CCC: NEDAP-Wahlcomputer nach Urteil nur noch Elektroschrott

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 3. März 2009 .

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  1. 3. März 2009
    CCC: NEDAP-Wahlcomputer nach Urteil nur noch Elektroschrott
    Hacker, Liberale und Linke begrüßen Spruch aus Karlsruhe
    Der Chaos Computer Club hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen Wahlcomputer begrüßt. "Damit sind die bisher in Deutschland verwendeten NEDAP-Wahlcomputer nur noch Elektroschrott", so die Hacker-Organisation. Auch Liberale, Linke und Piratenpartei äußerten sich wohlwollend über den Karlsruher Richterspruch.


    Laut Bundesverfassungsgericht war der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig, weil die Wähler die Stimmenzählung nicht überprüfen konnten. Die Auszählung der Wählerstimmen müsse von jedermann nachvollzogen werden können, so die Richter. Eine hohe Geschwindigkeit bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sei dem untergeordnet. Die Wählerstimmen sollten zu keiner Zeit einzig und allein in elektronischen Speichern abgelegt sein.

    Der FDP-Vertreter im Wahlprüfungsausschuss des Bundestages, Ernst Burgbacher, lobte, dass das Bundesverfassungsgericht klargestellt habe, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlich und durch die Wähler unmittelbar überprüfbar sein müssen.

    "Damit sind die bisher in Deutschland verwendeten NEDAP-Wahlcomputer nur noch Elektroschrott", folgert der Chaos Computer Club. Zwar habe das Gericht die Tür für elektronische Wahlen einen Spalt breit offen gelassen, allerdings nur, wenn der Wähler jederzeit ohne Fachkenntnisse die Korrektheit der Stimmabgabe und -auszählung überprüfen könne. Diese Anforderung an Wahlcomputer bedeute jedoch de facto ein Verbot, da die ökonomischen Argumente für den Einsatz von Wahlcomputern hinfällig würden, sobald mindestens ein Wähler das Nachzählen der Papierstimmen verlange. "Wir sind gespannt, ob zukünftige Hersteller von Wahlcomputern in der Lage sind nachzuweisen, dass ihre Systeme den von den Richtern bestimmten Grundsätzen entsprechen. Der CCC wird sicher sehr genau hinschauen", so Sprecher Dirk Engling.

    Der Einsatz von Wahlcomputern habe in den vergangenen Jahren immer wieder zu Problemen geführt, erinnert Ralph Hunderlach, Sprecher der Piratenpartei Deutschland. In den USA seien Wählerstimmen aufgrund von Softwarefehlern verschwunden und in Deutschland gelang es Hackern, die Tasteneingaben eines Testgeräts mitzulesen. In den Niederlanden brachten Hacker die Computer dazu, Schach zu spielen, zählt Hunderlach auf.

    "Dass das Verfassungsgericht nicht für alle Zeiten einen Einsatz von Wahlcomputern ausschließen wollte, ist nachvollziehbar", sagte Jan Körte, Innenexperte der Linken. Allerdings blieben aus seiner Sicht auch bei dem vom Gericht ins Spiel gebrachten Einsatz von Wahlgeräten mit zusätzlichem Papierausdruck grundsätzliche Zweifel bestehen, da auch damit Hardwaremanipulationen nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden könnten.


    quelle: Golem.de



    Bundesverfassungsgericht beendet elektronisches Wahlroulette
    Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, daß der Einsatz von Wahlcomputern nicht verfassungsgemäß ist. Vielmehr müssen Wahlen in Deutschland von jedermann ohne Expertenwissen nachvollzogen werden können. Der Verfassungsgrundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, den der Chaos Computer Club zum Kernpunkt seiner Kampagne gegen Wahlcomputer gemacht hatte, wurde vom BVerfG als wesentlich für die Durchführung demokratischer Wahlen definiert. Hingegen ist die Geschwindigkeit der Ergebnisermittlung keine Anforderung an eine Wahl. Damit sind die bisher in Deutschland verwendeten NEDAP-Wahlcomputer nur noch Elektroschrott.

