Darf der/die lehrer/in das... ???

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Soki, 27. April 2009 .

  1. 27. April 2009
    Hallo leute,
    und zwar... darf eigentlich ein/e lehrer/in die unterschrift von meinen eltern verlangen obwohl ich 18 bin. beispiel: ich sollte einen test den ich geschrieben habe meine eltern zeigen... ich habe aber nun halt meine unterschrift drunter gesetzt weil ich ja schon erwachsen bin. naja die lehrerin sagt zu mir das die unterschrift meiner mutter oda meines vater drunter setzen müssen, wenn nicht, dann ruft sie zu hause an und teilt es dennen mündlich mit über die schlechter zensur.
    darum frag ich darf sie das ... zum einen verlangen mit der unterschrift und/oder meine eltern mündlich mitteilen das ich eine schlechte zensur zurückbekommen habe???
    danke schonmal im vorraus ^^ und ja es war nur ne 5 (unangekündigt )
     
  2. 27. April 2009
    AW: Darf der/die lehrer/in das... ???

    nein. seit wann das? naja sie kann ja schon deine eltern anrufen, sie kann ja auch deinen nachbarn anrufen und ihms sagen. nur interessiert das nicht. du bist für dich alleine verantwortlich.
    hast du etwa angst dass deine eltern das rauskriegen? ich meine, in der 8.klasse hat man ja angst davor, aber inner 12. muss man ja schon selbst wissen was man tut, die eltern können da eh nicht viel tun.
    deine unterschrift ist jedenfalls rechtskräftig, da volljährig.
     
  3. 27. April 2009
    AW: Darf der/die lehrer/in das... ???

    hmmm
    eigentlich haben deine eltern damit ja nix zu mehr zu tun da du 18 und volljährig bist ist ja eigentlich nichts anderes als wenn du ne entschuldigung selber schreibst
    ist mir eigentlich auch nen rätsel was deine lehrerin da son terror schiebt
    Wenn deine Lehrerin aber unbedingt darauf besteht würde ich es unterschreiben lassen, damit es keinen Ärger gibt bzw sie dich dann schlechter behandelt, du kannst ihn aber auf jeden Fall mal darauf hinweisen, dass du volljährig bist und deine Eltern das eigtl nicht unterschreiben müssten und du ihr somit entgegenkommst.
    mfg.Cananga
     
  4. 27. April 2009
    AW: Darf der/die lehrer/in das... ???

    ja genau hast du recht. und was ist wenn er ne eigene wohnung hat? muss er extra zu seinen eltern fahren um ne unterschrift zu holen? lehrer gibts:angry:
     
  5. 27. April 2009
    AW: Darf der/die lehrer/in das... ???

    das hat nichts mit angst zu tun . Für mich geht es meistens um prinzip... weil ich finde das schon ein bisschen frech von der ... besonders in so einem ton wie die mit mir geredet hat ^^ da habe ich schon innerlich angefangen zu lachen ^^
     
  6. 27. April 2009
    AW: Darf der/die lehrer/in das... ???

    es war ja nur ne 5 ... und da lachst ud noch ?

    nein darf sie natürlich nicht ... würde ich sie mal belehren das du 18 bist und sie dir nichts sagen kann was du von deinen eltern brauchst , unterschrift , anruf etc.
    du kannst dir deine entschuldigungen und alles ander selber schreiben bzw. unterschreiben !
    wenn ich du wäre ! dann würde ich der was sagen ( solltest aber recht gut in allen fächern sein ! sonst würde ich leise sein ) kommt nicht gut wenn ein 5er schüler aufmuckt !
    von daher habe keine angst aber respeckt ^^
     
  7. 27. April 2009
    AW: Darf der/die lehrer/in das... ???

    geht kla leute ^^ danke
    achja gibts da irgendwelche paragrafen wäre sau lustig die lehrerin zu belehren
     
  8. 27. April 2009
    AW: Darf der/die lehrer/in das... ???

    Die Unterschrift deiner Eltern verlangen kann sie nicht, da du volljährig bist. Du kannst genausogut auch alleine an einen "Elternabend" gehen, da du für dich selbst verantwortlich bist. Anrufen kann sie daheim, ob das allerdings alles so rechtens ist weiß ich nicht, da du ja immernoch über dich selsbt bestimmst und sie dich mit dem Anruf bevormundet.
    Ist die Alte irgendwie chronisch untervögelt oder warum macht sie da son Aufstand?
     
