Problem mit dem Vermieter (Kündigung)

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von LittleOrange, 2. März 2009 .

Schlagworte:
  1. 2. März 2009
    Hi Leute,

    ja, ich weiß, dass das eigentlich nicht das richtige Forum dafür ist, aber im Off-Topic darf man ja wohl alles posten ^^.

    Und zwar haben wir einen Kündigungsbrief von unserem Vermieter bekommen ohne eine Begründung zur Kündigung.
    Das Kündigungsdatum ist der 01.04.09, also nur knapp über 1 Monat und nicht 3 Monate wie es normalerweise ist soweit ich weiß.

    Mein Freund hat unseren vermieter daraufhin angerufen. Er wollte keinen grund nennen und auf die Aufforderung uns eine Kündigung mit Grund zuzusenden sagte er immer wieder nur "suchen Sie sich eine neue Wohnung!". Das ging solange hin und her bis unser Vermieter (!) einfach aufgelegt hat.
    Was würdet ihr an unserer Stelle nun tun?
    Natürlich werden wir ihm jetzt nochmal einen brief schreiben, aber welche Argumente sollten wir am Besten bringen und womit evtl. drohen?





    Gruß lo
     
  2. 2. März 2009
    AW: Problem mit dem Vermieter (Kündigung)

    Naja Mieterverband oder wie der laden heißt gibts da doch auch noch.
    Ich würd mir aber einfach ne neue wohnung mit nem netteren vermieter suchen.
    Früher oder später musst du ja eh raus also fang shconmal an zu suchen.
     
  3. 2. März 2009
    AW: Problem mit dem Vermieter (Kündigung)

    ich würde erstmal beim mieterschutzbund mich erkundigen was du machen kannst denn er kann dich ja schlecht auf die straße setzten ....
    naj und ich kenn das auch nur mit 3 monaten kündigungsfrist
     
  4. 2. März 2009
    AW: Problem mit dem Vermieter (Kündigung)

    Lol wenn du nichts verbrochen hast kann der dich eig. auch nicht einfach so kündigen, und ganz bestimmt nicht mit 1 Monat frist.
    Aufjedenfall beim Mietschutz melden, zur Not gerichtlich gegen vorgehen.Ihr habt nen Mietvertrag und fertig ist.
     
  5. 2. März 2009
    AW: Problem mit dem Vermieter (Kündigung)

    Mietrecht, K

    schau dich auf der hp mal um.... soweit ich das verstanden habe mus sein grund angegeben werden... und wie schon gesagt ich kenn das auch mit 3 monatsfrist
     
  6. 3. März 2009
    AW: Problem mit dem Vermieter (Kündigung)

    Die Kündigung ist ungültig. Ihr habt mindestens drei Monate. Bei einer grundlosen Kündigung habt ihr noch drei Monate extra - Sechs Monate!

    Entweder er nennt einen Grund, oder ihr könnt ihm noch eine Weile auf der Nase rumtanzen.

    Ein Kündigungsgrund - vielleicht müßte er euch dann schonmal wegen diesem Grund eine Abmahnung geschickt haben?! Bin mir nicht sicher.
     
  7. 3. März 2009
    AW: Problem mit dem Vermieter (Kündigung)

    Dicker , mach die da keine Sorgen. Wisst Ihr wie schwer es ist den mieter aus der Wohnung zu bekommen! Wenn IHr noch keine Wohnung habt bleibt Ihr erst mal schöön dort wohnen, da Ihr ohnehin das Wohnrecht habt!Der kann nciht mir nichts dir ncihts die wohnung innerhalb eines Monats kündigen, wir sind doch nett im wilden Westen.

    Also als erstes geht Ihr zum Mieterschutzverein und schildert mal denen die Situation, DIe küümmern sich um euch. ". Ihr sucht ne Wohnung, früher oder später müsst Ihr da raus wer will denn schon bei so einen verkackten vermieter wohnen und 3. Ihr macht euch keine sorgen, ich würde noch das schloss auswechseln lassen damit der ****** das nciht macht! Die Rechnug stellt Ihr schön auf seine Kosten, da ihr angst hattet dass er das macht und gezwungen wart das schlkoss auszuwechsenln damit dieser euch nciht zuvorkommt und ihr nciht auf der strasse landet.

    Gaanz wichtig!! infomiere dich über deine Rechte. Da ist eigentlich solch ein Forum gar nciht dafüpr mgeeignet. Dies macht Ihr am besten beim Mieterschutzzubund!!


    Also kopf hoch!
     
  8. 3. März 2009
    AW: Problem mit dem Vermieter (Kündigung)

    sofort anwalt für mietrecht aufsuchen, keine angst ihr leistet nur vorkasse welche ihr euerem vm später in rechnung stellen könnt. unbegründete kündigung ohne einhaltungen von fristen--->ungültig, nicht einschüchtern lassen! mieterschutzbund nur bedingt, sofern ihr bereits in einem mitglied seid, ansonsten das geld lieber zum anwalt bringen.

    aber trotzdem würd ich mich schonmal in aller ruhe nach einer neuen whg umsehen, denn ich fürchte von dem vermieter habt ihr ausser stress nichts mehr zu erwarten.

    und auf jeden fall schlösser wechseln und nicht zu feige sein die polizei zu rufen, fall er euch räumen will. habe ich selber schon durch gehabt, die sind sich nicht zu fein einen vermieter, unter strafandrohung, seines eigenen hauses zu verweisen.
     