    In seiner heutigen Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Bundestagswahl im Jahre 2005 haben die Karlsruher Richter klargestellt, dass nachvollziehbare und geheime Wahlen zum Kern unseres demokratischen Systems gehören. Dieser wird durch den Einsatz von Wahlcomputern ausgehöhlt. Es müsse auch "Menschen ohne technische Fachkenntnisse" möglich sein, die Wahl komplett nachzuvollziehen. Dazu dürfen Wählerstimmen zu keiner Zeit einzig und allein in elektronischen Speichern abgelegt sein.

    Die bisher praktizierte und vom Bundesinnenministerium und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt propagierte Kultur des Expertentums, bei der sich die Wähler auf eine vorab festgelegte Vertrauenswürdigkeit der Computersysteme verlassen müssen, hat sich damit erledigt. Der demokratische Urakt darf nicht der unmittelbaren Kontrolle der Wählers entzogen werden.

    "Wer jetzt noch mit dem digitalen Zeitgeist oder der angeblich besseren Effizienz elektronischer Wahlen argumentiert, hat nicht verstanden, was das Wesen von Demokratie ist und sollte nicht weiter mit wesentlichen Aspekten des Wahlvorgangs betraut werden", sagte Dirk Engling, Sprecher des Chaos Computer Club.

    Zwar hat das BVerfG die Tür für elektronische Wahlen einen Spalt breit offengelassen, allerdings nur, wenn der Wähler jederzeit ohne Fachkenntnisse die Korrektheit der Stimmabgabe und -auszählung überprüfen kann. Diese Anforderungen an Wahlcomputer bedeuten jedoch de facto ein Verbot, da die ökonomischen Argumente für den Einsatz von Wahlcomputern hinfällig werden, sobald mindestens ein Wähler das Nachzählen der Papierstimmen verlangt. Der Geheimhaltung der Funktionsweise des Wahlvorgangs, die vom Hersteller Nedap und der PTB mit Verweis auf Geschäftsgeheimnisse betrieben wurde, hat das BVerfG eine deutlich Abfuhr erteilt.

    Engling kommentierte die vom Bundesverfassungsgericht errichteten Hürden: "Wir sind gespannt, ob zukünftige Hersteller von Wahlcomputern in der Lage sind nachzuweisen, dass ihre Systeme den von den Richtern bestimmten Grundsätzen entsprechen. Der CCC wird sicher sehr genau hinschauen."

    Gleichzeitig stärkte das Bundesverfassungsgericht den Grundsatz der geheimen Stimmabgabe, was die Einführung von Online-Wahlsystemen erheblich erschwert. Kernprobleme etwa von Internet-Wahlsystemen sind – neben der mangelnden Öffentlichkeit – möglicher Stimmenkauf oder die Abgabe einer Stimme von jemand anderem als dem Computerbesitzer.

    Den Kommunen, die trotz umfangreicher öffentlicher Debatten über die Wahlcomputer, auf die Werbeversprechen von 20-jähriger Verwendbarkeit des Herstellers NEDAP hereingefallen sind, bleibt nun nur noch die Schadensbegrenzung. "Um nicht zum Endlager für Wahlcomputerschrott zu werden, empfiehlt der CCC den betrogenen Kommunen, sofort Ansprüche gegen die Hersteller der offensichtlich minderwertigen Systeme geltend zu machen.", so Engling weiter, "Später würden diese höchstens noch als unhandliche Schachcomputer zu gebrauchen sein."


    quelle: Chaos Computer Club



    Wahlcomputer nun auch offiziell verfassungswidrig
    Das Bundesverfassungsgericht hat hat wieder einmal eine Regierungsentscheidung als nicht verfassungskonform eingestuft. Heute erklärte es Wahlmaschinen als verfassungswidrig. Der Einsatz von Wahlmaschinen sei abzulehnen und diese dürfen somit nur noch äußerst begrenzt eingesetzt werden.


