Verpflichtet eine Nachname-Bestellung zum Kauf?

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Backae, 12. März 2009 .

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  1. 12. März 2009
    Hallo Leute

    Ich möchte wissen, ob eine Nachnamebestellung zum Kauf verpflichtet- ich erkläre euch einfach mal mein Problem:

    Ich habe am 1.3.09 Karten für ein Festival bestellt (Bezahlung per Nachname)... - soweit war alles in Ordnung.

    Die Bestätigung kam dann per Email, dass meine Bestellung eingegangen sei und ich nochmal informiert werde, wenn sich der Sache angenommen wird.

    Alles klar... - doch nun, zehn Tage ohne eine weitere Email, wollte ich mir doch mal sicher sein, also habe ich die Kontaktstelle angeschrieben.
    Dieser war jedoch keine Bestellung, diesen Jahres bekannt.

    Nun habe ich wieder bestellt - es kam wieder die selbe Bestätigungsmail ... und nun bin ich mir unschlüssig was ich alles tun kann, wenn doch die doppelte Menge an Karten an meiner Haustüre eintrifft.

    Eine Hilfe wäre sehr willkommen, doch werden Postsammler-Hilfen nicht angenommen!
    Ein bisschen Niveau gehört dazu

    - Nützlichem wird per Bw gedankt - natürlich Ehrensache -und jene, die mich kennen wissen das auch

    Mfg Backae
     
  2. 12. März 2009
    AW: Verpflichtet eine Nachname-Bestellung zum Kauf?

    Wenn du Online bestellt hast, hast du soweit ich weiß doch sowieso ein 14tägiges Rückgaberecht.
     
  3. 12. März 2009
    AW: Verpflichtet eine Nachname-Bestellung zum Kauf?

    Du hast zwar immer das Recht die Annahme zu verweigern, bzw. bei Versandartikeln Grundlos in einer gesetzlich festgelegten Frist die Ware zurückzuschicken.
    Jedoch musst du, falls die Verweigerung nicht vom Verkäufer selbst verschuldet ist (z.B. defektes Gerät,etc.), die Versandkosten übernehmen.
    Gerichtlich den Kaufvertrag durchsetzen können sie, aber dann kannst du direkt im Gegenzug von deinem Recht gebrauch machen, die Ware, da sie versendet wurde, ohne Grund zurückzuschicken...
    Das einzig sinnvolle was sie tun können, ist die Versandkosten einfordern
     
  4. 12. März 2009
    AW: Verpflichtet eine Nachname-Bestellung zum Kauf?

    Ich würde an deiner Stelle nochmlas Kontakt zu denen aufnehmen und denen klar machen, dass du die Karten nur einmal haben möchtest. Dann werden sie dir bestimmt sagen, dass es sowieso nur einmal im System ist, da die ja laut dir das zur 1. Bestellung gesagt haben:
    Dann sollte eigentlich auch nur ein Set von Karten bei dir ankommen. Und wenn nicht, dann hast du denen ja vorher deutlich mitgeteilt, dass du nur 1 mal die Karten willst, und kannst einfach das 2. zurückweisen. Ich denke nicht, dass da weitere Probleme entstehen. Und da du ja im nicht im Voraus bezahlt hast, hast du auch kein Problem dein Geld zurück zu bekommen.
     
  5. 12. März 2009
    AW: Verpflichtet eine Nachname-Bestellung zum Kauf?

    nur bei einem gewerblichen händler!
     
  6. 12. März 2009
    AW: Verpflichtet eine Nachname-Bestellung zum Kauf?

    so wie der fall geschildert wurde, klingt es sehr nach gewerblichem händler. Glaube nicht, dass man bei nem Privatverkäufer einfach mal so nochmal Karten nachordern kann.

    Wie es mit der rechtlichen Lage und dem zustande kommen des Kaufvertrags ist, weiß ich nicht, jedoch kommt der bei katalogsbestellungen erst zu stande, wenn man seine ware mit der Post erhält.

    Auf jeden fall kannst du aber den Kauf widerrufen, da bei Online- und telefonbestellungen ein 14-tägiges widerrufsrecht besteht
     
  7. 12. März 2009
    AW: Verpflichtet eine Nachname-Bestellung zum Kauf?

    Laut Fernabsatz gesetz musst du bei online-Kauf ein 14-tägiges Rückgaberecht haben - normal auch Versandkosten! Die Nachnahmekosten fallen da auch rein.