  9. 3. März 2009
    AW: Problem mit dem Vermieter (Kündigung)


    ... zumal ihr in eurer wohnung das hausrecht ausübt und nicht der vermieter. vermieter -> unerlaubt in eurer wohnung -> hausfriedensbruch -> anzeige.

    unerlaubt in eurer wohnung = es reicht sein fuß in der tür (falls er das letzte wort haben will, kennt man ja...)

    das dt. recht sieht das übrigens sehr eng -> hausfriedensbruch kann auch begangen sein, wenn es sich nur um ein zelt handelt, dessen zweck primär der aufenthalt in demselben ist (auto reicht also nicht, wohnwagen jedoch schon usw.)


    bla bla

    ich finde die geschichte haarsträubend und würde mich, womit ich mich meinem vorredner anschließe, mindestens einmal kurz unverbindlich bei einem rechtsanwalt / fachanwalt erkundigen. ("mein problem ist, ich wollte wegen der kosten für eine beratung fragen, halten sie ein vorgehen dagegen für sinnvoll, können sie mir helfen")

    von hier aus:
    drücke euch beide daumen -> was für ein dummes vermieterstück, ohne worte...
     
  10. 3. März 2009
    AW: Problem mit dem Vermieter (Kündigung)

    So siehts aus.
    Wo kommen wir denn bitte hin, wenn aufeinma jeder Vermieter jederzeit grundlos einem den Vertrag kündigen kann, als ob man mal eben auf die schnelle ne andere Wohnung parat hat und die wechselt wie ein paar Schuhe. Krasser Typ dein Vermieter :rolleyes.
    Naja aber mal zu den Gründen, hast/habt du/ihr vllt. gebaut? ^^
     
  11. 3. März 2009
    AW: Problem mit dem Vermieter (Kündigung)

    habt ihr nen mietvertrag? normalerweise sollte man soetwas unterschrieben haben und da steht auch die kündigungsfrist. mal davon abgesehen ist die gesetzlich vorgeschriebene kündigungsfrist ohnehin mindestens 3 monate, bei längerer mietdauer sogar mehr d.h. du kannst erst 3 monate nach erhalt der kündigung rausgeworfen werden. und er ist verpflichtet dir einen grund zu nennen.
    also mein tip: such den mietvertrag raus, kopier ihn, markier die stelle mit der kündigungsfrist, such am besten gleich noch n gesetzestext oder sowas dazu raus und schick sie dem vermieter zusammen mti nem formlosen brief zu in dem du ihn deutlich sagst das du nicht innerhalb der nächsten monate die wohnung räumen musst. danach isses an ihm sich mit dir auseinander zu setzen und du kannst erstmal nen ruhigen schieben auch wenn er dir mit polizei oder sonstigem droht. du hast da nix zu befürchten.
    K
     
  12. 3. März 2009
    AW: Problem mit dem Vermieter (Kündigung)

    um gottes willen, bloß nicht! wozu sollte man den vermieter animieren sich doch noch gedanken zu machen, damit er sich im nachhinein noch rechtlich absichern kann, was durchaus im rahmen des möglichen liegt.

    den vermieter an sich ignorieren und seine schreiben beim anwalt vorlegen und ihn das abarbeiten lassen, der bekommt dafür bezahlt, das er ihm keine steilvorlagen liefert.
    wenn der vermieter kommt und mündliches vorzutragen hat, ihn darauf verweisen, das er das was er mitzuteilen hat, doch bitte schriftlich machen soll, schönen tag wünschen und tür zu. wenn was schriftliches kommt, ab damit zum anwalt, wenn nichts kommt, wars nicht wichtig.
     
  13. 3. März 2009
    AW: Problem mit dem Vermieter (Kündigung)

    häh wo ist da das problem? er der mieter ist in diesem falle ohnehin im recht da kann sich der vermieter gedanken machen so viel er will. ich persönlcih finde es nur nicht gut immer gleich nen anwalt einzuschalten. in diesem fall is die sachlage ja eindeutig, es gibt weder ne begründung noch hält er die gesetzlich vorgeschriebene kündigungsfrist ein. außerdem hat er ihn doch eh schon angerufen, es geht nur darum ganz formal klarzustellen das man damit nicht einverstanden ist, vorher ist n anwalt ja wohl auch überflüssig. und was liegt da bitte im rahmen des möglichen? ne fristlose kündigung geht ohne vorwarnung und so nicht einfach mal eben, da kann er sich schlecht rechtlich absichern
     
  14. 3. März 2009
    AW: Problem mit dem Vermieter (Kündigung)

    nicht unbedingt, wenn der vermieter im selben haus lebt kann er u.u. nach § 573a Abs. 1 grundlos kündigen (VIII ZR 307/07). die kündigung wäre dann auch ohne grund nicht mehr pauschal ungültig, sondern er müsste dann nur noch die frist anpassen, welche dann aber auch verlängert wirksam ist, also mehr als 3 monate.

    einfaches telefonieren um seine uunverständnis vorzutragen kann unter umständen auch nachteilig zu lasten des mieters gesehen werden, denn mündlichen absprachen fehlt bekanntlich immer die schriftform und auf diesbezügliche aussagen späterer zeugen vor gericht würde ich mich persöhnlich nicht verlassen wollen. da sind festgehaltene vorgänge durch einen mieterschutzbund oder eben eines anwalts mehr wert, zumal man sich das geld für den anwalt vom vermieter zurückerstatten lassen kann, wenn dieser unterliegt, würd ich das schon in betracht ziehen.
     
  15. 5. März 2009
    AW: Problem mit dem Vermieter (Kündigung)

    ich würde da gleich zu einem anwalt gehen und ihn einschalten und sich da auch informieren was du für rechte hast.
    und wenn du im recht bist.
    wird der anwalt deinem vermieter ein brief schicken und dann wird dein vermieter sehen dass er dass nicht so einfach machen kann..
    und dann wird er es glaub auch wieder zurücknehmen wenn er gescheit ist
     
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