ist doch sogar noch pflicht oder nicht? und wenn sie jetzt auch noch azubi wäre oder so bekommt sie es bis 25 immernoch. + Multi-Zitat Zitieren
#16 4. März 2009 AW: Kindergeld sie bekommt das kindergeld bis einschlieslich 21 jahren auch wenn sie ihre ausbildung hat aber es gibt immer noch sonderregelungen dann kannst du es auch weit drüber noch bekommen + Multi-Zitat Zitieren
#17 5. März 2009 AW: Kindergeld Wenn man arbeitslos gemeldet ist, ode rin die SChule geht oder eine Ausbildung macht oder Studiert, haben die Eltern anrecht auf Kidnergeld! + Multi-Zitat Zitieren
#18 5. März 2009 AW: Kindergeld wie wollte ihr vater das kindergeld "kündigen"??? das wäre ja eher suboptimal da er ja der genießer des geldes ist! + Multi-Zitat Zitieren
#19 5. März 2009 AW: Kindergeld ja normaler weise müsse sie es schon bekommen.. also sie könnte es aber auch so machen dass wenn sie 18 wird selber bei der familienkasse glaub anrufen muss und dass kindergeld auf sich beantragen soll.. oder auch so bekommt sie mit 18 ein brief wo sie es weiterhin beantragen kann wenn sie halt weiterhin die schule besucht oder eine ausbildung oder arbeit sucht... fast dass gleiche problem hatte ich auch.. nur dass ich nicht mehr zuhause wohne und es deswegen nicht mehr meinen eltern zusteht sondern mir.. vllt ist es ja bei ihr auch so oder so ähnlich.. + Multi-Zitat Zitieren