    Sicherer ist es, die zweite Sendung (,falls sie überhaupt kommt,) garnicht anzunehmen und ne nette eMail an eventim oder wen auch immer zu schreiben, in der du den Fall schilderst


    Cheers
     
  8. 12. März 2009
    AW: Verpflichtet eine Nachname-Bestellung zum Kauf?

    Wir haben mal Möbel per Nachname bestellt! Wir wollten in Raten zahlen, aber die "Transporter" wollten Bares von uns. Da haben die uns einfach gesagt, "kein Problem, wir bringen alles zurück, bestellt einfach noch einmal..." - haben wir gemacht alles gekriegt. Also denke ich nicht das du dich VERPFLICHTWEST!

    Hoffe ich konnte dir etwas helfen.

    MfG DFR
     
  9. 12. März 2009
    AW: Verpflichtet eine Nachname-Bestellung zum Kauf?

    Bei Onlienbestellungen bei einem gewerblichen Händler hast du grundsätzlich 14 Tage Rückgaberecht.
    Ab einem Bestellwert von 40 Euro geht das Risiko des Verkaufs und die Versandkosten auf den Verkäufer über, insofern können sie sich das in die Haare schmieren, wenn du es doppelt bekommst.
    Ich weiß nur nicht, ob du vielleicht die 2 Euro Nachnahmegebühr, die die Post verlangt, bezahlen musst, da diese ja direkt an die Post und nicht an den Verkäufer geht.
    Ich denke, dass du diese wahrscheinlich zahlen musst, aber 2 euro werden dich denke ich mal nicht in den finanziellen Bankrott stürzen
     
  10. 13. März 2009
    AW: Verpflichtet eine Nachname-Bestellung zum Kauf?

    moved to finanzen
     
  11. 13. März 2009
    AW: Verpflichtet eine Nachname-Bestellung zum Kauf?

    Wo hast du denn das her ?


    Also erstmal ist es ja so, du hast bestellt, verkäufer hat angenommen (Bestellbestätigung) -> Kaufvertrag ist zu Stande gekommen.

    Die Frage ob die Antwort die du bekommen hast jetzt als annahme zählt, würde ich verneinen. Also kams gar nicht zu nem Vertrag (da würden die AGB bestimmt helfen) und somit wars das.

    Ansonsten muss Verkäufer ja nun liefern, was er ja aber anscheinend nicht getan hat (vertragliche Frist ???). evtl anmahnen, dann kommt er in lieferverzug und du kannst zurücktreten...
    Das wird nicht eintreten...

    Da Fernabsatzvertrag-> Widerrufsrecht oder Rückgaberecht. Also einfach verweigern bzw zurückschicken.

    Im Übrigen gibts das FernAbsG nicht mehr, entsprechende § wurden ins BGB aufgenommen.

    Die Versandkosten hast du zu bezahlen, da die ware an einen anderen ort als den erfüllungsort verschickt werden soll. (Ab da würde auch die Gefahr (bei Verlust o.Ä) auf dich übergehen) Außer es gibt vertragliche regelungen.

    Aber da dir gesagt wurde dass nichts aufgenommen wurde ging wohl was bei der übermittlung schief (dagegen muss der verkäufer eigentlich vorbeugen) und das wird auch stimmen, also mach dir ma keinen stress.
     
  12. 13. März 2009
    AW: Verpflichtet eine Nachname-Bestellung zum Kauf?

    in den allerwenigsten onlineshops gilt eine bestellbestätigung als annahme des kaufvertrags! es gilt quasi (wirtschaftlich gesprochen) als "empfangsbestätigung des antrags nach §145 bgb". das ist zur vorsorge, falls preisfehler in einem shopsystem sind, dass nich jeder, der das ausnutzt, ein recht auf die bestellung hat


    cheers
     
  13. 13. März 2009
    AW: Verpflichtet eine Nachname-Bestellung zum Kauf?

    ja klar, das ist dann auch meist in der bestätigung vermerkt.
    Da Bestellbestätigungen meist automatisch versendet werden, würden sie auch nicht als annahme zählen, es sei denn der verkäufer gibt es an. Denke ich zumindest.

    Dementsprechend wird in dem fall wirklich kein vertrag zu stande gekommen sein.
     
  14. 13. März 2009
    AW: Verpflichtet eine Nachname-Bestellung zum Kauf?

    Alles klar, Leute !

    Bws sind raus ... meine gestrige Bestellung auf dem Weg zu mir und wenn die Karten doch doppelt kommen, dann weiß ich die eine Hälfte ab

    nebenbei ... - es wären dann 12 Karten ... - nicht nur 4


    Greetz Backae

    Thema erledigt -somit ~Closed~ ***
     
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