  9. 27. April 2009
    AW: Darf der/die lehrer/in das... ???

    "Ein Lehrer hat als Beamter über die ihm bei seiner amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren (Dienstgeheimnis). Dies gilt nach § 61 Bundesbeamtengesetz (BBG) sowie nach § 39 Absatz 1 Satz 1 Beamtenrechts-rahmengesetz (BRRG) und der entsprechenden Vorschrift in § 65 des Hamburgischen Beamtengesetzes (HmbBG).

    würde ihr einfach mal klar machen dass sie sich nicht korrekt verhält und du dich bei notwendigkeit beim rektor beschweren wirst
     
  10. 27. April 2009
    AW: Darf der/die lehrer/in das... ???

    nein gibts nicht. mit dem erreichen der volljährigkeit hast du keinen vormund mehr und kannst selbst entscheiden und bist dafür auch verantwortlich. gilt für die schule genauso wie überall
     
  11. 27. April 2009
    AW: Darf der/die lehrer/in das... ???

    was hast dun für ne komische lehrerin? bei mir steht nicht mal mehr aufm zeugnis dass die eltern dass unterschreiben sollen. also ich glaub kaum dass der lehrer das machen darf
     
  12. 27. April 2009
    AW: Darf der/die lehrer/in das... ???

    Naja, ein Gerichtsurteil dazu gibt es schon:




    "Schulen dürfen die Eltern volljähriger Schüler über gravierende Probleme ihrer Kinder informieren. Das Landesverfassungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte ein neues Schulgesetz als Reaktion auf den Amoklauf von Erfurt, die Schülerin Stephanie Mayfield, 18, ist mit ihrer Klage gescheitert.
    Die Regelung, dass Schulen die Eltern volljähriger Schüler auch ohne deren Einverständnis über Probleme ihrer Kinder informieren dürfen, verletze nicht das Persönlichkeitsrecht, entschied der Landesverfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz am Montag (Aktenzeichen VGH B 2/04). Somit konnte die 18-jährige Schülerin Stephanie Mayfield sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das rheinland-pfälzische Schulgesetz nicht durchsetzen. Allerdings gebe es Fälle, in denen die Unterrichtung der Eltern "ein untaugliches Mittel" sei, fügten die Koblenzer Richter hinzu.

    Und als untaugliches Mittel würde ich das Vorhaben deiner Lehrerin bezeichnen, hier geht es weder um die Versetzung noch irgendetwas gravierendes.
    Sollte sich deine Lehrerin davon nicht beeinflusse lassen, gib ihr schriftlich dein "Nicht-Einverständnis" über die Sachlage und sollte sie sich dann immernoch dagegen wehren und dennoch daheim anrufen, könntest du sie theoretisch anzeigen.
     
  13. 27. April 2009
    AW: Darf der/die lehrer/in das... ???

    also mein lehrer sagt wir sollen unterschreiben sonst verbummeln wir die arbeiten immer...
     
  14. 27. April 2009
    AW: Darf der/die lehrer/in das... ???

    noch was gefunden

    (3) Die Informationspflicht der Schule nach Absatz 2 Satz 3, § 51 Abs. 4 Satz 3 und im Fall des § 52 besteht auch gegenüber Eltern volljähriger Schüler bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, sofern der volljährige Schüler dem nicht generell oder im Einzelfall widersprochen hat. Über einen Widerspruch des Schülers werden die Eltern von der Schule informiert.

    (gilt für thüringen)

    in andren bundesländern normal schweigepflicht ab volljährigkeit
     
  15. 27. April 2009
    AW: Darf der/die lehrer/in das... ???

    du kannst ihr ja sagen, das anrufen soll, wenn sie glaubt das sich der aufwand lohnt.
    und deinen eltern würde ich es vorher sagen, dann isset doppel lustig
     
  16. 28. April 2009
    AW: Darf der/die lehrer/in das... ???

    bei uns war das so das wir als wir 18 geworden sind nen Zettel bekommen haben ob unsere Eltern informiert werden dürfen oder nicht. aber eigentlich bringt es ja nix wenn sie es deinen eltern erzählt denn die note hast du ja schon.
     
  17. 28. April 2009
    AW: Darf der/die lehrer/in das... ???