    Die umstrittenen Maschinen wurden 2005 bei der Bundestagswahl sowie 2008 bei der hessischen Landtagswahl eingesetzt. Bei der Bundestagswahl stimmten rund 2 Millionen Wähler per Eingabe in die Maschinen der niederländischen Firma Nedap über ihre zukünftige Regierung ab. Der Kläger Ulrich Wiesner hatte im Februar 2007 per Verfassungsklage eine Wahlwiederholung gefordert, da die Ergebnisfeststellung mit Hilfe der Geräte als eine geheime und somit unzulässige Auszählung zu werten sei. Des Weiteren ist die Nachprüfbarkeit der Wahlergebnisse und die Gewährleistung ihrer Echtheit aufgrund zahlreicher Manipulationsmöglichkeiten nur sehr eingeschränkt möglich. Das Bundesverfassungsgericht gab ihm zwar in diesem Punkt nicht recht, jedoch verbot es für zukünftige Bundestagswahlen den Einsatz von Wahlcomputern in ihrer derzeitigen Form, da es diesen an der notwendigen Transparenz mangele, um den Grundsatz der Öffentlichkeit einer Wahl gewährleisten zu können. Denn alle maßgeblichen Schritte der Wahl müssen der öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen, was bei einer elektronischen Datenerfassung nicht gewährleistet werden kann, da die Daten sich nach der Eingabe der Kontrollmöglichkeit des Bürgers entziehen.

    Das Bundesverfassungsgericht formulierte es in seinem Urteil wie folgt: "Beim Einsatz elektronischer Wahlgeräte müssen die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können."

    Eine generelle Absage an Wahlcomputer war dies zwar nicht, jedoch wurden hierdurch deutliche Grenzen für ihren Einsatz gezogen.


    quelle: FoeBuD
     
  2. 3. März 2009
    AW: CCC: NEDAP-Wahlcomputer nach Urteil nur noch Elektroschrott

    hmm... ich finde es zwar gut, dass die Dinger erstmal weg sind, aber wenn ich denke, was da wieder an Steuergeldern verbraten wurde und jetzt mehr oder weniger nur noch Elektroschrott ist.

    Super, wie da gleich CCC & andere Organisationen von Anfang an dabei waren und immer wieder Beschwerde eingelegt haben. Wenn sich jemand offiziell dahinterklemmt scheint ja doch so manches zu funktionieren.
     
  3. 3. März 2009
    AW: CCC: NEDAP-Wahlcomputer nach Urteil nur noch Elektroschrott

    Über die Steuergelder brauchste dir da mal keine Gedanken zu machen...

    Es muss sich keine Organisation hinter etwas stellen damit es klappt! Du hast als Bürger das Recht eine Verfassungsklage einzureichen, je nach Inhalt kommst du damit durch, wobei sich der Prozess und die Überprüfung natürlich in die Länge zieht.

    Auf jeden Fall eine sehr gute Sache und ein Schritt in die richtige Richtung!
    Übrigens sind die Dinger kein "Elektroschrott" sondern lassen sich, wie der CCC einmal bewies, wunderbar als Schachcomputer umprogrammieren
     
  4. 4. März 2009
    AW: CCC: NEDAP-Wahlcomputer nach Urteil nur noch Elektroschrott

    die nedap-teile sind natürlich schrott...

    allerdings hat der BVerfG raum offen gelassen für andere elektronische wahlverfahren.
    das schöne projekt "bingo-voting" von nem karlsruher informatik professor dürfte die vom bverfg gestellten anforderungen erfüllen. leider hat das system nachteile in der praxis...

    => Bingo-Voting
     
  5. 6. März 2009
    AW: CCC: NEDAP-Wahlcomputer nach Urteil nur noch Elektroschrott

    Super entscheidung , ich ahbe von den Dingern eh ncihts gehalten, alles elektronische hat bei so was wichtigem Wie wahlne ncihts verloren, Dens cheiss kann man höchstens bei der Wahl des Klassensprechers verwenden!!
     
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