#1 20. Februar 2009 Guten Tag, Wieder mal keine Ahnung ob der Thread hier rein soll... Naja... Ich hätte da mal eine Frage: Wenn ich eine Vereinswebsite betreibe und dort einen TV Mitschnitt in Form eines Youtube Videos einbette, verletze ICH damit die Urheberrecht des TV Senders? Kann ich dafür belangt werden oder geht das nur über den Youtube User der das Video online gestellt hat? Vielen Dank für eure Hilfe Achja bitte keine Antworten wie "Ich vermute..." oder "Ein Kollege hat gesagt..." + Multi-Zitat Zitieren
#2 20. Februar 2009 AW: Youtube Video in Website (Urheberrechte) Das hier ist genz interesant zu lesen. Ich würde ein YouTube Video Rechtlich gleich Setzten wie ein Link: Haftung im Internet für Hyperlinks + Multi-Zitat Zitieren
#3 21. Februar 2009 AW: Youtube Video in Website (Urheberrechte) Hau folgenden Text in dein Impressum und dann sollte das in Ordnung sein: + Multi-Zitat Zitieren
#4 21. Februar 2009 AW: Youtube Video in Website (Urheberrechte) also ich vermute und ein kollege hat auch gesagt dass du dafür angezeigt wirst + Multi-Zitat Zitieren
#5 21. Februar 2009 AW: Youtube Video in Website (Urheberrechte) Ja und was is dann mit dem Youtube User? Was kann man dem anhaben wenn er jetzt nen Ausschnitt vom SWR auf Youtube läd? + Multi-Zitat Zitieren
#6 22. Februar 2009 AW: Youtube Video in Website (Urheberrechte) Nix. Der SWR abused und das Video wird entfernt. + Multi-Zitat Zitieren
#7 14. März 2009 AW: Youtube Video in Website (Urheberrechte) it, bringt rein gar nix und hat keine rechtliche Bedeutung. Ob du dafuer belangt werden kannst ist sowieso noch nicht 100% durch Rechtssprechung geklaert. Am einfachsten ist es, wenn du dir die Erlaubnis vom Sender holst in schriftlicher Form. + Multi-Zitat Zitieren
#8 19. März 2009 AW: Youtube Video in Website (Urheberrechte) du solltest keine probleme bekommen. wenn sich jemand beschwert wird das video halt gelöscht, aber du wirst deswegen bestimmt nicht abgemahnt + Multi-Zitat Zitieren
#9 3. April 2009 AW: Youtube Video in Website (Urheberrechte) dafür gibt es schlicht keinen präzendensfall - und nur durch solch ein urteil kann die wahrscheinlichkeit einer verurteilung abgeschätzt werden. der gesetzgeber hat einfach noch kein passendes gesetz vorgesehen, dass diese frage eindeutig klärt. es wird versucht eine alte rechtssprechung auf eine vollkommen neue technologie (internet) anzuwenden. deswegen wird versucht bestehende gesetze auf das web umzulegen. das ist allerdings wieder interpretationssache des gerichtes... und damit schließt sich der kreis. ohne präzedensfall keine vorgegebene richtung. ein ähnliches phänomen kann man zurzeit bei youtube und den musikvideos sehen: hier versucht die GEMA ihre starre regeln auf das dynamische web2.0 anzuwenden. ach und übrigens: du kannst dich noch so sehr von allen links distanzieren - rechtskräftig ist dies in keinem fall. interessant wäre nurnoch was für ein mitschnitt. von den öffentlich/rechtlichen sendern wirst keine probleme bekommen. die finanzieren sich über die GEZ und da du auch für einen internetpc gebühren zahlst hast du als youtubebetrachter deinen beitrag ja schon gebracht. hoffe ein wenig geholfen zu haben lg + Multi-Zitat Zitieren