    Also, Ich werde jetzt mal aus der Sicht eines Elternteils darauf antworten, denn mit meinen 38 Lenzen bin ich mittlerweile 2facher Vater.
    Wenn mein Sohn/ Tochter mit 18 Jahren noch seine/ Ihre Beine unter meinen Tisch stellt. Sprich, Ich Ihn/ Sie finanziere dann will ich über die Leistungen der Kinder Informiert werden, egal wie alt.
    Denn eins ist klar, stimmen die Leistungen nicht mit meinen Vorstellungen überein, dann muss das geändert werden. Entweder Er/ Sie lernt mehr und bringt bessere Leistung oder die Finanzierung der Ausbildung wird gestrichen. So siehts aus. Und es ist mir dabei egal was in irgendwelchen Gesetzen steht. Zumindest diesbezüglich.
    Nun meine Kinder sind noch keine 18 aber Sie wissen schon jetzt wie ich das sehe und sind vorbereitet... Wer Kohle haben will muss was dafür tun.
    Wenn mein Kind nicht mehr zuhause wohnt, ist es auch für seine Leistungen selbst verantwortlich aber ich hoffe auf das Verständnis das man während seiner Schullaufbahn dern Weg des restlichen Lebens ( beruflich) festlegt.
    Thats all

    F.
     
  18. 28. April 2009
    AW: Darf der/die lehrer/in das... ???

    zu hause anrufen darf sie schon
    nur die unterschrift deiner eltern einfordern darf sie nicht da du 18 bist und somit volljährig, daher kann die lehrerin eigentlich nix machen, nur wiegesagt zu hause anrufen, was ich aber für unnötig halte.
     
  19. 28. April 2009
    AW: Darf der/die lehrer/in das... ???

    shit bedankt...

    also vom ding her würd man natürlich denken dass sie das nicht darf, da du ja über 18 bist... ABER:

    auf meiner Schule (FOS-Wirtschaft) werden auch die Eltern benachrichtigt, sollte man im Halbjahr oder in den Vorzensuren ne 5 haben. Bei uns sitzen ausschließlich Leute, die ne abgeschlossene Ausbildung haben und über 18 sind, eine is schon 36 zB. Trotzdem mussten wir Anfang des Jahres diesen Wisch unterschreiben, dass wir das zur Kenntnis genommen haben.

    Weiß nicht ob das nur in Schleswig Holstein oder vll nur an meiner Schule so ist, aber ich würd mich nicht allzu sehr auf dein Alter verlassen. Ich würde sagen sie darf das.
     
  20. 28. April 2009
    AW: Darf der/die lehrer/in das... ???

    gehe ebenfalls auf die FOS in S-H, aber Technik .. und hier hat noch NIE jmd nahc meinen eltern auch nur gefragt! und selbst wenn ist das egal, du bist 18 jahre alt, damit volljährig und damit auch von deinen eltern unabhängig. Wenn die schule sowas erwartet würde ich mal ganz genau nachfragen.
     
  21. 28. April 2009
    AW: Darf der/die lehrer/in das... ???

    Man darf ja bekanntlich auch die Elternunterschrift fälschen. Trotzdem darf der Lehrer dir nicht vorwerfen, dass es ne Fälschung ist.
     
  22. 28. April 2009
    AW: Darf der/die lehrer/in das... ???

    nö, darf sie nicht, aber manche lehrer wollen das einfach und mach es am besten auch, sonst haben die dich aufn kicker und du hast nur probleme mit der.
     
  23. 28. April 2009
    AW: Darf der/die lehrer/in das... ???

    nein darf sie nicht und wenn sie es macht, macht sie sich strafbar...
    genauso dürfen deine eltern nicht mehr zu elternsprechtagen kommen, wenn du ihnen das nicht erlaubst...
    ich weiß grade nicht ob das unter schweigepflicht fällt^^ oder sonst irgendein gesetzt aber eigentlich ist sie nicht befugt irgendjemanden anzurufen und demjenigen informationen über dich zu geben
     
  24. 28. April 2009
    AW: Darf der/die lehrer/in das... ???

    wenn die lehrerin deinen eltern ohne deine einwilligung etwas mitteilt, was dich betrifft macht sie sich strafbar.

    dein arzt darf ja eine akte auch nciht an die bildzeitung schicken
     
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