Kindergeld

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Rudak, 19. Februar 2009 .

Schlagworte:
  1. 19. Februar 2009
    Hallo,
    ich habe folgendes Problem,
    miene Freundin ist 17 und hat ihre Schule in der 10 abgebrochen und möchte Sie wiederholen.
    Jetzt ist ihr Vater zum Arbeitsamt gegangen und hat gesagt, dass sie keine Schule weiter macht.
    normaler weise sollte sie ja ihr Kindergeld weiter bekommen, da sie ja keine 18 ist.


    Stimmt das so oder bekommts Sie es doch nicht?
     
  2. 19. Februar 2009
    AW: Kindergeld

    ihr vater is schon ziemlich dumm....da er ja das kindergeld bekommt....
     
  3. 19. Februar 2009
    AW: Kindergeld

    Normalerweise müsste der Vater (die Eltern) das Kindergeld bekommen. Deine Freundin sieht davon nix. Also schießt er sich grade in eigene Bein.

    Das Kindergeld wird nur noch für Kinder bis zum vollendetem 25. Lj. gezahlt. Dies gilt erstmals für ab dem 01.01.1983 geborene Kinder.
     
  4. 19. Februar 2009
    AW: Kindergeld

    Ein klassischer fall von FAIL ^^

    Wieso macht der Vater sowas. Naja ich geh mal davon aus, dass er seine Gründe hatte. Frag doch einfach mal ihren Dad was er sich dabei gedacht hat
     
  5. 19. Februar 2009
    AW: Kindergeld

    so weit ich weiß, muss man zur schule gehen, azubi oder ausbildungssuchend sein.
    aber nur bis 25. ansonsten gibt es nix, selber schuld...
     
  6. 19. Februar 2009
    AW: Kindergeld

    der vater soll einfach nochmal zum arbeitsamt gehen und wieder die kohle beantragen
     
  7. 19. Februar 2009
    AW: Kindergeld

    Also sollte sie ihr Kindergeld weiterhin bekommen?

    Danke für die vielen Antoworten




    Raidrush Rulez
     
  8. 19. Februar 2009
    AW: Kindergeld

    Ja sollte sie. Bekommt man meines Wissens bis zum 25 Lebensjahr (wie hier auch schon gesagt) wenn man nicht arbeitet sondern in die Schule geht, studiert...

    Mfg
    Steve
     
  9. 19. Februar 2009
    AW: Kindergeld

    Bis zum 18. Lj muss sie Kindergeld bekommen.
    Mit einigen Sonderregelungen kann man sogar bis zum 22 oder 25 auch noch welches ergattern
     
  10. 19. Februar 2009
    AW: Kindergeld

    Doch sie bekommt auf jedenfall Kindergeld! Bis zum 18. Lebensjahr auf jedenfall,und wenn sie bis 25 noch nicht berufstätig ist dann auch noch (muss man aber beantragen)

    mfg BlackDragon989
     
  11. 19. Februar 2009
    AW: Kindergeld

    Also vor Vollendung des 18. Lebensjahres kriegt der Erziehungsberechtigte das Kindergeld sowieso, egal ob sie etz zur Schule geht oder net.
    Wenn sie 18 - 25 is hat sie solang sie ne Ausbildung macht das Recht darauf dass das Kindergeld sie bekommt. Und nicht die Eltern. Wenn se keine Ausbildung macht und 18 wird hat se Pech gehabt, dann kriegt se nix.

    So hab ich das mitgekriegt.

    mfg BelaFarinRod
     
  12. 19. Februar 2009
    AW: Kindergeld

    Nur so nebenbei,

    man bekommt eigentlich das Kindergeld bis zum 25 Lebensjahr,
    vorrausgesetzt man befindet sich bis in einer Lehre oder in einer Schule...

    Ich bin 19 und beziehe noch Kindergeld, das wird sich in den nächsten
    3-4 jahren auch nicht ändern

    Ps. ich wohne alleine und bekomme KG vom Staat sogar direkt auf MEIN Konto überwiesen, gehe momentan auf ne weiterführende Schule....
     
  13. 4. März 2009
    AW: Kindergeld

    Ich bekomme auch kein Kindergeld mehr bin 19 Jahre alt Azubi und verdiene im Monat meine ca 800€ netto!
     
  14. 4. März 2009
    AW: Kindergeld

    bis 18 ist doch sogar noch pflicht oder nicht?
    und wenn sie jetzt auch noch azubi wäre oder so bekommt sie es bis 25 immernoch.
     
  15. 4. März 2009
    AW: Kindergeld

    sie bekommt das kindergeld bis einschlieslich 21 jahren auch wenn sie ihre ausbildung hat aber es gibt immer noch sonderregelungen dann kannst du es auch weit drüber noch bekommen
     
  16. 5. März 2009
    AW: Kindergeld

    Wenn man arbeitslos gemeldet ist, ode rin die SChule geht oder eine Ausbildung macht oder Studiert, haben die Eltern anrecht auf Kidnergeld!
     
  17. 5. März 2009
    AW: Kindergeld

    wie wollte ihr vater das kindergeld "kündigen"???

    das wäre ja eher suboptimal da er ja der genießer des geldes ist!
     
  18. 5. März 2009
    AW: Kindergeld

    ja normaler weise müsse sie es schon bekommen..
    also sie könnte es aber auch so machen dass wenn sie 18 wird selber bei der familienkasse glaub anrufen muss und dass kindergeld auf sich beantragen soll..
    oder auch so bekommt sie mit 18 ein brief wo sie es weiterhin beantragen kann wenn sie halt weiterhin die schule besucht oder eine ausbildung oder arbeit sucht...
    fast dass gleiche problem hatte ich auch..
    nur dass ich nicht mehr zuhause wohne und es deswegen nicht mehr meinen eltern zusteht sondern mir..
    vllt ist es ja bei ihr auch so oder so ähnlich..
     
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