Durchsuchung wegen mittelbarer Links auf Kinder:love:o-Sperrliste rechtmäßig

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von Animefreak, 30. März 2009 .

Schlagworte:
  1. 30. März 2009
    Quelle: heise.de
     
  2. 31. März 2009
    AW: Durchsuchung wegen mittelbarer Links auf Kinder o-Sperrliste rechtmäßig

    Man muss ja heute schon genau prüfen wohin man verlinkt... bzw. welche Links man auf seiner Homepage angibt. Find's vollkommen richtig so hart gegen ihn vorzugehen, da so nen Link ha nen Aufruf zur Kriminalität ist und sie somit gut heißt. Das kann man aber nicht billigen und wie man sieht geht man jetzt wieder intensiver gegen Kinder o-Seiten vor und das beinhaltet dann auch solche, die auf diese Seiten verweisen. Das nimmt ja alles ne schöne Entwicklung!
     
  3. 31. März 2009
    AW: Durchsuchung wegen mittelbarer Links auf Kinder o-Sperrliste rechtmäßig

    Das Urteil ist der absolute Schwachsinn. Weil laut dieses Urteils ist auch das LG Karlsruhe schuldig, da sie auch über x Ecken auf Wikileaks verlinken.
    Vgl. Sprungmarkenkette vom LG Karlsruhe zu Wikileaks: | Gericht: Durchsuchung wegen mittelbarer ... | News-Foren und http://www.landgericht-karlsruhe.de/ und los geht der Spaß! | Gericht: Durchsuchung wegen mittelbarer ... | News-Foren

    Und wenn man danach geht, dann muss grundsätzlich jede Website sofort alle Links löschen, die von der eigenen Seite verweisen. Damit wär dann allerdings die gesamte Struktur des Internet hinfällig.

    Weitere Infos:
    Fefes Blog
    Telepolis: Hier steht nichts mehr
    netzpolitik.org: LG Karlsruhe: Durchsuchung wegen mittelbaren Links auf dänische Sperrliste war statthaft
     
  4. 31. März 2009
    AW: Durchsuchung wegen mittelbarer Links auf Kinder o-Sperrliste rechtmäßig

    xxDD Zwa3hnn dafür liebe ich dich xDD

    also ich sehs auch so finds schwachsinn irgentwie kann mann immer überall hinkommen... wenn ich unn schon für links von anderen Seiten verantwortlich bin die ich nciht betreibe dann OMFG muss ich wohl alles oFF stellen was ich habe

    mattes008 vll solltest du net immer nur lesen ohh kinder os PÖSE klar ist das nichts schönes aber sowas ist einfach schwachsinn.. wo fängt verlinkung an wo hört sie auf?
     
  5. 31. März 2009
    AW: Durchsuchung wegen mittelbarer Links auf Kinder o-Sperrliste rechtmäßig

    Laut des Urteils, hat der Beschuldigte ja absichtlich auf diese Seite verlinkt, mit dem Hinweis auf die Weiterverlinkung zu den kritischen Inhalten. Wenn man ihm diese Absicht nachweisen kann, halte ich dies durchaus für gerechtfertigt, auch wenn ich allgemein gegen staatlichen Eingreifen bin.
     
  6. 31. März 2009
    AW: Durchsuchung wegen mittelbarer Links auf Kinder o-Sperrliste rechtmäßig

    Nein, das wird nur zusätzlich berücksichtigt.
    Grundsätzlich ist das laut dem Urteil nicht nötig. Da reicht schon ein Link ohne irgendwelche Anmerkungen.
    Und das führt dann wirklich dazu, dass jeder, der irgendwie für eine Internetseite verantwortlich ist (die Links auf externe Seiten enthält und das tun > 95% aller Seiten), über x Ecken auch auf diese Sperrliste bei Wikileaks verlinkt.
     
  7. 1. April 2009
    AW: Durchsuchung wegen mittelbarer Links auf Kinder o-Sperrliste rechtmäßig

    Ich wage zu bezweifeln, dass Herstellen einer Verlinkung, die unbeabsichtigt über mindestens 2 Ecken zu verbotenem Inhalt führt, eine strafbare Handlung darstellt. Ein Vergleich mit diesem Urteil ist dann in meinen Augen so nicht zulässig und ich bin mir sicher, dass dies in höherer Instanz auch so noch eines Tages klar wird.

    edit:
    Update:
    Der von der Hausdurchsuchung Betroffene kündigte inzwischen gegenüber heise online an, gegen den Beschluss Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einzulegen. Zudem habe er gegen die an der Entscheidung beteiligten Richter und Staatsanwälte Strafanzeige wegen Rechtsbeugung nach § 339 StGB erstattet.


    Der Drops ist noch lange nicht gelutscht
     
  8. 1. April 2009
    AW: Durchsuchung wegen mittelbarer Links auf Kinder o-Sperrliste rechtmäßig

    Du findest es also in Ordnung dass die Sperrliste eines anderen Staates geheim bleiben soll und natürlich auch "unsere" Sperrliste dann nicht in die Öffentlichkeit geraten soll.
    WER überprüft dann die Überprüfer, wer überprüft was die BKA so sperrt.
    Dänemark und Australien ist ein schönes Bespiel, dort sollen nur ca. 20% der gesperrten Seiten Kinder ographie zeigen, der Rest sind Glücksspiel Angebote im Internet etc. Also Seiten, die nie auf die Sperrliste kommen sollten und damit ist das Zensur.
     
  9. 1. April 2009
    AW: Durchsuchung wegen mittelbarer Links auf Kinder o-Sperrliste rechtmäßig

    Wahre Worte!
    In Deutschland steht es einem aber immerhin noch frei dagegen zu klagen.
     
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